atw - International Journal for Nuclear Power | 03.2023

Ever since its first issue in 1956, the atw – International Journal for Nuclear Power has been a publisher of specialist articles, background reports, interviews and news about developments and trends from all important sectors of nuclear energy, nuclear technology and the energy industry. Internationally current and competent, the professional journal atw is a valuable source of information. www.nucmag.com Ever since its first issue in 1956, the atw – International Journal for Nuclear Power has been a publisher of specialist articles, background reports, interviews and news about developments and trends from all important sectors of nuclear energy, nuclear technology and the energy industry. Internationally current and competent, the professional journal atw is a valuable source of information.

www.nucmag.com

02.05.2023 Aufrufe

atw Vol. 68 (2023) | Ausgabe 3 ı Mai SPOTLIGHT ON NUCLEAR LAW 44 2016) auf neue Reaktortypen zu entwickeln. Diese Empfehlungen sollten außerdem auch die Aufnahme des „Security by Design“-Prinzips in nationales Recht beinhalten. Anhand einer beeindruckenden Sammlung von – mit zumeist für Radioaktivität und Kernenergienutzung werbenden – Postkarten und Plakaten aus aller Welt skizzierte Stephen Burns/ Vorsitzender der US Nuclear Regulatory Commission i. R. in seiner humorvollen Gastrede die Geschichte der Nutzung radioaktiver Strahlung und den Wandel des Nuklearrechts und der öffentlichen Meinung. Arbeitsgruppe 7 „Nukleartransport“ Die Vortragsreihe der Arbeitsgruppe 7 unter Vorsitz von Khalil Bukhari eröffnete Jack Edlow als im Nukleartransportgeschäft bewährter „Fahrensmann“. Edlow schilderte anhand von Beispielen aus seiner Transportpraxis die vielfältigen Herausforderungen, die Nukleartransporte mit sich bringen können. Er wies nachdrücklich auf den Mangel an Schifffahrtsunternehmen hin, die bereit sind, spaltbares Material mitzunehmen. Es gebe inzwischen noch genau vier Unternehmen, wovon eines ein russisches Unternehmen sei. Edlow riet daher eindringlich, Pläne für den erforderlichen Transport von abgebrannten Brennelementen rechtzeitig zu machen. Die Sorge der Schifffahrtsunternehmen vor einer Havarie eines Schiffes mit spaltbaren Stoffen an Bord und den damit möglichweise entstehenden Kosten (z. B. für die Evakuierung des Hafens) wies Edlow als unbegründet zurück. Bei Klasse 7-Gütern käme eine Havarie höchst selten vor, während jährlich einige Schiffe, die Klasse 1 Güter transportierten, sinken würden. Ein weltweit geltendes Nuklearhaftungsrecht würde Edlow als große Erleichterung für die Durchführung von internationalen Nukleartransporten begrüßen. Martin Porter bestätigte für WNTI, dass Nukleartransporte einen „beneidenswerten“ Rekord an jahrzehntelangen sicheren Lieferungen aufweisen. Mehr als 20 Mio. Nukleartransporte würden derzeit jährlich durchgeführt, Tendenz steigend (durch vermehrte Stilllegung von alten KKW einerseits und Neubau und Transport neuer Brennelemente andererseits). Dabei sei jedoch zu beachten, dass das Bedrohungspotential für Transporte durch Piraterie und