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FNG-MAGAZIN Ausgabe 15 | April

Heute ist die 15. Ausgabe von FNG ganz im Namen der FIBO erschienen. Vollgepackt mit brandaktuellen und ebenso informativen wie unterhaltsamen Themen. #fng #fitness

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Business Inside<br />

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BVGSD E.V. NEWS<br />

BVGSD E.V. NEWS<br />

2.1 Attraktive Bewegungsangebote auch für „Nicht-Sportler“ einbinden<br />

Das wesentliche Alleinstellungsmerkmal in den Fitness- und Gesundheitsstudios<br />

ist das individuell betreute, dosierte und kontrollierte Muskel- und Cardiotraining an<br />

hochwertigen Trainingsgeräten und in Gesundheitskursen. Nicht zuletzt die neueren,<br />

häufig elektronischen Trainings- und Diagnostikgeräte erlauben ein unkompliziertes<br />

Training bei professioneller Betreuung über alle Altersgruppen hinweg und ohne feste<br />

Trainingszeiten (tageszeitunabhängig).<br />

Durch die aktuell verstärkte Einbindung von Gamification-Elementen wird im Übrigen<br />

das Training auch für nicht sportlich orientierte bzw. an Sportarten interessierte Personen<br />

zusätzlich motivierend (vgl. letztens die Gerätepräsentationen auf der Fachmesse<br />

FIBO 2023).<br />

2.2 Synergien mit dem 1. Gesundheitsmarkt entwickeln – Nachhaltigkeit fördern!<br />

Die hohe, vermehrt auch akademische Fachkompetenz, die hochwertige Geräte-<br />

Ausstattung und die Angebotsvielfalt der Gesundheitsstudios sind prädestiniert für<br />

die Entwicklung arbeitsteiliger Kooperationen mit dem 1. Gesundheitsmarkt (Ärzten,<br />

Physiotherapeuten, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen) im Bereich<br />

Gesundheitsförderung, Primär- und Sekundärprävention sowie auch Rehabilitation<br />

durch Bewegung.<br />

Hier drängen sich die Kompetenzen der Gesundheitsstudios für Vor- und Nachsorge<br />

geradezu auf.<br />

So ließen sich auch flächendeckend sog. Präventions- und Rehabilitationsketten<br />

schaffen, wie sie in einigen Studios mit Physiotherapie bereits realisiert werden.<br />

Dringend zu wünschen und zu empfehlen wäre hierzu auch, diesen Aspekt in der<br />

ärztlichen Beratung stärker zu berücksichtigen.<br />

Dort sollte u. E. zukünftig i. S. eines schon vor Jahren entwickelten „grünen Rezepts“<br />

bzw. der Idee „exercise is medicine“ Bewegung i. S. eines individuell dosierten und<br />

ausreichend effektiven körperlich-sportlichen Trainings nicht nur empfohlen, sondern<br />

auch verschrieben werden (können). Nach dem damit erfolgten Einstieg sollte<br />

das Training dann bestenfalls - im Sinne der Nachhaltigkeit - dauerhaft im Gesundheitsstudio<br />

oder selbstorganisiert fortgesetzt werden.<br />

Dabei können und sollen durchaus auch Elemente aus den Bereichen Ernährung<br />

und Psychoregulation (hier besonders mit Fokus auf bewegungsaffine Formen, wie<br />

Yoga, Tai Chi, Qi Gong etc.) ergänzt werden.<br />

2.3 Einbindung von BGM / BGF<br />

Bei weitem nicht ausgeschöpft ist zudem das Potential der Gesundheitsstudios<br />

zur Kooperation mit externen Firmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)<br />

oder zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Hierzu bieten sich vor<br />

allem Netzwerke zur Gesundheitsförderung von Mitarbeitenden an. Hier werden die<br />

steuerlichen Möglichkeiten / Erleichterungen auf Basis von § 3, Abs. 34 des Einkommenssteuergesetzes<br />

noch zu wenig realisiert.<br />

2.4 Verzahnung mit weiteren „Bewegungsanbietern“<br />

Eine breiter als bisher angelegte Bewegungsförderung in Deutschland ließe sich generieren,<br />

wenn die bisher noch weitgehend nebeneinander agierenden Systeme des<br />

organisierten, öffentlich geförderten Sports (Sportvereine), die Angebotsstrukturen<br />

aus dem 1. Gesundheitsmarkt (speziell Physiotherapie, Rehabilitation) und die gewerblichen,<br />

frei finanzierten Sport- und Bewegungsangebote (Fitness-/Gesundheitsanlagen)<br />

miteinander verzahnt und kooperativ miteinander agieren würden.<br />

Dafür wäre jedoch die Klärung der steuerlichen Gleichstellung für gleiche Angebote<br />

unerlässlich, da aktuell noch höhere Mwst.-Sätze für Studios gelten.<br />

2.5 Attraktive, moderne Präventions- und Rehabilitationsangebote der Gesundheitsstudios<br />

für Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherung) ermöglichen<br />

Die bereits aktuell bestehenden Gruppenprogramme der Kostenträger im Bereich<br />

Prävention (§ 20 SGB V) und Rehabilitation (§ 64 SGB IX) erreichen bekanntlich aktuell<br />

nur wenige Zielgruppen.<br />

Hier sollten u. E. die speziellen, offenbar für breite Bevölkerungsschichten im Erwachsenenalter<br />

attraktiven gerätegestützten Angebote der Fitness- und Gesundheitsstudios<br />

auch in diesem Bereich stärker berücksichtigt werden.<br />

Dafür müssten jedoch die Kriterien weiter modifiziert und auch das effektive, kontrollierte<br />

und individuell dosierte Training an Geräten erlaubt werden, das wiederum<br />

als Einstieg in eine dauerhafte selbstorganisierte und -finanzierte Bewegungsaktivität<br />

dienen könnte.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />

BVGSD e.V.<br />

Marie-Curie-Str. 3<br />

50321 Brühl<br />

Telefon:<br />

+49 (2232) 7013320<br />

Mobil:<br />

+49 (0162) 3607292<br />

E-Mail: info@bvgsd.de<br />

Web: www.bvgsd.de<br />

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