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RhPfalz_Mai_2023

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So hilft der VdK<br />

Zeitung <strong>Mai</strong> <strong>2023</strong><br />

5<br />

Unfallversicherung muss 150 000 Euro nachzahlen<br />

Ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Sportvereins bekommt dank des Sozialverbands VdK eine lebenslange Rente<br />

Bei der Renovierung eines Vereinsheims<br />

hat sich ein VdK-Mitglied so<br />

schwer verletzt, dass er seitdem<br />

starke körperliche Einschränkungen<br />

hat. Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

wollte dafür nicht aufkommen.<br />

Dank der Unterstützung<br />

des VdK bekommt der Betroffene<br />

eine lebenslange Rente.<br />

Matthias Müller* wollte seinem<br />

Sportverein in einer oberpfälzischen<br />

Gemeinde etwas Gutes tun.<br />

Er meldete sich freiwillig, um bei<br />

der Beseitigung eines Schimmelschadens<br />

im Vereinsheim mitzuhelfen.<br />

Damit ersparte er seiner<br />

Gemeinde, der das Clubhaus gehört,<br />

entsprechende Handwerkskosten.<br />

Matthias Müller war auch<br />

bereit, den Transport der notwendigen<br />

Materialien zu übernehmen.<br />

Schwerer Verkehrsunfall<br />

Wer sich ehrenamtlich für Städte und Gemeinden engagiert, ist gesetzlich<br />

unfallversichert. <br />

Foto: DGUV<br />

der Gemeinde. Nur dann wäre<br />

dieser gesetzlich unfallversichert.<br />

Der VdK hielt dagegen und wies<br />

auf eine Änderung im Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) hin, die im Januar<br />