Terrorismus, aber z. B. auch durch neue Methoden wie Cyberangriffe, bessere Vorhersehbarkeit von Transporten bei schlechteren Ausweichmöglichkeiten und gleichzeitig besseren Ortungssystemen zugenommen habe. Daher seien stärkere Sicherungsmaßnahmen wie z. B. durch Drohnen, Blockchain- Technik und durch Versicherungsregelungen für die Transporte wichtig, sie seien allerdings auch ein hoher Kostenfaktor. Zu den Herausforderungen für Transporte gehörten nicht zuletzt auch der Kernenergie ablehnend eingestellte Behörden und eine ablehnend eingestellte Öffentlichkeit, was zu Verzögerungen oder sogar Verhinderungen von Transporten führen könne. Ähnlich wie Edlow im Hinblick auf neue Reaktortypen sprach sich Porter dafür aus, Sicherungs- und Sicherheitsanforderungen an Transporte bereits beim Design des Transportmediums zu berücksichtigen. Der letzte Vortrag aus der Arbeitsgruppe 7 war speziell den rechtlichen Fragen rund um die schwimmenden KKW (Flowing Nuclear Power Plant/FNPP) gewidmet. Für die Beantwortung der bereits in anderen Vorträgen angesprochenen Frage der Definition wie auch für die anzuwendenden Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen könne, so Marc Fialkoff, eine Rolle spielen, ob das FNPP freistehend oder vertäut sei. Ein Seetransport berühre außerdem Transitfragen in Bezug auf die jeweilige maritime Zone (Territorialgewässer, Ausschließliche Wirtschaftszone, Hohe See). Abhängig vom Ort, an dem sich das FNPP befinde, könnten sich die Sicherheits- und Sicherungsanforderungen, wie z. B. die Notfallvorsorge ändern. Zu prüfen seien Transport- inklusive Transitregelungen in den verschiedenen internationalen Bestimmungen, wie z. B. CPPNM, Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, Internationaler Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code), International Ship and Port Facility Security Code, IAEO-Empfehlungen zum sicheren Transport von radioaktivem Material und UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), letzteres regelt u. a. das Recht auf friedliche Durchfahrt in Küstengebieten (Art. 19) und die Freiheit der Schifffahrt (Art 87 Abs. 1a). Zusammenfassend stellte Fialkoff fest, dass das geltende See- und Nuklearrecht für FNPPs nur bedingt anwendbar sei, etliche Fragen offen ließe und an Lösungen gearbeitet werden müsse, die sicherstellen, dass der Umgang mit FNPPs unter angemessenen Sicherungs- und Sicherheitskriterien erfolgt. Arbeitsgruppe 8 „Nuklearfusion“ Den Reigen der Arbeitsgruppen beschloss die Arbeitsgruppe 8 mit Vorträgen von Karoly Tamas Olajos/Co-Arbeitsgruppenvorsitzender, Ian Salter, Philippe Sauter, Graham Alty sowie Ashley Meredith und William Fork zum Stand der Fusionsforschung. Olajos hob die Vorteile der Fusionstechnologie als einen zukünftigen wertvollen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel hervor, weshalb es diese Technologie verdiene, verstärkt in den Fokus gerückt und finanziell gefördert zu werden. Salter erläuterte die Vorteile der Fusionstechnologie (risikoarm für die Umgebung und die Spotlight on Nuclear Law 50-jähriges Jubiläum der International Nuclear Law Association ı Ulrike Feldmann

