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PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

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<strong>PROTOKOLL</strong><br />

STADTAMT GMUNDEN<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

A-4810 <strong>Gmunden</strong>, Rathausplatz 1<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal <strong>Gmunden</strong>.<br />

Datum: 14.12.2006 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 20:15 Uhr<br />

Telefon: (07612) 794-0<br />

Fax: (07612) 794/258<br />

E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at<br />

http://www.gmunden.at<br />

Zahl: 001/1<br />

Datum: 17. Januar 2007<br />

Bearbeiter: Schögl Monika<br />

Telefon: 07612/794-202<br />

Fax: 07612/794-209<br />

E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at<br />

Sitzungsnummer: GR/2006/15<br />

Anwesend sind:<br />

1. Köppl Heinz, BGM<br />

2. Bergthaler Herbert, VZBGM Mag.<br />

3. Mayer August, STR<br />

4. Frauscher Stefan, GR Mag.<br />

5. Ortner Wolfgang, StR<br />

6. Schrabacher Gottfried, VZBGM<br />

7. Grüneis Herta, GR.in<br />

8. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.Jur.<br />

9. Reingruber Manfred, GR<br />

10. Aigner Christian, GR Mag.iur.<br />

11. Aigner Franz, GR<br />

12. Höpoltseder Thomas Michael, GR<br />

13. Andeßner Manfred, GR<br />

14. Neumann Georg Heinrich, GR Dipl.-Ing.<br />

15. Apfler Martin, GR Mag.<br />

16. Salfinger Ayse Guel, GR.in<br />

17. Buchinger Konrad, GR<br />

18. Dallamaßl Kurt, GR Dr.<br />

19. Meingast Gerhard, GR Vertretung für Herrn GR Robert Zauner<br />

20. Sageder Wolfgang, VZBGM<br />

21. Kramesberger Kurt Konrad, STR Ing.<br />

22. Frais Nicole, GR.in, Mag.a, Dr.in<br />

23. Schenner Arnold, GR<br />

24. Feichtinger Franz, GR<br />

25. Hochegger Helmut, GR<br />

26. Dickinger Christian, STR Dr. Mag.phil.<br />

27. Reischl Siegfried Johann, GR<br />

28. Zemlicka Hermann, GR Mag. Dr.<br />

29. Meyer Georg Michael, GR Vertretung für Herrn GR Michael Lammer<br />

30. Mayr Astrid, GR.in Vertretung für Frau GR.in, Mag.a phil.<br />

Birgit Ingrid Mrazek<br />

31. Bors Johanna, STR.in Mag.a<br />

32. Löcker Herbert, GR Dr. Dipl.-Ing.<br />

33. Feichtinger Ulrike, GR.in, Dr.in, Dipl.-Ing.in<br />

34. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing.<br />

35. Grampelhuber Gerald, GR<br />

36. Forstinger Jochen, GR Mag.<br />

37. Fried Thomas, GR Dr.iur. Vertretung für Frau GR.in Beate Enzmann<br />

552


38. Hametner Robert, Mag. Stadtamtsdirektor<br />

39. Aigner Johann, Ing. Stadtbauamt<br />

40. Kaltenbrunner Josef Finanzabteilung<br />

41. Huber Werner Allgemeine Verwaltung<br />

42. Blecha Kurt Schriftführer<br />

43. Schögl Monika Schriftführerin<br />

Entschuldigt abwesend sind:<br />

44. Zauner Robert, GR<br />

45. Mrazek Birgit Ingrid, GR.in, Mag.a phil.<br />

46. Lammer Michael, GR<br />

47. Enzmann Beate, GR.in<br />

Bgm. Köppl:<br />

Meine Damen und Herren!<br />

Ich eröffne die 15. ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

und begrüße Sie sehr herzlich. Weiters begrüße ich die Vertreter der Presse und die Zuhörer.<br />

Das Stattfinden dieser Sitzung wurde in der Presse und an der Amtstafel ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Sie selbst haben eine schriftliche Einladung erhalten.<br />

Ich stelle fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. Die Verhandlungsschrift über die<br />

14. Sitzung des Gemeinderates lag zur Einsicht auf und blieb ohne Beanstandung. Sie wird am<br />

Schluss der Sitzung für genehmigt erklärt.<br />

Bgm. Köppl berichtet, dass der Tagesordnungspunkt 62.3. „Beratung und Beschlussfassung<br />

eines Halteverbotes beidseitig in der Färber-Gasse“ nach Absprache mit dem Verkehrsreferenten<br />

abgesetzt wird, da noch Unklarheiten vorliegen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Bgm. Köppl fragt, ob jemand Wünsche zur Tagesordnung hat.<br />

Vzbgm. Sageder erklärt, dass es die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten möglich machen, den Antrag<br />

zu stellen, über die Tagsordnungspunkte 19) bis 34) (Gebühren und Tarife) nach entsprechender<br />

Diskussion und politischer Willensbildung gesammelt abzustimmen.<br />

Bgm. Köppl erklärt, dass über diesen Antrag vor Eingang in die Tagesordnung 19) beraten und abgestimmt<br />

wird.<br />

Da niemand mehr Wünsche zur Tagesordnung hat, geht Bgm. Köppl zur Tagesordnung über.<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Bekanntgabe des neuen Fraktionsobmannes und des Stellvertreters durch die ÖVP-<br />

Gemeinderatsfraktion;<br />

2 . Nachwahl eines Mitgliedes in den Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> durch die ÖVP-<br />

Gemeinderatsfraktion;<br />

3 . Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die ÖVP-Gemeinderatsfraktion;<br />

4 . Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2007;<br />

5 . Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadt <strong>Gmunden</strong><br />

betreffend die am 4.12.2006 abgehaltene 8. Sitzung;<br />

553


6 . Beratung und Beschlussfassung über den mittelfristigen Finanz- und Investitionsplan 2007-2010;<br />

7 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 1.251.900,00<br />

für den Wasserbauabschnitt 10;<br />

8 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 747.000,00<br />

für den Kanalbauabschnitt 15;<br />

9 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Kassenkredites in der Höhe von €<br />

1.800.000,00 bei der Raiffeisenbank Salzkammergut Nord, <strong>Gmunden</strong>, für die Städt. Hauptkasse<br />

<strong>Gmunden</strong> für das Finanzjahr 2007;<br />

10 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Kassenkredites in der Höhe von €<br />

4.380.000,00 bei der Allgemeinen Sparkasse <strong>Oberösterreich</strong>, Geschäftsstelle <strong>Gmunden</strong>, für die<br />

Städt. Hauptkasse <strong>Gmunden</strong> für das Finanzjahr 2007;<br />

11 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. über die Sanierung der Steganlagen Strandbad <strong>Gmunden</strong>;<br />

12 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. für die Sanierung des Turnerheimes Wunderburg;<br />

13 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 80 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. für den Ankauf einer neuen Eisaufbereitungsmaschine;<br />

14 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. für die Sanierung der Gemeindestraßen in den Jahren 2007 bis 2009;<br />

15 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung<br />

i.d.g.F. über die Sanierung, Zu- und Umbaues Kindergarten Tagwerkerstraße;<br />

16 . Beratung und Beschlussfassung über die Haftungsübernahme für ein Darlehen der Kommandit-<br />

Erwerbsgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co<br />

KEG“ in Höhe von € 480.000,00;<br />

17 . Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für die Einrichtung der Tiefgarage und des Parkplatzes<br />

Seilergasse als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>;<br />

18 . Beratung und Beschlussfassung über die Einbringung der Liegenschaften Wirtschaftshof als<br />

Dienstleistungszentrum, Nikolaus-Lenau-Schule, Schulgebäude Traundorf und Musikschule samt<br />

Veranstaltungsaal samt allem sonstigen rechltichen und tatsächlichen Zubehör in das Eigentum der<br />

Kommandit-Erwerbsgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

& Co KEG“;<br />

19 . Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Stundensatzes für Arbeiten von Gemeindebediensteten<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

20 . Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Hundeabgabe ab 01. Jänner 2007<br />

21 . Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung von Tarifen betreffend Seeschloss Ort ab<br />

01. Jänner 2007<br />

22 . Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Tarife für die sozialen Dienste ab 01.<br />

Jänner 2007<br />

23 . Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Kindergarten-, Kleinkinderbetreuungs-,<br />

und Kindergartenbusbeiträge bzw. Erlassung von neuen Kindergarten-, Kindergartenbus-,<br />

Kleinkinderbetreuungs- und Nachmittagsbetreuungsbeiträgeordnungen ab 01. Jänner 2007<br />

24 . Beratung und Beschlussfassung über die Neuschaffung von Tarifen betreffend den städtischen<br />

Wirtschaftshof ab 01. Jänner 2007<br />

25 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Tarifen für den Schilift Grünberg ab der<br />

Wintersaison 2006/2007<br />

26 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Tarifen für den Medienraum im Rathaus<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

554


27 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung bzw. Erhöhung von Büchereitarifen ab 01.<br />

Jänner 2007<br />

28 . Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Tarife des Evangelischen Friedhofes bzw.<br />

Erlassung einer neuen Tarifordnung ab 01. Jänner 2007<br />

29 . Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Tarifen für Kammerhof- bzw. Kolpingsaal<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

30 . Beratung und Beschlussfassung über die Streichung von Tarifen für die Benützung von öffentlichen<br />

Gemeindegrund ab 01. Jänner 2007<br />

31 . Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Kanalgebührenordnung ab 01.<br />

April 2007<br />

32 . Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Marktgebührenordnung ab 01.<br />

Jänner 2007<br />

33 . Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Wassergebührenordnung ab 01.<br />

April 2007<br />

34 . Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Friedhofgebührenordnung ab 01.<br />

Jänner 2007<br />

35 . Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Umwidmung<br />

der gemeindeeigenen Parz. 134/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, von dzt. Wald in Bauland-gemischtes<br />

Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen MB für den Neubau des Gebietskrankenkassengebäudes<br />

und Änderung des ÖEK´s (Einleitung des Verfahrens);<br />

36 . Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Änderung Nr.<br />

17, bzw. Umwidmung eines Teiles der Parz. 225/6 und .294, KG. Schlagen, von dzt. Bauland gemischtes<br />

Baugebiet in Geschäftsbaugebiet (Rudolf Wagner KG.) sowie Änderung des ÖEKs Nr.<br />

01, Änderung Nr. 05 - endgültige Beschlussfassung<br />

37 . Beratung und Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 19 (Hofer-<br />

Aubauerstraße) und einer Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK) - endgültige Beschlussfassung<br />

38 . Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Umwidmung<br />

der Parzelle 465/3, Mitterbergweg 8 u. Parz. 468, 470, 465/2 (Teil), KG. Schlagen, von dzt.<br />

Grünland- <strong>Land</strong> - u. Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet (Einleitung des Verfahrens).<br />

39 . Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung des Bebauungsplanes <strong>Land</strong>hotel Grünberg im<br />

Zusammenhang mit einem Um- u. Zubau beim bestehenden <strong>Land</strong>hotel, Traunsteinstraße 109,<br />

(Wiedervorlage)<br />

40 . Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Lindenstraße ins öffentliche Gut<br />

41 . Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen für den Kanalbau an der Schiffslände<br />

42 . Bericht über die Auftragsvergabe durch den Stadtrat für den Umbau und die Neugestaltung des<br />

Stadtmuseums <strong>Gmunden</strong>;<br />

43 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit der VKB Traunseegarage<br />

<strong>Gmunden</strong> Gesellschaft m.b.H., Rudigierstraße 5-7, 4020 Linz, betreffend Traunseegarage<br />

<strong>Gmunden</strong> (Tiefgarage);<br />

44 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der<br />

Contipark International Austria Ges.m.b.H., Museumsplatz 1, 1070 Wien, betreffend Traunseegarage<br />

<strong>Gmunden</strong> (Tiefgarage);<br />

45 . Beratung u. Beschlussfassung über die Berufung des Herrn Ing. Hannes Alois Eder u. der Frau<br />

Mag. Irene Ernestine Konexl-Eder, gegen den Gebührenbescheid des Bürgermeisters vom<br />

30.8.2006, Zl. Bau6-612-1-7557/2001, womit ein Erhaltungsbeitrag für das unbebaute Grundstück<br />

3/45, KG. Traundorf, vorgeschrieben wurde;<br />

46 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrages mit der Franz Weichselbaumer<br />

Privatstiftung <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 5 a, für den Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft<br />

Georgstraße 7;<br />

555


47 . Beratung und Beschlussfassung über den Kaufvertrag mit der Fa. Wöss Immobilien GmbH., 4132<br />

Lembach, Linzerstraße 1, bezüglich Teilgrundstück aus Parzelle 398/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>.<br />

48 . Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teilgrundstückes aus Parzelle 398/1, EZ.<br />

943, Grundbuch 42150 Ort-<strong>Gmunden</strong>, im Ausmaß von ca. 900 m², an die Fa. Guschl, 4810 <strong>Gmunden</strong>,<br />

Kammerhofgasse 5.<br />

49 . Beratung und Beschlussfassung über den Kaufvertrag mit Herrn Dr. Nikolaus Kiendl, <strong>Gmunden</strong>,<br />

Georgstraße 8, bezüglich Verkauf eines Restgrundstückes aus Parzelle 223/2 und 227/2,<br />

KG.<strong>Gmunden</strong> (Werkplatzstraße), im Ausmaß von 62 m².<br />

50 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages mit Herrn Mag. Eugen<br />

Duschek, 1180 Wien, Schöffelgasse 60/24, für einen Teil des Grundstückes 242/9, KG.Traundorf.<br />

51 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages mit Herrn Ing. Christian<br />

Wasner, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Tagwerkerstraße 4, für die Anmietung des Untergeschosses beim Objekt<br />

<strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 26.<br />

52 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages für die Vermietung des<br />

Geschäftslokales im Objekt <strong>Gmunden</strong>, Badgasse 3, im Ausmaß von ca. 34 m², zur Errichtung eines<br />

"Bürgerservicecafes".<br />

53 . Beratung und Beschlussfassung für die Einräumung einer Dienstbarkeit zur Errichtung einer Trafostation<br />

in Weyer, Grundstück 242/5,Grundbuch 42160 Traundorf.<br />

54 . Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Ing. Franz Mitterbauer u. Mitbes.,<br />

<strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 91, um Verkauf eines Grundstreifens im Ausmaß von 41 m²;<br />

55 . Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der Ehegatten Ing. Wolfgang Gebetsroither<br />

und Mag. Martina Gebetsroither-Klika, <strong>Gmunden</strong>, Pensionatstraße 14, um Verkauf eines Grundstreifens<br />

im Ausmaß von ca. 6 m²;<br />

56 . Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Erhard Siedlitzki, <strong>Gmunden</strong>, Teresienthalstr.<br />

33, um Verkauf eines Grundstreifens im Ausmaß von ca. 17 m²;<br />

57 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich Umsetzung des Maßnahmenkataloges im Zuge des<br />

Projektes AUDIT "familienfreundliche Gemeinde"<br />

58 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich Zusammenlegung der HS-Habertschule und HS-<br />

Hebbelschule<br />

59 . Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen im Sinne<br />

des Entschädigungsfondsgesetzes;<br />

60 . Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution bezüglich Verbesserung regionaler Verkehrsverbindungen,<br />

in gleicher Weise, wie die schon beschlossenen Resolutionen der Gemeinden<br />

Grünau und Scharnstein;<br />

61 . Beratung und Beschlussfassung über Ehrungen im Jahr 2006;<br />

62 . Verkehrsangelegenheiten:<br />

62.1 . Beratung und Beschlussfassung eines Halteverbotes auf dem Grünbergweg<br />

62.2 . Beratung und Beschlussfassung einer Wohnstraße Grüner Wald<br />

63 . Berichte des Bürgermeisters<br />

64 . Allfälliges<br />

556


Beratung:<br />

1. Bekanntgabe des neuen Fraktionsobmannes und des Stellvertreters durch die ÖVP-<br />

Gemeinderatsfraktion;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Gemäß § 18a Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. hat jede Fraktion, die aus mehr als einem Mitglied<br />

des Gemeinderates besteht, aus ihrer Mitte einen Obmann und zumindest einen Obmann-<br />

Stellvertreter zu bestellen. Diese Bestellung ist dem Bürgermeister schriftlich anzuzeigen und ist im<br />

nächstmöglichen Gemeinderat zu verlesen.<br />

Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat folgende schriftliche Anzeige über eine Änderung eingebracht und<br />

wurde diese von der absoluten Mehrheit der Mitglieder der ÖVP-Fraktion unterzeichnet:<br />

„Gemäß § 18a Absatz 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird mit Wirksamkeit 01.12.2006 die<br />

Bestellung des Herrn GR. Thomas Höpoltseder, anstelle von Herrn GR. Wolfgang Ortner, zum Obmann<br />

der ÖVP-Gemeinderatsfraktion angezeigt. Als stellvertretender Obmann wird Herr GR. Mag.<br />

Martin Apfler bekannt gegeben.“<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

2. Nachwahl eines Mitgliedes in den Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> durch die<br />

ÖVP-Gemeinderatsfraktion;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Durch den Verzicht auf die Mitgliedschaft im Stadtrat von Herrn StR. Stefan Frauscher gemäß § 30<br />

Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. ist im Stadtrat die Funktion eines Mitgliedes frei geworden.<br />

Nach § 26 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. steht diese Funktion der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

zu.<br />

Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat für diese Nachwahl einen dem Gesetz entsprechenden schriftlichen<br />

Wahlvorschlag zeitgerecht eingebracht. Für die Nachwahl in den Stadtrat wird als Mitglied Herr<br />

GR. Wolfgang Ortner vorgeschlagen.<br />

Der Wahlvorschlag lautet:<br />

„ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

4810 <strong>Gmunden</strong><br />

Wahlvorschlag – Nachwahl eines Mitgliedes in den STADTRAT<br />

Gemäß § 26 Abs. O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird seitens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

zur Wahl in den Stadtrat vorgeschlagen.<br />

Für die ÖVP-Gemeinderatsfraktion:“<br />

Herr GR. Wolfgang Ortner<br />

Dieser Wahlvorschlag wurde von der absoluten Mehrheit der ÖVP-Gemeinderatsfraktion unterfertigt<br />

und entspricht daher den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Für die Nachwahl in den Stadtrat wird Herr GR. Wolfgang Ortner vorgeschlagen. Für diese Wahl sind<br />

gem. § 26 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nur die Mitglieder der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

wahlberechtigt.<br />

557


Gemäß § 52 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. ist über jede Wahl des Gemeinderates geheim abzustimmen,<br />

es sei denn, dass ein anderer Abstimmungsmodus einstimmig beschlossen wird.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, über die Tagesordnungspunkte 2) und 3) – es handelt sich hiebei<br />

um Nachwahlen durch den Gemeinderat – im Sinne des § 52 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F.<br />

nicht geheim, sondern öffentlich, durch Erheben der Hand abzustimmen.<br />

Der gesamte Gemeinderat wird um ein Zeichen mit der Hand gebeten.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Daher wird folgender Antrag gestellt:<br />

Die Mitglieder der ÖVP-Gemeinderatsfraktion werden ersucht, ein Zeichen mit der Hand zu geben,<br />

wenn sie mit der Wahl des Herrn Wolfgang Ortner zum Stadtrat einverstanden sind.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Bgm. Köppl erklärt, dass nunmehr Herr GR. Wolfgang Ortner in den Stadtrat gewählt worden ist.<br />

Er dankt GR. Mag. Frauscher für seine Arbeit und seinen Weitblick. Das erfolgreiche elterliche Unternehmen<br />

und die Familie hat Vorrang. Er hat dafür Verständnis und gratuliert zum großen Erfolg der<br />

Firma und versteht, dass er dort dringend gebraucht wird. Bgm. Köppl freut sich, dass er weiterhin als<br />

Gemeinderat tätig sein wird.<br />

3. Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die ÖVP-<br />

Gemeinderatsfraktion;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat einen schriftlichen Antrag gemäß § 33 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. betreffend Änderungen in Ausschüsse eingebracht:<br />

Jugendausschuss:<br />

Als Obmann-Stellvertreterin Frau GR. in Mariella Hanke anstelle Bgm. Heinz Köppl<br />

Kulturausschuss:<br />

Als Obmann Bgm. Heinz Köppl anstelle Vzbgm. Gottfried Schrabacher<br />

Als Obmann-Stellvertreter Vzbgm. Gottfried Schrabacher anstelle GR. in Ayse Guel Salfinger<br />

Als Mitglied GR. in Ayse Guel Salfinger anstelle GR. Karlheinz Eder<br />

Als Ersatzmitglied GR. Karlheinz Eder anstelle GR. Mag. Dr. Nikolaus Klepp<br />

Rechtsausschuss:<br />

Als Ersatzmitglied GR. Johannes Bamminger anstelle GR. Franz Holzinger<br />

Finanzausschuss:<br />

Als Obmann-Stellvertreter Herr StR. Wolfgang Ortner anstelle Vzbgm. Mag. Herbert Bergthaler<br />

Als Mitglied GR. Manfred Andeßner anstelle StR. Wolfgang Ortner<br />

Als Ersatzmitglied Vzbgm. Mag. Herbert Bergthaler anstelle GR. Manfred Andeßner<br />

Sport- und Gesundheitsausschuss:<br />

Als Mitglied GR. Mag. Christian Aigner anstelle GR. Thomas Höpoltseder<br />

Tourismus- und Wirtschaftsausschuss:<br />

Als Obmann Vzbgm. Gottfried Schrabacher anstelle GR. Mag. Stefan Frauscher<br />

Als Obmann-Stellvertreter GR. Mag. Stefan Frauscher anstelle Vzbgm. Gottfried Schrabacher<br />

Verkehrsausschuss:<br />

Als Mitglied Vzbgm. Mag. Herbert Bergthaler anstelle Vzbgm. Gottfried Schrabacher<br />

Als Ersatzmitglied GR. Franz Aigner jun. anstelle GR. Franz Holzinger<br />

Wasser- und Friedhofausschuss:<br />

Als Ersatzmitglied GR. Johann Schweibinz anstelle GR. Mag. Dr. Nikolaus Klepp<br />

Personalbeirat:<br />

Als Ersatzmitglied GR. in Paula Penninger anstelle GR. Helmut Leidinger<br />

Für diese Nachwahl sind nach § 26 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nur die Mitglieder der<br />

ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmberechtigt.<br />

558


Antrag:<br />

Die Mitglieder der ÖVP-Gemeinderatsfraktion werden ersucht, ein Zeichen mit der Hand zu geben,<br />

wenn sie damit einverstanden sind, dass die genannten Personen als Obmänner oder –stellvertreter<br />

bzw. Mitglieder oder Ersatzmitglieder in die einzelnen Ausschüsse gewählt werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2007;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im § 76 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind die Bestimmungen über die Erstellung des Voranschlages<br />

geregelt, die im Wesentlichen die Auflagefristen, Einsichtnahme durch Personen mit berechtigtem<br />

Interesse oder die Informationen an die Gemeinderatsmitglieder, beinhalten. Wir haben<br />

auch heute die für die Ausschreibung und Einhebung der Gemeindeabgaben erforderlichen Beschlüsse<br />

zu fassen und die Höhe der allenfalls aufzunehmenden Kassenkredite und Darlehen festzusetzen.<br />

Wir haben uns bemüht, ausreichende Unterlagen für die Beratungen bei Vorbesprechungen, im Finanzausschuss<br />

und Stadtrat zur Verfügung zu stellen, um heute das 318 Seiten umfassende Zahlenwerk<br />

beschließen zu können. Innerhalb der zweiwöchigen Auflagefrist hat außer den Vertretern/Innen<br />

den im Gemeinderat politisch tätigen Parteien niemand von einem Einsichtsrecht in die Unterlagen<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Wir haben uns für das nächste Jahr vorgenommen, keine nennenswerten Gebühren- und Tariferhöhungen<br />

einzuplanen. Ausgenommen hievon sind die Kanalbenützungsgebühren und in geringem<br />

Maße die Wasserbezugsgebühren, die seitens des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> bis 2010 stufenweise festgesetzt<br />

und vorgegeben worden sind, da es sonst zu Förderungseinschränkungen kommen könnte.<br />

<strong>Gmunden</strong> zählt Gott sei Dank nicht zu den Abgangsgemeinden, sonst müssten nämlich die Gebühren<br />

20 Cent über den festgelegten Sätzen liegen.<br />

Voriges Jahr habe ich festgehalten, dass wir zwar die eigene Finanzsituation gut bewältigen, aber uns<br />

die von übergeordneten Stellen per Erlass eingelangten gewaltigen Steigerungen bei der Sozialhilfeverbandsumlage,<br />

beim Krankenanstaltensprengelbeitrag und besonders bei den Pensionsbeiträgen<br />

für den Pensionsfonds der Oö. Gemeindebeamten, schwer zu schaffen machen. Für nächstes Jahr<br />

sind die Steigerungen nicht so dramatisch. Das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> hat die angekündigte zweite<br />

Etappe zur Aufbringung der Sozialaufwändungen (Pflege-, Behinderten- und Sozialhilfegesetz) zugunsten<br />

der Gemeinden umgesetzt, daher steigt der Beitrag zum Sozialhilfeverband diesmal „nur“ um<br />

1,5 % oder € 47.000,00. Der Krankenanstaltensprengelbeitrag erhöht sich allerdings wieder sehr kräftig<br />

um € 102.000,00 oder 4,71 %.<br />

Die Budgeterstellung 2007 war angesichts der vielen Wünsche und Anträge nicht leicht, weshalb im<br />

Vorfeld zu dieser Sitzung eine Gesprächsrunde mit Vertreter/Innen aller Fraktionen stattgefunden hat,<br />

um ein tragfähiges Ergebnis zustande zu bringen. Selbstverständlich eingebunden waren alle Abteilungsleiter,<br />

die Leiter/Innen der Pflichtschulen und der Musikschule sowie die Kindergarten-<br />

Leiterinnen. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht abzusehen, dass die eingebrachten Wünsche<br />

und Anträge die geschätzten Einnahmen im ordentlichen Haushalt für 2007 um fast eine Million<br />