2005 in Kraft trat. Danach sind<br />

nicht nur Personen gesetzlich unfallversichert,<br />

die für Körperschaften,<br />

Anstalten oder Stiftungen des<br />

öffentlichen Rechts oder deren<br />

Verbände oder Arbeitsgemeinschaften<br />

direkt freiwillig tätig sind,<br />

sondern auch Personen, die für<br />

privatrechtliche Organisationen,<br />

in dem Fall ein Sportverein, im<br />

Auftrag oder mit ausdrücklicher<br />

Einwilligung von Gebietskörperschaften,<br />

die Gemeinde, tätig sind.<br />

Das Sozialgericht in Regensburg<br />

folgte dieser Argumentation und<br />

verurteilte die gesetzliche Unfallversicherung,<br />

die Unfallkosten<br />

und die damit verbundene Rente<br />

zu übernehmen. Die KUVB ging<br />

daraufhin in Berufung. Doch das<br />

bayerische Landessozialgericht in<br />

München folgte ebenfalls den Ausführungen<br />

des VdK und bestätigte<br />

das Urteil des Sozialgerichts.<br />

So bekam Matthias Müller sieben<br />

Jahre nach dem Unfall unbefristet<br />

eine monatliche Rente von<br />

3500 Euro zugesprochen. Rückwirkend<br />

musste ihm die gesetzliche<br />

Unfallversicherung entsprechend<br />

mehr als 150 000 Euro auszahlen.<br />

Das Mitglied ist dem<br />

Sozialverband VdK für seine Hilfe<br />

sehr dankbar. Denn auf diese Weise<br />

sind zumindest seine finanziellen<br />

Sorgen gelöst. Sebastian Heise<br />

*Name von der Redaktion geändert<br />

Als er mit einem Kastenwagen<br />

die Holzpaneele vom Baumarkt<br />

zum Vereinsheim fuhr, geriet Müller<br />

in einen schweren Verkehrsunfall.<br />

Der damals 35-Jährige zog<br />

sich massive Verletzungen zu. Bis<br />

heute hat er bleibende Schäden,<br />

die einen Beruf unmöglich machen,<br />

unter anderem eine inkomplette<br />

Querschnittslähmung und<br />

eine Spastik. Seitdem sitzt er im<br />

Rollstuhl.<br />

In der Folge wandte er sich an<br />

den Sozialverband VdK Bayern. In<br />

der Rechtsberatung wurde den<br />

VdK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern<br />

klar, dass die Kommunale<br />

Unfallversicherung Bayern<br />

(KUVB) den Schaden und alle aus<br />

dem Unfall enstanden Folgekosten<br />

übernehmen müsste. Denn Müller<br />

hat die Fahrt mit dem Transporter<br />

ja aufgrund der Renovierungsarbeiten<br />

für das Sportheim gemacht,<br />

und diese waren zugunsten der<br />

Gemeinde.<br />

So stellte Müller über den VdK<br />

auch Antrag auf eine volle Unfallrente.<br />

Diesen lehnte die KUVB ab,<br />

und auch den Widerspruch wies sie<br />

zurück. Mit Hilfe des VdK-Bezirks<br />

Oberpfalz verklagte Müller daraufhin<br />

die gesetzliche Unfallversicherung.<br />

Der VdK-Sozialrechtsvertreter<br />

wies in der Klage daraufhin, dass<br />

das Mitglied eindeutig im Auftrag<br />

der Gemeinde das Vereinsheim<br />

renoviert hat. So habe der Bürgermeister<br />

dem Verein mündlich den<br />

Auftrag gegeben, die Arbeiten in<br />

Eigenregie zu machen. Dieser hat<br />

seine damalige Aussage auch als<br />

Zeuge vor Gericht bestätigt.<br />

Die KUVB argumentierte, dass<br />

Müller die Renovierung als ehrenamtlich<br />

engagiertes Mitglied übernommen<br />

hat und nicht im Auftrag<br />

Schneller Erfolg im Streit um EM-Rente<br />

Nach Blitz-Ablehnung der DRV legte der VdK Saarland Widerspruch ein<br />

Kurz nach ihrem Antrag auf Erwerbsminderung<br />

hatte Ilona C.<br />

schon die Ablehnung der Deutschen<br />

Rentenversicherung (DRV) in<br />

ihrem Briefkasten. Sozialrechtsberaterin<br />

Heike Weyand vom VdK<br />

Saarland widersprach und erreichte<br />

eine satte Nachzahlung für<br />

das VdK-Mitglied. Die DRV hatte<br />

bei ihrer Antragsprüfung offenbar<br />

schlampig gearbeitet.<br />

Ilona C. kann es noch gar nicht<br />

richtig glauben, dass ihre Erwerbsminderungsrente<br />

dann doch so<br />

schnell bewilligt wurde. Nachdem<br />

die DRV ihren Antrag aus dem <strong>Mai</strong><br />

vergangenen Jahres schon nach<br />

zehn Tagen abgelehnt hatte, hatte<br />

sie sich bereits auf einen längeren<br />

Streit mit der Behörde eingestellt.<br />

Doch mit Unterstützung von<br />

Sozialrechtsberaterin Heike<br />

Per Rentenbescheid wurde das<br />

VdK-Mitglied über die Bewilligung<br />

der EM-Rente informiert.<br />

Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko<br />

Weyand vom VdK Saarland, die<br />

gegen die Ablehnung Widerspruch<br />

einlegte, ging es schneller als erwartet<br />

voran, und die Zahnarzthelferin<br />

erhält seit 1. April <strong>2023</strong><br />

eine volle Erwerbsminderungsrente<br />

von monatlich rund 1385 Euro<br />

bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

sowie eine Nachzahlung in<br />

Höhe von rund 14 600 Euro.<br />

Verkrümmte Wirbelsäule<br />

Die 61-jährige Mutter von zwei<br />

erwachsenen Kindern leidet unter<br />

einer ausgeprägten Verkrümmung<br />

der Wirbelsäule und einem Lendenwirbelsäulensyndrom,<br />

die ihr<br />

starke Rückenschmerzen bereiten.<br />

Sie kann keine längeren Gehstrecken<br />

zu Fuß zurücklegen oder<br />

Treppen steigen, ohne dass sie<br />

Schmerzen hat. Sie muss ständig<br />

ein Reizstromgerät bei sich führen,<br />

das per Knopfdruck über Elektroden<br />

am Rücken schmerzlindernde<br />

Stromimpulse aussendet, und starke<br />

Schmerzmittel nehmen.<br />

Als die DRV den Antrag ablehnte,<br />

hatte sie lediglich diese Rückenerkrankungen<br />

berücksichtigt. Dabei<br />

ging bereits aus der Selbstauskunft<br />

im Antrag hervor, dass Ilona<br />

C. infolge einer Covid-Erkrankung<br />

unter ständiger Erschöpfung und<br />

an Luftnot, Nervosität, Herzrasen<br />

und einer allgemeinen Unruhe<br />

leidet. Seit Anfang März 2022 war<br />

sie deshalb krankgeschrieben und<br />

in ärztlicher Behandlung. Hinzu<br />

kamen schweres Asthma sowie<br />

Allergien gegen Latex und verschiedene<br />

Lebensmittel.<br />

VdK-Juristin Heike Weyand monierte<br />

deshalb in ihrem Widerspruch,<br />

dass diese Erkrankungen<br />

hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit<br />

nicht ausreichend<br />

berücksichtigt worden sind. Außerdem<br />

habe die DRV es versäumt,<br />

ein fachärztliches Gutachten einzuholen.<br />

„In der Angelegenheit ist<br />

wenig bis nichts ermittelt worden“,<br />

so Weyand. Insbesondere die<br />

Langzeitfolgen der Corona-Infektion<br />

und das schwere Asthma seien<br />

wichtige Faktoren für die eingeschränkte<br />

Erwerbsfähigkeit. Sie<br />

beeinträchtigen Ilona C. auch in<br />

ihrem alltäglichen Leben. „Bevor<br />

ich einkaufen gehe, muss ich beispielsweise<br />

mein Asthmaspray mit<br />

Cortison verwenden, sonst schaffe<br />

ich das nicht ohne Hustenanfall.<br />

Aufräumarbeiten oder Staubsagen<br />

muss mein Partner übernehmen.“<br />

Erst nachdem auf Veranlassung<br />

des VdK ein medizinisches Gutachten<br />

vorgelegt wurde, das unter<br />

anderem die Schwere der Asthmaerkrankung<br />

deutlich machte, lenkte<br />

die DRV ein und bewilligte im<br />

Februar dieses Jahres die volle<br />

Erwerbsminderungsrente.<br />

Heike Weyand gibt die Vorgehensweise<br />

der Rentenversicherung<br />

zu denken: „Ich möchte nicht wissen,<br />

in wie vielen Fällen die Betroffenen<br />

eine negative Entscheidung,<br />

die dann auch noch so schnell erfolgt,<br />

einfach hinnehmen.“<br />

Jörg Ciszewski

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