Florian Wellmann Immobilienzeitung • Ausgabe 04/23 • Hamburg
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IMMOBILIEN-<br />
KLIMAABGABE Um einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, wurde das „Gesetz<br />
zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ (CO2KostAufG), auch als „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“<br />
bekannt, geschaffen. Bisher waren es die Mieter, die laut Gesetz<br />
eine sogenannte Klimaabgabe respektive CO₂-Abgabe zu leisten hatten. Seit Januar<br />
20<strong>23</strong> gilt nun eine neue gesetzliche Vorgabe: Ein neues Stufenmodell sieht vor, dass<br />
auch Vermieter einen Teil der Kosten tragen müssen. Für Vermieter fallen nun höhere<br />
Kosten an, wenn das Haus weniger klimafreundlich ist. Bei Wohngebäuden mit<br />
besonders hohem Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter sollen die Vermieter 95<br />
Prozent des CO₂-Preises zahlen. Das ist der Fall, wenn der Kohlendioxidausstoß pro<br />
Quadratmeter Wohnfläche mehr als 52 Kilogramm beträgt. Das Gesetz verfolgt das<br />
Ziel, Anreize für Energieeinsparungen und energetische Sanierungen zu schaffen.<br />
WOHNGELDREFORM Bis Ende 2022 hatten 600.000 Haushalte in Deutschland<br />
Anspruch auf Wohngeld. Dieses Geld bekommen in der Regel diejenigen, die zwar von<br />
ihrem Einkommen die Lebenshaltungskosten tragen können, aber nicht genug Mittel<br />
für die Wohnkosten zur Verfügung haben. Für Letzteres zahlte der Staat bisher 180<br />
Euro, um die betroffenen Haushalte zu unterstützen. Mit dem sogenannten „Wohngeld<br />
Plus“ wurde laut der Bundesregierung „die größte Wohngeldreform in der Geschichte<br />
Deutschlands“ auf den Weg gebracht, um Haushalte mit kleinen Einkommen<br />
bei den gestiegenen Heizkosten noch stärker zu entlasten. Das Wohngeld wurde von<br />
180 auf 370 Euro angehoben und auch die Zahl der Berechtigten steigt. Insgesamt<br />
haben nun rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf „Wohngeld Plus“.<br />
GEBÄUDEENERGIEGESETZ<br />
Seit Januar 20<strong>23</strong> ist das Effizienzhaus 55 (EH 55) neuer gesetzlicher Neubaustandard.<br />
Mit dem neuen Standard in Sachen Jahres-Primärenergie für Warmwasser, Heizung,<br />
Kühlung und Lüftung reduziert sich damit der Bedarf von 75 auf 55 Prozent. Ein Gebäude,<br />
das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vollständig entspricht,<br />
wird als Effizienzhaus 100 bezeichnet. Demnach wird künftig lediglich 55 Prozent der<br />
Primärenergie für einen Neubau benötigt.<br />
GASPREISBREMSE/STROMPREISBREMSE<br />
Durch die stark gestiegenen Energiekosten führt die Bundesregierung von Anfang<br />
März 20<strong>23</strong> bis Ende April 2024 die Gaspreis- und Strompreisbremse ein. Hintergrund:<br />
Damit Privathaushalte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen die<br />
Energiekrise überstehen, sollen die Energiekosten bezahlbar bleiben und eine sichere<br />
Versorgung mit Strom und Gas gewährleistet sein. Rückwirkend zum 01. Januar 20<strong>23</strong><br />
erhalten die Haushalte 80 Prozent ihres Gasverbrauchs zum gedeckelten Preis von<br />
zwölf Cent pro Kilowattstunde für Gas sowie 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme.<br />
Beim Strompreis erhalten Privathaushalte, kleinere und mittelgroße Unternehmen<br />
ebenfalls rückwirkend zum 01. Januar 20<strong>23</strong> bei einem Stromverbrauch von bis zu<br />
30.000 Kilowattstunden pro Jahr einen gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.<br />
Für die Berechnung ist die Verbrauchsmenge des Vorjahres maßgeblich.<br />
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