Euro übersteigen würden.<br />

Als Finanzreferent hatte ich nun die Aufgabe bis zur Finanzausschusssitzung Ende November ein<br />

ausgeglichenes Ergebnis vorlegen zu können. Einnahmenseitig schien die Situation ziemlich ausgereizt<br />

zu sein. Es musste daher ausgabenseitig zu zusätzlichen Einsparungen und Kürzungen kommen<br />

bzw. zu einem Rückgriff auf ein sich bereits jetzt abzeichnendes gutes Finanzergebnis 2006.<br />

Besonders freut mich, dass es wieder möglich geworden ist, für Sport- und Kulturvereine, Rettungsorganisationen,<br />

soziale Einrichtungen und für Mitgliedsbeiträge an die verschiedensten Institutionen<br />

entsprechende Mittel in gewohnter Höhe einzuplanen. Besonders gut angelegt sind die Zuschüsse für<br />

die unschätzbare und großartige Jugendarbeit bei fast allen unseren Vereinen sowie kirchlichen Organisationen.<br />

Die Zuschüsse zur Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie bzw. für wirtschaftspolitische Maßnahmen<br />

sind im Vergleich zu ähnlich großen Städten bei uns angemessen dotiert und unterstreichen<br />

den Wirtschaftsstandort <strong>Gmunden</strong>s. Selbstverständlich unterstützen wir wieder alle Antragsteller, die<br />

richtliniengemäß alternative Energiegewinnungsanlagen, Solar- und Hackschnitzelheizungen etc.<br />

anschaffen, die unsere <strong>Land</strong>schaft pflegen oder in der <strong>Land</strong>wirtschaft tätig sind, die sich um Maßnahmen<br />

im Bereich des Fremdenverkehrs bemühen und vor allem im Hinblick auf die <strong>Land</strong>esausstellung<br />

2008 um jene, welche durch Fassadenfärbelungen unsere Stadt im neuen Kleid erscheinen lassen.<br />

Die Kindergärten, Spielgruppe, Eltern-Kind-Zentrum, Hort, Volks- und Hauptschulen wurden antragsgemäß<br />

budgetiert. Unsere Art des Globalbudgets hat sich bei diesen gemeindeeigenen Einrichtungen<br />

bestens bewährt und soll auch in Zukunft den dort Verantwortlichen jene Flexibilität gewährleisten, die<br />

559


für die tägliche Arbeit unerlässlich ist. Das Globalbudget wird inzwischen auch höheren Orts propagiert,<br />

aber viel komplizierter und umständlicher.<br />

Die Personalkosten werden zirka 8,07 Mio. Euro betragen, das bedeutet eine Steigerung gegenüber<br />

dem Vorjahr um rund € 200.000,00 oder 2,53 %. Die Lohnerhöhung von 2,35 %, die möglichen Abfertigungen<br />

und Jubiläumsgelder sowie die Gehaltsvorrückungen sind bereits eingerechnet. Welches<br />

Einsparungspotential wir bei den Personalkosten erzielen konnten zeigt die Tatsache, dass wir bereits<br />

2004 fast dieselben Aufwändungen zu tragen hatten als nun für 2007 veranschlagt werden. Der Pensionsaufwand<br />

für die Beamten steigt auf € 2,274.000,00 das sind um € 54.000,00 mehr als heuer.<br />

Besonders schmerzt noch immer die überfallsartige Erhöhung vom drei- auf das vierfache des Pensionsbeitrages<br />

der Aktiven.<br />

Stark belastet uns 2007 der Zinsenaufwand. Zahlten wir 2004 noch Zinssätze von 2,17 % und weniger<br />

für unsere Darlehen, so müssen wir für 2007 mit mindestens 4 % rechnen. Das sind in Zahlen ausgedrückt<br />

€ 108.000,00 mehr als heuer und gar € 310.000,00 mehr als 2005. Der Schuldenanstieg innerhalb<br />

der Jahre 2005 und 2006 in Höhe von € 355.000,00 spielt dabei eine unwesentliche Rolle.<br />

Wie im heurigen Jahr, müssen wir 2007 einen erheblichen Teil der Investitionen durch Liegenschafts-<br />

und Grundverkäufe finanzieren. Zum Unterschied des heurigen Jahres fließen diese Einnahmen aber<br />

in den außerordentlichen Haushalt und reduzieren damit notwendige Darlehensaufnahmen. Die Zuführungen<br />

zum außerordentlichen Haushalt sind auch 2007 Mangelware. Seit Wegfall der Getränkesteuer,<br />

der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe und der exorbitanten Anstiege des Krankenanstaltenbeitrages,<br />

der Sozialhilfeverbandsumlage und des Pensionsbeitrages müssen wir uns dieser Situation<br />

stellen.<br />

Wenn ich anfangs gesagt habe, dass die Budgetierung der Einnahmen zu Beginn der Budgetberatungen<br />

nach oben hin ziemlich ausgereizt war, so hat sich im Verlauf der Wochen gezeigt, dass wir bei<br />

den Ertragsanteilen auf entsprechende Zuwächse hoffen dürfen und auch bei den eigenen Steuern,<br />

vor allem bei der Kommunalsteuer derzeit überdurchschnittliche Zuwachsraten (November + 12 %)<br />

erzielen, so dass bei der Ertragshöhe noch einmal nachjustiert werden konnte. Die Erwartungshaltung<br />

im Hinblick auf ein gutes Rechnungsergebnis 2006 hat sich ebenfalls gefestigt. Besonders günstige<br />

Einnahmenverbesserungen gegenüber dem Vorjahr, wie die deutliche Anhebung der Defizitabdeckung<br />

beim Stadtverkehr durch das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> um € ca. 220.000,00 bzw. Mehreinnahmen<br />

durch Kanalbenützungsgebühren in Höhe von € 120.000,00 hatten wir bereits im Entwurf berücksichtigt.<br />

Nun einige Zahlen zum Voranschlag 2007:<br />

Voranschlagsvolumen ordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben je € 37.100.000,00.<br />

Voranschlagsvolumen außerordentlicher Haushalt: Einnahmen € 10.151.500,00, Ausgaben<br />

€ 13.100.300,00, daher Fehlbetrag € 2.948.800.00.<br />

Schuldenstand:<br />

Die Gemeinde belastende:<br />

Anfangsstand per 1.1.2007 € 14.382.441,63<br />

Zugang 2007 € 6.222.400,00<br />

Tilgung 2007 € 965.857,92<br />

Stand per 31.12.2007 € 19.638.983,71<br />

=========================================================<br />

Die Gemeinde nicht belastende:<br />

Anfangsstand per 1.1.2007 € 4.043.745,24<br />

Zugang 2007 € 0,00<br />

Tilgung 2007 € 145.333,34<br />

Stand per 31.12.2007 € 3.898.411,90<br />

=========================================================<br />

560


Rücklagenstand 2007:<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Anfangsstand per 1.1.2007 € 275.000,00<br />

Zuführungen 2007 € 0,00<br />

Entnahmen 2007 € 275.000,00<br />

Stand per 31.12.2007 € 0,00<br />

=========================================================<br />

Schuldenstände angrenzender Gemeinden bzw. vergleichbarer Städte auf Grund telefonisch eingeholter<br />

Informationen bzw. aus dem Statistischen Jahrbuch per 31.12.2005:<br />

Nachbargemeinde: Budget ordentlicher Haushalt: € 5,300.000,00, Schulden insgesamt<br />

€ 7,050.000,00, derzeit keine Abgangsgemeinde<br />

Nachbargemeinde: Budget ordentlicher Haushalt: € 16,068.000,00, Schulden insgesamt<br />

€ 22,136.000,00, jetzt nicht mehr Abgangsgemeinde<br />

Nachbargemeinde: Budget ordentlicher Haushalt: € 11,337.000,00, Schulden insgesamt<br />

€ 12,317.000,00, jetzt nicht mehr Abgangsgemeinde.<br />

Städte:<br />

1) Budget ordentlicher Haushalt: € 26.667.000,00, Schulden: € 23.672.000,00, noch immer<br />

Abgangsgemeinde<br />

2) Budget ordentlicher Haushalt: € 32.632.000,00, Schulden: € 41.546.000,00, jetzt Abgangsgemein<br />

de<br />

3) Budget ordentlicher Haushalt: € 87.530.000,00, Schulden: € 50.749.000,00, keine Abgangsge<br />

meinde.<br />

Hervorheben möchte ich auch noch, dass wir auf Grund unseres langjährigen, gezielten Schuldenmanagements<br />

im Verhältnis zu den Schulden anderer im Statistischen Jahrbuch angeführten Gemeinden<br />

sehr wenig Zinsen zahlen bzw. sehr viele Schuldendienstersätze für Wasser- und Kanalbauten erhalten.<br />

Nicht nur nebenbei erwähne ich gerne, dass <strong>Gmunden</strong> keine einzige Leasingverpflichtung laufen hat<br />

und daher auch im Voranschlag diesbezüglich nichts aufscheint. Solche Verpflichtungen haben so<br />

manche Gemeinde fast in den Ruin getrieben. Wir haben immer gesagt, dass Leasingverträge keine<br />

Alternative zu Kreditverträgen sind. Im Gegenteil, das sind manchmal nicht gezündete Bomben.<br />

Investitionen:<br />

Die Anschaffungen sind 2007 im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit € 11.013.600,00<br />

präliminiert. Weitere Anschaffungen sind in den Wirtschaftsplänen der Stadtbetriebe mit € 109.000,00,<br />

des Stadtkinos mit € 20.000,00 und der KEG mit € 133.000,00 enthalten.<br />

Einige Defizite bei Gemeindeeinrichtungen:<br />

Schülerausspeisung € 38.600,00<br />

Nachmittagsbetreuung € 15.600,00<br />

Kindergärten/Kindergartenbus € 668.300,00<br />

Schülerhort € 53.800,00<br />

Bücherei € 81.200,00<br />

Musikschule € 83.700,00<br />

Theaterabo, Märchentage € 61.300,00<br />

Tagesheimstätte € 22.800,00<br />

Essen auf Rädern € 50.900,00<br />

WC-Anlagen € 101.000,00<br />

Schloss Ort € 101.100,00<br />

Sport- und Freizeiteinrichtungen € 603.400,00<br />

Parkgarage € 200.100,00<br />

AO-Haushalt:<br />

Der außerordentliche Haushalt ist gekennzeichnet von bereits bisher besprochenen und geplanten<br />

Vorhaben. Der mittelfristige Finanz- und Investitionsplan der Planperiode 2007 – 2010 ist ja auch Ge-<br />

561


genstand der heutigen Gemeinderatssitzung und muss in einem eigenen Tagesordnungspunkt beraten<br />

und beschlossen werden.<br />

Kurzum ein Budget 2007, dem realistische Grundlagen und sehr konstruktive Vorberatungen zu<br />

Grunde liegen. Ich wünsche mir, dass uns das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> bei unseren Vorhaben finanziell<br />

stark unter die Arme greift. Nach etwas mageren Jahren lassen wir uns in Zukunft gern verwöhnen.<br />

GR. Höpoltseder:<br />

Der Voranschlag 2007 liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Ich möchte heute auf die Tarifanpassungen<br />

etwas näher eingehen:<br />

Im Allgemeinen muss man festhalten, dass es in <strong>Oberösterreich</strong> nur ganz wenige Gemeinden gibt, die<br />

geringere Tarife verrechnen. Hier ein kleiner Vergleich am Beispiel unserer Wassergebühren:<br />

1 m³ Wasser kostete bisher in <strong>Gmunden</strong> € 1,18, in Bad Ischl € 1,49, in Braunau € 1,24, in Enns<br />

€ 1,39, in Ried € 1,20 und in Steyr € 1,32. Das gleiche Beispiel ließe sich auch für die Kanalbenützungsgebühr<br />

umlegen, wo die anderen Gemeinden ebenfalls deutlich über unserem Tarif liegen.<br />

Nunmehr ist eine Erhöhung um 1,7 % notwendig, um den vom <strong>Land</strong> vorgegebenen Mindesttarif zu<br />

erreichen. Das gleiche gilt für die Kanalanschlussgebühr, wo eine Erhöhung um 1,18 % notwendig<br />

wird.<br />

Durch eine solide und zukunftsweisende Finanzpolitik gehört <strong>Gmunden</strong> nicht zu den vielen Abgangsgemeinden<br />

im Bezirk. Diese sind nämlich gezwungen, für Kanal und Wasser 20 Cent über dem vom<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> vorgegebenen Mindesttarif zu verrechnen. Natürlich könnten wir sagen, wir verzichten<br />

auf eine Erhöhung bei Kanal und Wasser, aber um <strong>Land</strong>esmittel - in Form von Bedarfszuweisungen<br />

– bräuchten wir dann wohl nicht mehr ansuchen.<br />

Erlauben sie mir auf weitere Tariferhöhungen näher einzugehen:<br />

Kindergartentarife:<br />

Natürlich sind Tariferhöhungen in diesem Bereich sehr gut zu überlegen und auch unserer Fraktion<br />

nicht leicht gefallen. Ein Abgang von fast € 670.000,00 im letzten Jahr zwingt uns aber zu einer moderaten<br />

Anhebung um 2,5 %. Mit eingeschlossen ist dabei auch der Kindergartenbus.<br />

Stadtbetriebe:<br />

Stundensätze für Arbeiten von Gemeindebediensteten (Ausnahme Stadtbetriebe und Wasserversorgung)<br />

Erhöhung um 2,7 %, hier war die letzte Erhöhung 2006.<br />

Friedhofgebühren:<br />

Erhöhung um ca. 5 %, letzte Erhöhung 2005.<br />

Soziale Dienste:<br />

Die letzte Erhöhung in diesem Bereich war 2002 – nunmehr ist eine Erhöhung um 5 % notwendig<br />

geworden.<br />

Hundeabgabe:<br />

Erhöhung um 6 %, letzte Erhöhung war 2004.<br />

Standlmieten:<br />

Hier war die Verteuerung notwendig, wegen einer künftigen Umsatzsteuerbelastung.<br />

Meine Damen und Herren,<br />

diese Tarifanpassungen sind keine Mehreinnahmen für das Gesamtbudget. Sie helfen, wenn überhaupt,<br />

die Defizite nicht größer werden zu lassen bzw. die Ausgabensteigerungen abzufedern. Anzumerken<br />

wäre in diesem Zusammenhang auch, dass die „Gewinnentnahmen“ bei der Wasserversorgung<br />

und bei der Abwasserbeseitigung trotz Gebührenerhöhung gegenüber dem Voranschlag 2006<br />

um insgesamt € 176.000,00 sinken.<br />

Keine Tarifanpassungen gab es im Übrigen bei:<br />

• Abfallgebühren<br />

• Essen auf Rädern<br />

• Stadttheater/-kino<br />

• Kunsteisbahn<br />

• Stadtmuseum<br />

• Parkgebühren (Regelung befristet bis 30.04.2007)<br />

• Region Grünberg/Skilift – hier wäre anzumerken, dass die Tarifgestaltung im Allgemeinen<br />

sehr familienfreundlich erfolgte – wo kann ein Erwachsener heute noch für € 11,00 einen ganz<br />

Tag Seilbahn und Lift benützen.<br />

• Schülerausspeisung<br />

562


• Sporthalle<br />

• Strandbad<br />

• Tennishalle<br />

• Theaterabo u.v.m.<br />

Abschließend danke ich namens der ÖVP-Fraktion dem Finanzreferenten für seine geleistete Arbeit,<br />

den Beamten der Rechnungsabteilung für die vorbildliche Erstellung des Voranschlages und die stets<br />

wohlwollende Erteilung von Auskünften und halte fest, dass die ÖVP-Fraktion dem Voranschlag 2007<br />

selbstverständlich zustimmen wird.<br />

GR. Hochegger gratuliert eingangs den Herren StR. Ortner und GR. Höpoltseder zu den neuen Funktionen<br />

und ersucht um Zusammenarbeit.<br />

Nun zum Budget:<br />

Die SPÖ Gemeinderatsfraktion hat sich in mehreren Sitzungen sehr intensiv mit dem vorliegenden<br />

Voranschlag für 2007 beschäftigt und ich möchte hier auf einige aus unserer Sicht nicht unwesentliche<br />

Punkte kurz eingehen. Wir wissen aus verschiedenen Studien, bestätigt durch Klagen aus der Wirtschaft,<br />

dass der private Konsum nach wie vor nicht so richtig „anspringen“ will. Eine der Ursachen liegt<br />

darin, dass vielen Familien das Geld fehlt, um einfache Grundbedürfnisse zu decken. Darum war und<br />

ist es ein Anliegen der SPÖ, diese Menschen nicht noch mit zusätzlichen und nicht unbedingt notwendigen<br />

Gebührenerhöhungen zu belasten.<br />

Leider hat die OÖ <strong>Land</strong>esregierung in ihrem Voranschlagserlass - entgegen der bisherigen Praxis<br />

einer Empfehlung - ultimativ Mindestgebühren im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasser eingefordert,<br />

wodurch auch eine Anpassung und empfindliche Gebührenerhöhung bei der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> notwendig wurden. Wir nehmen dies „zähneknirschend“ zur Kenntnis, deponieren aber<br />

schon ganz deutlich, dass wir diese Vorgangsweise als einen unglaublichen Eingriff in die Gemeindeautonomie<br />

einer „Nichtabgangsgemeinde“ empfinden, da obendrein bei Nichtbefolgung die Drohung<br />

der Streichung von BZ-Mittel im Raume steht.<br />

Um so mehr freut es uns, dass es gelungen ist, durch Verhandlungen im Vorfeld der Budgeterstellung<br />

zumindest die Erhöhung der Wasserzählergrundgebühr bei 3m³ Zählern, wovon ein Großteil der<br />

Haushalte zusätzlich betroffen gewesen wäre, abzuwenden. Auch die Reduktion der geplanten Erhöhung<br />

aller Kindergartengebühren von 5 % auf 2,5 % konnte in diesen Verhandlungen erreicht werden.<br />

Besonders erfreulich war ferner die Verschmelzung des VVG mit dem OÖVV, welche nach langwierigen<br />

und schwierigen Verhandlungen nun endlich gelungen ist. Der OÖVV übernimmt nun einen wesentlichen<br />

Teil der Abgangsdeckung und das Budget wird künftig dadurch um rund 200.000,-- Euro<br />

entlastet.<br />

Sehr professionell wird auch bei der Abfallentsorgung gearbeitet, da durch geschickten Verkauf bzw.<br />

Wiederverwertung der gesammelten Waren gute Ergebnisse erzielt werden konnten und das Gemeindebudget<br />

dadurch nicht unerheblich entlastet wird.<br />

Sehr gut gestaltete sich die Entwicklung bei den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer.<br />

Gestiegen sind leider wieder verschiedene Umlagen. Insbesondere bei der Sozialhilfe haben wir die<br />

Situation, dass bei 70 - 80% der PensionistInnen die Pension nicht mehr zur Abdeckung der Heimkosten<br />

reicht. Bereits 39, 44% des Gesamtbudgets des SHV <strong>Gmunden</strong> muss für diesen Bereich aufgewendet<br />

werden. Die Pensionen sind insgesamt in den letzten Jahren nur geringfügig, die Lebenshaltungskosten<br />

und somit die Heimkosten aber wesentlich mehr gestiegen, darum steigt ständig auch die<br />

Zahl jener, zur Zeit 828 Personen, die diese Unterstützung brauchen und damit auch der Beitrag der<br />

Gemeinden. Es wird auf diesem Wege, wie in vielen anderen Bereichen, der Bund „schleichend“ ent-<br />

und die Gemeinden belastet.<br />

In <strong>Gmunden</strong> ist zur Zeit sehr viel in Bewegung, ich denke hier an das Hotelprojekt, die unklare Situation<br />

bei den Kapuzinern, das angedachte Sportstättenkonzept, ein Forschungs- u. Bildungsprojekt oder<br />

das lange gewünschte Erlebnisbad …, diese Liste ließe sich noch durch einige Projekte verlängern.<br />

Es wird also künftig großer Anstrengungen bedürfen um all diese Vorhaben, die natürlich auch Geld<br />

kosten werden, zu realisieren. Gerade beim Hotelprojekt, welches von uns gewünscht und unterstützt<br />

wird, gibt es, wenn es hoffentlich bald realisiert wird, doch einiges an flankierenden Maßnahmen, deren<br />

Kosten bzw. Finanzierung noch völlig offen sind. Daher könnte es durchaus notwendig werden, im<br />

Budget 2007 noch Umschichtungen vorzunehmen.<br />

Im Zusammenhang mit Zukunftsprojekten darf ich daran erinnern, dass die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion<br />

beim Verkauf des Gaswerkes darauf gedrängt hat, aus dem Erlös eine Rücklage<br />

563


von mehr als 2 Mio Euro zweckgebunden für ein solches Zukunftsprojekt zu bilden. Aufgrund der geringen<br />

Sparzinsen und der ungleich höheren Kreditzinsen wurde diese Summe zur vorzeitigen Tilgung<br />

von Kanaldarlehen verwendet. Allerdings wurde vereinbart, dass bei einem entsprechenden Projekt<br />

dieser „Topf“ dann wieder zur Verfügung steht. Ein solches Projekt könnte aus unserer Sicht die bereits<br />

mehrmals andiskutierte Geothermie sein. Im Hinblick auf explodierende Energiepreise, Abhängigkeiten<br />

bei der Versorgung und der Gewissheit, dass Energiequellen wie Öl und Gas nicht unbegrenzt<br />

vorhanden sind, sollten hier konkrete Schritte zur Realisierung gesetzt werden.<br />

Die sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion wird dem vorliegenden Voranschlag zustimmen,<br />

wenngleich nicht alle Positionen unsere ungeteilte Zustimmung finden. Aber im Gegensatz zu Gebührenerhöhungen,<br />

welche unmittelbar mit dem Voranschlag beschlossen werden, gibt es bei diesen<br />

Punkten noch die Möglichkeit von politischen Verhandlungen. Ich darf hier lediglich einen Posten herausgreifen.<br />

Für eine Steganlage an einer Stelle „unterm Stein“, wo diese keinerlei Nutzen oder Vorteile<br />

für die Gmundner Bevölkerung bringt, sind 50.000,-- Euro veranschlagt. Dieser Betrag wäre nach<br />

unserer Ansicht wesentlich besser für die Sanierung der vielen desolaten Gehsteige und Gemeindestraßen<br />

zu verwenden, da uns gerade in diesem Bereich das <strong>Land</strong> OÖ völlig „im Regen stehen“ lässt<br />

und die gesamte Last von der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> zu tragen ist.<br />

Abschließend darf ich mich namens der SPÖ-Fraktion bei den Mitarbeitern der Rechnungs- und Steuerabteilung<br />

für die ständige Bereitschaft zur Auskunfterteilung sowie für die gewissenhafte Erstellung<br />

des Voranschlages sehr herzlich bedanken.<br />

GR. Grampelhuber:<br />

Ich bedanke mich zunächst bei der Rechnungsabteilung für die wirklich übersichtlich erstellten Unterlagen<br />

zum Voranschlag 2007.<br />

Zu den einzelnen Budgetposten möchte ich nicht mehr Stellung nehmen, dies wurde bereits von meinen<br />

Vorrednern sehr ausführlich dargestellt. Meine Betrachtungen konzentrieren sich in erster Linie<br />

auf die Entwicklung unserer Finanzen.<br />

Wir rechnen für das Jahr 2007 mit Einnahmen von insgesamt € 37,1 Millionen, das sind in Schilling<br />

ca. 519 Millionen oder rund eine halbe Milliarde und mit Ausgaben in gleicher Höhe. Unsere Stadt wird<br />

bei Annahme des Voranschlages 2007 per Ende 2007 Schulden in Höhe von insgesamt € 23 Millionen<br />

oder 322 Millionen Schilling haben. Nach Verkauf des Gaswerkes vor noch nicht all zu langer Zeit<br />

und Verwendung des Kaufpreises zur Tilgung von Schulden war der Schuldenstand praktisch Null.<br />

Wir haben damals in etwa 122 Millionen Schilling für das Gaswerk erhalten, wir haben in der Folge<br />

unsere Schulden mehr als verzweieinhalbfacht! Von den € 37,1 Millionen Einnahmen im Jahr 2007,<br />

machen alleine 5 Pflichtposten (die <strong>Land</strong>esumlage, der Krankenhaussprengelbeitrag, der Beitrag zum<br />

Sozialhilfeverband, die Personalkosten und die Pensionsbeiträge) insgesamt € 17 Millionen oder 238<br />

Millionen Schilling aus, das sind fast die Hälfte der Einnahmen!<br />

Vom Rest sind dann die ganz allgemeinen Aufgaben der Gemeinde, wie z.B. die Abgänge bei den<br />

Schulen, den Kindergärten, der Erhaltung der kommunalen Einrichtungen etc. und natürlich auch der<br />

Schulden-Dienst zu leisten.<br />

Sie sehen, aus diesen sehr gekürzten und sicherlich vereinfacht dargestellten Umständen, dass der<br />

finanzielle Spielraum unserer Gemeinde sich gegen Null hin bewegt.<br />

Bei der Bewertung einer Firma, z.B. einer Baufirma, gilt als sehr einfacher Schlüssel: wenn der Schuldenstand<br />

und der Jahresumsatz in etwa gleich hoch sind, ist diese Firma extrem insolvenzgefährdet.<br />

Der Schuldenstand unserer Stadt, im Verhältnis zu unserem Jahresumsatz (= Einnahmen) wird sich<br />

auf etwa 62 % per Ende 2007 belaufen. Wir müssen deshalb in unserer Ausgabenpolitik zukünftig<br />

noch intensiver die Nachhaltigkeit der Vorhaben und deren Folgewirkung auf unseren Haushalt beachten.<br />

Für meine Fraktion darf ich die Zustimmung zum vorgelegten Voranschlag 2007 bekannt geben.<br />

GR. in Dipl.Ing. in Dr. in Feichtinger:<br />

Bevor ich irgendetwas anderes sage, liegt mir folgendes am Herzen: Ich freue mich, dass es gelungen<br />

ist, den ordentlichen Haushalt für 2007 auszugleichen – nämlich ohne die Einplanung von überdurchschnittlichen<br />

