RhPfalz_Mai_2023

25.04.2023 Aufrufe

8 Zeitung Mai 2023 Gesundheit Hausbesuche sind Pflicht Patientinnen und Patienten, die es nicht in die Praxis schaffen, haben ein Recht auf medizinische Behandlung Immer weniger Hausärzte bieten Hausbesuche an, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Diese Entwicklung ist vor allem für die Gesundheitsversorgung älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen problematisch. Der VdK fordert, gesetzlich einzugreifen, damit sich die Situation verbessert. Hausbesuche werden nur durchgeführt, wenn die Patientin oder der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Ärztin oder den Arzt aufzusuchen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand Schmerzen, hohes Fieber oder Kreislaufprobleme hat. Grundsätzlich gilt, dass auch Fachärztinnen und -ärzte verpflichtet sind, ihre Patientinnen und Patienten zu besuchen, wenn die Erkrankung ihr Fachgebiet betrifft. Die Realität sieht jedoch anders aus: Nur bei wenigen Medizinerinnen und Medizinern gehören Hausbesuche noch zum Berufsalltag – und das, obwohl der Bedarf aufgrund der demografischen Entwickung sogar steigt. Hausbesuche dürfen abgelehnt werden, wenn es andere, unaufschiebbare Behandlungen und Notfälle gibt. Ein Grund für die sinkende Zahl der Hausbesuche liegt aber auch im geringen Entgelt. Abgerechnet werden darf zudem nur eine bestimmte Anzahl an Besuchen, sonst müssen die Mediziner eine Rückzahlung leisten. Ärzte, die noch Hausbesuche machen, werden immer seltener. Auch VdK-Mitglieder berichten immer wieder, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt einen Hausbesuch abgelehnt hat. In Ballungszentren gibt es kaum noch Mediziner, die diesen Service anbieten. In ländlichen Gebieten haben Patientinnen und Patienten ohnehin große Probleme mit der medizinischen Versorgung. Besonders betroffen sind auch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Pflicht zu Hausbesuchen ist im „Bundesmantelvertrag – Ärzte“ geregelt. Dort heißt es, dass die Patientin oder der Patient im „Praxisbereich“ wohnen muss. Wie groß dieser ist, lässt der Vertrag jedoch offen. Weil die Größe des Praxisbereichs von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte abhängt, gibt es hier bundesweit große Unterschiede. Freundlich nachfragen Foto: imago images/Shotshop Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen, haben es oft schwer, medizinisch versorgt zu werden. Deshalb sollten sie schon frühzeitig mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt abklären, ob ihr Wohnort innerhalb des Praxisbereichs liegt. Sollte das nicht der Fall sein, kann es ratsam sein, die Praxis zu wechseln. Wer einen Hausbesuch benötigt, sollte freundlich, aber bestimmt in seiner Arztpraxis nachfragen und auf die grundsätzliche Verpflichtung zu dieser Leistung hinweisen. Alternativ ist es möglich, beim kassen ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 anzurufen. Dort erhalten