atw Vol. 68 (2023) | Ausgabe 3 ı Mai Bevölkerung in der Handhabung als auch bei schädlichen Einwirkungen Dritter, gut abschätzbare Mengen an schwach- und mittelaktivem Abfall, kein hochradioaktiver Abfall) und die darauf gegründete Absicht der britischen Regierung, eine Prototyp-Fusionsanlage zu bauen, um anschließend eine weltweitführende Fusionsindustrie aufzubauen und die Stimmführung bei der Entwicklung internationaler Standards zur Regelung der Fusionstechnologie zu übernehmen. Erste Überlegungen der Britischen Regierung für eine Rahmengesetzgebung zur Nuklearfusion lägen bereits vor. Unter anderem solle die britische Gesetzgebung dahingehend ergänzt werden, dass auch die Fusion zu den gerechtfertigten Tätigkeiten zählt. Ferner solle gesetzlich geregelt werden, dass eine Fusionsanlage keine Nuklearanlage i.S.d. britischen Nuclear Installations Act von 1965 sowie der britischen Nuclear Installations Regulations von 1971 ist. (Eine Fusionsanlage ist zwar keine Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen, ihre hohe Strahlung im Betrieb ist jedoch nicht vernachlässigbar, Anm. der Verfasserin). Die Britische Regierung wolle prüfen, ob und wie ein Haftungsregime für den Betrieb von Fusionsanlagen eingeführt werden sollte. Auf jeden Fall solle die Haftung angemessen zum Risiko der Fusionsanlage gedeckelt sein. Da es bisher keine Versicherung für Fusionsanlagen gebe, halte die Regierung die Betreiber einer Fusionsanlage ggf. schadlos. Ferner solle ein britisches Haftungsregime für Fusionsanlagen geeignet sein, international harmonisiert zu werden. Cyber-Sicherheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und ein transparentes Genehmigungsverfahren sollen ebenfalls geregelt werden. Prüfen will die britische Regierung Regelungen zu Safeguards (bisher erfassen die Safeguardsbestimmungen nicht die Fusion). In seinem sich anschließenden Vortrag bestätigte Philippe Sauter den Befund, dass die bisherigen Safeguardsbestimmungen nicht die Fusion erfassen. Graham Alty legte dar, dass Allianzen bei Vertragsverhandlungen in Bezug auf Fusionsprojekte nützlich sein können. Ashley Meredith ging zusammen mit William Fork der schon von Salter angeschnittenen Frage nach, ob es Potential für die Harmonisierung eines Regelwerks für den globalen Einsatz der Fusionstechnologie gebe. Immerhin gebe es weltweit mehr als 35 privat finanzierte Fusionsgesellschaften, von denen 2/3 ihren Sitz in den USA hätten, sowie vier Regierungsprogramme zur Entwicklung einer Fusionsanlage: NIF (National Ignition Facility)/USA, ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor)/F, JET (Joint EuropeanTorus)/GB und EAST (Experimental Advanced Superconducting Tokamak)/China. Großbritannien und USA seien auf dem Weg, ein Regelungskonzept zu erstellen. Meredith und Fork regten an, aus den Erfahrungen mit der Entwicklung von Regelungen für die SMRs Erkenntnisse für Regelungen in Bezug auf die Fusion zu gewinnen. Alain Quere wies darauf hin, dass bisher streitig diskutiert werde, ob die Fusionstechnologie von den vorhandenen internationalen Haftungsübereinkommen erfasst werde oder nicht. Aus Versicherungssicht sei vor allem wichtig, dass man sich, bevor man eine Anlage versichere, zunächst über das Risiko, das die Fusionsanlage darstelle, im Klaren sein müsse. Fork erläuterte, dass die Fusionsanlagen schon aufgrund ihres Designs eine geringeres Risiko als eine Nuklearanlagen hätten. Salter merkte ergänzend an, dass in GB die Fusion zwar als ein bedeutendes, aber nicht als ein Risiko mit katastrophalen Folgen bewertet werde. Daher sei eine nukleare Anlagengenehmigung nicht erforderlich. Die Anforderungen an eine Fusionsanlage müssten an ihr geringeres Risiko angepasst werden. III. Fazit und Ausblick Nach der durch die Pandemie erzwungenen vierjährigen Konferenzpause war die Erleichterung der Teilnehmer, sich wieder in Präsenz treffen zu könnenen, deutlich zu spüren. Das Engagement bei den Vorträgen war besonders hoch, und es war erfreulich festzustellen, dass die INLA zwar älter geworden, das Durchschnittsalter der Tagungsteilnehmer aber gesunken ist. Ein gutes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit der INLA. Fachlich bot die Tagung eine breite Themenpalette. Insbesondere wirft der zu erwartende Einsatz neuer Reaktor-Typen zahlreiche neue rechtliche Fragen auf, die sicherlich noch Stoff für zukünftige Tagungen geben werden. Die Diskussion dieser Fragen ließ ein Bedürfnis nach Ausweitung der internationalen Rechtsharmonisierung erkennen. Mit ihrem großen internationalen und motivierten „Pool“ an Fachleuten ist die INLA eine bestens geeignete Plattform, zur Rechtsvergleichung und Rechtsfortbildung im Interesse einer Rechtsharmonisierung beizutragen. Autorin Ulrike Feldmann vormals Justitiarin, Kerntechnik Deutschland e. V., Berlin ulrike.feldmann@kernd.de Ulrike Feldmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Lausanne/Schweiz. Von 1980 bis 2022 war sie als Rechtsberaterin für den WKK e. V., den Deutschen Verband der Kernbrennstoffkreislaufwirtschaft und Kerntechnik, tätig, der 2019 zum Verein für Kerntechnik (KernD e. V.) wurde, einem Zusammenschluss des Deutschen Atomforums (DAtF) und WKK. SPOTLIGHT ON NUCLEAR LAW 45 Spotlight on Nuclear Law 50-jähriges Jubiläum der International Nuclear Law Association ı Ulrike Feldmann

