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KVWL kompakt + praxis intern April 2023

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VERTRÄGE<br />

Vertrag „CheckUp+“ mit der AOK NordWest fördert hausärztliche<br />

Vorsorgeleistungen<br />

Zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> hat die <strong>KVWL</strong> mit<br />

der AOK NordWest den Vertrag zur<br />

besonderen Förderung ärztlicher<br />

Früherkennung und Verlaufskontrolle<br />

(CheckUp+) vereinbart. Dieser<br />

Vertrag ist nahezu inhaltsgleich mit<br />

dem Vertrag „Vorsorge Plus“, den die<br />

<strong>KVWL</strong> bereits im Juli 2022 mit der<br />

TK, KKH und HEK abgeschlossen hat.<br />

Im Folgenden geben wir Ihnen einen<br />

Überblick zu den Vertragsinhalten:<br />

Ergänzend zur Regelversorgung<br />

können zusätzliche Screeningleistungen<br />

zu sechs verschiedenen Versorgungsprogrammen<br />

für Versicherte<br />

der AOK NordWest erbracht und<br />

abgerechnet werden:<br />

► Demenz<br />

► Arthrose des Hüft- und Kniegelenks<br />

► Eisenmangel bei Herzinsuffizienz<br />

► respiratorische Insuffizienz bei<br />

COPD<br />

► periphere arterielle Verschlusskrankheit<br />

(pavk)<br />

► COPD bei vorbestehendem<br />

Asthma<br />

Sofern im Rahmen der Früherkennung<br />

die jeweilige Indikation gesichert<br />

diagnostiziert wird, kann<br />

ab dem Folgequartal die jeweilige<br />

Verlaufskontrolle einmal im Quartal<br />

durchgeführt werden.<br />

Ziel des Vertrages<br />

Betroffene sollen nach festgestellter<br />

Früherkennung durch strukturierte<br />

Betreuung zielgerichtet<br />

versorgt werden. Der Fortschritt<br />

chronischer Erkrankungen, die bereits<br />

bestehen, soll verhindert oder<br />

zumindest verlangsamt werden, indem<br />

Begleit- und Folgeerkrankungen<br />

rechtzeitig erkannt werden. Die<br />

Patientinnen und Patienten sollen<br />

zudem über intensive Patientengespräche<br />

im Umgang mit ihren<br />

Krankheiten sowie erforderlichen<br />

Lebensstilveränderungen unterstützt<br />

und geschult werden.<br />

Teilnahme Arzt<br />

Alle zur vertragsärztlichen Versorgung<br />

zugelassenen, angestellten<br />

und ermächtigten Hausärztinnen<br />

und Hausärzte im Bereich Westfalen-Lippe<br />

können an dem neuen<br />

Vertrag teilnehmen. Ebenso können<br />

Fachärzte für Innere Medizin, die an<br />

der fachärztlichen Versorgung teilnehmen<br />

und ebenso hausärztlich<br />

tätig sind, teilnehmen. Die Teilnahme<br />

am Vertrag erklären Sie mit der<br />

Anlage 4 gegenüber der <strong>KVWL</strong>.<br />

Teilnahme Patient<br />

Alle Versicherten der AOK Nord-<br />

West können unabhängig von ihrem<br />

Wohnort an dem Vertrag teilnehmen.<br />

Voraussetzung sind die<br />

definierten medizinischen Anforderungen<br />

der jeweiligen Versorgungsprogramme<br />

(Anlagen 3.1 bis<br />

3.6. zum Vertrag). Der Patient hat<br />

seine Teilnahme (Anlage 2) schriftlich<br />

zu erklären – die unterzeichnete<br />

Erklärung übermitteln Sie innerhalb<br />

von zehn Tagen an die <strong>KVWL</strong>. Je<br />

Versicherten ist die Einschreibung<br />

nur einmal für alle Versorgungsprogramme<br />

erforderlich<br />

Vergütungen<br />

Alle vereinbarten Leistungen der<br />

Früherkennungsuntersuchungen<br />

und der Verlaufskontrollen werden<br />

– außerhalb der morbiditätsbedingten<br />

Gesamtvergütung und somit extrabudgetär<br />

– jeweils mit 20 Euro<br />

vergütet. Eine Abrechnung neben<br />

den Leistungen der Regelversorgung<br />

sowie anderen Verträgen (z. B.<br />

DMP) ist möglich.<br />

Den Vertrag mit sämtlichen Anlagen<br />

finden Sie auf der Homepage der<br />

<strong>KVWL</strong>.<br />

Neuer Vertrag mit der KKH: Früherkennung von trockener Makuladegeneration<br />

Die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist die häufigste Ursache für eine Erblindung in Deutschland. Derzeit<br />

ist nur die „kleine“, an der feuchten AMD leidende Patientengruppe behandelbar – vorrangig im Rahmen der<br />

bestehenden IVOM-Verträge. Jedoch leiden 90 Prozent aller AMD-Patienten an der trockenen Form, für die es bisher<br />

noch keine etablierte Therapie gibt. Allerdings stehen neue Therapiemöglichkeiten, die ein Fortschreiten der<br />

Erkrankung verlangsamen können, kurz vor der Zulassung. Zusätzlich konnten Studien belegen, dass auch eine<br />

Lebensstilveränderung das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen kann.<br />

Vor diesem Hintergrund haben die <strong>KVWL</strong> und die KKH den Selektivvertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung<br />

der trockenen Makuladegeneration mit Wirkung zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> vereinbart.<br />

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zu den Vertragsinhalten:<br />

04.<strong>2023</strong> | 9

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