Patientinnen und Patienten auch außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe. Der Bereitschaftsdienst kann den Hausbesuch durch einen Bereitschaftsarzt veranlassen oder einen geeigneten Haus- oder Facharzt in der Nähe vermitteln. Wer an die Notaufnahme im Krankenhaus verwiesen oder auf den nächsten Arzttermin vertröstet wird, sollte verdeutlichen, dass kein akuter Notfall vorliegt, es aber dennoch nicht möglich ist, bis zu einem regulären Arzttermin zu warten. Lehnt die Ärztin oder der Arzt Hausbesuche generell ab, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beschweren. Allerdings sollte man sich das gut überlegen, denn dadurch kann das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört werden. Im schlimmsten Fall könnte der Behandlungsvertrag gekündigt werden. Langfristig kann eine Beschwerde dennoch sinnvoll sein, denn nur, wenn ärztliches Fehlverhalten bekannt wird, besteht die Hoffnung, dass sich die Situation verbessert. Der VdK fordert, dass die Verpflichtung zu Hausbesuchen auch gesetzlich festgeschrieben wird. Die derzeitigen nichtgesetzlichen Regelungen könnten die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung einfach ändern, ohne dass der Gesetzgeber darauf Einfluss nehmen kann. Annette Liebmann Wie viel Salz ist noch gesund? Deutsche Gesellschaft für Ernährung: nicht mehr als ein Teelöffel Beliebter Lippenblütler Echter Salbei ist Arzneipflanze des Jahres 2023 Einen gestrichenen Teelöffel Salz am Tag empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) maximal. Das sind etwa sechs Gramm. Doch die Deutschen essen im Schnitt viel mehr davon. Laut Studien sind es zehn Gramm. Das ist ungesund. Auf dauerhaft zu hohen Salzkonsum reagieren viele Menschen mit Bluthochdruck. Damit steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ebenfalls belastet werden die Nieren, weil sie überschüssiges Salz ausscheiden müssen. Außerdem soll sich durch zu viel Salz auch die Zusammensetzung der Bakterien im Darm, das sogenannte Mikrobiom, verändern. Gewürze und Kräuter „Speisesalz, das wir unserem Essen durch Zu- oder Nachsalzen selbst hinzufügen, macht nur eine geringe Menge unserer täglichen Speisesalzzufuhr aus“, weiß Antje Gahl, Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit bei der DGE. Dazu gehört etwa auch das Nudelwasser. Der größte Teil der Speisesalzzufuhr in Deutschland wird stattdessen über verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Fleisch, Wurst und Käse erreicht. Und auch, wer häufig „außer Haus“ isst, nimmt statistisch gesehen mehr Salz zu sich. Sie rät: „Wenn Speisesalz verwendet wird, dann sollte es mit Jod und Fluorid angereichert sein.