Einmalerlösen.<br />

Wichtig ist mir auch, gleich zu Beginn Herrn Kaltenbrunner zu danken. Er hat sich sehr viel Zeit genommen,<br />

um mir meine Fragen zum Voranschlag zu beantworten.<br />

Ich könnte heute über all die Details dieses Voranschlages sprechen, die beachtenswert sind. Ich<br />

könnte über die Kosten und die Tarife des Kindergartens sprechen. Ich könnte darüber sprechen,<br />

wieviel Geld aus dem <strong>Land</strong>esaustellungs-Topf für welche Projekte verwendet werden soll. Ich könnte<br />

564


darüber sprechen, dass das Budget für den Bereich Kultur um ein Drittel gekürzt worden ist. Etcetera,<br />

etcetera.<br />

Doch ich habe mich für einen anderen Schwerpunkt entschieden.<br />

Mir ist es ein Anliegen, Ihnen meine Sorgen über die finanzielle Situation <strong>Gmunden</strong>s mitzuteilen. Ich<br />

werde Ihnen zeigen, was mir Sorge bereitet und die Hintergründe erklären. Ich bitte Sie um offene<br />

Ohren: Bitte geben Sie mir ein paar Minuten Zeit und Aufmerksamkeit.<br />

Um die Ausführungen besser erklären zu können, verteilt GR. in Dipl.Ing. in Dr. in Feichtinger Grafiken<br />

und führt weiters aus:<br />

Bei laufenden Einnahmen von rund 35,7 Mio. Euro und laufenden Ausgaben von rund 34,3 Mio. Euro<br />

bleiben noch 1,4 Mio. Euro Differenz, die sogenannte Freie Finanzspitze 1 oder auch "öffentliches<br />

Sparen" genannt. Dies verdeutliche ich mit dieser Graphik:<br />

€ 36.000.000<br />

€ 35.000.000<br />

€ 34.000.000<br />

€ 33.000.000<br />

lfd<br />

Einnahmen<br />

Freie Finanzspitze 1 und 2<br />

FF1 FF2<br />

Freie Finanzspitze 2<br />

Tilgungen (Zi. 64 + 65)<br />

Freie Finanzspitze 1<br />

lfd. Ausgaben<br />

lfd. Einnahmen<br />

Von dieser Freien Finanzspitze 1 muss die Gemeinde <strong>Gmunden</strong> rund 1 Mio. Euro für die Tilgung von<br />

Schulden verwenden. Bleiben noch rund 400.000 Euro für die sogenannte Freie Finanzspitze 2, man<br />

kann auch sagen, das "gesparte" Geld aus der laufenden Gebarung, das für Investitionen zur Verfügung<br />

steht. Nicht einmal 400.000 Euro. Das ist nicht sehr viel...<br />

Die Entwicklung dieser Freien Finanzspitze 2 über die Jahre 2003 bis 2007 sehen Sie in dieser Graphik:<br />

Freie Finanzspitze 2<br />

€ 1.400.000<br />

€ 1.200.000<br />

€ 1.000.000<br />

€ 800.000<br />

€ 600.000<br />

€ 400.000<br />

€ 200.000<br />

€ -<br />

-€ 200.000<br />

FF2 = FF1 - Tilgung<br />

2003 2004 2005 2006 2007<br />

Die hellblauen Balken stellen die Beträge der Freien Finanzspitze 2 aus den Voranschlägen 2003 bis<br />

2007 dar. Die dunkelroten Balken sind jene Beträge aus den Rechnungsabschlüssen 2003 bis 2005.<br />

Eines fällt sofort auf: Die tatsächlichen "freien" Beträge für Investitionen aus der laufenden Gebarung<br />

sind immer deutlich niedriger als die budgetierten Beträge.<br />

Die hellblauen Balken für 2006 und 2007 sind erschreckend niedrig – das bedeutet, dass die Gemeinde<br />

fast kein Geld aus der laufenden Gebarung übrig hat, um notwendige Investitionen zu tätigen.<br />

Woher kommt dann das Geld für die heute bereits erwähnten Investitionen?<br />

Jahr<br />

VA<br />

RA<br />

565


Zum Beispiel aus Liegenschaftsverkäufen. Denn die Gemeinde <strong>Gmunden</strong> veräußert geplanterweise<br />

im Jahr 2007 Grundstücke und Liegenschaften im Wert von rund 1 Mio. Euro, um den Ankauf der<br />

Tennishalle zu finanzieren. Liegenschaftsverkäufe sind einmalige Chancen, um Geld zu lukrieren.<br />

Wenn die Verkaufserlöse für Investitionen verwendet werden, die später Gewinne abwerfen, ist dieses<br />

Vorgehen sicher gerechtfertigt. Derzeit sehe ich nicht, dass das Sportzentrum solch ein lukratives<br />

Unterfangen wäre...<br />

Für die Finanzierung der diversen Investitionen werden auch neue Darlehen im Jahr 2007 notwendig<br />

sein. In dieser Graphik habe ich die Darlehensaufnahmen über die Jahre 2003 bis 2007 dargestellt:<br />

Neuverschuldung<br />

€ 7.000.000<br />

€ 6.000.000<br />

€ 5.000.000<br />

€ 4.000.000<br />

€ 3.000.000<br />

€ 2.000.000<br />

€ 1.000.000<br />

€ -<br />

Neuverschuldung (Zi. 54 + 55)<br />

2003 2004 2005<br />

Jahr<br />

2006 2007<br />

Sie können erkennen, dass die tatsächlichen Darlehensaufnahmen (also die dunkelroten Balken) besonders<br />

in den Jahren 2004 und 2005 deutlich höher als ursprünglich geplant (hellblaue Balken) ausgefallen<br />

sind.<br />

Im Finanzausschuss haben wir erfahren, dass die derzeit im Budget für 2007 vorgesehenen 6,2 Mio.<br />

Euro Darlehensaufnahme wohl nicht voll ausgeschöpft werden. Doch stehen diese geplanten Darlehen<br />

vom Prinzip her nicht zur Diskussion, die entsprechenden Projekte werden mit sehr sehr großer<br />

Wahrscheinlichkeit durchgeführt werden: Gemeindestraßen, Straßenbahn, Seebahnhof-Areal, Kanal<br />

Hochmüllergasse, Toscana Pavillon, Erweiterung Sporthalle und Region Grünberg. Das sind alles<br />

Projekte, die vielleicht in Folgejahre verschoben werden, doch die Darlehensaufnahmen in der Höhe<br />

des hellblauen Balkens werden der Gemeinde nicht erspart bleiben – außer die Gemeinde finanziert<br />

diese Vorhaben über Liegenschaftsveräußerungen...<br />

Dieses kontinuierliche Aufnehmen von Darlehen sehen wir auch deutlich in dieser Graphik, in der ich<br />

den Schuldenstand zum Jahresende veranschauliche:<br />

Schuldenstand<br />

€ 25.000.000<br />

€ 20.000.000<br />

€ 15.000.000<br />

€ 10.000.000<br />

€ 5.000.000<br />

€ -<br />

Schuldenstand Gesamt zu Jahresende<br />

2003 2004 2005<br />

Jahr<br />

2006 2007<br />

VA<br />

RA<br />

VA<br />

RA<br />

566


Hier wiederholt sich der Unterschied zwischen Voranschlag (hellblaue Balken) und Rechnungsabschluss<br />

(dunkelrote Balken), den wir bereits in der Graphik der Neuverschuldung gesehen haben.<br />

Was wir an dieser Graphik allerdings zusätzlich erkennen können, ist die Entwicklung des Schuldenstandes:<br />

Der Gesamtschuldenstand steigt kontinuierlich an.<br />

Durch den steigenden Schuldenstand steigen natürlich auch die Zinsenbelastung und die Tilgungszahlungen.<br />

Diese wiederum bewirken, dass die Freie Finanzspitze 2 in Zukunft noch stärker belastet<br />

wird und der finanzielle Spielraum für die Gemeinde noch enger wird.<br />

Bemerkenswert ist auch der Posten "Gewinnentnahmen aus Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit".<br />

Ob die im Rechnungsquerschnitt genannten 3,6 Mio. Euro wirklich Entnahme von Gewinnen im betriebswirtschaftlichen<br />

Sinne sind, lässt sich lang und kontroversiell diskutieren. Faktum ist, dass Einnamen<br />

aus Wasser, Kanal und Müll in beträchtlichem Ausmaß (Größenordnung 1,6 Mio. Euro) dem<br />

ordentlichen Haushalt zufließen und dem Ausgleich des Budgets dienen. Diese Beträge werden also<br />

für den laufenden Betrieb der Gemeinde verwendet, nicht jedoch als Investitionsmittel.<br />

Und all das zusammen bereitet mir Sorgen:<br />

1. die niedrige Freie Finanzspitze 1, also das "öffentliche Sparen", die Differenz der laufenden<br />

Einnahmen und laufenden Ausgaben<br />

2. die sehr geringe Freie Finanzspitze 2, das ist das "öffentliche Sparen" nach Abzug der Tilgungszahlungen<br />

3. die Veräußerung von Liegenschaften zur Lukrierung einmaliger Gewinne<br />

4. die starke jährliche Neuverschuldung<br />

5. der kontinuierlich steigende Schuldenstand<br />

6. die hohen Gewinnentnahmen<br />

Was ich hier sehe, ist folgendes: Die Struktur unseres Budgets verschlechtert sich dramatisch. Der<br />

Schuldenstand steigt und damit auch der Schuldendienst, der die Mittel der laufenden Gebarung bald<br />

zur Gänze auffressen wird. Die Rücklagen sind verbraucht, Vermögen in Form von Liegenschaften<br />

wird Stück für Stück zu Geld gemacht.<br />

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, doch ich weiß, dass in so mancher österreichischen Gemeinde<br />

bereits die Wasserversorgung und das Kanalwesen privatisiert werden, um den Finanzhaushalt<br />

zu konsolidieren. Ich wünsche mir, dass <strong>Gmunden</strong> von so einem Schicksal verschont wird.<br />

Um meinen und unseren Sorgen Ausdruck zu verleihen, werden wir Grüne diesem Voranschlag 2007<br />

nicht zustimmen.<br />

Gleichzeitig mache ich folgendes Angebot der Grünen Fraktion:<br />

Durch Gespräche mit den Vertretern der Grünen Fraktionen von Scheibbs (NÖ) und Bad Ischl weiß<br />

ich, dass diese beiden Städte den Prozess der Budget-Erstellung drastisch verändert haben. Der Voranschlag<br />

wird nun nicht vom Finanzreferenten in Absprache mit den Abteilungen, sondern in einer<br />

Arbeitsgruppe unter Mitwirkung aller interessierten Fraktionen erarbeitet – tatsächlich in intensiven<br />

Budget-Klausuren erarbeitet.<br />

Dabei geht es nicht um das Erstellen von "Wünsch-Dir-was-Listen", als viel mehr um die politische<br />

Auseinandersetzung, wie ein breiter Budget-Konsens erzielt werden kann. In solch einem Prozess ist<br />

auch genug Zeit und Raum, um so schwierige Themen wie Kindergarten-Gebühren und –Abgang zu<br />

diskutieren und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Ich habe die Erfahrungen kurz im Detail zusammengefasst<br />

und lasse den Text Ihnen, Herr Bürgermeister, und den Fraktionsobmännern aller Fraktionen<br />

zukommen.<br />

Wir Grüne sind bereit, uns auf einen breiten Budget-Konsolidierungsprozess einzulassen, wenn er<br />

partnerschaftlich und fair abläuft. Das ist ein wirklich ernst gemeintes Angebot, mit dem ich gleichzeitig<br />

viel Arbeitseinsatz mit-versprechen muss. Doch das verstehe ich unter politischer Verantwortung.<br />

Bgm. Köppl erklärt, dass er auch für eine gemeinsame und rechtzeitige Budgeterstellung ist. Aber er<br />

fragt sich nur, ob es sinnvoll ist, Gemeinden als Vorbild zu nehmen, die entschuldet worden sind.<br />

Richtig ist, dass heute die Budgetsituation nicht leicht ist und es bedarf aller Kräfte, dass hier zusammen<br />

gearbeitet wird. Leider ist es den Grünen auch nicht recht, wenn gespart wird, wie z.B. beim Kulturbudget.<br />

Gespart wurde aber auch bei Sportveranstaltungen, Verfügungsmittel, Personalkosten,<br />

Kino, usw. Bgm. Köppl verweist aber auch auf die Betriebsansiedelungen, weil <strong>Gmunden</strong> noch über<br />

geordnete Finanzen verfügt. Hinsichtlich Liegenschaftsverkäufe klärt er auf, dass nur solche Liegenschaften<br />

verkauft werden, bei denen Mittel nicht effizient eingesetzt werden können. Investitionen bei<br />

alten Häusern sind sehr hoch und kann ein Privater die Steuervorteile besser nutzen.<br />

567


GR. Dipl.Ing. Dr. Löcker freut sich über die kritischen Rufe der Grünen- und der FPÖ-Fraktion, betont<br />

jedoch, dass die Aufnahme eines überschaubaren Kredites zulässig ist. Seiner Meinung nach ist der<br />

Schuldenstand der Stadt <strong>Gmunden</strong> überschaubar. <strong>Gmunden</strong> ist noch nicht am Abgrund. Kritisieren ist<br />

leicht, aber wo wird gespart? Strandbad, Straßenbahn, Auflassung der Kindergärten, Reduzierung<br />

GR-Sitzungen oder Aufwandsentschädigungen? Die Kürzungen bei Musik und darstellender Kunst<br />

geben aber auch ihm Anlass zur Sorge.<br />

Er hofft für die Stadt <strong>Gmunden</strong>, dass der Schuldenstand nicht weiter steigt, aber auch die Investitionen<br />

nicht aufhören.<br />

GR. in Dipl.Ing. in Dr. in Feichtinger: Bad Ischl wurde ganz bewusst ausgewählt, weil Bad Ischl zu spät mit<br />

der Budgetkonsolidierung angefangen hat. Daher ihr Hinweis, da derzeit <strong>Gmunden</strong> noch ausgeglichen<br />

budgetiert. Sie glaubt nicht, dass der Gemeinderat das richtige Forum ist, um festzulegen, wo und wie<br />

Einsparungen vorgenommen werden sollen. Daher schlägt sie eine Budget-Klausur vor, wo mit allen<br />

Fraktionen Details besprochen werden können. Der Vorteil ist auch, keinen Schuldigen zu finden, da<br />

alle Fraktionen mitgearbeitet haben.<br />

<strong>Gmunden</strong> hat ein ausgeglichenes Budget. Noch! Sie verweist auf einen Schnelltest des KDZ. Die<br />

Schulnoten für <strong>Gmunden</strong> sind bei diesem Test nicht sehr gut.<br />

Liegenschaftsverkäufe sind prinzipiell nicht schlecht, nur stellt sich die Frage, was mit den Verkaufserlösen<br />

geschieht.<br />

StR. Dir. Mayer: Kritisieren ist leicht und müssten auch Vorschläge gemacht werden. Die Grüne-<br />

Gemeinderatsfraktion arbeitet nach dem Spruch: „Manche Politiker setzen ihren Ehrgeiz daran, das<br />

Mögliche unmöglich zu machen“. Wenn die Grünen gegen den Voranschlag sind, dann sind sich auch<br />

gegen die Sozialpolitik, den Sozialtopf, den Heizkostenzuschuss, Essen auf Rädern, die Bildungspolitik,<br />

Solarförderung, gegen Maßnahmen für unsere Familien, usw.<br />

Vzbgm. Sageder: Sein Hauptaugenmerk ist die antizyklische Budgetpolitik. Wenn das Wesentliche in<br />

<strong>Gmunden</strong> betrachtet wird und zwar der Arbeitsmarkt, so stehen wir im Bezirk relativ schlecht da.<br />

<strong>Gmunden</strong> liegt bei den Arbeitslosen pro arbeitsfähiger Lohnbevölkerung an letzter Stelle. Dies ist ein<br />

Auftrag für <strong>Gmunden</strong>, nämlich nicht darüber zu schimpfen, sondern etwas zu tun, dass Arbeitsplätze<br />

gegründet werden. Daraus entstehen wieder mehr Steuereinnahmen. <strong>Gmunden</strong> ist am Ende einer<br />

Talphase, wo es mit den Arbeitsplätzen nicht so gut ging. Wenn die Steuerzahlen nun etwas Besseres<br />

voraus sagen, kann das nur gut sein. Er sieht den Verkauf von Liegenschaften nicht schlecht. Schließlich<br />

wurden Gründe angekauft, um diese an Betriebe weiter zu veräußern.<br />

GR. Dipl.Ing. Kienesberger: Nach Aussagen der Wirtschaftsforscher leben wir derzeit in keiner Zeit<br />

der Rezession, sondern eher in der Zeit der Hochkonjunktur. Bei einer langfristigen Budgetpolitik<br />

müssten jetzt Reserven angesammelt werden, um in schlechteren Zeiten Reserven zu haben.<br />

StR. in Mag. a Bors: Die freie Finanzspitze ist nur ein Teil der Betrachtungen. Die Grünen haben Vorschläge<br />

vorgetragen und vielleicht wird auch die von den Grünen vorgeschlagene Budgetklausur umgesetzt.<br />

In dieser Richtung wurden heute auch Zetteln ausgeteilt.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt in der Folge den Antrag, der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Finanzjahr<br />

2007, der<br />

im ordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen und Ausgaben von je € 37.100.000,00<br />

und im außerordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen von € 10.151.500,00<br />

und Ausgaben von € 13.100.300,00<br />

und somit einen Abgang in der Höhe von € 2.948.800,00<br />

vorsieht, genehmigen.<br />

Zugleich soll allen einzelnen Positionen und Ansätzen, die in diesem Voranschlag Aufnahme finden,<br />

die Zustimmung erteilt werden.<br />

Gemäß § 14 der Oö. Gemeindehaushalts- Kassen- und Rechnungsordnung hat der Gemeinderat zu<br />

entscheiden, ab welchem Ausmaß Abweichungen von den bisherigen Voranschlagsbeträgen zu erläutern<br />

sind, wobei seitens des Finanzausschusses zu Beginn der Funktionsperiode vorgeschlagen wurde,<br />

dies ab einer Größenordnung von € 5.000,00, zu praktizieren. Gemäß § 74 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 2 a des Gemeindebedienstetengesetzes und OÖ.<br />

GDG 2002 ist zugleich mit dem Voranschlag der Dienstpostenplan, der einen Bestandteil des Ge-<br />

568


meindevoranschlages bildet, zu beschließen, dem in der vorliegenden Fassung ebenfalls die Genehmigung<br />

erteilt werden soll.<br />

Gemäß § 74 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind zugleich mit dem Voranschlag die<br />

Wirtschaftspläne der Stadtbetriebe-Energie, des Stadttheaters/Kino und der Firma „Verein zur Förderung<br />

der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KEG“ zu beschließen. Diesem wesentlichen<br />

Bestandteil des Voranschlages soll ebenfalls die Zustimmung erteilt werden. Der Gesamtbetrag der<br />

Darlehen, der zur Finanzierung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes 2007 bestimmt ist,<br />

soll mit € 6.222.400,00 festgelegt werden.<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Finanzjahr 2006 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit<br />

der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, ist nach § 83 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 mit einem Sechstel der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages limitiert und<br />

beträgt somit € 6.183.000,00.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

34 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ und GR. DI. Dr. Löcker)<br />

3 Gegenstimmen (StR. in Mag. a Bors, GR. in DI. in Dr. in Feichtinger, GR. DI Kienesberger)<br />

5. Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> betreffend die am 4.12.2006 abgehaltene 8. Sitzung;<br />

Bgm. Köppl erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses das Wort.<br />

GR. Grampelhuber:<br />

Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2006 mit der Gebarung Stadtheater/-kino<br />

auseinander gesetzt. Herr Arnold hat zunächst den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Betriebsanlagen<br />

vorgestellt und die betrieblichen Abläufe erklärt. Danach wurde die wirtschaftliche Lage<br />

näher untersucht und haben sich die Mitglieder des Rechtsausschusses anhand der vorgelegten Unterlagen<br />

über die Einnahmen und Ausgaben der letzten fünf Jahre einen Überblick verschafft. Bis zur<br />

Eröffnung des Großkinos in Regau hat das Stadttheater/-kino durchwegs positiv gewirtschaftet. Gegen<br />

die Großkinoanlage ist jedoch ein Kino in der Größe des Stadtkinos benachteiligt und wurden<br />

massive Besucherrückgänge verzeichnet. Durch Personal- und Kosteneinsparungen, aber auch durch<br />

geänderte Strategien und damit verbunden eine Frequenzerhöhung, konnte der Abgang verringert<br />

werden. Für die Bezirksstadt <strong>Gmunden</strong> ist das Stadttheater/-kino eine kulturelle Einrichtung. Der Betrieb<br />

durch die öffentliche Hand ermöglicht neben den durch die Verleihfirma vorgegebenen Programmen,<br />

auch auf private Initiativen einzugehen und dies wird seit Jahren sehr erfolgreich betrieben.<br />

Der Prüfungsausschuss hat sich aufgrund der Unterlagen und der sehr detaillierten Informationen der<br />

Rechnungsabteilung ein realistisches Bild über das Unternehmen gemacht und sieht in dem nunmehr<br />

eingeschlagenen Weg eine Chance, mehr oder weniger ausgeglichene Bilanzen erstellen zu können.<br />

Weiters wurde dem Prüfungsausschuss der Voranschlag 2007 in groben Zügen vorgestellt.<br />

Als Obmann des Prüfungsausschusses bedankt er sich bei den Damen und Herren der Rechnungsabteilung<br />

für die stets freundliche und kompetente Unterstützung.<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über den mittelfristigen Finanz- und Investitionsplan<br />

2007-2010;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Auf Grund des § 16 der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, LGBl. Nr.<br />

69/2002, sind die Gemeinden verpflichtet, mit dem Voranschlag einen mittelfristigen Finanzplan von<br />

vier Haushaltsjahren zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Finanzplan<br />

besteht aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (ordentlicher Haushalt) und<br />

dem mittelfristigen Investitionsplan (außerordentlicher Haushalt). Die mittelfristige Finanzplanung dient<br />

auch als Grundlage, um für Projekte beim <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> zwecks Unterstützung durch Bedarfszuweisungen<br />

vorstellig werden zu können. Das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> stellt als Hilfestellung für die Berechnung<br />

der künftigen Budgetspitzen nachstehende Rahmenbedingungen im Rahmen des Voranschlagserlasses<br />

zur Verfügung, wobei zu betonen ist, dass es sich um Prognosen handelt.<br />

Ertragsanteile der Gemeinden: 2007: + 3,5 %, 2008: + 5,8 %, 2009: + 4,0 % und 2010: + 4,0%.<br />

<strong>Land</strong>esumlage: 2007: + 3,6 %, 2008: + 5,7 %, 2009: + 3,5 % und 2010: + 3,8 %.<br />

Sozialhilfeverbandsumlage: 2007: - 3,8 %(!), 2008: + 6,2 %, 2009: + 5,7 % und 2010: + 5,7 %<br />

Krankenanstaltenbeitrag: 2007: + 6,75 %, 2008: + 6,16 %, 2009: + 6,63 % und 2010: + 8,27 %.<br />

569


Die Prognosen der Aufsichtsbehörde sind leider für die Finanzplanung der Gemeinden nicht immer<br />

brauchbar. Das zeigen die Beispiele der vergangenen 2 Jahre:<br />

Ertragsanteile: Prognose 2005: + 0,4 %, tatsächlich + 4,3 %, 2006: - 1,0 %, tatsächlich + 2,4 %.<br />

Ungefähr die gleichen Abweichungen ergeben sich bei der <strong>Land</strong>esumlage.<br />

Sozialhilfeverbandsumlage: Prognose 2005: + 8,21 %, tatsächlich + 10,8 %, 2006: + 3,09 %, tatsächlich:<br />

+ 2,96 %<br />

Die Schätzung für die SHV- Umlage 2007 ist völlig daneben gegangen: Prognose lt. Erlass: - 3,8 %,<br />

tatsächlich lt. Information der BH <strong>Gmunden</strong>: + 1,5 %.<br />

Folgende Projekte haben wir für 2007 und die weiteren Jahre bis 2010 in den mittelfristigen Investitionsplan<br />

aufgenommen. Alle diese Vorhaben waren bereits Gegenstand von Beratungen in den jeweiligen<br />

Ausschüssen bzw. wurden bereits Finanzierungspläne beschlossen.<br />

Bürgerservicestelle<br />

Pritschenwagen Freiwillige Feuerwehr<br />

Kindergarten Tagwerkerstraße<br />

Schülerhort Traundorf<br />

<strong>Land</strong>esausstellung 2008<br />

Sanierung der Gemeindestraßen 2007 – 2009<br />

Areal Seebahnhof<br />

Straßenbahn Sanierung und Erweiterung<br />

Straßenbauprojekt An der Westumfahrung<br />

Errichtung Urnenwand<br />

Wasserversorgung Bauabschnitt X<br />

Wasserversorgung, verschiedene Leitungen<br />

Abwasserbeseitigung, verschiede Kanäle<br />

Abwasserbeseitigung, Bauabschnitt XV<br />

Abwasserbeseitigung, Bauabschnitt XII<br />

Sanierung der Steganlagen Strandbad<br />

Schloss Ort<br />

Pavillon Toscana<br />

Sporthalle – Energieoptimierung und Erweiterung<br />

Eishalle – Kühlturm und Energienutzung<br />

Tennishalle, Ankauf<br />

Tennishalle, Grundkauf<br />

Region Grünberg<br />

Außerdem sollen über die Firma „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>“<br />

& Co KEG“ folgende Vorhaben und in der angeführten Reihenfolge abgewickelt werden:<br />

Sanierung Wirtschaftshof und Errichtung Dienstleistungszentrum<br />

Sanierung Schulen Traundorf<br />

Sanierung Musikschule und Errichtung Veranstaltungssaal<br />

Sanierung der Nikolaus Lenauschule<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem Finanzplan<br />