<strong>atw</strong> Vol. 68 (2023) | Ausgabe 3 ı Mai<br />

SPOTLIGHT ON NUCLEAR LAW 44<br />

2016) auf neue Reaktortypen zu entwickeln. Diese<br />

Empfehlungen sollten außerdem auch die Aufnahme<br />

des „Security by Design“-Prinzips in nationales Recht<br />

beinhalten. Anhand einer beeindruckenden Sammlung<br />

von – mit zumeist für Radioaktivität und Kernenergienutzung<br />

werbenden – Postkarten und Plakaten<br />

aus aller Welt skizzierte Stephen Burns/ Vorsitzender<br />

der US <strong>Nuclear</strong> Regulatory Commission i. R.<br />

in seiner humorvollen Gastrede die Geschichte der<br />

Nutzung radioaktiver Strahlung und den Wandel des<br />

Nuklearrechts und der öffentlichen Meinung.<br />

Arbeitsgruppe 7<br />

„Nukleartransport“<br />

Die Vortragsreihe der Arbeitsgruppe 7 unter<br />

Vorsitz von Khalil Bukhari eröffnete Jack Edlow als<br />

im Nukleartransportgeschäft bewährter „Fahrensmann“.<br />

Edlow schilderte anhand von Beispielen aus<br />

seiner Transportpraxis die vielfältigen Heraus<strong>for</strong>derungen,<br />

