KVWL kompakt + praxis intern April 2023
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ABRECHNUNG<br />
Neue GOP für die DiGA „Invirto“ ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong><br />
Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ bei Angststörungen gibt es gemäß Beschluss des BA in<br />
seiner 641. Sitzung ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> eine neue Leistung im EBM. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) hatte die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ im Dezember nach zweijähriger<br />
Erprobung dauerhaft in das Verzeichnis der verordnungsfähigen DiGA aufgenommen. Die App kann Personen im<br />
Alter von 18 bis 65 Jahren verordnet werden, die an einer Agoraphobie, Panikstörung oder sozialen Phobie leiden.<br />
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung<br />
in Punkten<br />
01474 Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung<br />
(DiGA) Invirto gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß<br />
§ 139e SGB V bei folgenden Indikationen:<br />
- Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora)<br />
oder<br />
- Panikstörung (Modul Panik)<br />
oder<br />
- Soziale Phobien (Modul Sozial),<br />
je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall<br />
64<br />
Die GOP 01474 EBM kann ausschließlich von Vertragsärzten bzw. -psychotherapeuten, die über eine Genehmigung<br />
zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen, berechnet<br />
werden.<br />
Weitere Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen sowie eine Verlinkung zum DiGA-Verzeichnis des<br />
BfArM finden Sie auf unserer Webseite: https://www.kvwl.de/themen-a-z/digitale-gesundheitsanwendungen-diga<br />
Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der jeweiligen Präambel<br />
des betroffenen Fachkapitels und weiteren Bestimmungen des EBM. Die entsprechenden Details entnehmen Sie der<br />
schriftlichen Beschlussfassung unter https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html<br />
Hochfrequenzablation des Endometriums ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> neue Leistung im EBM<br />
Zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> wird mit Beschluss des BA in seiner 642. Sitzung die Hochfrequenzablation des Endometriums<br />
mittels Netzelektrode bei Menorrhagie als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung<br />
des Eingriffs erfolgt über folgende neue GOP für ambulante Operationen (Kapitel 31 EBM) beziehungsweise belegärztliche<br />
Operationen (Kapitel 36 EBM) und die im Anhang 2 zugeordneten Überwachungs- und Nachbehandlungskomplexe:<br />
GOP Leistungsbeschreibung Bewertung<br />
in Punkten<br />
31319 Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Chirurgischer Eingriff der Kategorie TT2 entsprechend Anhang 2<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt<br />
36319 Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2<br />
Obligater Leistungsinhalt<br />
- Chirurgischer Eingriff der Kategorie TT2 entsprechend Anhang 2<br />
Fakultativer Leistungsinhalt<br />
- Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt<br />
2437<br />
1143<br />
Für dieses Operationsverfahren wird der OPS-Kode 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des<br />
Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation) in den Anhang 2 des EBM aufgenommen.<br />
04.<strong>2023</strong> | 7