2007 – 2010, der einen Bestandteil des Voranschlages 2007 bildet und der Aufsichtsbehörde vorgelegt<br />

werden muss, die Zustimmung erteilen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

34 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ, GR. DI Dr. Löcker)<br />

3 Gegenstimmen (StR. in Mag. a Bors, GR. in DI. in Dr. in Feichtinger, GR DI Kienesberger)<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von €<br />

1.251.900,00 für den Wasserbauabschnitt 10;<br />

Bgm. Köppl:<br />

570


Die PSK/Bawag, Abteilung Öffentliche Hand, 1018 Wien, ist auf Grund einer Darlehensausschreibung<br />

der Finanzabteilung an alle Gmundner Kreditinstitute für den Wasserbauabschnitt 10, als Bestbieter<br />

hervorgegangen. Das Kreditinstitut hat einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken (CHF) in<br />

Höhe von € 1.251.900,00 mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich<br />

an das Angebot bis 16. November 2006 gebunden.<br />

Die Verzinsung beträgt 0,085 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />

LIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 2,055 % p.a.. Die Zinsverrechnung<br />

erfolgt dekursiv, klm/365.<br />

Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Es besteht eine jederzeitige kostenlose Umstiegsmöglichkeit in eine EURO-Finanzierung zum Mittelkurs,<br />

mit einer Verzinsung von 0,065 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-<br />

Monats-EURIBOR.<br />

Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs. 4 Punkt 2, der O.Ö. Gemeindeordnung<br />

1990 keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 27. November 2006 und der vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis genommenen Anbote, für die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 1.251.900,00 bei<br />

der PSK/Bawag, Abteilung Öffentliche Hand, 1018 Wien, zu den bereits genannten Bedingungen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe<br />

von € 747.000,00 für den Kanalbauabschnitt 15;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die PSK/Bawag, Abteilung Öffentliche Hand, 1018 Wien, ist auf Grund einer Darlehensausschreibung<br />

der Finanzabteilung an alle Gmundner Kreditinstitute für den Kanalbauabschnitt 15, als Bestbieter<br />

hervorgegangen. Das Kreditinstitut hat einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken (CHF) in<br />

Höhe von € 747.000,00 mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich<br />

an das Angebot bis 15. Dezember 2006 gebunden.<br />

Die Verzinsung beträgt 0,085 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />

LIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 2,055 % p.a.. Die Zinsverrechnung<br />

erfolgt dekursiv, klm/365.<br />

Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Es besteht eine jederzeitige kostenlose Umstiegsmöglichkeit in eine EURO-Finanzierung zum Mittelkurs,<br />

mit einer Verzinsung von 0,065 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-<br />

Monats-EURIBOR.<br />

Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs. 4 Punkt 2, der O.Ö. Gemeindeordnung<br />

1990 keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 27. November 2006 und der vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis genommenen Anbote, für die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 747.000,00 bei<br />

der PSK/Bawag, Abteilung Öffentliche Hand, 1018 Wien, zu den bereits genannten Bedingungen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Kassenkredites in der<br />

Höhe von € 1.800.000,00 bei der Raiffeisenbank Salzkammergut Nord, <strong>Gmunden</strong>, für<br />

die Städt. Hauptkasse <strong>Gmunden</strong> für das Finanzjahr 2007;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Städt. Hauptkasse <strong>Gmunden</strong> benötigt zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit fallweise Kassenkredite.<br />

Der Finanzausschuss und der Stadtrat empfehlen dem Gemeinderat daher, einen Kassenkredit<br />

in der Höhe von € 1.800.000,00 mit einer Bindung an den 3-Monats-EURIBOR mit einem<br />

Aufschlag von 0,3 %, ohne weitere Spesen, mit einer Laufzeit, die nach § 83 der<br />

OÖ.Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. mit einem Jahr beschränkt ist, nämlich vom 1.1. – 31.12.2007,<br />

bei der Raiffeisenbank Salzkammergut Nord, <strong>Gmunden</strong>, aufzunehmen.<br />

571


Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Kreditvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 27. November 2006, für die Aufnahme eines Kassenkredites<br />

in der Höhe von € 1.800.000,00 bei der Raiffeisenbank Salzkammergut Nord, <strong>Gmunden</strong>, zu<br />

den bereits genannten Bedingungen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Kassenkredites in der<br />

Höhe von € 4.380.000,00 bei der Allgemeinen Sparkasse <strong>Oberösterreich</strong>, Geschäftsstelle<br />

<strong>Gmunden</strong>, für die Städt. Hauptkasse <strong>Gmunden</strong> für das Finanzjahr 2007;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Städt. Hauptkasse <strong>Gmunden</strong> benötigt zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit fallweise Kassenkredite.<br />

Der Finanzausschuss und der Stadtrat empfehlen dem Gemeinderat daher, einen Kassenkredit<br />

in der Höhe von € 4.380.000,00 mit einer Bindung an den 3-Monats-EURIBOR mit einem<br />

Aufschlag von 0,125 %, ohne weitere Spesen, mit einer Laufzeit, die nach § 83 der<br />

OÖ.Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. mit einem Jahr beschränkt ist, nämlich vom 1.1. – 31.12.2007,<br />

bei der Allgemeinen Sparkasse <strong>Oberösterreich</strong>, Geschäftsstelle <strong>Gmunden</strong>, aufzunehmen.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Kreditvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 27. November 2006, für die Aufnahme eines Kassenkredites<br />

in der Höhe von € 4.380.000,00 bei der Allgemeinen Sparkasse <strong>Oberösterreich</strong>, Geschäftsstelle<br />

<strong>Gmunden</strong>, zu den bereits genannten Bedingungen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

11. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö.<br />

Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. über die Sanierung der Steganlagen Strandbad<br />

<strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Einzelne Steganlagen beim Strandbad <strong>Gmunden</strong> sind dringend sanierungsbedürftig, weshalb im Voranschlag<br />

2007 hiefür Mittel vorgesehen sind. Im mittelfristigen Investitionsplan ist dieses Projekt ebenfalls<br />

enthalten, so dass beim <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> ein Ansuchen um Unterstützung und ein Bedarfszuweisungsantrag<br />

mit folgender Finanzierung eingebracht werden soll. Vor Erteilung der § 86 Genehmigung<br />

des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> darf mit der Sanierung nicht begonnen werden:<br />

Gesamtkosten: € 115.000,00<br />

Finanzierung per 2008:<br />

Eigenmittel der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> € 38.400,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Bedarfszuweisung € 38.300,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilungen Sport/Tourismus € 38.300,00<br />

Gesamtsumme € 115.000,00<br />

=================================================================<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Finanzierungsplan<br />

für die Sanierung der Steganlagen beim Strandbad <strong>Gmunden</strong> mit Kosten von € 115.000,00<br />

beschließen. An das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden, soll ein Bedarfszuweisungsansuchen<br />

gestellt werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

12. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö.<br />

Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. für die Sanierung des Turnerheimes Wunderburg;<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Finanzausschusssitzung vom 16. Oktober 2006 wurde beschlossen, für die Sanierung des Vereinshauses<br />

„Wunderburg“ des Turnvereines <strong>Gmunden</strong> 1861 in Höhe von € 93.300,00 seitens der<br />

Stadtgemeinde einen Zuschuss in Höhe von € 10.000,00 per 2007 zur Verfügung zu stellen. Der Ver-<br />

572


ein hat am 30. November 2006 einen Finanzierungsplan vorgelegt und gebeten, diesen beim <strong>Land</strong><br />

<strong>Oberösterreich</strong> einzureichen und hiefür auch um Bedarfszuweisungsmittel anzusuchen. Die Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> hat die Mittel in Höhe von € 10.000,00 für das Finanzjahr 2007 bereits eingeplant.<br />

Gesamtkosten: € 93.300,00.<br />

Finanzierung per 2007:<br />

Energiesparförderung Bund/<strong>Land</strong> € 38.300,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> € 10.000,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Sport € 15.000,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden € 8.500,00<br />

Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ) € 12.000,00<br />

Turnverein 1861, Eigenanteil € 9.500,00<br />

Gesamtsumme € 93.300,00<br />

=====================================================<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Finanzierungsplan<br />

gemäß § 86 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.,d.g.F. für die Sanierung des Turnerheimes<br />

Wunderburg in Höhe von € 93.300,00 beschließen. An das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden,<br />

soll ein Bedarfszuweisungsansuchen gestellt werden.<br />

StR. in Mag. a Bors:<br />

Die Sanierung der Wunderburg ist ein sehr positives Projekt für eine weitere Energieeinsparung in<br />

<strong>Gmunden</strong>. Daher will die Grüne-Gemeinderatsfraktion diesen Finanzierungsplan unterstützen.<br />

Von der <strong>Land</strong>esebene sind die Grünen informiert, dass es einen Beschluss gibt, sämtliche <strong>Land</strong>esunterstützungen<br />

an den OÖTB erst dann auszubezahlen, wenn die OÖTB-Leitung eine Erklärung ähnlich<br />

dem Deutschen Turnerbund abgegeben hat, sich vom nicht mehr zeitgemäßen Gedankengut zu<br />

trennen. Die weiteren Verhandlungen zwischen <strong>Land</strong>esregierung und OÖTB werden im Jänner stattfinden<br />

und die Grünen sind zuversichtlich, dass sie positiv beendet werden.<br />

Daher schlägt die Grüne-Gemeinderatsfratkion folgenden Zusatz vor: "Die Auszahlung der Gemeindeförderung<br />

erfolgt erst nach Einigung auf <strong>Land</strong>esebene."<br />

Bgm. Köppl meint, dass der Zuschuss nicht von der abgegebenen Erklärung des OÖTB abhängig<br />

gemacht werden soll. Der Turnverein <strong>Gmunden</strong> 1861 ist ein sehr wichtiger Verein in <strong>Gmunden</strong> und<br />

sollte die Gemeinde zu ihren Vereinen stehen. Sollte es keine <strong>Land</strong>esmittel geben, wird sich der Turnverein<br />

wahrscheinlich die Sanierung überlegen. Er ist dafür, dass die Gemeinde ihre Unterstützung<br />

gibt. <strong>Gmunden</strong> ist auch froh, eine Möglichkeit zu haben, Jugendgruppen unterbringen zu können.<br />

LAbg. GR. Schenner:<br />

Auch die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Faktum ist, dass dieser<br />

Verein Jugendliche betreut und für die Freizeit der Jugend etwas leistet. Dieser Verein hat eine eigene<br />

Rechtspersönlichkeit und ist kein Vorwurf bekannt. Darüber hinaus hat es in der Presse Nachrichten<br />

gegeben, dass es bestimmte Bedenken aufgrund von Publikationen, die schon längere Zeit zurück<br />

liegen, gibt, die jedoch nicht der Gmundner Verein heraus gegeben hat, sondern der österrreichische<br />

oder oberösterreichische Verein. Die Gemeinde soll tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich in der Gemeinde<br />

den Verein unterstützen. Die <strong>Land</strong>esregierung soll auf <strong>Land</strong>esebene abklären.<br />

StR. in Mag. a Bors hält fest, dass auch die Grünen diesen Verein unterstützen wollen, aber erst dann,<br />

wenn die Angelegenheit seitens des <strong>Land</strong>es bereinigt ist.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion abstimmen, dass die Auszahlung<br />

der Gemeindeförderung erst nach Einigung auf <strong>Land</strong>esebene erfolgt.<br />

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />

Ja-Stimmen: StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR. DI Kienesberger<br />

Stimmenthaltung: GR. Mag. Dr. Zemlicka<br />

33 Gegenstimmen (19 ÖVP, 10 SPÖ, 3 FPÖ, GR. DI Dr. Löcker)<br />

Bgm. Köppl lässt nun über einen vorhin verlesenen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

34 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ und GR. DI Dr. Löcker)<br />

3 Gegenstimmen (StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR DI Kienesberger)<br />

573


13. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 80 der Oö.<br />

Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. für den Ankauf einer neuen Eisaufbereitungsmaschine;<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Oktober 2006 wurde beschlossen, für die Eishalle<br />

eine neue Eisaufbereitungsmaschine mit Kosten in Höhe von € 105.000,00 netto anzukaufen und um<br />

eine Unterstützung bei Förderstellen des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> anzusuchen. Die derzeit im Einsatz<br />

befindliche Maschine ist 10 Jahre alt und bereits sehr reparaturanfällig. Als Förderungsstellen kommen<br />

seitens des <strong>Land</strong>es die Abteilung Bildung, Schule und Sport und eventuell die Abteilung Tourismus<br />

in Frage.<br />

Gesamtkosten: € 105.000,00<br />

Finanzierung per 2008:<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilungen Sport/Tourismus € 50.000,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> € 55.000,00<br />

Gesamtsumme € 105.000,00<br />

=====================================================<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Finanzierungsplan<br />

gemäß § 80, Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. für den Ankauf einer Eisaufbereitungsmaschine<br />

in Höhe von € 105.000,00 beschließen. An das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilungen<br />

Sport bzw. Tourismus sollen Ansuchen um Unterstützung gestellt werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

14. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö.<br />

Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. für die Sanierung der Gemeindestraßen in den Jahren<br />

2007 bis 2009;<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 17. März 2005 wurde ein Finanzierungsplan für Straßenbau-<br />

bzw. Sanierungsmaßnahmen per 2007 – 2009 mit einem Volumen von € 1,950.000,00 beschlossen<br />

und beim <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden und Abteilung Straßenbau zwecks Unterstützung<br />

vorgelegt. Seitens der Abteilung Gemeinden, LR. Dr. Josef Stockinger wurden uns anlässlich<br />

einer Vorsprache je € 100.000,00 für die Jahre 2007 – 2009 zugesagt. Ein Ansuchen an LR. Franz<br />

Hiesl, ebenfalls je € 100.000,00 zur Verfügung zu stellen, wurde leider negativ beantwortet. Eine weitere<br />

einschränkende Aussage kommt von einer telefonisch eingeholten Auskunft seitens der Abteilung<br />

Gemeinden, dass in absehbarer Zeit keine Darlehensaufnahmen für Straßenbau- oder Sanierungsmaßnahmen<br />

genehmigt werden. Das Programm muss daher in den nächsten 3 Jahren drastisch gekürzt<br />

werden, es sei denn, wir können über den ordentlichen Haushalt und durch Liegenschaftsverkäufe<br />

Geld aufbringen.<br />

Gesamtkosten: € 900.000,00.<br />

Finanzierung:<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> per 2007, 2008 und 2009 je € 100.000,00 € 300.000,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> – ordentlicher Haushalt/Liegenschaftsverkäufe 2007 € 300.000,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> – ordentlicher Haushalt/Liegenschaftsverkäufe per 2008 € 200.000,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> – ordentlicher Haushalt/Liegenschaftsverkäufe per 2009 € 100.000,00<br />

Gesamtsumme € 900.000,00<br />

=============================================================================<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Finanzierungsplan<br />

gemäß € 86 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. für Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

in Höhe von € 900.000,00 beschließen. An das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden,<br />

soll ein neuer Bedarfszuweisungsantrag gestellt werden.<br />

574


GR. in Dipl.Ing. in Dr. in Feichtinger:<br />

Wie nun ausgeführt wurde, sieht dieser Finanzierungsplan vor, dass von den geplanten Investitionen<br />

für Sanierung der Gemeindestraßen über 900.000 Euro, das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> ein Drittel finanziert.<br />

Die fehlenden 600.000 Euro werden im vorliegenden Finanzierungsplan vollständig über den Verkauf<br />

von Liegenschaften gedeckt.<br />

Mit anderen Worten: Die Gemeinde verkauft Vermögen, um laufende Investitionen – Routine-<br />

Maßnahmen – zu tätigen. Mit nochmals anderen Worten: Einmalerlöse werden herangezogen, um<br />

Bestehendes einfach nur in Stand zu halten.<br />

Was wird die Gemeinde <strong>Gmunden</strong> machen, wenn sie keine verkäuflichen Liegenschaften mehr hat?<br />

Auch dieser Finanzierungsplan zeigt, dass die Struktur der Finanzhaushaltes nicht mehr gesund ist.<br />

Einmalerlöse werden für laufende Investitionen verwendet. Dem kann die Grüne-<br />

Gemeinderatsfraktion nicht zustimmen.<br />

Bgm. Köppl lässt über seinen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

34 Ja-Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ, GR. DI. Dr. Löcker)<br />

3 Gegenstimmen (StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR. DI Kienesberger)<br />

15. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan gemäß § 86 der Oö.<br />

Gemeindeordnung i.d.g.F. über die Sanierung, Zu- und Umbaues Kindergarten Tagwerkerstraße;<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 17. März 2005 wurde ein Finanzierungsplan für die Sanierung<br />

der Kindergärten Traundorf, Marienbrücke und Tagwerkerstraße mit Kosten von € 1,000.000,00 beschlossen<br />

und dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> ein Bedarfszuweisungsansuchen vorgelegt. Das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>,<br />

Abteilung Gemeinden, LR. Dr. Josef Stockinger, hat anlässlich einer Vorsprache am 19.<br />

Jänner 2006 zugesagt, hiefür Mittel ab 2007 im Einvernehmen mit der Abteilung Bildung, Schule und<br />

Sport, zur Verfügung zu stellen.<br />

In der Sitzung des Stadtrates vom 3. Juli 2006 wurde ein Planungsauftrag an die Firma Arge/Ateliers,<br />

<strong>Gmunden</strong>, für den Um- und Zubau des Kindergartens Tagwerkerstraße vergeben. Das Vorhaben ist<br />

im mittelfristigen Finanzplan in Höhe von € 1,100.000,00 enthalten und soll daher ein Bedarfszuweisungsantrag<br />

gestellt werden. Mit dem Zu- bzw. Umbau darf vor Genehmigung gemäß § 86 der Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. nicht begonnen werden.<br />

Gesamtkosten: € 1,100.000,00<br />

Finanzierung:<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, Darlehensaufnahme per 2007 € 367.000,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden € 366.500,00<br />

<strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Bildung, Schule und Sport € 366.500,00<br />

Gesamtsumme € 1.100.000,00<br />

===================================================================<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Finanzierungsplan<br />

für den Zu- und Umbau des Kindergartens Tagwerkerstraße in Höhe von € 1.100.000,00<br />

beschließen. An das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Abteilung Gemeinden, soll ein Bedarfszuweisungsansuchen<br />

gestellt werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

16. Beratung und Beschlussfassung über die Haftungsübernahme für ein Darlehen der<br />

Kommandit-Erwerbsgesellschaft "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> & Co KEG" in Höhe von € 480.000,00;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Für die Finanzierung der Kosten zum Einbau der Bürgerservicestelle muss der „Verein zur Förderung<br />

der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KEG“ ein Darlehen in der Höhe von € 480.000,00<br />

aufnehmen. Laut Gesellschaftsvertrag vom 9. Dezember 2005 ist die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> als<br />

Kommanditistin verpflichtet für Darlehensaufnahmen eine Haftung gegenüber dem Darlehensgeber zu<br />

übernehmen.<br />

575


Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KEG hat dieses Darlehen<br />

an alle Gmundner Kreditinstitute ausgeschrieben.Die PSK/Bawag, Abteilung Öffentliche Hand,<br />

1018 Wien, ist als Bestbieter hervorgegangen. Das Kreditinstitut hat einen Fremdwährungskredit in<br />

Schweizer Franken (CHF) in Höhe von € 480.000,00 mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Aussicht gestellt<br />

und hält sich grundsätzlich an das Angebot bis 15. Dezember 2006 gebunden.<br />

Die Verzinsung beträgt 0,085 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />

LIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 2,055 % p.a.. Die Zinsverrechnung<br />

erfolgt dekursiv, klm/365.<br />

Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Es besteht eine jederzeitige kostenlose Umstiegsmöglichkeit in eine EURO-Finanzierung zum Mittelkurs,<br />

mit einer Verzinsung von 0,065 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-<br />

Monats-EURIBOR.<br />

Die Haftungsübernahme ist gemäß § 85 Abs. 3 der OÖ.Gemeindeordnung genehmigungspflichtig,<br />

weil durch die Übernahme der Haftung ein Viertel der Einnahmen des ordentlichen Gemeindehaushaltes<br />

des laufenden Haushaltsjahres überschritten werden.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Kreditvertrag und die Garantieerklärung mit PSK/Bawag und<br />

stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 27. November<br />

2006, die Haftung für ein Darlehen des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> & Co KEG, in der Höhe von € 480.000,00 zu übernehmen.<br />

StR. in Mag. a Bors:<br />

Es geht hier „nur“ um eine Haftungsübernahme.<br />

Für die BürgerInnenservicestelle waren € 100.000,00 vorgesehen. Sie erinnern sich vielleicht daran,<br />

dass die Grünen schon damals vermutet haben, dass wir mit diesem Betrag nicht auskommen werden.<br />

Die letztendlich € 480.000,00 sind ein Darlehen der KEG, aber natürlich trotzdem Gemeindegeld. Und:<br />

Sie scheinen nicht in den rund € 6,2 Millionen Schulden der Gemeinde auf (s. VA S. 59), kommen also<br />

noch zu den € 6,2 Millionen dazu.<br />

Die Grüne-Gemeinderatsfraktion stimmt der Haftungsübernahme zu, weil die Gemeinde dazu verpflichtet<br />

ist.<br />

Bgm. Köppl lädt StR. in Mag. a Bors zu gemeinsamen Gesprächen in die Finanzabteilung ein, da diese<br />

Ausführungen nicht stimmen.<br />

Bgm. Köppl lässt über seinen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

17. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für die Einrichtung der Tiefgarage<br />

und des Parkplatzes Seilergasse als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Finanzausschusssitzung vom 27. November 2006 wurde die Errichtung eines marktbestimmten<br />

Betriebes für die Betriebsführung der Tiefgarage und des Parkplatzes Seilergasse beschlossen. Als<br />

verantwortliche Abteilung fungieren die Stadtbetriebe <strong>Gmunden</strong>. Als Betriebsleiter wird Max Weindlmayr<br />

bestellt. Im Voranschlag 2007 wurde diesem Umstand bereits Rechnung getragen. Die Vorteile<br />

liegen klar auf der Hand: Weitgehende wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit und unternehmerische<br />

Parkraumbewirtschaftung. Selbstverständlich verbessert sich auch unser „Masstricht-Ergebnis“<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Satzungen<br />

(Beilage A) zur Errichtung eines marktbestimmten Betriebes Tiefgarage und Seilergasse im Rahmen<br />

der Parkraumbewirtschaftung im Unternehmensbereich der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, beschließen.<br />

Die Satzungen sind gemäß § 69, Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. genehmigungspflichtig<br />

und daher der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

576


18. Beratung und Beschlussfassung über die Einbringung der Liegenschaften Wirtschaftshof<br />

als Dienstleistungszentrum, Nikolaus-Lenau-Schule, Schulgebäude Traundorf<br />

und Musikschule samt Veranstaltungsaal samt allem sonstigen rechltichen und<br />

tatsächlichen Zubehör in das Eigentum der Kommandit-Erwerbsgesellschaft "Verein<br />

zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KEG";<br />

Bgm. Köppl:<br />

In der Finanzausschusssitzung vom 27. November 2006 wurde der Übertrag der Liegenschaften Wirtschaftshof<br />

als künftiges Dienstleistungszentrum, Musikschule samt Errichtung eines Veranstaltungssaals,<br />

Nikolaus-Lenau-Schule und Traundorfschule in die Firma „Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & co KEG“, beschlossen. Die Einbringung soll grundbücherlich samt<br />

allem sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör erfolgen, wobei die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vom 9. Dezember 2005, aufsichtsbehördlich genehmigt am 21. Dezember 2005,<br />

einzuhalten sind. Unter anderem ist Gegenstand des Unternehmens die Neuerrichtung, Sanierung,<br />

Umbau und Erweiterung von Gebäuden und sonstigen Bauwerken, die sich auf diesen Grundstücken<br />

befinden.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Einbringung<br />

der Liegenschaften Wirtschaftshof für die Errichtung eines Dienstleistungszentrums, die Musikschule<br />

samt Errichtung eines Veranstaltungssaals, die Nikolaus-Lenau-Schule und die Schulen Traundorf in<br />

die Firma „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KEG“ beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Bgm. Köppl stellt, wie bereits vor Eingang in die Tagesordnung von Herrn Vzbgm. Sageder vorgeschlagen,<br />

den Antrag, über die Tagesordnungspunkte 19) bis 34) (Tarife und Gebühren) gesammelt<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

19. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Stundensatzes für<br />

Arbeiten von Gemeindebediensteten ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen für den Voranschlag 2007 haben der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> beschlossen, infolge der gestiegenen Personalkosten den Stundensatz<br />

für Arbeiten, welche von Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> (mit Ausnahme der Stadtbetriebe-Energie<br />

und der städt. Wasserversorgung (Anpassung mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.<br />

Juli 2006) geleistet werden, ab 01. Jänner 2007 um € 1,00 auf € 37,00 pro Stunde zu erhöhen.<br />

Für die Berechnung von Arbeitsleistungen zwischen den Verwaltungszweigen und Betrieben der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> soll der Stundensatz ab 01. Jänner 2007 von derzeit € 29,00 auf € 30,00<br />

erhöht werden.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge die Stundensätze für Arbeiten, welche von<br />

Gemeindebediensteten (mit Ausnahme der Stadtbetriebe-Energie und der städt. Wasserversorgung)<br />

geleistet werden, ab 01. Jänner 2007, wie ausgeführt, beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

20. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Hundeabgabe ab 01.<br />

Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen für den Voranschlag 2007 kamen der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

überein, die Hundeabgabe für einen Hund ab 01. Jänner 2007 um ca. 6 % auf € 53,00 zu erhöhen.<br />

Die Hundeabgabe für Wachhunde und Hunde die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig<br />

sind, hat aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 i.d.g.F.<br />

(Höchstbetrag € 20,00) bis auf weiteres unverändert zu bleiben.<br />

577


Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Hundeabgabe<br />

ab 01. Jänner 2007 mit € 53,00 pro Hund und Jahr festsetzen. Die Hundeabgabe für Wachhunde<br />

und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, soll bis auf weiteres<br />

unverändert bleiben.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

21. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung von Tarifen betreffend<br />