die Nukleartransporte mit sich bringen<br />

können. Er wies nachdrücklich auf den Mangel an<br />

Schifffahrtsunternehmen hin, die bereit sind, spaltbares<br />

Material mitzunehmen. Es gebe inzwischen<br />

noch genau vier Unternehmen, wovon eines ein<br />

russisches Unternehmen sei. Edlow riet daher eindringlich,<br />

Pläne für den er<strong>for</strong>derlichen Transport<br />

von abgebrannten Brennelementen rechtzeitig zu<br />

machen. Die Sorge der Schifffahrtsunternehmen vor<br />

einer Havarie eines Schiffes mit spaltbaren Stoffen<br />

an Bord und den damit möglichweise entstehenden<br />

Kosten (z. B. für die Evakuierung des Hafens) wies<br />

Edlow als unbegründet zurück. Bei Klasse 7-Gütern<br />

käme eine Havarie höchst selten vor, während jährlich<br />

einige Schiffe, die Klasse 1 Güter transportierten,<br />

sinken würden. Ein weltweit geltendes Nuklearhaftungsrecht<br />

würde Edlow als große Erleichterung<br />

für die Durchführung von internationalen Nukleartransporten<br />

begrüßen.<br />

Martin Porter bestätigte für WNTI, dass Nukleartransporte<br />

einen „beneidenswerten“ Rekord an<br />

jahrzehntelangen sicheren Lieferungen aufweisen.<br />

Mehr als 20 Mio. Nukleartransporte würden derzeit<br />

jährlich durchgeführt, Tendenz steigend (durch<br />

vermehrte Stilllegung von alten KKW einerseits und<br />

Neubau und Transport neuer Brennelemente andererseits).<br />

Dabei sei jedoch zu beachten, dass das<br />

Bedrohungspotential für Transporte durch Piraterie<br />

und Terrorismus, aber z. B. auch durch neue Methoden<br />

wie Cyberangriffe, bessere Vorhersehbarkeit von<br />

Transporten bei schlechteren Ausweichmöglichkeiten<br />

und gleichzeitig besseren Ortungssystemen zugenommen<br />

habe. Daher seien stärkere Sicherungsmaßnahmen<br />

wie z. B. durch Drohnen, Blockchain-<br />

Technik und durch Versicherungsregelungen für<br />

die Transporte wichtig, sie seien allerdings auch ein<br />

hoher Kostenfaktor. Zu den Heraus<strong>for</strong>derungen für<br />

Transporte gehörten nicht zuletzt auch der Kernenergie<br />

ablehnend eingestellte Behörden und eine<br />

ablehnend eingestellte Öffentlichkeit, was zu Verzögerungen<br />

oder sogar Verhinderungen von Transporten<br />

führen könne. Ähnlich wie Edlow im Hinblick auf<br />

neue Reaktortypen sprach sich Porter dafür aus, Sicherungs-<br />

und Sicherheitsan<strong>for</strong>derungen an Transporte<br />

bereits beim Design des Transportmediums zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der letzte Vortrag aus der Arbeitsgruppe 7 war<br />

speziell den rechtlichen Fragen rund um die schwimmenden<br />

KKW (Flowing <strong>Nuclear</strong> <strong>Power</strong> Plant/FNPP)<br />

gewidmet. Für die Beantwortung der bereits in anderen<br />

Vorträgen angesprochenen Frage der Definition<br />

wie auch für die anzuwendenden Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen<br />

könne, so Marc Fialkoff, eine<br />

Rolle spielen, ob das FNPP freistehend oder vertäut<br />

sei. Ein Seetransport berühre außerdem Transitfragen<br />

in Bezug auf die jeweilige maritime Zone (Territorialgewässer,<br />

Ausschließliche Wirtschaftszone, Hohe<br />

See). Abhängig vom Ort, an dem sich das FNPP befinde,<br />

könnten sich die Sicherheits- und Sicherungsan<strong>for</strong>derungen,<br />

wie z. B. die Notfallvorsorge ändern. Zu<br />

prüfen seien Transport- inklusive Transitregelungen<br />

in den verschiedenen internationalen Bestimmungen,<br />

wie z. B. CPPNM, Übereinkommen über die Sicherheit<br />

der Behandlung abgebrannter Brennelemente und<br />

radioaktiver Abfälle, <strong>International</strong>er Maritime Dangerous<br />

Goods Code (IMDG-Code), <strong>International</strong> Ship<br />

and Port Facility Security Code, IAEO-Empfehlungen<br />

zum sicheren Transport von radioaktivem Material<br />

und UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), letzteres<br />

regelt u. a. das Recht auf friedliche Durchfahrt<br />

in Küstengebieten (Art. 19) und die Freiheit der Schifffahrt<br />

(Art 87 Abs. 1a). Zusammenfassend stellte Fialkoff<br />

fest, dass das geltende See- und Nuklearrecht für<br />

FNPPs nur bedingt anwendbar sei, etliche Fragen offen<br />

ließe und an Lösungen gearbeitet werden müsse,<br />

die sicherstellen, dass der Umgang mit FNPPs unter<br />

angemessenen Sicherungs- und Sicherheitskriterien<br />

erfolgt.<br />

Arbeitsgruppe 8<br />

„Nuklearfusion“<br />

Den Reigen der Arbeitsgruppen beschloss die<br />

Arbeitsgruppe 8 mit Vorträgen von Karoly Tamas<br />

Olajos/Co-Arbeitsgruppenvorsitzender, Ian Salter,<br />

Philippe Sauter, Graham Alty sowie Ashley Meredith<br />

und William Fork zum Stand der Fusions<strong>for</strong>schung.<br />

Olajos hob die Vorteile der Fusionstechnologie<br />

als einen zukünftigen wertvollen Beitrag im Kampf<br />

gegen den Klimawandel hervor, weshalb es diese<br />

Technologie verdiene, verstärkt in den Fokus gerückt<br />

und finanziell gefördert zu werden.<br />

Salter erläuterte die Vorteile der Fusionstechnologie<br />

(risikoarm für die Umgebung und die<br />

Spotlight on <strong>Nuclear</strong> Law<br />

50-jähriges Jubiläum der <strong>International</strong> <strong>Nuclear</strong> Law Association ı Ulrike Feldmann

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!