“ Der Verzehr verarbeiteter Lebensmittel Salz ist lebensnotwendig, doch die Menge ist entscheidend. Ein Zuviel ist ungesund. Foto: picture alliance/dpa Themendienst/Andrea Warnecke sollte reduziert und stattdessen vermehrt zu Gemüse und Obst gegriffen werden. Zudem sollte in der Küche statt mit Speisesalz mit Gewürzen und Kräutern gewürzt werden. So lässt sich mit ganz einfachen Mitteln der Salzkonsum reduzieren. In kleinen Schritten „Wenn man die Speisesalzzufuhr verringern möchte, ist es am besten, dies in kleinen Schritten zu tun, um sich an den schwächeren Salzgeschmack zu gewöhnen“, sagt Gahl. Kinder sollten erst gar nicht an viel Salz gewöhnt werden. Einen absoluten Salzverzicht auszusprechen, hält sie aber auch nicht für den richtigen Weg. Denn geringe Mengen an Salz sind sogar lebenswichtig. Salz reguliert den Wasserhaushalt des Körpers, ist wichtig für die Verdauung und die Arbeit der Muskeln. Der Körper braucht die Elektrolyte Natrium und Chlorid, um den Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt aufrechtzuerhalten. Als Mindestmenge für die tägliche Salzaufnahme wird bei der DGE eine Kochsalzzufuhr von 1,4 Gramm empfohlen. Weitere Infos unter www.dge.de/wissenschaft/ faqs/salz Petra J. Huschke Der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde an der Universität Würzburg hat den Echten Salbei (Salvia officinalis) zur Arzneipflanze des Jahres 2023 gekürt. Die reichhaltige Nutzung als pflanzliches Arzneimittel sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart sowie das große Potenzial für weitere Forschungen gaben den Ausschlag für die Würdigung des bekannten und beliebten Lippenblütlers. Zu den Anwendungsgebieten des bis zu 80 Zentimeter hohen Gewächses zählen Sodbrennen, Blähungen, starkes Schwitzen sowie die äußerliche Behandlung von Entzündungen im Mund- und Rachenbereich und von leichten Hautentzündungen. Die medizinische Verwendung von Salbei in Europa reicht bis weit ins Altertum zurück. Allerdings standen damals noch andere Sorten der mit etwa 1000 Arten sehr umfangreichen Gattung im Vordergrund. Eine größere Rolle spielte der Echte Salbei in der Klostermedizin des frühen und hohen Mittelalters. Walahfrid Strabo (807–849), Abt des Klosters auf der Insel Reichenau im Bodensee, beschreibt ihn in seinem Lehrgedicht über den Anbau von Heilpflanzen gleich zu Beginn. Hildegard von Bingen widmet dem Salbei rund 300 Jahre später in ihrer Naturkunde eines der umfangreichsten Kapitel. Der Echte Salbei blüht etwa von Mai bis Juli. Alle Pflanzenteile besitzen einen starken aromatischen Geruch. Salbeiblätter enthalten bakterienhemmende Stoffe in ihrem ätherischen Öl und den Gerbstoffen. Ferner zeigten Auszüge aus Salbeiblättern im Laborversuch entzündungshemmende Eigenschaften. In anderen Versuchen konnte eine hustenreizlindernde sowie darüber hinaus eine krampflösende Wirkung auf die Muskulatur des Magen-Darm-Trakts beobachtet werden. Übrigens: Die Arzneipflanze des Jahres ist nicht zu verwechseln mit der Heilpflanze des Jahres. Diesen vom Verein NHV Theophrastus vergebenen Titel trägt in diesem Jahr die Weinrebe. mib Der Echte Salbei wird seit Jahrhunderten als pflanzliches Arzneimittel genutzt. Foto: picture alliance/imageBROKER/de Cuveland, J.