Seeschloss Ort ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen für die Erstellung des Voranschlages 2007 kamen der Finanzausschuss<br />

und der Stadtrat überein, dem Gemeinderat folgende Änderungen bei den Seeschloss Ort Tarifen ab<br />

01. Jänner 2007 zu empfehlen:<br />

1. Die Tarife für die Tagesseminare (TP SEM 1 bis TP SEM 3) sollen gestrichen werden, da diese<br />

bisher nie benötigt wurden.<br />

2. Die Tarife für das Rednerpult, den Overhead, die Filmleinwand, das Internet, das Flip-Chart<br />

und die Pinwand (TP SB1 bis SB 4, SB8 und SB9) sollen ebenso gestrichen werden. Als Ersatz<br />

hiefür soll ein neuer Tarif „Moderator(innen)koffer“ mit einem Pauschalbetrag von € 20,00<br />

geschaffen werden.<br />

3. Zu den Tarifen für „zusammenhängende Veranstaltungen“ (TP Z1bis Z4) soll auch der Seminarraum<br />

aufgenommen werden.<br />

4. Der „Schlosserhaltungsbeitrag“ (TP SB10, derzeit € 25,00) soll ab 01. Jänner 2007 mit €<br />

50,00 festgesetzt werden.<br />

5. Im Fall der Lagerung von Gegenständen in den Sälen des Seeschlosses (Blockierung der Säle<br />

für andere Veranstaltungen) soll pro Tag ein Betrag von € 75,00 eingehoben werden dürfen.<br />

6. Von der Schlossverwaltung soll im Falle von reservierten Sälen, welche wieder storniert werden,<br />

ein Entgelt in Höhe von 25 % des ursprünglich vorzuschreibenden Mietentgeltes eingehoben<br />

werden dürfen.<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % wird den angeführten Beträgen hinzugerechnet.<br />

Alle übrigen Tarife und Entgelte sollen bis auf weiteres unverändert bleiben.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge den oa. Tarifen und Änderungen seine Zustimmungen<br />

geben.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

22. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Tarife für die sozialen<br />

Dienste ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Finanzausschuss und der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> empfehlen dem Gemeinderat die<br />

Erhöhung der seit dem Jahre 2002 unverändert gebliebenen Tarife für die „Sozialen Dienste“ der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> um ca. 5 %.<br />

Ab dem Finanzjahr 2007 sollen somit folgende Entgelte für die Inanspruchnahme der „Sozialen Dienste“<br />

(Heimhilfe) zur Vorschreibung gelangen:<br />

Für Alleinstehende (Nettoeinkommen unter € 944,75) € 7,50 (bisher € 7,27)<br />

Für Alleinstehende (Nettoeinkommen über € 944,75) € 9,75 (bisher € 9,45)<br />

Für Ehepaare (Nettoeinkommen unter € 1.380,79) € 7,50 (bisher € 7,27)<br />

Für Ehepaare (Nettoeinkommen über € 1.380,79) € 9,75 (bisher € 9,45)<br />

Ein eventuell bezogenes Pflegegeld soll (wie bisher) nicht zur Berechnungsgrundlage gezählt werden.<br />

Die angeführten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.<br />

578


Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge die Tarife für die „Sozialen Dienste“ der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> ab 01. Jänner 2007, wie im Amtsvortrag ausgeführt, beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

23. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Kindergarten-,<br />

Kleinkinderbetreuungs-, und Kindergartenbusbeiträge bzw. Erlassung von neuen<br />

Kindergarten-, Kindergartenbus-, Kleinkinderbetreuungs- und Nachmittagsbetreuungsbeiträgeordnungen<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Aufgrund der stetig steigenden Kosten kamen der Finanzausschuss und der Stadtrat der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> überein, ab 01. Jänner 2007 sämtliche Beiträge für den Besuch des Kindergartens<br />

und der Kleinkinderbetreuungsstätte sowie die Entgelte für den Kindergartenbesuch um ca. 2,5 %<br />

(gerundet) zu erhöhen.<br />

Des weiteren sollen alle Beträge, welche für die Ermittlung einer Ermäßigung (Kindergarten und<br />

Nachmittagsbetreuung) maßgebend sind, ebenfalls um ca. 2,5 % (gerundet) erhöht werden.<br />

Die Beiträge für das Essen sowie die Nachmittagsbetreuungstarife sollen bis auf weiteres unverändert<br />

bleiben.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, sämtliche Beiträge für den Besuch des Kindergartens, der Kleinkinderbetreuungsstätte<br />

bzw. für den Kindergartenbus sowie sämtliche Beträge, welche für die Ermittlung<br />

einer Ermäßigung notwendig sind, ab 01. Jänner 2007 um ca. 2,5 % (gerundet) zu erhöhen. Des weiteren<br />

sollen die dementsprechenden Beiträgeordnungen (Beilage B) mit Wirksamkeit 01. Jänner 2007<br />

beschlossen werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

24. Beratung und Beschlussfassung über die Neuschaffung von Tarifen betreffend<br />

den städtischen Wirtschaftshof ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Aufgrund übereinstimmender Empfehlungen des Finanzausschusses und des Stadtrates soll mit<br />

Wirksamkeit 01. Jänner 2007 der Tarif<br />

„Entgelt für die Beistellung eines Kanalschutztassenhebegerätes mit Hecklade“<br />

zu € 9,00 (netto) pro Stunde geschaffen werden.<br />

Des weiteren soll aus den Tarifen „Benützung öffentlichen Gemeindegrundes“ die Tarifpost 33 aus<br />

verwaltungsökonomischen Gründen ab 01. Jänner 2007 den Wirtschaftshoftarifen angefügt werden.<br />

Diese Tarife sollen um ca. 10 % gegenüber den bisher geltenden Tarifen verbilligt werden. Allerdings<br />

ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % bei Überlassung an Dritte vom Wirtschaftshof vorzuschreiben<br />

(bisher 0 % Umsatzsteuer). Es handelt sich im Detail um folgende Tarife und Entgelte:<br />

Standl (offen), zuzüglich Transport- und Aufstellungskosten, je Tag € 30,00<br />

Standl (geschlossen), zuzüglich Transport- und Aufstellungskosten, je Tag € 60,00<br />

Verleih eines „Standls“ (offen) für Adventmarkt – Pauschale für 2 Tage<br />

einschließlich Transport und Aufstellung<br />

€ 22,00<br />

Verleih eines „Standls“ (geschlossen) für Adventmarkt – Pauschale für 2 Tage<br />

einschließlich Transport und Aufstellung<br />

€ 43,00<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Tarife<br />

betreffend Wirtschaftshof wie vorstehend ausgeführt mit Wirksamkeit 01. Jänner 2007 beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

25. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Tarifen für den Schilift<br />

Grünberg ab der Wintersaison 2006/2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

579


Aufgrund übereinstimmender Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates sollen ab der<br />

Saison 2006/2007 folgende (zusätzliche) Tarife für den Schilift Grünberg geschaffen werden:<br />

„Rennkarte“ Erwachsene € 10,00<br />

„Rennkarte“ Jugendliche (6-18 Jahre) € 5,00<br />

Kombikarte (sogen. „Bratlfahrt“) Erwachsene € 13,00<br />

Kombikarte (sogen. „Bratlfahrt“) Jugendliche (6-18 Jahre) € 11,00<br />

In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten. Alle übrigen Tarife<br />

betreffend Schilift Grünberg sollen bis auf weiteres unverändert bleiben.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge den im Amtsvortrag angeführten Tarifen ab<br />

der Wintersaison 2006/2007 seine Zustimmung geben.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

26. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Tarifen für den Medienraum<br />

im Rathaus ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen für den Voranschlag 2007 haben der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> empfohlen, Tarife für die Vermietung des neu gestalteten<br />

Medienraumes im Rathaus <strong>Gmunden</strong> zu schaffen. Folgende Tarife sollen ab 01. Jänner 2007<br />

zur Verrechnung gelangen:<br />

Miete Medienraum halbtags, inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung € 60,00<br />

(08:00 bis 12:00, 12:00 bis 18:00 bzw. ab 18:00 Uhr)<br />

Miete Medienraum ganztags, inklusive Beleuchtung, Reinigung und evtl. Heizung € 100,00<br />

(08:00 bis 18:00 Uhr)<br />

Den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % zuzurechnen.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher, der Antrag gestellt die Miete für den Medienraum ab 01. Jänner 2007 halbtags mit €<br />

60,00 und ganztags mit € 100,00 (Beträge jeweils netto) festzusetzen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

27. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung bzw. Erhöhung von Büchereitarifen<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Kultur- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat empfehlen dem Gemeinderat die Schaffung folgender<br />

Tarife betreffend der Bücherei der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> ab 01. Jänner 2007:<br />

Verleih einer DVD für eine Woche € 2,00<br />

Verleih einer DVD für zwei Wochen € 3,00<br />

Die selbe Regelung soll auch für den Verleih von CD-ROMs gelten.<br />

In den angeführten Tarifen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10 % bereits enthalten.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, die Tarife € 2,00 bzw. € 3,00 für den Verleih von DVDs und CD-<br />

ROMs für zwei bzw. drei Wochen ab 01. Jänner 2007 zu beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

28. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Tarife des Evangelischen<br />

Friedhofes bzw. Erlassung einer neuen Tarifordnung ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen des Voranschlages 2007 haben der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

dem Gemeinderat die Erhöhung des Friedhofentgeltes von € 16,50 auf € 17,50 ab 01. Jänner 2007<br />

empfohlen.<br />

580


Des weiteren sollen alle übrigen Tarife für den Evangelischen Friedhof um ca. 5 % (gerundet) ab 01.<br />

Jänner 2007 erhöht werden bzw. sollen diese in die empfohlene Tarifordnung eingearbeitet werden.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, das Friedhofentgelt ab 01. Jänner 2007 mit € 17,50 festzusetzen<br />

sowie alle übrigen Entgelte um ca. 5 % zu erhöhen bzw. die erarbeitete Tarifordnung (Beilage C) für<br />

den Evangelischen Friedhof zu beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

29. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Tarifen für Kammerhof-<br />

bzw. Kolpingsaal ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen für den Voranschlag 2007 kamen der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

überein, für den im Jahre 2007 anzumietenden Kolpingsaal (Marktplatz) bei Vermietung an Dritte folgende<br />

Entgelte vorzuschreiben:<br />

ganztags halbtags abends<br />

ab 8.00<br />

Uhr<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

12.00 – 18.00 Uhr<br />

ab 18.00 Uhr<br />

Saalmiete € 73,00 € 49,00 € 49,00<br />

Beheizung € 33,00 € 22,00 € 22,00<br />

Reinigung € 24,00 € 12,00 € 12,00<br />

Mikrofonanlage pro Veranstaltungstag € 22,50<br />

Mikrofonanlage incl. CD-<br />

Player/Veranstaltungstag<br />

€ 30,00<br />

Overheadprojektor pro Veranstaltungstag € 30,50<br />

Flipchart pro Veranstaltungstag € 9,45<br />

Klapptische pro Tisch und Tag € 1,10<br />

Die angeführten Tarife entsprechen den vom Gemeinderat am 12. Dezember 2005 beschlossenen<br />

Tarifen für die Vermietung des Kammerhofsaales. Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 % ist<br />

den in der Tabelle angeführten Tarifen zuzurechnen.<br />

Die Tarife für den Kammerhofsaal sollen bis auf weiteres (Beginn der Umbaumaßnahmen) unverändert<br />

bleiben.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, die im Amtsvortrag angeführten Tarife ab Anmietung des Kolpingsaales<br />

im Jahre 2007 bei der Vermietung an Dritte vorschreiben zu dürfen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

30. Beratung und Beschlussfassung über die Streichung von Tarifen für die Benützung<br />

von öffentlichen Gemeindegrund ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Wie bereits im Amtsvortrag für die „Wirtschaftshoftarife“ erwähnt, empfehlen der Finanzausschuss und<br />

der Stadtrat dem Gemeinderat die Streichung der Tarifpost 33 der Tarife „Benützung öffentlichen Gemeindegrundes“<br />

ab 01. Jänner 2007. Diese Entgelte sollen ab 01. Jänner 2007 aus verwaltungsökonomischen<br />

Gründen vom Wirtschaftshof vorgeschrieben werden. Es handelt sich hierbei um folgende<br />

(bisherige) Tarife und Entgelte:<br />

Verleih eines „Standls“:<br />

a) Standl (offen) zuzüglich Transport- und Aufstellungskosten, je Tag<br />

b) Standl (geschlossen) zuzüglich Transport- und Aufstellungskosten, je<br />

Tag<br />

c) Verleih eines „Standls“ (offen) für Adventmarkt – Pauschale für 2 Tage<br />

einschließlich Transport und Aufstellung<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

33,60<br />

67,10<br />

24,00<br />

48,00<br />

581


d) Verleih eines „Standls“ (geschlossen) für Adventmarkt – Pauschale für<br />

2 Tage einschließlich Transport und Aufstellung<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge ab 01. Jänner<br />

2007 die Tarife der Tarifpost 33 der Entgelte für die „Benützung öffentlichen Gemeindegrundes“ streichen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

31. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Kanalgebührenordnung<br />

ab 01. April 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Aufgrund übereinstimmender Empfehlungen des Finanzausschusses und des Stadtrates soll die Kanalanschlussgebühr<br />

ab 01. April 2007 von derzeit € 17,71 auf € 17,92 je m² Bemessungsgrundlage<br />

bzw. die Mindestkanalanschlussgebühr und die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke von €<br />

2.656,00 auf € 2.688,00 erhöht werden.<br />

Des weiteren soll die Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser ab 01. April 2007 von € 2,80 auf €<br />

2,95 und die Bereitstellungsgebühr für einen „Kanalzähler“ von € 7,00 auf € 7,50 angehoben werden.<br />

Sämtlichen Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10 % zuzurechnen.<br />

Die entsprechende Kanalgebührenordnung soll daher ab 01. April 2007 in Kraft treten. Gleichzeitig<br />

soll die Kanalgebührenordnung vom 13. Dezember 2004 außer Kraft treten.<br />

Die Erhöhungen sind einerseits notwendig um die gestiegenen Kosten abzudecken, aber insbesondere<br />

den Vorgaben des Amtes der OÖ <strong>Land</strong>esregierung (Voranschlagserlass) zu entsprechen um nicht<br />

der Zuteilung von Bedarfszuweisungen verlustig zu werden.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Kanalgebühren<br />

wie vorstehend erwähnt ab 01. April 2007 festsetzen. Die dementsprechende Kanalgebührenordnung<br />

(Beilage D) soll daher ab 01. April 2007 in Kraft treten bzw. soll die Kanalgebührenordnung<br />

vom 13. Dezember 2004 gleichzeitig außer Kraft treten.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

32. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Marktgebührenordnung<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen des Voranschlages 2007 kamen der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> überein, die derzeit geltenden Gebühren nach der Marktgebührenordnung<br />

vom 12. Dezember 2005 zu ändern.<br />

Die festzusetzenden Gebühren sollen um ca. 3 % (gerundet) ab 01. Jänner 2007 erhöht werden.<br />

Durch diese Erhöhung ist es notwendig, die in Kraft stehende Marktgebührenordnung abzuändern<br />

bzw. erscheint es zweckmäßig, eine neue Marktgebührenordnung zu erlassen.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, sämtliche Marktgebühren um ca. 3 % zu erhöhen und eine dementsprechende<br />

neue Marktgebührenordnung (Beilage E) zu erlassen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

33. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Wassergebührenordnung<br />

ab 01. April 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Aufgrund übereinstimmender Empfehlungen des Finanzausschusses und des Stadtrates soll die<br />

Wasserbezugsgebühr ab 01. April 2007 von € 1,18 auf € 1,20 erhöht werden. Die Wasserzählergrundgebühr<br />

soll ab 01. April 2007 pro Quartal wie folgt festgesetzt werden:<br />

bei einer Zählergröße von 7 m³ € 17,00<br />

bei einer Zählergröße von 20 m³ € 50,00<br />

bei einer Zählergröße von 80 und 100 m³ € 150,00<br />

582


Alle übrigen Gebühren (Anschlussgebühren und Wasserzählergrundgebühr für 3 m³ Zähler) sollen bis<br />

auf weiteres unverändert bleiben.<br />

Den angeführten Beträgen ist die gesetzlich Umsatzsteuer von derzeit 10 % zuzurechnen.<br />

Die entsprechende Wassergebührenordnung soll daher ab 01. April 2007 in Kraft treten. Gleichzeitig<br />

soll die Wassergebührenordnung vom 13. Dezember 2004 außer Kraft treten.<br />

Die Erhöhungen sind einerseits notwendig um die gestiegenen Kosten abzudecken, aber insbesondere<br />

um den Vorgaben des Amtes der OÖ <strong>Land</strong>esregierung (Voranschlagserlass) zu entsprechen um<br />

nicht der Zuteilung von Bedarfszuweisungen verlustig zu werden.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Wassergebühren<br />

wie im Amtsvortrag ausgeführt ab 01. April 2007 beschließen. Die dementsprechende Wassergebührenordnung<br />

(Beilage F) soll daher ab 01. April 2007 in Kraft treten bzw. soll die Wassergebührenordnung<br />

vom 13. Dezember 2004 gleichzeitig außer Kraft treten.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

34. Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer neuen Friedhofgebührenordnung<br />

ab 01. Jänner 2007<br />

Bgm. Köppl:<br />

Im Zuge der Vorberatungen des Voranschlages 2007 haben der Finanzausschuss und der Stadtrat<br />

dem Gemeinderat die Erhöhung der jährlichen Friedhofgebühr von € 16,50 auf € 17,50 ab 01. Jänner<br />

2007 empfohlen.<br />

Des weiteren sollen alle übrigen Gebühren für den kommunalen Friedhof der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

um ca. 5 % (gerundet) ab 01. Jänner 2007 erhöht bzw. soll eine dementsprechende Friedhofgebührenordnung<br />

erlassen werden. Die Friedhofgebührenordnung vom 13. Dezember 2004 soll gleichzeitig<br />

außer Kraft treten.<br />

Sämtliche Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge ab 01. Jänner<br />

2007 die Friedhofgebühr mit € 17,50 festsetzen. Alle übrigen Gebühren sollen um ca. 5 % erhöht werden.<br />

Die dementsprechende Friedhofgebührenordnung (Beilage G) soll ab 01. Jänner 2007 in Kraft<br />

treten bzw. soll die Friedhofgebührenordnung vom 13. Dezember 2004 gleichzeitig außer Kraft treten.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

35. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

bzw. Umwidmung der gemeindeeigenen Parz. 134/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, von dzt. Wald<br />

in Bauland-gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen MB<br />

für den Neubau des Gebietskrankenkassengebäudes und Änderung des ÖEK´s (Einleitung<br />

des Verfahrens);<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- und Raumplanungsangelegenheiten vom<br />

9.11.2006 wurde die gegenständliche Änderung zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> Nr. 03 vom Mai 2003 positiv beurteilt.<br />

Die Änderung betrifft die Umwidmung der gemeindeeigenen Parzelle 134/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, im<br />

Ausmaß von ca. 3770 m² von dzt. Wald in Bauland - gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder<br />

Wohnungen (MB) für den Neubau eines Gebietskrankenkassengebäudes und die Erweiterung<br />

des Parkplatzes bei der Wirtschaftskammer.<br />

Vom Amt wird ausgeführt, dass dieses Grundstück für einen Neubau eines Gebietskrankenkassengebäudes<br />

geeignet wäre. Die bestehenden Räumlichkeiten in der Keimstraße sind nicht mehr zeitgemäß<br />

und soll ein barrierefreier Neubau mit entsprechender Verkehrsanbindung geschaffen werden. Die<br />

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Citybus) ist ebenfalls gegeben. Dieses Grundstück in<br />

unmittelbarer Nähe des Krankenhauses wäre ein idealer Standort und könnte gleichzeitig auch eine<br />

dringend benötigte, großzügigere Parkplatzlösung für die Wirtschaftskammer gefunden werden. Hier<br />

würden auch Synergien genützt werden können, da bei der Wirtschaftskammer hauptsächlich in den<br />

Abendstunden Parkplatzbedarf vorhanden ist und in dieser Zeit bei der Gebietskrankenkasse kein<br />

583


Kundenverkehr sein wird. Die Errichtung eines Objektes für die Gebietskrankenkasse auf der do. Parzelle<br />

würde auch im öffentlichen Interesse liegen.<br />

Die Änderung entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Die Änderung dient im Besonderen<br />

zur Deckung des Parkplatzbedarfs der Wirtschaftskammer und einem eventuellen Neubau eines<br />

Gebietskrankenkassengebäudes.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, das Verfahren betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

bzw. Umwidmung der gemeindeeigenen Parzelle 134/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, von dzt. Wald in<br />

Bauland-gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen (MB) und Änderung<br />

des ÖEK´s einzuleiten (Einleitung des Verfahrens).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG. 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

GR. DI Kienesberger:<br />

Dem Interesse an der Walderhaltung stehen Interessen der Gebietskrankenkasse nach einem neuen<br />

Gebäude in barrierefreier Ausführung und an einer verkehrsgünstigen Stelle (bessere Erreichbarkeit<br />

mit dem City-Bus und dem PKW) gegenüber. Möglicherweise gibt es auch Synergieeffekte durch die<br />

Nachbarschaft zum Krankenhaus.<br />

Die Grünen stimmen der Einleitung des Verfahrens zu. Es wird allerdings dem Verfahren vorbehalten<br />

sein, ob ein entsprechendes öffentliches Interesse an der Rodung gegeben ist.<br />

Eine Frage möchte er noch anschließen: Was soll im Falle eines Neubaus mit dem alten Gebäude in<br />

der Franz Keimstrasse geschehen? Die Grünen plädieren für die Verwendung als sozialer Wohnbau.<br />

GR. Feichtinger:<br />

Nach 30jähriger Nutzung ist nun geplant, die Liegenschaft zu veräußern. Die Voraussetzungen für ein<br />

Kundenservicezentrum sind einfach nicht mehr zeitgerecht. Eine Firma wird dieses alte Areal kaufen<br />

und nutzen und sind Wohnungen angedacht. Jedoch kann in dieser Richtung nichts versprochen werden.<br />

Bgm. Köppl verweist beim Neubau u.a. auch auf die Symbiose mit der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer<br />

benötigt Parkplätze eher am Abend und die Gebietskrankenkasse tagsüber. Weiters<br />

erläutert er die angedachte Zu- und Abfahrt Wirtschaftskammer und Gebietskrankenkasse. Dadurch<br />

tritt für die angrenzenden Nachbarn der Wirtschaftskammer eine Lärmreduzierung ein.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

36. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes,<br />

Änderung Nr. 17, bzw. Umwidmung eines Teiles der Parz. 225/6 und .294, KG. Schlagen,<br />

von dzt. Bauland gemischtes Baugebiet in Geschäftsbaugebiet (Rudolf Wagner<br />

KG.) sowie Änderung des ÖEKs Nr. 01, Änderung Nr. 05 - endgültige Beschlussfassung<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2006 wurde die gegenständliche Änderung zum rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> Nr. 03 vom Mai 2003 grundsätzlich<br />

beschlossen.<br />

Die Änderung betrifft die Umwidmung eines Teiles der Parzellen 225/6 und .294, KG. Schlagen, von<br />

dzt. gemischten Baugebiet M in ein Gebiet für Geschäftsbauten für Handelbetriebe die überwiegend<br />

Lebens- u. Genussmittel einschließlich sonstiger Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, mit einer GVF<br />

von 1000 m² im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wein- u. Lebensmittelgeschäftes (alimentari).<br />

Die Grundstücksfläche der beantragten Geschäftsgebietswidmung beträgt 3.421 m².<br />

584


Die Änderung entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Die Änderung dient im Besonderen<br />

der Sicherung oder Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige<br />

Wirtschaft sowie der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit notwendigen<br />

Gütern und Dienstleistungen.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 11.08.2006 wurde das Behördenverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Mit Schreiben vom 04.10.2006 hat das Amt der OÖ. <strong>Land</strong>esregierung, Abt. Straßenerhaltung und –<br />

betrieb, Straßenbezirk Süd-West, betreffend die Aufschließung des künftigen Geschäftes eine negative<br />

Stellungnahme abgegeben. Es wird befürchtet, dass sich eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

für die momentan vorfindbare Situation aus Sicht der Verkehrsflüssigkeit bzw. Verkehrssicherheit negativ<br />

auswirken wird. Aufgrund dieser Stellungnahme wurde von der Struber Consult GmbH., Hallein,<br />

ein Aufschließungsvorschlag vorgelegt, der eine zusätzliche Ein- u. Ausfahrt von der Cumberlandstraße<br />

auf das gegenständliche Areal vorsieht. Bei einem Ortsaugenschein am 07.11.2006 wurde vom<br />

Vertreter der Abt. Straßenerhaltung und –betrieb Ing. Bruckner ausgeführt, dass bei einer zusätzlichen<br />

Anbindung des Betriebsareals über die Cumberlandstraße die Zustimmung der Straßenabteilung im<br />

Raumordnungsverfahren erteilt wird. Die genaue Ausführung dieser neuen Straßenanbindung wird in<br />

einer noch auszuarbeitenden Straßenplanung festzulegen sein und einen Bestandteil des gewerbe- u.<br />

baurechtlichen Bewilligungsverfahrens für das neue Geschäft bilden. Weiters wurde noch angeregt,<br />

die bestehende Anbindung an die B120 zu verbessern.<br />

Ansonsten erfolgten ausschließlich positive Äußerungen.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 08.11.2006 wurde das Parteienverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen Anrainer von der Flächenwidmungsplan-Änderung in Kenntnis gesetzt bzw.<br />

zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Hiezu erfolgte keine Rückäußerung.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Änderung Nr. 17, bzw. Umwidmung<br />

eines Teiles der Parz. 225/6 und .294, KG. Schlagen, von dzt. gemischtes Baugebiet in Gebiet<br />

für Geschäftsbauten für Handelbetriebe die überwiegend Lebens- u. Genussmittel einschließlich sonstiger<br />

