KVWL kompakt + praxis intern April 2023
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VERTRÄGE<br />
Vertrag „CheckUp+“ mit der AOK NordWest fördert hausärztliche<br />
Vorsorgeleistungen<br />
Zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> hat die <strong>KVWL</strong> mit<br />
der AOK NordWest den Vertrag zur<br />
besonderen Förderung ärztlicher<br />
Früherkennung und Verlaufskontrolle<br />
(CheckUp+) vereinbart. Dieser<br />
Vertrag ist nahezu inhaltsgleich mit<br />
dem Vertrag „Vorsorge Plus“, den die<br />
<strong>KVWL</strong> bereits im Juli 2022 mit der<br />
TK, KKH und HEK abgeschlossen hat.<br />
Im Folgenden geben wir Ihnen einen<br />
Überblick zu den Vertragsinhalten:<br />
Ergänzend zur Regelversorgung<br />
können zusätzliche Screeningleistungen<br />
zu sechs verschiedenen Versorgungsprogrammen<br />
für Versicherte<br />
der AOK NordWest erbracht und<br />
abgerechnet werden:<br />
► Demenz<br />
► Arthrose des Hüft- und Kniegelenks<br />
► Eisenmangel bei Herzinsuffizienz<br />
► respiratorische Insuffizienz bei<br />
COPD<br />
► periphere arterielle Verschlusskrankheit<br />
(pavk)<br />
► COPD bei vorbestehendem<br />
Asthma<br />
Sofern im Rahmen der Früherkennung<br />
die jeweilige Indikation gesichert<br />
diagnostiziert wird, kann<br />
ab dem Folgequartal die jeweilige<br />
Verlaufskontrolle einmal im Quartal<br />
durchgeführt werden.<br />
Ziel des Vertrages<br />
Betroffene sollen nach festgestellter<br />
Früherkennung durch strukturierte<br />
Betreuung zielgerichtet<br />
versorgt werden. Der Fortschritt<br />
chronischer Erkrankungen, die bereits<br />
bestehen, soll verhindert oder<br />
zumindest verlangsamt werden, indem<br />
Begleit- und Folgeerkrankungen<br />
rechtzeitig erkannt werden. Die<br />
Patientinnen und Patienten sollen<br />
zudem über intensive Patientengespräche<br />
im Umgang mit ihren<br />
Krankheiten sowie erforderlichen<br />
Lebensstilveränderungen unterstützt<br />
und geschult werden.<br />
Teilnahme Arzt<br />
Alle zur vertragsärztlichen Versorgung<br />
zugelassenen, angestellten<br />
und ermächtigten Hausärztinnen<br />
und Hausärzte im Bereich Westfalen-Lippe<br />
können an dem neuen<br />
Vertrag teilnehmen. Ebenso können<br />
Fachärzte für Innere Medizin, die an<br />
der fachärztlichen Versorgung teilnehmen<br />
und ebenso hausärztlich<br />
tätig sind, teilnehmen. Die Teilnahme<br />
am Vertrag erklären Sie mit der<br />
Anlage 4 gegenüber der <strong>KVWL</strong>.<br />
Teilnahme Patient<br />
Alle Versicherten der AOK Nord-<br />
West können unabhängig von ihrem<br />
Wohnort an dem Vertrag teilnehmen.<br />
Voraussetzung sind die<br />
definierten medizinischen Anforderungen<br />
der jeweiligen Versorgungsprogramme<br />
(Anlagen 3.1 bis<br />
3.6. zum Vertrag). Der Patient hat<br />
seine Teilnahme (Anlage 2) schriftlich<br />
zu erklären – die unterzeichnete<br />
Erklärung übermitteln Sie innerhalb<br />
von zehn Tagen an die <strong>KVWL</strong>. Je<br />
Versicherten ist die Einschreibung<br />
nur einmal für alle Versorgungsprogramme<br />
erforderlich<br />
Vergütungen<br />
Alle vereinbarten Leistungen der<br />
Früherkennungsuntersuchungen<br />
und der Verlaufskontrollen werden<br />
– außerhalb der morbiditätsbedingten<br />
Gesamtvergütung und somit extrabudgetär<br />
– jeweils mit 20 Euro<br />
vergütet. Eine Abrechnung neben<br />
den Leistungen der Regelversorgung<br />
sowie anderen Verträgen (z. B.<br />
DMP) ist möglich.<br />
Den Vertrag mit sämtlichen Anlagen<br />
finden Sie auf der Homepage der<br />
<strong>KVWL</strong>.<br />
Neuer Vertrag mit der KKH: Früherkennung von trockener Makuladegeneration<br />
Die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ist die häufigste Ursache für eine Erblindung in Deutschland. Derzeit<br />
ist nur die „kleine“, an der feuchten AMD leidende Patientengruppe behandelbar – vorrangig im Rahmen der<br />
bestehenden IVOM-Verträge. Jedoch leiden 90 Prozent aller AMD-Patienten an der trockenen Form, für die es bisher<br />
noch keine etablierte Therapie gibt. Allerdings stehen neue Therapiemöglichkeiten, die ein Fortschreiten der<br />
Erkrankung verlangsamen können, kurz vor der Zulassung. Zusätzlich konnten Studien belegen, dass auch eine<br />
Lebensstilveränderung das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen kann.<br />
Vor diesem Hintergrund haben die <strong>KVWL</strong> und die KKH den Selektivvertrag zur frühzeitigen Diagnostik und Behandlung<br />
der trockenen Makuladegeneration mit Wirkung zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> vereinbart.<br />
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick zu den Vertragsinhalten:<br />
04.<strong>2023</strong> | 9