Gesundheit Zeitung Mai 2023 9 Zuckergehalt weiterhin zu hoch Reduzierung bei Softdrinks geht langsam voran Vorsicht beim Medikamentenkauf im Ausland Qualität von Arzneimitteln kann von europäischen Standards abweichen Eine aktuelle Studie zeigt: Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland ist von 2015 bis 2021 nur um etwa zwei Prozent gesunken. Die Getränkeindustrie ist somit nicht auf Kurs, die selbst gesteckten Ziele zur Zuckerreduktion zu erreichen. Im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft war vereinbart worden, den Zuckergehalt von Softdrinks wie Cola, Limonade oder Brause von 2015 bis 2025 auf freiwilliger Basis um 15 Prozent zu senken. Laut der Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten wird dieses Ziel verfehlt werden. Das Tempo der Reduzierung ist einfach zu langsam. „Wenn sich der Trend so fortsetzt, würde das Ziel ‚15 Prozent weniger Zucker‘ erst in Jahrzehnten erreicht“, resümiert Oliver Huizinga, Co-Autor der Studie und politischer Geschäftsführer der Deutschen Adipositas-Gesellschaft. „So viel Zeit haben wir nicht!“ 2015 lag der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland bei 5,3 Gramm und 2021 bei 5,2 Gramm je 100 Milliliter. Zum Vergleich: In Großbritannien ist der Zuckergehalt im gleichen Zeitraum von 5,3 auf 3,8 Gramm je 100 Milliliter gesunken. Grund: Die britische Regierung hatte 2018 eine Hersteller- Abgabe („Zuckersteuer“) auf stark gezuckerte Getränke eingeführt. Keine Regelung in Sicht Eine entsprechenden Regelung in Deutschland ist bislang nicht in Sicht. Dabei ist hinlänglich bekannt, dass ein Übermaß an Zucker schädlich für die Gesundheit ist. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) fördert eine hohe und häufige Zuckerzufuhr die Entstehung von Übergewicht und Adipositas sowie Diabetes mellitus Typ 2 und kardiovaskuläre Erkrankungen. Außerdem begünstigt Zucker das Entstehen von Karies. Die DGE empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, Zucker generell einzusparen und Kinder erst gar nicht an eine hohe Zuckerzufuhr und den damit verbundenen Süßgeschmack zu gewöhnen. mib Zu viel Zucker in Getränken ist ungesund. Doch trotz einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Getränkeindustrie, den Zuckergehalt zu reduzieren, ist er nur unzureichend gesunken. Foto: picture alliance/Daniel Kalker Manche Touristinnen und Touristen nutzen ihren Urlaub auch, um sich einen Vorrat an Medikamenten zu beschaffen, wenn diese dort zu einem niedrigeren Preis erhältlich sind als im eigenen Land. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente, die in Schwellen- oder Entwicklungsländern verkauft werden, entsprechen den Qualitätsstandards in Europa. So kann es vorkommen, dass ein für das Ausland hergestelltes Medikament eine andere Wirkstoffdosis enthält, als in Deutschland üblich ist. Beispielsweise gibt es Mittel, von denen man zwei Tabletten schlucken müsste, um die Menge des Wirkstoffs einzunehmen, der in Deutschland in einer Tablette enthalten ist. Wird dies nicht erkannt und das Medikament in einer falschen Wirkstoffdosierung eingenommen, ist der Therapieerfolg gefährdet, warnt die Apothekenkammer Niedersachsen. Darüber hinaus sind unterschiedliche Arten von Arzneimittelfälschungen bekannt. Das Spek trum reicht von Totalfälschungen bis hin zu Arzneimitteln, deren Verfallsdatum absichtlich verlängert und damit manipuliert wurde. Arzneimittelfälschungen können den richtigen Wirkstoff enthalten, aber in falscher Dosis, also zu gering oder zu hoch. Sie können keinen oder einen anderen Wirkstoff als den angegebenen aufweisen. Oder sie werden mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln oder Verpackungen angeboten. Sie können dann Inhaltsstoffe beinhalten, die gar nicht auf der Verpackung angegeben sind. Zudem kann ein gefälschtes Arzneimittel oder ein gefälschter Wirkstoff auch die gewerblichen Schutzrechte des Rechteinhabers