Artikel des täglichen Bedarf anbieten, mit einer GVF von 1000 m², sowie die Änderung des Ö-<br />

EKs, Nr. 01, Änderung Nr. 05, beschließen (endgültige Beschlussfassung).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. 1993/114<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

37. Beratung und Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 19<br />

(Hofer-Aubauerstraße) und einer Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts<br />

(ÖEK) - endgültige Beschlussfassung<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.9. 2006 wurde die gegenständliche Änderung zum rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> Nr. 03 vom Mai 2003 grundsätzlich<br />

beschlossen.<br />

Die Änderung betrifft die Umwidmung der Parz. 349/3, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, von dzt. Betriebsbaugebiet<br />

in ein Gebiet für Geschäftsbauten für Handelsbetriebe, die überwiegend Lebens- u. Genussmittel<br />

einschl. sonstiger Artikel des täglichen Bedarfs anbieten (G4), mit einer GVF von 800 m² (dzt. 600 m²)<br />

sowie einer Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK), Änderung Nr. 7, beim best. Hofer-<br />

Markt an der Aubauerstraße.<br />

Die Änderung entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Diese dient im Besonderen der<br />

Sicherung und Verbesserung der räumlichen Verhältnisse für eine leistungsfähige Wirtschaft einschließlich<br />

der Sicherung und Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit notwendigen Gütern<br />

und Dienstleistungen. Konkret soll lediglich ein Lagerraum umgewandelt und zum Verkaufsraum<br />

dazu kommen.<br />

585


Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 16.10.2006 wurde das Behördenverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Hiezu erfolgten ausschließlich positive Äußerungen.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 23.10.2006 wurde das Parteienverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen Anrainer von der Flächenwidmungsplan-Änderung in Kenntnis gesetzt bzw.<br />

zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Hiezu erfolgte keine Rückäußerung.<br />

Antrag:<br />

Um Beratung und Beschlussfassung über die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 19 (Hofer-<br />

Aubauerstraße) bzw. Umwidmung der Parz. 349/3, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, von dzt. Betriebsbaugebiet in<br />

ein Gebiet für Geschäftsbauten für Handelsbetriebe, die überwiegend Lebens- u. Genussmittel<br />

einschl. sonstiger Artikel des tägl. Bedarfs anbieten (G4) mit einer GVF von 800 m² (dzt. 600 m²), sowie<br />

einer Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK), Änderung Nr. 7, wird ersucht (endgültige<br />

Beschlussfassung).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG. 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

GR. DI Kienesberger:<br />

Wie die Grünen schon bei der Einleitung des Verfahrens festgestellt haben, ist der bestehende Standort<br />

an der Nordumfahrung losgelöst von der Wohnfunktion primär am motorisierten Individualverkehr<br />

orientiert. Das ist für einen Markt des täglichen Bedarfes ein falscher Standort. Die Grünen lehnen<br />

daher die Erweiterung der GVF von 600 m² auf 800 m² nach wie vor ab.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

32 Ja Stimmen<br />

3 Gegenstimmen (StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR. DI Kienesberger)<br />

2 Stimmenthaltungen (GR. Meingast und GR. DI Dr. Löcker)<br />

38. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

bzw. Umwidmung der Parzelle 465/3, Mitterbergweg 8 u. Parz. 468, 470, 465/2 (Teil),<br />

KG. Schlagen, von dzt. Grünland- <strong>Land</strong> - u. Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet (Einleitung<br />

des Verfahrens).<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- und Raumplanungsangelegenheiten vom<br />

12.10.2006 wurde die gegenständliche Änderung zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> Nr. 03 vom Mai 2003 grundsätzlich positiv beurteilt.<br />

Die Änderung betrifft die Umwidmung der Parzelle 465/3, KG. Schlagen, (Mitterbergweg 8) und Parzelle<br />

468, 470, 465/2 (Teil), KG. Schlagen, von dzt. Grünland – <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaft in Bauland-<br />

Dorfgebiet.<br />

Vom Amt wird ausgeführt, dass das bestehende Wohnhaus bisher im Grünland gelegen ist. Es handelt<br />

sich jedoch um kein Auszugshaus der nahe liegenden <strong>Land</strong>wirtschaft Mitterbergweg 27. Für das<br />

Wohnhaus wurde laut vorliegenden Unterlagen mit Bescheid vom 31.10.1972 die Baubewilligung erteilt.<br />

Das Wohnhaus wurde offensichtlich auch bei den letzten Überarbeitungen des Flächenwidmungsplanes<br />

nicht erfasst. Es wäre daher geplant, eine Dorfgebietsausweisung im Ausmaß von ca.<br />

930 m² vorzusehen, um den Widerspruch mit der bisherigen Flächenwidmung zu korrigieren und den<br />

Bestand dieses Wohnhauses dauerhaft sicherzustellen.<br />

Die Änderung entspricht den Raumordnungszielen- und grundsätzen. Die Änderung dient im Besonderen<br />

einer Sicherung der räumlichen Verhältnisse beim bestehenden Wohnhaus Mitterbergweg 8.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind gegeben.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, das Verfahren betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

bzw. Umwidmung der Parz. 465/3, KG. Schlagen (Mitterbergweg 8) u. Parz. 468, 470, 465/2<br />

586


(Teil), KG. Schlagen von dzt. Grünland – <strong>Land</strong>- u. Forstwirtschaft in Bauland-Dorfgebiet, einzuleiten<br />

(Einleitung des Verfahrens).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

39. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung des Bebauungsplanes <strong>Land</strong>hotel<br />

Grünberg im Zusammenhang mit einem Um- u. Zubau beim bestehenden <strong>Land</strong>hotel,<br />

Traunsteinstraße 109, (Wiedervorlage)<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumplanungsangelegenheiten vom<br />

14.9.2006 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes „<strong>Land</strong>hotel Grünberg“ positiv beurteilt.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2006 wurde die Einleitung des Verfahrens beschlossen.<br />

Der Plan betrifft die Liegenschaft Traunsteinstraße 109, Parzellen .60 und 75/3 der KG. Traunstein. Es<br />

ist ein Um- und Zubau beim <strong>Land</strong>hotel Grünberg vorgesehen. Konkret ist der Einbau von weiteren<br />

Gästezimmern und der Zubau eines kleinen Wellnessbereiches geplant.<br />

Von der <strong>Land</strong>esbeauftragten für Natur- u. <strong>Land</strong>schaftsschutz wurde eine Änderung bzw. Ergänzung<br />

des Bebauungsplanes verlangt. Die Änderung bezieht sich darauf, dass für die unterschiedlichen Geschoßanzahlen<br />

Bezugsebnen mit Angabe von absoluten Höhen festgelegt und das Erdgeschoß eindeutig<br />

definiert wird. Weiters sollte beim südseitigen Baukörper die Orientierung des Pultdaches festgelegt<br />

werden. Diese Forderungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Nun soll jedoch zusätzlich zu den bisher geplanten Baumaßnahmen im nordwestlichen Gebäudebereich<br />

ein eingeschoßiger Zubau auf Ebene des Erdgeschoßes Richtung Westen (zum See) errichtet<br />

werden. Der Zubau würde Richtung Westen mit der Fluchtlinie des Gastgartens begrenzt und soll<br />

darin ein weiterer Gastraum untergebracht werden. Entwurfspläne zur Gestaltung dieses Zubaus wurden<br />

dem Bauausschuss in der Sitzung vom 30.11.2006 vorgelegt und positiv beurteilt. Die Baufluchtlinien<br />

im Bebauungsplan werden daher um diesen Zubau ergänzt.<br />

Die Erstellung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Der<br />

Bebauungsplan dient im Besonderen einer Verbesserung der räumlichen Verhältnisse für einen wichtigen<br />

Gastgewerbe- u. Beherbergungsbetrieb in <strong>Gmunden</strong>.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />

Antrag:<br />

Um Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erstellung des Bebauungsplanes „<strong>Land</strong>hotel<br />

Grünberg“ wird ersucht (Wiedervorlage).<br />

Rechtsgrundlage in der jeweils Fassung:<br />

§§ 2, 33 u. 34 OÖ. ROG. 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

40. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Lindenstraße ins öffentliche<br />

Gut<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2006 wurde die Übernahme der Lindenstraße vom Privateigentum<br />

der Gemeinde ins öffentliche Gut grundsätzlich beschlossen.<br />

Nunmehr liegt eine Vermessung des DI. Walter Steindl, vom 19.9.2006, GZ 427-06, vor.<br />

Die Lindenstraße, Parz. 197/45, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, im Ausmaß von 1323 m², soll beginnend von der<br />

Miller v. Aichholzstraße bis zum Ende der Parz. 414/3, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, (best. Garagenanlage an<br />

der Lindenstraße ), Vermessungspunkte (VP) 19948 u. 25177, ins öffentliche Gut übernommen werden.<br />

Weiters ist die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch und die Einreihung in die Straßengattung<br />

„Gemeindestraße“ vorgesehen.<br />

Die erforderliche Planauflage (§ 11 Straßengesetz 1991 idgF.) erfolgte mit Kundmachung des Stadtamtes<br />

<strong>Gmunden</strong> vom 23.10.2006.<br />

Innerhalb der Auflagefrist erfolgten keine Rückäußerungen bzw. Stellungnahmen.<br />

In weiterer Folge wurde vom Stadtbauamt eine Verordnung ausgearbeitet, welche einer Beschlussfassung<br />

zuzuführen ist.<br />

587


Die Eigentumsübertragung erfolgt mittels Grundbuchsgesuch nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

• Übernahme der Lindenstraße, Parz. 197/45, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, und zwar beginnend von der<br />

Miller v. Aichholzstraße bis zum Ende der Parz. 414/3, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, (best. Garagenanlage<br />

an der Lindenstraße), Vermessungspunkte (VP) 19948 u. 25177, vom Privateigentum der<br />

Gemeinde ins öffentliche Gut.<br />

• Widmung der Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraßen“<br />

• beiliegende Verordnung (Beilage H).<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

41. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen für den Kanalbau an<br />

der Schiffslände<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

Im Zuge der ersten Erhebungen im Zusammenhang mit den Kanalleitungen im Baubereich des Hotelprojektes<br />

Lacus Felix, zeichnete sich eine notwendige Abänderung im städtischen Kanal ab. Derzeit<br />

wird das Abwasser aus dem Bereich Schiffslände, ab dem Haus Schiffslände Nr. 1, über die Mauergasse<br />

bis zum Seebahnhof und weiter in die Pumpstation Weyer, neben der Pizzaria in Weyer, entsorgt.<br />

Das Reinwasser wird von der Kreuzung Traunbrücke Schiffslände bis auf Höhe Mauergasse<br />

geleitet. Dort befindet sich eine Ausleitung in den See.<br />

Durch das geplante Hotelprojekt wird der Strang aus der Schiffslände vor den Häusern Schiffslände<br />

Nr. 15 und Nr. 16 durch die Tiefgarage abgetrennt. Es bestünde die Möglichkeit, unmittelbar am Beginn<br />

der Tiefgarage neben dem Haus Schiffslände Nr. 16, eine Pumpstation zu errichten.<br />

Da eine Pumpstation speziell in diesem dicht verbauten Gebiet mit Lärm- und Geruchsproblemen<br />

verbunden sein kann, wird eine Lösung im freien Gefälle angedacht.<br />

Weitere Erhebungen zeigten eine Machbarkeit, den gesamten Kanal in der Schiffslände in Fließrichtung<br />

der Traun umzudrehen. Die Verbindung zum öffentlichen Kanal könnte im Rechenhaus unterhalb<br />

der Traunbrücke erfolgen.<br />

Mit dieser Lösung könnte:<br />

1. die Pumpstation Weyer, die bereits sehr stark beansprucht ist, etwas entlastet werden,<br />

2. der Kanal in der Schiffslände sowie der im Seeauslauf liegende Kanal, von der Traunbrücke<br />

bis zur Kurzmühlgasse, erneuert werden und<br />

3. eine weitere Pumpstation vermieden und langfristig Kosten gespart werden.<br />

Die Baukosten für dieses Vorhaben liegen auf Preisbasis des Bauabschnittes 12 und Erfahrungswerten,<br />

für die Errichtung von ca. 360m Schmutzwasserkanal und ca. 150m Reinwasserkanal, bei ca.<br />

€ 225.000,00.<br />

Auf Basis dieser Kostenschätzung erstellte das Büro Lengyel ein Angebot zur<br />

• Planung (Lageplan und Längenschnitt der Leitungsführung) € 9.540,00<br />

• Ausschreibung und Planungskoordination € 5.260,00<br />

• Einreichung bei der Förderstelle als BA 16 einschließlich der Kollaudierung € 7.330,00<br />

In Summe beläuft sich das Gesamtangebot vom Büro Lengyel auf € 22.130,00 inkl. Nebenkosten und<br />

Sondernachlass von 15%.<br />

Für dieses zum Teil aufwendige Bauvorhaben an der Schiffslände erscheint es auch notwendig, eine<br />

entsprechende Bauleitung einzusetzen. Durch die geplante Zusammenlegung der Ausschreibungsmodalitäten,<br />

vom landseitigen Abschnitt an der Schiffslände und dem Kanalneubau am Grünen Wald,<br />

sind der Bauabschnitt 15 und 16 betroffen. Für den Bauabschnitt 15 wurde bereits die Bauleitung an<br />

das Büro Machowetz und Partner vergeben. Es erscheint demnach zweckmäßig auch für das Projekt<br />

Schiffslände, das Büro Machowetz und Partner für die Bauleitung heranzuziehen. Dies nicht zuletzt,<br />

da hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung die beiden Bauabschnitte sich weitgehend überschneiden<br />

und dadurch ein kostengünstiges Anbot zu erwarten ist.<br />

Das vorliegende Angebot vom Büro Machowetz und Partner wurde als Zusatzangebot zum Bauabschnitt<br />

15 bezeichnet. Die maßgeblichen Prozentsätze der honorarpflichtigen Kosten entsprechen<br />

588


grundsätzlich dem Hauptanbot, welches eine wesentlich höhere Baukostensumme als die Schiffslände<br />

umfasst. Lediglich für den Ansatz der Nebenkosten wird eine Pauschale von € 1.500,00 angeführt<br />

und kein Prozentsatz der an die Baukosten gebunden ist. Damit abgegolten sind die Fahrt- und Reisekosten,<br />

Kosten aller Vervielfältigungen von Drucksachen, Lichtbilder, Ferngespräche und Teilnahme<br />

bei Flurschadensfeststellungen, etc..<br />

In Summe beläuft sich das Angebot vom Büro Machowetz und Partner für die Planung in der Bauausführungsphase,<br />

örtliche Bauaufsicht, Baustellenkoordinator und den Nebenkosten auf € 11.104,40 o.<br />

MwSt.. Auf Grund der guten Zusammenarbeit wird, wie im Hauptanbot, ein 10%iger Nachlass gewährt,<br />

das eine Vergabesumme von € 9.993,96 ergibt. Dies entspricht ca. 4,6% der geschätzten Baukosten<br />

für den Kanalbau an der Schiffslände.<br />

Hinsichtlich der Bauabwicklung wurde seitens des Planungsbüros angedacht, das Projekt Schiffslände<br />

zu teilen. Jener Abschnitt der sich im Flussbett befindet, unterscheidet sich wesentlich vom herkömmlichen<br />

Kanalbau. Es wird daher empfohlen, die speziellen Wasserbauarbeiten gesondert zu vergeben.<br />

Im Übrigen ist vorgesehen, im kommenden Jahr am Grünen Wald das öffentliche Kanalnetz zu erweitern.<br />

Es besteht daher die Möglichkeit, den Kanalneubau Grüner Wald und den Kanalumbau im Bereich<br />

Schiffslände in einer Ausschreibung zusammen zu fassen.<br />

Die Vergabe der speziellen Wasserbauarbeiten könnte nach dem Bundesvergabegesetz in Form eines<br />

Verhandlungsverfahrens erfolgen. Durch dieses Vergabeverfahren würde ein Baubeginn Anfang<br />

Februar 2007 möglich werden, um letztlich auch die Seespiegelabsenkung im kommenden Jahr zu<br />

nutzen (Bauerleichterung durch Seespiegelabsenkung).<br />

Um auch die entsprechenden Beschlüsse über die Bauleistungen einzuholen, wird aus zeitlicher Sicht<br />

vorgeschlagen, die Vergabe der Kanalbauarbeiten im Bereich des Seeauslaufes (Traunbrücke bis<br />

Kurzmühlgasse) dem Stadtrat mittels Verordnung zu übertragen. Der Gemeinderat wird in seiner<br />

nächsten Sitzung über diesen Beschluss informiert. Die Vergabe der Kanalbauarbeiten in der Schiffslände<br />

(von Schiffslände 1 bis Mauergasse) wird dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur<br />

Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Antrag:<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates:<br />

Das Büro Lengyel ist mit der Planung, Ausschreibung, Planungskoordinator und Einreichung des<br />

Bauabschnittes 16 bei der Förderstelle zu einem Angebotspreis von € 22.130,00 zu beauftragen.<br />

Das Büro Machowetz und Partner ist mit der Planung in der Bauausführungsphase, der örtlichen Bauaufsicht,<br />

den Baustellenkoordinator und die Nebenkosten zu einem Angebotspreis von € 9.993,96 zu<br />

beauftragen.<br />

Den Stadtrat ist mittels Verordnung (Beilage I) für die Vergabe der Kanalbauleistungen im Bereich<br />

Traunbrücke bis Kurzmühlgasse zu bevollmächtigen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

42. Bericht über die Auftragsvergabe durch den Stadtrat für den Umbau und die Neugestaltung<br />

des Stadtmuseums <strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Mag. Bergthaler das Wort.<br />

Vzbgm. Mag. Bergthaler:<br />

Durch Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> vom 10. Juli 2006 wurde gemäß<br />

§ 43 Absatz 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und<br />

Einfachheit dem Stadtrat das Beschlussrecht in der Angelegenheit „Auftragsvergabe Museumsumbau“<br />

übertragen. Laut Punkt III der Verordnung ist nach Vergabe der Arbeiten durch den Stadtrat dem Gemeinderat<br />

in seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09. Oktober 2006 dem Technischen Büro Freudenthaler<br />

GmbH., Pummerinplatz 2, 4490 St. Florian den Auftrag für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen<br />

(Elektroinstallationsarbeiten und Haustechnik) zu einem Gesamthonorar von € 68.287,66<br />

(exkl. Ust.) erteilt.<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

589


43. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit der<br />

VKB Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> Gesellschaft m.b.H., Rudigierstraße 5-7, 4020 Linz,<br />

betreffend Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> (Tiefgarage);<br />

Bgm. Köppl erklärt einleitend, dass es hinsichtlich Traunseegarage viele Gespräche in den einzelnen<br />

Ausschüssen gegeben hat, vor allem in den letzten Tagen. Er erinnert an die Kündigung des Garantievertrages<br />

durch den Gemeinderat in seiner Sitzung im März 2006 und die Überlegungen, warum es<br />

dazu kam. Bgm. Köppl berichtet, dass durch die Anpachtung die Gemeinde nun mehr freie Hand hat,<br />

was eine bessere Bewerbung, Ausstattung (Beleuchtung u.a.) und Investitionen betrifft.<br />

In der Folge erteilt Bgm. Köppl Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Bgm. Köppl hat bereits die Rahmengeschichte ausgeführt.<br />

Am letzten Dienstag wurde im Rechtsausschusses dieser Pachtvertrag ausführlich beraten. Der<br />

Pachtvertrag beinhaltet die Anpachtung der Tiefgarage mit 01.01.2007. Vertragspartner ist die VKB<br />

Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> Ges.m.b.H., Linz. Die vorgeschlagenen Änderungen des Rechtsausschusses<br />

wurden nun berücksichtigt und bringt GR. Dr. Schneditz-Bolfras den Pachtvertrag zur<br />

Kenntnis (Beilage J).<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras stellt den Antrag,<br />

der Gemeinderat möge den Pachtvertrag mit der VKB Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> Gesellschaft<br />

m.b.H., Rudigierstraße 5-7, 4020 Linz, betreffend Anpachtung Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> beschließen.<br />

Vzbgm. Sageder:<br />

Wie die Verhandlungen betreffend Tiefgarage begonnen haben, ist ihm als zuständiger Referent, sofort<br />

die Stadtentwicklung eingefallen, weil dieser sowohl kaufmännisch als auch personell in der Lage<br />

ist, einen solchen Betrieb zu führen. Er ist jetzt überzeugt und erfreut, dass nun die Stadtbetriebe beweisen<br />

dürfen, dass sie die Tiefgarage besser führen können, als die Vorgänger und dass für die<br />

Gmunderinnen und Gmundner nun ein attraktiveres Angebot gemacht werden kann. Er ist positiv gestimmt.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag von GR. Dr. Schneditz-Bolfras abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

44. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

mit der Contipark International Austria Ges.m.b.H., Museumsplatz 1,<br />

1070 Wien, betreffend Traunseegarage <strong>Gmunden</strong> (Tiefgarage);<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Er berichtet kurz über die Sachlage. Nach Verhandlungen im Rechtsausschuss am 12.12.2006 und<br />

mehreren intensiven Gesprächen, wurden nun die von der Gemeinde vorgeschlagenen Änderungen<br />

akzeptiert. Der Geschäftsbesorgungsvertrag wird mit 01.01.2007 mit der Contipark International<br />

Austria Ges.m.b.H., 1070 Wien, abgeschlossen und beinhaltet auch viele damit verbundene technische<br />

Angelegenheiten.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Geschäftsbesorgungsvertrag (Beilage K) zur Verlesung und stellt<br />

den Antrag,<br />

der Gemeinderat möge den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Contipark International Austria<br />

Ges.m.b.H., 1070 Wien, Museumsplatz 1, betreffend Geschäftsbesorgungen hinsichtlich Traunseegarage<br />

<strong>Gmunden</strong>, beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

45. Beratung u. Beschlussfassung über die Berufung des Herrn Ing. Hannes Alois Eder<br />

u. der Frau Mag. Irene Ernestine Konexl-Eder, gegen den Gebührenbescheid des<br />

Bürgermeisters vom 30.8.2006, Zl. Bau6-612-1-7557/2001, womit ein Erhaltungsbeitrag<br />

für das unbebaute Grundstück 3/45, KG. Traundorf, vorgeschrieben wurde;<br />

Bgm. Köppl übergibt den Vorsitz an Vzbgm. Schrabacher.<br />

Vzbgm. Schrabacher erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

590


GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />

Mit Gebührenbescheid des Bürgermeisters als Abgabenbehörde I. Instanz vom 30.08.2006, Zl. Bau6-<br />

612-1-7557/2001, wurde aufgrund des Ermittlungsverfahrens, insbesondere des Schreibens des<br />

Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 12.01.2006, Zl. Bau6-612-1-7557/2001 (Parteiengehör),<br />

Herrn Ing. Hannes Alois Eder u. Frau Mag. Irene Ernestine Konexl-Eder, ein Erhaltungsbeitrag für die<br />

in ihrem Eigentum liegende Parzelle 3/45, KG. Traundorf, vorgeschrieben.<br />

Mit Schreiben vom 15.09.2006 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters innerhalb<br />

offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Hierin wird ausgeführt:<br />

Als je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Parzelle 3/45, KG. Traundorf wird gegen den Bescheid<br />

Zl. Bau6-612-1-7557/2001 vom 30.08.2006 betreffend Erhaltungsbeitrag für gemeindeeigene<br />

Abwasserentsorgungsanlage und Wasserversorgungsanlage ein Berufungsantrag eingebracht, um<br />

Aufhebung des Bescheides angesucht und durch folgenden Sachverhalt begründet:<br />

Die Parzelle 3/45 wurde zusammen mit der Parzelle 3/13 in der KG. Traundorf im Wege eines Grundtausches<br />

durch unsere Eltern (Ernestine u. Alois Eder) von den ÖBB erworben (Tauschvertrag vom<br />

12. März 1962) und laut Beschluss des Bezirksgerichtes vom 10. Aug. 1962 unter EZ 496 in deren<br />

Eigentumsrecht einverleibt.<br />

Zustande gekommen sind die beiden Parzellen durch eine voraus gegangene Teilung im eigenen<br />

Bestand der ursprünglichen Parzelle 3/13 aus internen Überlegungen der ÖBB (Grundteilungsplan<br />

Postzahl 1339 vom 2. April 1960 „Kein Bauplatz“), welche mit Beschluss des Bezirksgerichtes <strong>Gmunden</strong><br />

vom 7. März 1962 bewilligt wurde.<br />

Nachdem das Erwerbsinteresse unserer Eltern ausschließlich der ursprünglichen Parzelle 3/13 galt,<br />

ergaben sich Überlegungen, in welche auch die Stadt <strong>Gmunden</strong> einbezogen war, ob die vorangegangene<br />

Teilung durch die ÖBB wieder rückgängig gemacht werden sollte oder ohne Nachteile belassen<br />

werden könnte.<br />

Für die Entscheidung, die Teilung nicht rückgängig zu machen, war ausschließlich die Bestätigung<br />

des Gemeindeamtes der Stadt <strong>Gmunden</strong> vom 16. März 1962 maßgebend, wonach es sich bei den<br />

Parzellen 3/13 und 3/45 um „eine wirtschaftliche Einheit“ handelt.<br />

Als 2001 die Frage eines Aufschließungsbeitrages für die Parzelle 3/45 (Parteiengehör vom 21.1.2001<br />

und Bescheid vom 15.3.2001) thematisiert wurde, wurde der vorstehende Sachverhalt von unseren<br />

Eltern als Voreigentümer mittels Einspruch vom 7. April 2001 und im Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Baurechtsabteilung<br />

am 3.5.2001 persönlich dargelegt (die Übergabe an uns war zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />

abgeschlossen). Nachdem die Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen bereits bestanden,<br />

haben unsere Eltern schließlich die Leistung der Aufschließungskosten akzeptiert, weil im<br />

„Baufalle“ eine Gegenrechnung mit den dann fälligen Anschlussgebühren erfolgt. Eine entgegenkommende<br />

Behandlung wurde daher für die Zukunft in Belangen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen<br />

