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KVWL kompakt + praxis intern April 2023

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ABRECHNUNG<br />

Neue GOP für die DiGA „Invirto“ ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong><br />

Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ bei Angststörungen gibt es gemäß Beschluss des BA in<br />

seiner 641. Sitzung ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> eine neue Leistung im EBM. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) hatte die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ im Dezember nach zweijähriger<br />

Erprobung dauerhaft in das Verzeichnis der verordnungsfähigen DiGA aufgenommen. Die App kann Personen im<br />

Alter von 18 bis 65 Jahren verordnet werden, die an einer Agoraphobie, Panikstörung oder sozialen Phobie leiden.<br />

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung<br />

in Punkten<br />

01474 Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung<br />

(DiGA) Invirto gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß<br />

§ 139e SGB V bei folgenden Indikationen:<br />

- Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora)<br />

oder<br />

- Panikstörung (Modul Panik)<br />

oder<br />

- Soziale Phobien (Modul Sozial),<br />

je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall<br />

64<br />

Die GOP 01474 EBM kann ausschließlich von Vertragsärzten bzw. -psychotherapeuten, die über eine Genehmigung<br />

zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen, berechnet<br />

werden.<br />

Weitere Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen sowie eine Verlinkung zum DiGA-Verzeichnis des<br />

BfArM finden Sie auf unserer Webseite: https://www.kvwl.de/themen-a-z/digitale-gesundheitsanwendungen-diga<br />

Durch die Aufnahme der aufgeführten GOP in den EBM ergeben sich Folgeänderungen in der jeweiligen Präambel<br />

des betroffenen Fachkapitels und weiteren Bestimmungen des EBM. Die entsprechenden Details entnehmen Sie der<br />

schriftlichen Beschlussfassung unter https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html<br />

Hochfrequenzablation des Endometriums ab 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> neue Leistung im EBM<br />

Zum 1. <strong>April</strong> <strong>2023</strong> wird mit Beschluss des BA in seiner 642. Sitzung die Hochfrequenzablation des Endometriums<br />

mittels Netzelektrode bei Menorrhagie als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung<br />

des Eingriffs erfolgt über folgende neue GOP für ambulante Operationen (Kapitel 31 EBM) beziehungsweise belegärztliche<br />

Operationen (Kapitel 36 EBM) und die im Anhang 2 zugeordneten Überwachungs- und Nachbehandlungskomplexe:<br />

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung<br />

in Punkten<br />

31319 Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Chirurgischer Eingriff der Kategorie TT2 entsprechend Anhang 2<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt<br />

36319 Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

- Chirurgischer Eingriff der Kategorie TT2 entsprechend Anhang 2<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

- Ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt<br />

2437<br />

1143<br />

Für dieses Operationsverfahren wird der OPS-Kode 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des<br />

Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation) in den Anhang 2 des EBM aufgenommen.<br />

04.<strong>2023</strong> | 7

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