verletzen. Die Einfuhr derartiger Medikamente nach Deutschland ist strikt verboten. Touristinnen und Touristen, die sie dennoch nach Deutschland bringen, tragen die rechtlichen Konsequenzen. Außerdem gefährden sie Wer im Urlaub Arzneimittel benötigt, sollte diese nur in zugelassenen Apotheken kaufen. Foto: picture alliance/Weingartner ihre Gesundheit bewusst oder unbewusst, wenn sie minderwertige Arzneimittel einnehmen. Diese können unter Umständen sogar eine gefährliche Wirkung haben. Die Apothekenkammer rät des Weiteren davon ab, sich im Ausland mit dort möglicherweise rezeptfrei erhält lichen Antibiotika einzudecken. Es habe gute Gründe, dass Patientinnen und Patienten Antibiotika in Deutschland nur auf Rezept erhalten. Das Medikament könne Nebenwirkungen wie Magen- Darm- Beschwerden oder allergische Reaktionen hervorrufen. Wichtige Aspekte Bei Antibiotika sind zudem Dosierungen, Einnahmezeitpunkte und Therapiedauer besonders entscheidend. Aber auch bei anderen rezeptpflichtigen sowie frei verkäuflichen Medikamenten kommt es auf diese Aspekte an. Wer in der Selbstmedikation den Beipackzettel nicht beachtet oder ihn nicht versteht, da er in einer anderen Sprache geschrieben ist, gefährdet nicht nur die Wirksamkeit des Medikaments, sondern auch seine eigene Gesundheit. Wichtigste Regel für Reisende: Medikamente im Ausland nur in zugelassenen Apotheken kaufen! Übrigens: Medikamente aus dem Ausland dürfen nur für den Eigenbedarf und somit nicht in großen Mengen mitgebracht werden. Diese müssen dann nicht verzollt werden. Bei Einreise aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet gelten eventuell andere Regelungen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise über Einfuhrabgaben zu informieren. Arzneimittel können natürlich auch übers Internet bestellt werden. Zur Auswahl stehen ausschließlich Versandapotheken aus Deutschland sowie aus EU-Ländern, in denen ähnliche Sicherheitsvorschriften gelten wie hierzulande. Dies ist derzeit in Island, den Niederlanden, Schweden und Tschechien der Fall. Regis trierte Versandhändler erkennt man am EU- Sicherheitslogo auf ihrer Webseite. Mit einem Klick auf das Logo lässt sich der Register eintrag des Anbieters überprüfen. Mirko Besch Gefahr durch Zecken RKI weist drei neue FSME-Risikogebiete aus Aktuell zählt das Robert-Koch- Institut (RKI) insgesamt 178 Landkreise, in denen die Gefahr, sich durch einen Zeckenbiss mit einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) anzustecken, besonders hoch ist. Neu hinzu gekommen sind in Bayern der Kreis Fürstenfeldbruck und der Stadtkreis München sowie in Sachsen-Anhalt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Im Jahr 2022 sind laut RKI insgesamt 546 Menschen an FSME erkrankt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Zunahme von 30 Prozent. Rund 98 Prozent der Erkrankten waren nicht oder nicht ausreichend gegen FSME geimpft. Infektionen verlaufen oft unbemerkt und ohne Beschwerden. Treten Symptome auf, ähneln sie denen einer Grippe, wie etwa Fieber, Kopfschmerzen und Schwindel. Durch die Erreger können sich jedoch auch Hirn, Hirnhäute oder Rückenmark entzünden. Dies geschieht selten. Hier ist es typisch, dass die Symptome abklingen, um dann erneut mit Fieber, starker Müdigkeit und Kopfschmerzen auszubrechen. Dann können Bewusstseins- und Koordinationsstörungen, Lähmungen, Schluck-, Seh- und Sprachstörungen auftreten. Das Risiko für schwere Verläufe steigt mit dem Alter. Wer sich in einem der Risikogebiete aufhält, sollte sich deshalb besser impfen lassen. Alle Fragen dazu beantworten die Hausärztin oder der Hausarzt. Zu den Risikogebieten zählen Bayern und Baden-Württemberg. Aber auch in Teilen von Brandenburg, Sachsen, Südhessen und Thüringen sowie in einzelnen Regionen in Mittelhessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland besteht die Gefahr, sich durch einen Zeckenbiss mit FSME anzustecken. ken