Sachverhalt in Aussicht gestellt.<br />

Daneben wurde anerkannt, dass die Liegenschaft auch dadurch benachteiligt wird, dass sowohl in der<br />

Annastraße als auch in der Vorrigstraße auf den gegenüberliegenden Straßenseiten keine Gehsteige<br />

vorhanden sind und für unsere Liegenschaft Winterdienstleistungen anfallen, für welche kein Ausgleich<br />

erfolgt.<br />

Anders verhält es sich unserer Ansicht nach hinsichtlich der Erhaltungsbeiträge, weil solange keine<br />

Nutzung der gegenständlichen Anlagen für die Parzelle 3/45 erfolgt, auch keine anteilige Abnutzung<br />

eintritt und daher auch die Belastung durch einen anteiligen Erhaltungsbeitrag ungerechtfertigt erscheint;<br />

dies um so mehr als im Zusammenhang mit dem Erwerb der Liegenschaft durch unsere Eltern<br />

die Rechtslage gemäß der Bestätigung der Stadt <strong>Gmunden</strong> vom 16.03.1962, wonach es sich bei<br />

den Parzelle 3/13 und 3/45 um eine wirtschaftliche Einheit handelt, abgeklärt wurde. Eine über Jahrzehnte<br />

rückwirkende Rechtswirksamkeit des OÖ. ROG 1994, welche die Entscheidung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> vom 16.03.1962 aufhebt, wäre wohl äußerst überraschend.<br />

Der Umstand warum diese Problematik nicht bereits im „Parteiengehör“ – Verfahren (12.01.2006)<br />

formuliert wurde, erklärt sich daraus, dass uns auf Rückfrage nach einer Fristverlängerung für eine<br />

schriftliche Stellungnahme, über die genannten 2 Wochen hinaus, mitgeteilt wurde, dass diese Frist<br />

bis einschließlich Sommer offen wäre, weil die Bescheide erst im Herbst erstellt und erlassen würden.<br />

Dem entgegen wurden wir daher noch im Sommer vom Bescheid überrascht.<br />

Hiezu wird ausgeführt:<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, hat die Gemeinde dem Eigentümer eines Grundstückes<br />

oder Grundstücksteiles, das im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch<br />

nicht bebaut ist, je nach Aufschließung des Grundstücks durch eine gemeindeeigene Abwasserent-<br />

591


sorgungsanlage oder eine gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage jährlich einen Erhaltungsbeitrag<br />

vorzuschreiben.<br />

Die Verpflichtung zur Errichtung des Erhaltungsbeitrages besteht ab dem fünften Jahr nach der Vorschreibung<br />

des entsprechenden Aufschließungsbeitrages (§ 28 OÖ. ROG. 1994).<br />

Als aufgeschlossen gilt ein Grundstück, wenn es selbständig bebaubar ist und<br />

1. von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang nicht mehr als 50 m entfernt<br />

liegt oder<br />

2. von der für den Anschluss in Betracht kommenden Wasserversorgungsanlage nicht als 50 m<br />

entfernt liegt<br />

3. durch eine öffentliche Verkehrsfläche im Sinn der OÖ. Bauordnung 1994 aufgeschlossen ist<br />

(§ 25 Abs. 4 OÖ. ROG).<br />

Eine nochmalige Prüfung ergab, dass Ihr Grundstück voll aufgeschlossen und selbständig bebaubar<br />

ist. Nach dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Stadt <strong>Gmunden</strong> liegt die Parzelle im Bauland-gemischtes<br />

Baugebiet.<br />

Da der Aufschließungsbeitrag von den Vorbesitzern nach Zurückziehung ihres Einspruches vollständig<br />

entrichtet wurde, ist ab dem fünften Jahr ein Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben, wenn die Voraussetzungen<br />

hiezu gegeben sind. Da das Grundstück weiterhin unbebaut ist, sind die Voraussetzungen<br />

für eine Vorschreibung gegeben. Wenn nun angeführt wird, dass die Liegenschaft dadurch benachteiligt<br />

ist, dass sowohl an der Annastraße als auch an der Vorrigstraße Gehsteige vorhanden sind und<br />

auf der gegenüberliegenden Seite der Straße sich keine Gehsteige befinden und daher Winterdienstleistungen<br />

(Schneeräumung) im erhöhten Ausmaß anfallen, wird ausgeführt, dass diese Leistungen<br />

jedenfalls anerkannt werden. Erwähnt wird noch, dass die Räumung von Gehsteigen in der STVO<br />

geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht jedoch in einem solchen Fall keine entgegenkommende Behandlung<br />

vor und ist es der Gemeinde nicht gestattet von sich aus Ermäßigungen zu erteilen bzw. von der<br />

Vorschreibung des Erhaltungsbetrages Abstand zu nehmen.<br />

Die Einschreiter berufen sich weiters auf eine Bestätigung der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> aus dem<br />

Jahre 1962, worin bescheinigt wird, dass es sich bei den beiden Grundstücken um eine wirtschaftliche<br />

Einheit handelt. Diese Bestätigung ist der Gemeinde bekannt und liegt auch im Amte auf.<br />

Dass es sich bei den beiden Grundstücken eventuell hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung um<br />

eine wirtschaftliche Einheit handelt, mag ohne weiteres zutreffen.<br />

§ 25 Abs. 3 Zif. 3 OÖ. ROG 1994, verlangt jedoch das Vorliegen einer „untrennbaren wirtschaftlichen<br />

Einheit“.<br />

Von einer untrennbaren wirtschaftlichen Einheit ist dann auszugehen, wenn aller Voraussicht nach<br />

oder tatsächlich oder aus rechtlichen Gründen (z.B. mangelnde Eigenschaft oder Größe des Bauplatzes)<br />

eine Bebauung des „unbebauten“ Grundstückes nicht erfolgen wird oder kann (§ 25 Abs. 3 OÖ.<br />

ROG) und wenn bei einer Abtrennung (Abschreibung) des unbebauten Grundstückes für das bebaute<br />

Grundstück ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.<br />

Mit dieser Frage hat sich die Abgabenbehörde II. Instanz auseinandergesetzt und folgendes festgestellt:<br />

Das unbebaute Grundstück 3/45 im Ausmaß von 732 m² ist über die Annastraße, das bebaute Grundstück<br />

3/13 (Hochmüllergasse 16) im Ausmaß von 746 m² über die Hochmüllergasse aufgeschlossen.<br />

In beiden Fällen handelt es sich um eine Verkehrsfläche der Gemeinde. Bei einer Abtrennung des<br />

unbebauten Grundstückes vom bebauten Grundstück ist weiterhin eine Aufschließung beider<br />

Grundstücke im vollen Ausmaß gewährleistet. Auch die Errichtung von Zubauten beim bebauten<br />

Grundstück ist bei einer Abtrennung des unbebauten Grundstückes unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen<br />

des OÖ. BauTG. möglich.<br />

Aufgrund dieser Feststellungen kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Abtrennung des<br />

unbebauten Grundstückes vom bebauten Grundstück für das bebaute Grundstück kein wirtschaftlicher<br />

Schaden entstehen würde. Eine „untrennbare wirtschaftliche Einheit“, wie vom Gesetzgeber gefordert,<br />

liegt somit nicht vor. Die Aufschließungskosten sowie der Erhaltungsbeitrag ist daher seitens<br />

der Gemeinde vorzuschreiben.<br />

Angeführt wird, dass die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme (Parteiengehör) über Ersuchen<br />

mündlich verlängert und mitgeteilt wurde, dass der Bescheid im Herbst erlassen wird. Der Bescheid<br />

wurde am 30.8.2006 ausgestellt und von den Einschreitern am 8.9. bzw. 13.9.2006 übernommen. Das<br />

Schreiben des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> (Parteiengehör) datiert mit 12.1.2006. Für die Abgabe einer Stellungnahme<br />

wäre nach Ansicht des Amtes genügend Zeit gewesen.<br />

Abschließend wird ausgeführt, dass die Abgabenbehörde II. Instanz sich eingehend mit den Vorbringen<br />

der Einschreiter, insbesondere zum Vorliegen einer untrennbaren wirtschaftlichen Einheit, beschäftigt<br />

hat und den Gebührenbescheid des Bürgermeisters als Abgabenbehörde I. Instanz als<br />

rechtmäßig erachtet.<br />

592


Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, der Berufung des Herrn Ing. Hannes Alois Eder und der Frau<br />

Mag. Irene Ernestine Konexl-Eder, keine Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters<br />

als Abgabenbehörde I. Instanz vom 30.08.2006, Zl. Bau6-612-1-7557/2001, zu bestätigen.<br />

Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />

§§ 211 ff OÖ. <strong>Land</strong>esabgabenordnung (LAO), LGBl. 107/1996<br />

§ 28 OÖ. Raumordnungsgesetz (OÖ. ROG), LGBl. 114/1993<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil)<br />

Bgm. Köppl übernimmt wieder den Vorsitz.<br />

46. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrages mit der<br />

Franz Weichselbaumer Privatstiftung <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 5 a, für den Verkauf der<br />

gemeindeeigenen Liegenschaft Georgstraße 7;<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Entsprechend den Beschlüssen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses und des Stadtrates<br />

soll die gemeindeeigene Liegenschaft Georgstraße 7 mit dem Mietwohnhaus Baufläche .260 und dem<br />

Grundstück 80/7, Grundbuch 42160 Traundorf im Gesamtausmaß von 637 m² an die Franz Weichselbaumer<br />

Privatstiftung, <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 5a, verkauft werden.<br />

Bis auf eine Mietpartei sind bereits alle Bewohner ausgesiedelt und wird in Kürze der letzten Mietpartei<br />

eine der Größe entsprechende Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt.<br />

Der Kaufvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 28.11.2006 beraten und wurden die Änderungen<br />

im Vertrag berücksichtigt.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Kaufvertrag (Beilage L) zur Kenntnis.<br />

Antrag:<br />

Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 7, im Gesamtausmaß von<br />

637 m², an die Franz Weichselbaumer Privatstiftung, <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 5 a, zu einem Kaufpreis<br />

von € 200.000,00.<br />

GR. in Dipl.Ing. in Dr. in Feichtinger:<br />

Rein prinzipiell, von der Warte der Liegenschaftsverwaltung, von der Warte der Rentabilität, sehen die<br />

Grünen kein Problem in diesem Verkauf. Das gilt auch für die kommenden Tagesordnungspunkte, in<br />

denen es um Liegenschaftsverkäufe geht.<br />

Doch die Verwendung dieser Verkaufserlöse, die ist besorgniserregend. Der laufende Voranschlag<br />

2006 weist nämlich diese Verkaufserlöse von mehr als € 600.000,00 als Einnahmen im ordentlichen<br />

Haushalt aus. Die Gemeinde <strong>Gmunden</strong> verkauft also Teile ihres Vermögens, um die laufenden Ausgaben<br />

zu decken.<br />

In den Kaufverträgen ist festgehalten, dass die Gelder aus den Verkäufen noch heuer überwiesen<br />

werden müssen – damit heuer der Voranschlag gedeckt ist, damit der Rechnungsabschluss 2006<br />

vielleicht sogar einen Überschuss aufweist, damit die Optik gewahrt bleibt.<br />

Dem Verkauf an sich können die Grünen zustimmen. Der Verwendung der Verkaufserlöse können die<br />

Grünen nicht zustimmen: Hier werden Liegenschaftsverkäufe zum Stopfen von Budget-Löchern verwendet.<br />

Doch das war Thema beim Nachtragsvoranschlag 2006 und das wird im März beim Rechnungsabschluss<br />

2006 wieder ein Thema sein.<br />

Heute geht es rein um die Kaufverträge der Liegenschaftsveräußerungen. Und denen stimmen die<br />

Grüne zu.<br />

StR. Ortner:<br />

Für die Liegenschaftsverkäufe werden grundsätzlich Häuser herangezogen, bei denen hohe Kosten<br />

für Investitionen entstehen, keine Rendite erzielt wird und die Gemeinde nur viel Kapital hineinsteckt<br />

und nichts erwirtschaftet wird. Dies war auch der Grund für diese Veräußerung und wurde der Käufer<br />

auch hinsichtlich der weiteren Verwendung sowie der geplanten Investitionen befragt. Durch diesen<br />

593


Verkauf konnte auch die Absiedelung der Fahrschule Weichselbaumer verhindert werden. In der Folge<br />

berichtet er über weitere geplante Liegenschaftsveräußerungen.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

47. Beratung und Beschlussfassung über den Kaufvertrag mit der Fa. Wöss Immobilien<br />

GmbH., 4132 Lembach, Linzerstraße 1, bezüglich Teilgrundstück aus Parzelle<br />

398/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>.<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. DR. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates<br />

vom 25.09.2006 der Fa. Wöss Immobilien GmbH., ein 3.800 m² großes Grundstück aus der Parzelle<br />

398/1, EZ. 943, Grundbuch 42150 Ort-<strong>Gmunden</strong>, für die Errichtung einer Postzustellbasis, verkauft<br />

werden soll.<br />

Der Kaufpreis beträgt € 70,00/m², somit insgesamt € 266.000,00.<br />

Der Kaufvertrag (Beilage M) wurde in der Rechtsausschusssitzung am 28.11.2006 beraten und geprüft.<br />

Antrag:<br />

Abschluss des Kaufvertrages mit der Fa. Wöss Immobilien GmbH., über das Teilgrundstück im Ausmaß<br />

von 3.800 m² aus Grundstück 389/1, KG.Ort-<strong>Gmunden</strong>.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

48. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teilgrundstückes aus<br />

Parzelle 398/1, EZ. 943, Grundbuch 42150 Ort-<strong>Gmunden</strong>, im Ausmaß von ca. 900 m²,<br />

an die Fa. Guschl, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Kammerhofgasse 5.<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Fa. Guschl ersucht um Verkauf eines ca. 900 m² großen Grundstückes aus dem gemeindeeigenen<br />

Grundstück 398/1, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong> (ehem. Enichlmayr) für die Errichtung eines Betriebsgebäudes.<br />

Als Kaufpreis werden € 80,00/m² vorgeschlagen.<br />

Durch die Errichtung einer Aufschließungsstraße für das verbleibende Restgrundstück der Parzelle<br />

398/1, ergibt sich zum Grundstück Wöss und nunmehr zum neuen Grundstück Fa. Guschl eine dreieckige<br />

Restfläche von ca. 100 bis 150 m², die ebenfalls an die Fa. Guschl zu einem Preis von €<br />

70,00/m² verkauft werden soll.<br />

Der Kaufvertrag wurde in der Sitzung des Rechtsausschusses am 28.11.2006 durchberaten und geprüft.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras erklärt, da bis heute noch kein endgültiger Vermessungsplan vorliegt, ist<br />

auch das genaue Ausmaß der Verkaufsfläche noch nicht festgelegt und somit kann auch der Kaufvertrag<br />

im heutigen Gemeinderat nicht beschlossen werden. Jedoch sollte zumindest heute ein<br />

Grundsatzbeschluss über den Abverkauf dieses Grundstückes an Herrn Ing. Helmut Guschl gefasst<br />

werden. Der endgültig ausgefertigte Kaufvertrag könnte in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen<br />

werden.<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Verkauf sollte, im Interesse des Käufers, möglichst bereits heute abgewickelt werden. Er schlägt<br />

daher vor, die genaue m²-Zahl, nach Vorliegen der Vermessungsurkunde, nachträglich in den Kaufvertrag<br />

einzufügen, da der m²-Kaufpreis feststeht. Der Verkauf soll, wie in ursprünglicher Form vorbereitet,<br />

in der heutigen Gemeinderatssitzung beschlossen werden und stellt Bgm. Köppl in der Folge<br />

den Antrag,<br />

der Gemeinderat möge den Abschluss des Kaufvertrages (Beilage N) mit Herrn Ing. Helmut Guschl,<br />

Anton von Satori-Straße 21, 4810 <strong>Gmunden</strong>, beschließen. Nach Vorliegen der Vermessungsurkunde<br />

wird der Kaufvertrag mit der genauen m²-Zahl ergänzt. Bgm. Köppl wird ermächtigt, den Kaufvertrag<br />

abzuschließen. Im nächsten Gemeinderat ist darüber Bericht zu erstatten.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

594


49. Beratung und Beschlussfassung über den Kaufvertrag mit Herrn Dr. Nikolaus<br />

Kiendl, <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 8, bezüglich Verkauf eines Restgrundstückes aus Parzelle<br />

223/2 und 227/2, KG.<strong>Gmunden</strong> (Werkplatzstraße), im Ausmaß von 62 m².<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass Frau Gabriele Köppl und Mitbesitzer zwischenzeitlich die<br />

Liegenschaft Werkplatzstraße 7 an Herrn Dr. Nikolaus Kiendl <strong>Gmunden</strong>, Georgstraße 8, verkauft hat.<br />

Die Restflächen entlang der Werkplatzstraße sollen daher direkt an die Ehegatten Dr. Kiendl zu gleichen<br />

Bedingungen (€ 70,00/m²) verkauft werden.<br />

Die Gesamtfläche aus den einzelnen Teilgrundstücken beträgt lt. letzter Vermessung durch Herrn Ing.<br />

Vana 62 m².<br />

Der Kaufvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 28.11.2006 durchberaten.<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Kaufvertrages (Beilage O) mit Fam. Dr. Nikolaus und Julia Kiendl für den Verkauf der<br />

Teilgrundstücke aus den Parzellen 223/2 und 227/2, KG.<strong>Gmunden</strong>, im Ausmaß von 62 m².<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nahm an der Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit nicht teil)<br />

50. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages mit<br />

Herrn Mag. Eugen Duschek, 1180 Wien, Schöffelgasse 60/24, für einen Teil des Grundstückes<br />

242/9, KG.Traundorf.<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung berichtet, dass Herr Mag. Eugen Duschek von Herr Hermann Fischer,<br />

die Bootshütte, welche sich auf dem gemeindeeigenen Seegrundstück 242/9, KG. Traundorf, befindet,<br />

erwerben möchte.<br />

Er ersucht daher, den bestehenden Pachtvertrag mit Herrn Fischer auf seinen Namen zu überschreiben.<br />

Im ausgearbeiteten Entwurf des Mietvertrages wurde der Pachtzins an den aktuellen Zins der Österr.<br />

Bundesforste angeglichen.<br />

Der Mietvertrag wurde in der Rechtsauschusssitzung am 28.11.2006 durchberaten.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Mietvertrag (Beilage P) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Vermietung eines Teilgrundstückes aus dem Grundstück 242/9, KG. Traundorf, im Ausmaß von ca.<br />

30 m², an Herrn Mag. Eugen Duschek.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

51. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages mit<br />

Herrn Ing. Christian Wasner, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Tagwerkerstraße 4, für die Anmietung<br />

des Untergeschosses beim Objekt <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 26.<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 9.10.2006 soll als Ersatz für die Räumlichkeiten im<br />

ehemaligen Objekt Hausherr, <strong>Gmunden</strong> Bahnhofstraße 28, das Untergeschoss des Objektes von<br />

Herrn Ing. Wasner, <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 26, im Ausmaß von ca. 330 m² zu einem Preis von monatlich<br />

€ 2,00/m² angemietet werden.<br />

Weiters soll Herrn Wasner die Vorfläche entlang der Bahnhofstraße für Parkplätze kostenlos überlassen<br />

werden.<br />

Der Mietvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 28.11.2006 beraten.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Mietvertrag (Beilage Qu) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Mietvertrages mit Herrn Ing. Christian Wasner, <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 26, zu einem<br />

Mietzins von monatlich insgesamt € 660,00, zuzüglich 20 % Ust..<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

595


52. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages für die<br />

Vermietung des Geschäftslokales im Objekt <strong>Gmunden</strong>, Badgasse 3, im Ausmaß von<br />

ca. 34 m², zur Errichtung eines "Bürgerservicecafes".<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass das errichtet Geschäftslokal in der neuen Passage Am<br />

Graben/Badgasse, an Herrn Rudolf Schneckenleitner <strong>Gmunden</strong>, Im Gsperr 34, für die Errichtung eines<br />

„Bürgercafes“ zugeteilt werden soll.<br />

Als Mietzins wurden € 7,00/m² zuzüglich Ust. und Betriebskosten vereinbart.<br />

Der Mietvertrag wurde in der Rechtsauschusssitzung am 28.11.2006 beraten.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Mietvertrag (Beilage R) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Mietvertrages mit Herrn Rudolf Schneckenleitner für das Geschäftslokal im Objekt<br />

Badgasse 3.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

53. Beratung und Beschlussfassung für die Einräumung einer Dienstbarkeit zur Errichtung<br />

einer Trafostation in Weyer, Grundstück 242/5,Grundbuch 42160 Traundorf.<br />

Bgm. Köppl erteilt GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Über Antrag der Energie AG OÖ. für die Errichtung einer Trafostation in Weyer, soll gem. Beschluss<br />

des Bauausschusses die Variante B, Standort an der Stirnseite der Bootshütte Oberleitner, Grundstück<br />

242/5, Grundbuch 42160 Traundorf, genehmigt werden.<br />

Die Liegenschaftsverwaltung schlägt daher vor auf diesem Standort der Energie AG OÖ. eine Dienstbarkeit<br />

für die Errichtung der gegenständlichen Trafostation, im Ausmaß von ca. 18 m², einzuräumen.<br />

Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 28.11.2006 durchberaten.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage S) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie AG OÖ. auf Grundstück 242/5, Grundbuch<br />

42160 Traundorf zur Errichtung, einer Trafostation.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

54. Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Ing. Franz Mitterbauer<br />

u. Mitbes., <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 91, um Verkauf eines Grundstreifens im<br />

Ausmaß von 41 m²;<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Im Zuge der Grundstücksüberprüfungen wurde von der Liegenschaftsverwaltung festgestellt, dass<br />

sich ein Teil der Stiegenanlage zum Objekt <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 91, sowie ein Teil des Trafikgebäudes<br />

samt Vorplatz (Trafik Reinsbach) auf öffentlichem Gut, Gst. 730, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, befindet.<br />

Herr Ing. Franz Mitterbauer, wohnhaft in <strong>Gmunden</strong>, Schiffnerstraße 10, und Mitbesitzer, ersuchen<br />

daher zur Herstellung der Grenzordnung um Verkauf des 41 m² großen Grundstreifens.<br />

Als Kaufpreis werden € 100,00/m² vorgeschlagen.<br />

Die grundbücherliche Durchführung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 15 LTG erfolgen.<br />

Antrag:<br />

Verkauf des Grundstreifens aus Gst. 730, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, an Herrn Ing. Franz Mitterbauer und<br />

Mitbes., <strong>Gmunden</strong>, Bahnhofstraße 91, im Ausmaß von 41 m², zu einem Kaufpreis von € 100,00/m².<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

596


55. Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der Ehegatten Ing. Wolfgang<br />

Gebetsroither und Mag. Martina Gebetsroither-Klika, <strong>Gmunden</strong>, Pensionatstraße 14,<br />

um Verkauf eines Grundstreifens im Ausmaß von ca. 6 m²;<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Im Zuge der Grundstücksüberprüfungen wurde von der Liegenschaftsverwaltung festgestellt, dass die<br />

Einfriedung bei der Liegenschaft <strong>Gmunden</strong>, Pensionatstraße 14, von den Ehegatten Gebetsroither,<br />

teilweise auf öffentlichem Gut, Gst. 706, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, errichtet wurde.<br />

Die Ehegatten Gebetsroither ersuchen daher zur Herstellung der Grenzordnung um Verkauf des ca. 6<br />

m² großen Grundstreifens.<br />

Als Kaufpreis werden € 150,00/m² vorgeschlagen.<br />

Die grundbücherliche Durchführung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 15 LTG erfolgen.<br />

Antrag:<br />

Verkauf eines ca. 6 m² großen Grundstreifens aus Gst. 706, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong> (öffentl. Gut), an Ehegatten<br />

Ing. Wolfgang Gebetsroither und Mag. Martina Gebetsoither-Klika, <strong>Gmunden</strong>, Pensionatstraße<br />

14, zu einem Preis von € 150,00/m².<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

56. Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Erhard Siedlitzki,<br />

<strong>Gmunden</strong>, Teresienthalstr. 33, um Verkauf eines Grundstreifens im Ausmaß von ca.<br />

17 m²;<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Im Zuge der Grundstücksüberprüfungen wurde von der Liegenschaftsverwaltung festgestellt, dass die<br />

Einfriedung bei der Liegenschaft <strong>Gmunden</strong>, Theresienthalstraße 33, von Herrn Erhard Siedlitzki, teilweise<br />

auf öffentlichem Gut, Gst. 295/10, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, errichtet wurde.<br />

Herr Siedlitzki ersucht daher zur Herstellung der Grenzordnung um Verkauf des ca. 17. m² großen<br />

Grundstreifens.<br />

Als Kaufpreis werden € 100,00/m² vorgeschlagen.<br />

Die grundbücherliche Durchführung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 15 LTG erfolgen.<br />

Antrag:<br />

Verkauf eines Grundstreifens im Ausmaß von ca. 17 m², aus Gst. 295/10, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong> (öffentl.<br />

Gut) an Herrn Erhard Siedlitzki, <strong>Gmunden</strong>, Theresienthalstraße 33, zu einem Preis von € 100,00/m².<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

57. Beratung und Beschlussfassung bezüglich Umsetzung des Maßnahmenkataloges<br />

im Zuge des Projektes AUDIT "familienfreundliche Gemeinde"<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Dir. Mayer das Wort.<br />

StR. Dir. Mayer:<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. März 2006 einstimmig beschlossen, das "AUDIT"<br />

durchzuführen. Bei einer Veranstaltung wurde der "IST - ZUSTAND" der Angebote für die Gmundner<br />

Familien erarbeitet und diskutiert. In vielen weiteren Veranstaltungen, Vereinsbesuchen und Referaten<br />

wurde das "AUDIT" vorgestellt und es wurden die Wünsche der einzelnen Altersgruppen ( Schüler,<br />

Jugend, Erwachsene und Senioren) erhoben. Es erfolgte auch eine Hausaussendung mit einem kleinen<br />

Preisausschreiben für die Beteiligung. In einer weiteren Besprechung des großen Arbeitskreises,<br />

der aus Personen bestand, die im Familienbereich arbeiten, aus politischen Vertretern und aus Bürgerinnen<br />

und Bürgern von <strong>Gmunden</strong>, wurde dann der "SOLL - ZUSTAND" diskutiert und erarbeitet. Diese<br />

Vorschläge wurden dann im Ausschuss für Kindergarten, Schulen, Familien und Soziales besprochen<br />

und ergänzt und einstimmig am 16. November 2006 beschlossen. Am 4. Dezember 2006 hat der<br />

Stadtrat in seiner Sitzung den vorliegenden Maßnahmenkatalog einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Thema Phase Zeitraum Verantwortlich<br />

Hallenbad, Sauna, Wellnessbereich mehrere Familienphasen<br />

langfristig<br />

2008 / 2009<br />

Arbeitsgruppe<br />

Wasserpark<br />

Sport- und Tourismusausschuss<br />

597


Hilfe bei Sucht<br />

- Umfrage, Beratung, div. Aktionen<br />

Hilfe bei Kriminalität<br />

- Vandalismus, Jugendservice,<br />

Freizeitgestaltung mit Kinder<br />

- Kletterwand, Piratenschiff, WC bei<br />

Spielplätzen und Sicherheit, ....<br />

Pflege- und Betreuung<br />

- Tagesheimstätte,<br />

Betreuung an Samstag und Sonntagen<br />

– Nacht<br />

Hunde<br />

-Aufstellung von Gassi - Automaten,<br />

Hundewiese, Info über Hundehaltege-<br />

setz<br />

Buslinien generell<br />

- Seniorengerechte Fahrzeuge, Ausbau<br />

Liniennetz (Hochkogel) Busse, Straßenbahn)<br />

Busbetrieb am Sonntag<br />

Jugendherberge<br />

Verkehrsprobleme<br />

-Geschwindigkeit, freie Gehsteige, geräumte<br />

Gehsteige,<br />

mehr Radwege, Kreisverkehr bei M.-<br />

Luise Park, Reparatur der Gehsteige<br />

Verbilligte Kinokarten für Senioren<br />

- Nostalgie Kino<br />

Familie in Ausbildungstehend,<br />

ab Puber-<br />

tät<br />

kurz- und mittelfristig<br />

2007<br />

-- „ -- kurz- mittelfristig<br />

Familie mit<br />

Schulkind<br />

2007 /08<br />

kurz- mittelfristig<br />

2007 / 08<br />

Familie im Alter mittel- und<br />

langfristig<br />

2008<br />

Familie in mehrerenLebensphasen<br />

kurz- bis mittelfristig<br />

2007 / 2009<br />

Familie im Alter mittel –<br />

langfristig<br />

2008 / 2010<br />

Familie in Ausbildung<br />

stehend<br />

Familie in mehrerenLebensphasen<br />

langfristig<br />

2010<br />

kurz-,mittel- bis<br />

langfristig<br />

2007/ 2008<br />

2010<br />

Familie im Alter kurz- bis mittelfristig<br />

StR. August Mayer<br />

Streetworker, Jugendservice,<br />

Checkpoint,<br />

Weißer Ring<br />

Sportausschuss, StR.<br />

August Mayer<br />

Kulturabteilung,<br />

<strong>Land</strong> O.ö.<br />

StR. August Mayer<br />

Hilfswerk<br />

Sozialamt, Bund<br />

Gesundheitsausschuss<br />

Polizei<br />

Liegenschaftsaus-<br />

schuss,<br />

Verkehrssausschuss<br />

O.Ö.VV<br />

Jugend-, Tourismus-,<br />

Sportausschuss<br />

Verkehrs- und Bauausschuss<br />

Wirtschafts- und Seniorenausschuss<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung,<br />

der im Rahmen des "AUDITS" vorgeschlagen wurde, beschließen. Die Maßnahmen und Projekte<br />

sollen je nach Verfügbarkeit der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Bgm. Köppl bedankt sich an dieser Stelle bei StR. Dir. Mayer für seine dafür geleistete umfangreiche<br />

Arbeit.<br />

58. Beratung und Beschlussfassung bezüglich Zusammenlegung der HS-Habertschule<br />

und HS-Hebbelschule<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. Dir. Mayer das Wort.<br />

StR. Dir. Mayer:<br />

Der Kindergarten-, Schul-, Familien- und Seniorenausschuss hat in seiner Sitzung am 16. November<br />

und der Stadtrat am 4. Dezember 2006 die Zusammenlegung der HS Habertschule und HS Hebbelschule<br />

mit Beginn Schuljahr 2007/2008 empfohlen.<br />

Begründung: Durch den Schülerrückgang wurden an der HS Habertschule oft keine Leistungsgruppen<br />

geführt. Durch diesen pädagogischen Nachteil kam es in der Folge zu Umschulungen. Die Schülerzahlen<br />

werden auch in den kommenden Jahren nicht steigen ( Geburtenrückgang!) und der Trend zur<br />

AHS hält weiter an. Der Direktor der Habertschule, Dir. Robert Thalhammer hat einen Zusammenlegung<br />

ebenso befürwortet. Da Dir. Robert Thalhammer mit 1. November 2006 zum Bezirksschulinspektor<br />

ernannt wurde, ist dies aus personeller Sicht auch ein passender Zeitpunkt. Der oft beklagte hohe<br />

Ausländeranteil in der HS Habertschule wird sich auch durch die Aufteilung verbessern. Die Vorgangsweise<br />

sollte so wie in den bisherigen Zusammenlegungen ( HS Traundorf, VS Marienbrücke, VS<br />

Traundorf ) gewählt werden, dass die bestehenden Klassen erhalten bleiben und auslaufen und die<br />

ersten Klassen zu Schulbeginn 2007/08 gemeinsam eingeschult werden.<br />

598


Weiters würde durch eine Zusammenlegung der beiden Hauptschulen erhebliche Kosten eingespart,<br />

wie zum Beispiel nur mehr eine Direktion, 1 Konferenzzimmer, Verwaltungskosten, Lehrmittel, usw..<br />

Das <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> als zuständige Behörde wird diesen Antrag prüfen, Stellungnahmen vom<br />

Amt des Bezirksschulrates und von der Personalvertretung einholen und dann entscheiden.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, die HS Habertschule und die HS Hebbelschule ab dem Schuljahr<br />

2007/08 zusammen zu legen. Bestehende Klassen sollen unbedingt erhalten bleiben und auslaufen,<br />

da dies aus pädagogischer Sicht notwendig ist<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

59. Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich Naturalrestitution von öffentlichem<br />

Vermögen im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mit Schreiben vom 10.4.2006 hat sich die Israelitische Kultusgemeinde Wien an die Stadt <strong>Gmunden</strong><br />

gewandt und darauf hingewiesen, dass mit Bundesgesetz, Novelle zum Entschädigungsfondgesetz,<br />

die Frist für Anträge auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen bis 31.12.2006 verlängert worden<br />

ist. Das diesbezügliche Schreiben wurde im April 2006 an alle Mitglieder des Stadtrates verteilt.<br />

Das Entschädigungsfondsgesetz sieht vor, dass eine Schiedsinstanz Anträge auf Naturalrestitution im<br />

Einzelfall von Liegenschaften und Überbauten (Superädifikaten), welche<br />

a) zwischen dem 12.3.1938 und 9.5.1945 dem früheren Eigentümer, sei es eigenmächtig, sei es<br />

auf Grund von Gesetzen oder anderen Anordnungen, aus politischen Gründen, aus Gründen<br />

der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen<br />

oder geistigen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität im Zusammenhang<br />

mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der<br />

Zeit des Nationalsozialismus entzogen wurden; und<br />

b) niemals Gegenstand einer Forderung waren, die bereits zuvor durch österreichische Gerichte<br />

oder Verwaltungsbehörden entschieden wurde oder einvernehmlich geregelt wurde, und für<br />

die der Antragsteller oder ein Verwandter nicht auf andere Weise eine Entschädigung oder<br />

sonstige Gegenleistung erhalten hat; es sei denn, dass in besonderen Ausnahmefällen die<br />

Schiedsinstanz einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass eine solche Entscheidung oder<br />

einvernehmliche Regelung eine extreme Ungerechtigkeit dargestellt hat; und<br />

c) sich am 17.1.2001 ausschließlich und unmittelbar im Eigentum des Bundes oder einer, unmittelbar<br />

oder mittelbar, im Alleineigentum des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen<br />

oder privaten Rechtes befanden.<br />

Die Causa wurde letztmalig in der Sitzung des Stadtrates vom Oktober beraten und das Amt angewiesen,<br />

noch nähere Informationen diesbezüglich einzuholen.<br />

Zur Sache ist festzuhalten, dass in ganz Österreich lediglich die Städte Bad Ischl, Eisenstadt, Stockerau<br />

und Vöcklabruck einen Beschluss im Gemeinderat dahingehend gefasst haben, sich einer unabhängigen<br />

Schiedsinstanz zur Prüfung auf Naturalrestitution zu unterwerfen.<br />

Nach Auskunft des Stadtamtsdirektors von Vöcklabruck hat sich für Vöcklabruck keine Schiedsinstanz<br />

aus Kostengründen etabliert. Die Stadt Vöcklabruck wurde aber aufgefordert, hinsichtlich des gesamten<br />

unbeweglichen Gemeindevermögens umfangreiche Erhebungen zu tätigen, Unterlagen zu erstellen,<br />

alle Gerichtsakten (Grundbuchauszüge, Daten aus dem Grundbuch und <strong>Land</strong>esarchiv etc) zusammenzustellen<br />

und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zur Verfügung zu stellen.<br />

Anzumerken bleibt, dass die Frist für Anträge nach Naturalrestitution gemäß Entschädigungsfondgesetz<br />

BGBl I/12/2001 mit Ende 2006 ausläuft.<br />

In der Sitzung des Stadtrates am 4.12.2006 wurde die Causa eingehend und ausführlich beraten.<br />

Hiebei wurde unter Kenntnis der Rechtslage die Meinung vertreten, dass die Gemeinde jetzt und auch<br />

in Zukunft ihre Bereitschaft bekunden soll, bei konkret an die Gemeinde herangetragenen Restitutionsfällen<br />

einerseits Hilfestellung zu leisten und andererseits bei erwiesener durch eine unabhängige<br />

Kommission festgestellte Eigentumsentziehung auch über den Zeitraum 1.1.2007 hinaus, Naturalrestitution<br />

zu gewähren.<br />

599


Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, bei konkret an die Gemeinde herangetragenen Anlass- bzw.<br />

Restitutionsfällen Hilfestellung zu leisten und auch über den Zeitraum 1.1.2007 hinaus, Naturalrestitution<br />

im Sinne der obigen Ausführungen zu gewähren.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

60. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution bezüglich Verbesserung<br />

regionaler Verkehrsverbindungen, in gleicher Weise, wie die schon beschlossenen<br />

Resolutionen der Gemeinden Grünau und Scharnstein;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mit Schreiben vom 15.11.2006 hat die Gemeinde Grünau im Almtal der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> eine<br />

Resolution betreffend Verbesserung der Verkehrsverbindungen in das Almtal übermittelt. Diese Resolution<br />

wurde in den Gemeinden Scharnstein und Grünau bereits beschlossen. Der Bürgermeister der<br />

Gemeinde Grünau im Almtal ersucht nun um Unterstützung.<br />

Konkret geht es u.a. um folgendes Anliegen, welches auch für <strong>Gmunden</strong> relevant ist:<br />

Ausbau der B120 in Richtung <strong>Gmunden</strong> zur besseren Erreichbarkeit der Bezirksstadt <strong>Gmunden</strong> und<br />

der A1 (Umfahrung <strong>Gmunden</strong>, Ausbau der Rablkurve, Ausbau im Bereich Brunnergut, Entschärfung<br />

Halsgraben)<br />

Mit diesem Sachverhalt hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.12.2006 auseinander gesetzt<br />

und beschlossen, der Resolution beizutreten.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die vorliegende Resolution (Beilage T) bezüglich Verbesserung der Verkehrsverbindungen<br />

in das Almtal beschließen.<br />

GR. Dipl.-Ing. Dr. Löcker:<br />

Er nutzt diese Gelegenheit, um auch auf die schlechte Bahnverbindung Attnang-Puchheim Richtung<br />

Westen (Anschluss an den Fernverkehr) hinzuweisen und bittet, eine bereits vorliegende Resolution<br />

seitens des Stadtrates weiter zu verfolgen. Vor allem im Hinblick auf die <strong>Land</strong>esausstellung 2008 sollen<br />

die Besucher animiert werden, die Bahn zu benützen.<br />

Bgm. Köppl berichtet in der Folge über die Beratungen im Stadtrat und den aktuellen Stand.<br />

GR. Dipl.-Ing. Kienesberger:<br />

Die Resolution strebt eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen des südlichen Almtales an das<br />

regionale und überregionale Verkehrsnetz an. Signifikant an dieser Resolution ist, dass unter "Verbesserung<br />

der Verkehrsverbindungen" wieder nur der MIV und nicht auch der öffentliche Verkehr gemeint<br />

ist.<br />

Die Bahnverbindung Grünau – Wels kann mit 9 Zugpaaren in Relation zur Siedlungsdichte als ausreichend<br />

bezeichnet werden.<br />

Ein Defizit gibt es derzeit bei den Busverbindungen. Im regionalen Verkehrskonzept sind jedoch ab<br />

Dezember 2007 entscheidende Verbesserungen geplant. So z. B.:<br />

� eine direkte Verbindung von Grünau über <strong>Gmunden</strong> nach Vöcklabruck,<br />

� ein zwei-Stunden-Grundtakt von Grünau nach <strong>Gmunden</strong> mit Verdichtungen im Stundentakt,<br />

� ein Schnellkurs für Pendler und<br />

� die Ausweitung des Angebotes am Abend (18:46 Grünau – <strong>Gmunden</strong>, 18:30 <strong>Gmunden</strong> – Grünau).<br />

Den Bau der Umfahrung Pettenbach halten die Grünen durchaus für sinnvoll.<br />

Den großflächigen Ausbau der B 120 halten die Grünen von der Zielsetzung her kontraproduktiv. Es<br />

wird bei einem Ausbau des Straßennetzes immer übersehen, dass erfahrungsgemäß im ländlichen<br />

Raum die Zentrifugalkräfte größer sind als die Anziehungskräfte. Das heißt, dass durch die Verbesserung<br />

des Straßennetzes das Auspendeln und die Einkaufsfahrten in den Zentralraum erleichtert werden.<br />

Eine Schwächung des südlichen Almtales wird eher die Folge sein, denn eine Stärkung. Ob<br />

<strong>Gmunden</strong> oder der oö. Zentralraum davon profitiert, sei dahin gestellt.<br />

Auch im Hinblick auf Klimaschutz, CO2-Problematik, Lärm usw. ist der Ausbau des Straßennetzes<br />

hinterfragenswert.<br />

Zusammenfassend sind die Grünen für den Bau der Umfahrung Pettenbach und begrüßen die geplanten<br />

Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr. Die Resolution in der vorgelegten Form lehnen<br />

die Grünen jedoch ab.<br />

600


LAbg. GR. Schenner:<br />

Er unterstützt die Gemeinden Grünau und Scharnstein, weil er dafür ist, dass die Rablkurve ausgebaut<br />

wird und, dass verschiedene Engstellen, die in dieser Resolution angeführt sind, bereinigt werden.<br />

Dies trägt auch zur Verkehrssicherheit bei. Wesentlicher Bestandteil ist auch der Kreisverkehr<br />

sowie die Ostumfahrung. Argumente, die vertreten werden können. Es geht nicht darum, Schnellstraßen<br />

zu errichten, sondern Verbesserungen zu erzielen und Sanierungen durchzuführen.<br />

Bgm. Köppl lässt über seinen vorhin vorgetragenen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

34 Ja-Stimmen<br />

3 Gegenstimmen: StR. in Mag. a Bors, GR. in DI in Dr. in Feichtinger, GR. DI Kienesberger<br />

61. Beratung und Beschlussfassung über Ehrungen im Jahr 2006;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat am 06.12.1962 Satzungen für die Verleihung des<br />

Ehrenringes der Stadt <strong>Gmunden</strong> beschlossen. Der Ehrenring ist aus Gold und trägt das Stadtwappen<br />

auf einer schwarzen Onyxplatte. Auf der Innenseite ist der Name eingraviert. Die Vorschläge für die<br />

Verleihung des Ehrenringes obliegen dem Stadtrat. Die Beschlussfassung über die Verleihung erfolgt<br />

durch den Gemeinderat.<br />

Weiters hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> am 21. 12. 1981 Statuten für die Verleihung<br />

von Verdienstmedaillen an physische Personen für hervorragende Leistungen und Verdienste,<br />

die der Stadt <strong>Gmunden</strong> zur Ehre oder zum Nutzen gereichen, beschlossen.<br />

Diese Verdienstmedaille besteht aus einer vergoldeten Bronzemedaille und wird gleichzeitig mit einer<br />

zum Tragen bestimmten Anstecknadel und Urkunde überreicht.<br />

Die Vorschläge für die Verleihung der Verdienstmedaille obliegen dem Stadtrat. Die Beschlussfassung<br />

für die Verleihung obliegen dem Stadtrat. Die Beschlussfassung über die Verleihung erfolgt durch den<br />

Gemeinderat.<br />

Der Stadtrat hat am 06.11.2006 über Vorschläge beraten und hierüber einen einstimmigen Beschluss<br />

gefasst.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, die nachfolgend angeführten verdienten Persönlichkeiten gemäß<br />

den Satzungen vom 06.12.1962 bzw. Statuten vom 21.12.1981 mit dem Ehrenring bzw. der Verdienstmedaille<br />

der Stadtgemeinde auszuzeichnen:<br />

Ehrenring:<br />

Stadtrat a.D. Peter Gerzer, Linzerstraße 117e<br />

Verdienstmedaillen:<br />

Mag. Meinrad Altmann, Rustonstraße 4, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

Verdienste um die Wasserrettung<br />

Reg.Rat Johann Baumgartinger,<br />

Verwaltungsdirektor LKH <strong>Gmunden</strong> a.D.<br />

KR. Friedrich Berger, Stadtplatz 50, 4690 Schwanenstadt<br />

Film-Verwertung<br />

Johann Deisenhammer, In der Au 25, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

Soziales Engagement, „Glöcklerbrauchtum Au“<br />

Gerda Eder, Satoristraße 18, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

Int. Kongresse, Fototage, Festspiele<br />

Peter Engl, Eck 34, 4810 <strong>Gmunden</strong> (Gem. Altmünster)<br />

Obmann des Diabetikervereines<br />

Franziska Karnitsch, Herakhstraße 20<br />

Pfarre <strong>Gmunden</strong> (Sternsingeraktion, Caritas)<br />

601


Erika Koch, Annastraße 14, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

jahrzehntelanges Orgel spielen evang.Kirche<br />

Alois Nußbaumer, Moosbergweg 37, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

erfolgreicher Unternehmer<br />

Martin Spitzbart, 4694 Ohlsdorf,<br />

Engagement Bücherflohmarkt der Pfarre <strong>Gmunden</strong><br />

Alfred Steinkogler,<br />

Kapellmeister der Stadtkapelle <strong>Gmunden</strong><br />

Josef Tausch, Stelzhamerstr. 2, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

ehem. Unternehmer, Vereinsunterstützer<br />

Termin für die Festsitzung des Gemeinderates: Samstag, 16. Dezember 2006, 10.30 Uhr<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

62. Verkehrsangelegenheiten:<br />

Bgm. Köppl erteilt Vzbgm. Sageder das Wort.<br />

62.1. Beratung und Beschlussfassung eines Halteverbotes auf dem Grünbergweg<br />

Vzbgm. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 21.09.2006 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung eines „Halteverbotes“ ab dem Haus Grünbergweg 9 bis 11 a vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge ein „Halteverbot“ ab dem Haus Grünbergweg 9 bis 11 a<br />

erlassen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 94d, Abs.4, lit.a), StVO 1960, BGbL. Nr. 159/1960 (eigener Wirkungsbereich), sowie die §§ 52 a)<br />

Ziffer 13 b u. § 54 Abs.1, StVO 1960, BGbL. Nr. 159/1960 i.d.g.F.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

62.2. Beratung und Beschlussfassung einer Wohnstraße Grüner Wald<br />

Vzbgm. Sageder:<br />

Nach eingehender Beratung im Verkehrsausschuss v. 16.11.2006 wird dem Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong> die Verordnung einer Wohnstraße ab dem Haus Grüner Wald Nr.1 bis Nr. 15 vorgeschlagen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> möge ab dem Haus Grüner Wald Nr. 1 bis 15 eine Wohnstraße<br />

erlassen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 94d, Abs.4, lit a) StVO 1960, BGBL. Nr. 159/1960 (eigener Wirkungsbereich), sowie die §§ 43(1), lit<br />

b, Ziffer 1, § 76 b StVO 1960, BGBL. 159/1960 i.d.g.F.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

63. Berichte des Bürgermeisters<br />

Bgm. Köppl:<br />

a)<br />

Die Wohnungsfreunde haben von LR Ackerl die Zusage für die restlichen 16 betreubaren Wohnungen<br />

in der Sonnenparksiedlung erhalten. Eine freudige Nachricht, sind doch über 100 Personen vorgemerkt.<br />

Er hofft, dass nun bald Baubeginn ist.<br />

602


)<br />

Folgende Zusagen seitens des <strong>Land</strong>es für Bedarfszuweisungen bzw. Zuschüsse liegen vor:<br />

Neue Bürgerservicestelle: € 150.000,00<br />

Winterdienst 2005/06: € 66.400,00 (einmaliger Zuschuss)<br />

Um- und Zubau Jugendzentrum „Checkpoint“: € 15.000,00<br />

c)<br />

Der Umbau des Seniorenheimes „Josefsheim“ schreitet voran. Derzeit sind alle Bewohner vorübergehend<br />

in Ersatzunterkünften in Stadl Paura untergebracht. Ein Mal in der Woche verkehrt für die Bewohner<br />

des Heimes und die Besucher ein kostenloser Pendelbus.<br />

d)<br />

Die Verlängerung der neuen Citybus-Strecke Richtung Hochkogl ist im Budget noch nicht enthalten,<br />

da zuerst die Zulassungen für die Haltestellen einzuholen sind. Sollten diese Zulassungen wider Erwarten<br />

schnell vorliegen, müssen im Nachtragsvoranschlag 2007 die Beträge berücksichtigt werden.<br />

e)<br />

Am Energiekonzept der Stadt wird fleißig gearbeitet. Nach Beratung im Stadtrat wurde die Weiterverfolgung<br />

dieses Projektes beschlossen und wird sich die Stadt einer Fachfirma aus <strong>Gmunden</strong> bedienen.<br />

f)<br />

Auch das Leaderprojekt schreitet voran. Alle Gemeinden von Traunkirchen bis Vorchdorf sind aufgefordert<br />

mitzuarbeiten und gemeinsame Projekte zu erstellen.<br />

g)<br />

Die zuständige Abteilung des <strong>Land</strong>es und die Abteilung Naturschutz haben leider betreffend Ostumfahrung<br />

noch immer keine gemeinsame Lösung gefunden. Das von LH-Stv. Hiesl festgesetzte Zeitlimit<br />

wurde ausgesetzt, da die Entscheidung nun beim <strong>Land</strong> liegt. Eine Präsentation des Projektes ist geplant,<br />

jedoch ist noch kein Termin fixiert.<br />

h)<br />

Termin für die Eröffnung der neuen Bürgerservicestelle, Am Graben: Freitag, 26.01.2007, 15:00 Uhr.<br />

i)<br />

Die Situation betreffend Kapuzinerkloster ist für die Stadt traurig. Aus der Presse ist zu entnehmen,<br />

dass das Kloster in den nächsten zwei Jahren geschlossen wird. Die Gemeinde trifft nicht die Schuld<br />

und hat die Schließung nichts mit den beabsichtigten Verkehrsplanungen der Gemeinde zu tun. Bgm.<br />

Köppl berichtet über Überlegungen hinsichtlich einer eventuellen Nutzung dieser Liegenschaft und<br />

bedauert das Gesprächsklima mit den zuständigen Verantwortlichen des Kapuzinerordens.<br />

j)<br />

Das Buch „Johannes von <strong>Gmunden</strong>“ ist erschienen und wurden mehrere Exemplare für Gemeindezwecke<br />

angekauft.<br />

k)<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Gmunden</strong> wurden durch die Post über 10 Briefkästen abmontiert. Nach Intervention<br />

liegt nun die Zusage vor, dass im Bereich Rathausplatz wieder ein Postkasten installiert wird. Weitere<br />

zwei bis drei Briefkästen, vor allem an Standorten, die für die ältere Generation wichtig sind, wurden<br />

urgiert. Da <strong>Gmunden</strong> über drei Postämter im Gemeindegebiet verfügt, wäre die Leistung eines<br />

kleinen Zuschusses vorstellbar. Weiters dankt er Herrn GR. DI Dr. Löcker, für seinen Einsatz in dieser<br />

Angelegenheit. GR. DI Dr. Löcker erklärt, dass sich auch noch andere Persönlichkeiten dafür eingesetzt<br />

haben.<br />

l)<br />

Hinsichtlich Schließung Sparmarkt Cumberland wurde ihm eine Unterschriftenlisten von Bewohnern<br />

dieses Stadtteiles übergeben. Die Liegenschaft wird verkauft und hat die Gemeinde in dieser Angelegenheit<br />

keine Handhabe.<br />

603


m)<br />

Am Montag, 18.12.2006, 08:30 Uhr, findet eine Vorstellung hinsichtlich Erlebnisbad beim <strong>Land</strong>eshauptmann<br />

statt. Bürgermeister der Nachbargemeinden sowie Vertreter der Ferienregion Traunsee<br />

werden teilnehmen und lädt er auch die Fraktionsvertreter/in ein.<br />

64. Allfälliges<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Köppl dankt für die Teilnahme und schließt die Sitzung.<br />

Schriftführer/in GR-Mitglieder Bürgermeister<br />

604

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