8 Zeitung <strong>Mai</strong> <strong>2023</strong> Gesundheit<br />

Hausbesuche sind Pflicht<br />

Patientinnen und Patienten, die es nicht in die Praxis schaffen, haben ein Recht auf medizinische Behandlung<br />

Immer weniger Hausärzte bieten<br />

Hausbesuche an, obwohl sie dazu<br />

verpflichtet sind. Diese Entwicklung<br />

ist vor allem für die Gesundheitsversorgung<br />

älterer und mobilitätseingeschränkter<br />

Menschen<br />

problematisch. Der VdK fordert,<br />

gesetzlich einzugreifen, damit sich<br />

die Situation verbessert.<br />

Hausbesuche werden nur durchgeführt,<br />

wenn die Patientin oder<br />

der Patient aus gesundheitlichen<br />

Gründen nicht in der Lage ist, die<br />

Ärztin oder den Arzt aufzusuchen.<br />

Das ist beispielsweise der Fall,<br />

wenn jemand Schmerzen, hohes<br />

Fieber oder Kreislaufprobleme hat.<br />

Grundsätzlich gilt, dass auch Fachärztinnen<br />

und -ärzte verpflichtet<br />

sind, ihre Patientinnen und Patienten<br />

zu besuchen, wenn die Erkrankung<br />

ihr Fachgebiet betrifft.<br />

Die Realität sieht jedoch anders<br />

aus: Nur bei wenigen Medizinerinnen<br />

und Medizinern gehören<br />

Hausbesuche noch zum Berufsalltag<br />

– und das, obwohl der Bedarf<br />

aufgrund der demografischen<br />

Entwickung sogar steigt. Hausbesuche<br />

dürfen abgelehnt werden,<br />

wenn es andere, unaufschiebbare<br />

Behandlungen und Notfälle gibt.<br />

Ein Grund für die sinkende Zahl<br />

der Hausbesuche liegt aber auch<br />

im geringen Entgelt. Abgerechnet<br />

werden darf zudem nur eine bestimmte<br />

Anzahl an Besuchen,<br />

sonst müssen die Mediziner eine<br />

Rückzahlung leisten.<br />

Ärzte, die noch Hausbesuche machen, werden immer seltener.<br />

Auch VdK-Mitglieder berichten<br />

immer wieder, dass ihre Ärztin<br />

oder ihr Arzt einen Hausbesuch<br />

abgelehnt hat. In Ballungszentren<br />

gibt es kaum noch Mediziner, die<br />

diesen Service anbieten. In ländlichen<br />

Gebieten haben Patientinnen<br />

und Patienten ohnehin große Probleme<br />

mit der medizinischen Versorgung.<br />

Besonders betroffen sind<br />

auch ältere und mobilitätseingeschränkte<br />

Menschen.<br />

Die Pflicht zu Hausbesuchen ist<br />

im „Bundesmantelvertrag – Ärzte“<br />

geregelt. Dort heißt es, dass die<br />

Patientin oder der Patient im „Praxisbereich“<br />

wohnen muss. Wie<br />

groß dieser ist, lässt der Vertrag<br />

jedoch offen. Weil die Größe des<br />

Praxisbereichs von der Siedlungsstruktur<br />

und der Arztdichte abhängt,<br />

gibt es hier bundesweit<br />

große Unterschiede.<br />

Freundlich nachfragen<br />

Foto: imago images/Shotshop<br />

Patientinnen und Patienten, die<br />

aus gesundheitlichen Gründen<br />

nicht in der Lage sind, eine Praxis<br />

aufzusuchen, haben es oft schwer,<br />

medizinisch versorgt zu werden.<br />

Deshalb sollten sie schon frühzeitig<br />

mit ihrer Ärztin oder ihrem<br />

Arzt abklären, ob ihr Wohnort<br />

innerhalb des Praxisbereichs liegt.<br />

Sollte das nicht der Fall sein, kann<br />

es ratsam sein, die Praxis zu<br />

wechseln.<br />

Wer einen Hausbesuch benötigt,<br />

sollte freundlich, aber bestimmt in<br />

seiner Arztpraxis nachfragen und<br />

auf die grundsätzliche Verpflichtung<br />

zu dieser Leistung hinweisen.<br />

Alternativ ist es möglich, beim<br />

kassen ärztlichen Bereitschaftsdienst<br />

unter der bundesweiten<br />

Telefonnummer 116 117 anzurufen.<br />

Dort erhalten Patientinnen und<br />

Patienten auch außerhalb der<br />

Sprechzeiten ärztliche Hilfe. Der<br />

Bereitschaftsdienst kann den<br />

Hausbesuch durch einen Bereitschaftsarzt<br />

veranlassen oder einen<br />

geeigneten Haus- oder Facharzt in<br />

der Nähe vermitteln. Wer an die<br />

Notaufnahme im Krankenhaus<br />

verwiesen oder auf den nächsten<br />

Arzttermin vertröstet wird, sollte<br />

verdeutlichen, dass kein akuter<br />

Notfall vorliegt, es aber dennoch<br />

nicht möglich ist, bis zu einem regulären<br />

Arzttermin zu warten.<br />

Lehnt die Ärztin oder der Arzt<br />

Hausbesuche generell ab, besteht<br />

die Möglichkeit, sich bei der zuständigen<br />

Kassenärztlichen Vereinigung<br />

zu beschweren. Allerdings<br />

sollte man sich das gut überlegen,<br />

denn dadurch kann das Vertrauensverhältnis<br />

dauerhaft gestört<br />

werden. Im schlimmsten Fall<br />

könnte der Behandlungsvertrag<br />

gekündigt werden. Langfristig<br />

kann eine Beschwerde dennoch<br />

sinnvoll sein, denn nur, wenn ärztliches<br />

Fehlverhalten bekannt wird,<br />

besteht die Hoffnung, dass sich die<br />

Situation verbessert.<br />

Der VdK fordert, dass die Verpflichtung<br />

zu Hausbesuchen auch<br />

gesetzlich festgeschrieben wird.<br />

Die derzeitigen nichtgesetzlichen<br />

Regelungen könnten die Vertragspartner<br />

GKV-Spitzenverband und<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

einfach ändern, ohne dass der<br />

Gesetzgeber darauf Einfluss nehmen<br />

kann. Annette Liebmann<br />

Wie viel Salz ist noch gesund?<br />

Deutsche Gesellschaft für Ernährung: nicht mehr als ein Teelöffel<br />

Beliebter Lippenblütler<br />

Echter Salbei ist Arzneipflanze des Jahres <strong>2023</strong><br />

Einen gestrichenen Teelöffel Salz<br />

am Tag empfiehlt die Deutsche<br />

Gesellschaft für Ernährung (DGE)<br />

maximal. Das sind etwa sechs<br />

Gramm. Doch die Deutschen essen<br />

im Schnitt viel mehr davon. Laut<br />

Studien sind es zehn Gramm. Das<br />

ist ungesund.<br />

Auf dauerhaft zu hohen Salzkonsum<br />

reagieren viele Menschen mit<br />

Bluthochdruck. Damit steigt das<br />

Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.<br />

Ebenfalls belastet werden<br />

die Nieren, weil sie überschüssiges<br />

Salz ausscheiden müssen. Außerdem<br />

soll sich durch zu viel Salz<br />

auch die Zusammensetzung der<br />

Bakterien im Darm, das sogenannte<br />

Mikrobiom, verändern.<br />

Gewürze und Kräuter<br />

„Speisesalz, das wir unserem Essen<br />

durch Zu- oder Nachsalzen<br />

selbst hinzufügen, macht nur eine<br />

geringe Menge unserer täglichen<br />

Speisesalzzufuhr aus“, weiß Antje<br />

Gahl, Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit<br />

bei der DGE. Dazu<br />

gehört etwa auch das Nudelwasser.<br />

Der größte Teil der Speisesalzzufuhr<br />

in Deutschland wird stattdessen<br />

über verarbeitete Lebensmittel<br />

wie Brot, Fleisch, Wurst und Käse<br />

erreicht. Und auch, wer häufig „außer<br />

Haus“ isst, nimmt statistisch<br />

gesehen mehr Salz zu sich.<br />

Sie rät: „Wenn Speisesalz verwendet<br />

wird, dann sollte es mit Jod und<br />

Fluorid angereichert sein.“ Der<br />

Verzehr verarbeiteter Lebensmittel<br />

Salz ist lebensnotwendig, doch die Menge ist entscheidend. Ein Zuviel<br />

ist ungesund. <br />

Foto: picture alliance/dpa Themendienst/Andrea Warnecke<br />

sollte reduziert und stattdessen<br />

vermehrt zu Gemüse und Obst gegriffen<br />

werden. Zudem sollte in der<br />

Küche statt mit Speisesalz mit Gewürzen<br />

und Kräutern gewürzt werden.<br />

So lässt sich mit ganz einfachen<br />

Mitteln der Salzkonsum reduzieren.<br />

In kleinen Schritten<br />

„Wenn man die Speisesalzzufuhr<br />

verringern möchte, ist es am besten,<br />

dies in kleinen Schritten zu<br />

tun, um sich an den schwächeren<br />

Salzgeschmack zu gewöhnen“, sagt<br />

Gahl. Kinder sollten erst gar nicht<br />

an viel Salz gewöhnt werden.<br />

Einen absoluten Salzverzicht<br />

auszusprechen, hält sie aber auch<br />

nicht für den richtigen Weg. Denn<br />

geringe Mengen an Salz sind sogar<br />

lebenswichtig. Salz reguliert den<br />

Wasserhaushalt des Körpers, ist<br />

wichtig für die Verdauung und die<br />

Arbeit der Muskeln. Der Körper<br />

braucht die Elektrolyte Natrium<br />

und Chlorid, um den Wasser-,<br />

Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

Als Mindestmenge für die tägliche<br />

Salzaufnahme wird bei der<br />

DGE eine Kochsalzzufuhr von 1,4<br />

Gramm empfohlen. Weitere Infos<br />

unter www.dge.de/wissenschaft/<br />

faqs/salz Petra J. Huschke<br />

Der Studienkreis Entwicklungsgeschichte<br />

der Arzneipflanzenkunde<br />

an der Universität Würzburg<br />

hat den Echten Salbei (Salvia officinalis)<br />

zur Arzneipflanze des Jahres<br />

<strong>2023</strong> gekürt.<br />

Die reichhaltige Nutzung als<br />

pflanzliches Arzneimittel sowohl<br />

in der Vergangenheit als auch in<br />

der Gegenwart sowie das große<br />

Potenzial für weitere Forschungen<br />

gaben den Ausschlag für die Würdigung<br />

des bekannten und beliebten<br />

Lippenblütlers. Zu den Anwendungsgebieten<br />

des bis zu 80 Zentimeter<br />

hohen Gewächses zählen<br />

Sodbrennen, Blähungen, starkes<br />

Schwitzen sowie die äußerliche<br />

Behandlung von Entzündungen im<br />

Mund- und Rachenbereich und von<br />

leichten Hautentzündungen.<br />

Die medizinische Verwendung<br />

von Salbei in Europa reicht bis weit<br />

ins Altertum zurück. Allerdings<br />

standen damals noch andere Sorten<br />

der mit etwa 1000 Arten sehr<br />

umfangreichen Gattung im Vordergrund.<br />

Eine größere Rolle spielte<br />

der Echte Salbei in der Klostermedizin<br />

des frühen und hohen Mittelalters.<br />

Walahfrid Strabo (807–849),<br />

Abt des Klosters auf der Insel Reichenau<br />

im Bodensee, beschreibt<br />

ihn in seinem Lehrgedicht über den<br />

Anbau von Heilpflanzen gleich zu<br />

Beginn. Hildegard von Bingen widmet<br />

dem Salbei rund 300 Jahre<br />

später in ihrer Naturkunde eines<br />

der umfangreichsten Kapitel.<br />

Der Echte Salbei blüht etwa von<br />

<strong>Mai</strong> bis Juli. Alle Pflanzenteile besitzen<br />

einen starken aromatischen<br />

Geruch. Salbeiblätter enthalten<br />

bakterienhemmende Stoffe in ihrem<br />

ätherischen Öl und den<br />

Gerbstoffen. Ferner zeigten Auszüge<br />

aus Salbeiblättern im Laborversuch<br />

entzündungshemmende Eigenschaften.<br />

In anderen Versuchen<br />

konnte eine hustenreizlindernde<br />

sowie darüber hinaus eine krampflösende<br />

Wirkung auf die Muskulatur<br />

des Magen-Darm-Trakts beobachtet<br />

werden.<br />

Übrigens: Die Arzneipflanze des<br />

Jahres ist nicht zu verwechseln mit<br />

der Heilpflanze des Jahres. Diesen<br />

vom Verein NHV Theophrastus<br />

vergebenen Titel trägt in diesem<br />

Jahr die Weinrebe.<br />

mib<br />

Der Echte Salbei wird seit Jahrhunderten<br />

als pflanzliches Arzneimittel<br />

genutzt.<br />

Foto: picture alliance/imageBROKER/de Cuveland, J.

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