Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB
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weiterhin zahlreiche Details des Angebots und seiner Erstellung vom Aufgabenträger<br />
festgelegt und vertraglich geregelt werden müssen, dann sollten zumindest die nachfolgenden<br />
Anforderungen realisiert werden. Durch diese können insbesondere Innovationen auf<br />
der Angebotsseite erwartet werden. Die <strong>Kunden</strong>orientierung in der Leistungserstellung wird<br />
weiterhin allein von der Ausgestaltung des Kriterienkatalogs und den finanziellen Anreizen<br />
abhängen, wie sie vom Aufgabenträger <strong>im</strong> Verkehrsvertrag festgelegt werden. Grundlegende<br />
Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation sind hier jedoch nicht zu erwarten. Die<br />
Verkehrsunternehmen werden die Intensität ihrer Vertrags- und <strong>Kunden</strong>orientierung an der<br />
erwarteten Rendite orientieren.<br />
Die entscheidende Veränderung gegenüber dem heutigen „Behörden-ÖPNV“ erfolgt auf der<br />
planerischen Ebene. Die Entwicklung des Angebotskonzepts für den ÖPNV eines Bediengebiets<br />
sollte in einem offenen, wettbewerblichen Verfahren erfolgen, bei dem sich auch Verkehrsunternehmen<br />
beteiligen können. Vorbild ist der städtebauliche Wettbewerb. Dessen<br />
Ergebnisse sind die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Ausschreibung und Vergabe<br />
von Architekturleistungen. Für die Entwicklung eines Angebotskonzepts <strong>im</strong> ÖPNV werden<br />
lediglich einige verkehrliche Eckpunke, z.B. die vorhandene Bahnhofs- und Schieneninfrastruktur<br />
und einige Qualitätseckpunkte wie die Mindesterreichbarkeit vorgegeben. Einige<br />
wesentliche Elemente des „Behörden-ÖPNV“, bei dem Details des Verkehrsangebots von<br />
der Verkehrsplanung, Gremien und politischen Detailvorgaben best<strong>im</strong>mt werden, sind damit<br />
vermieden.<br />
Das in diesem ersten Verfahrensschritt ausgewählte Angebotskonzept wird in einem zweiten<br />
Schritt vergleichbar der heutigen Ausschreibungspraxis <strong>im</strong> Wettbewerb vergeben und die<br />
Verkehrsleistungen weitgehend wie bisher erbracht. Moderne, mit finanziellen Anreizen verbundene<br />
Steuerungsmodelle mit Zielvereinbarungen und Erfolgskontrollen sind ergänzt.<br />
Mit dem Ziel der Markt- und <strong>Kunden</strong>orientierung sollte der Verkehrsvertrag daher folgende<br />
Anforderungen erfüllen:<br />
1. Zielvereinbarungen: Diese sind ein wesentliches Steuerungsinstrument. Sie werden auf<br />
zentrale Kriterien des Verkehrsmarkts fokussiert, insbesondere die Erreichbarkeit sowie<br />
die Nachfrageentwicklung und/oder die Fahrgeldeinnahmen (<strong>ohne</strong> Ausgleichszahlungen).<br />
„Weiche“ Qualitätskriterien sind in Abgrenzung hierzu – vollständig oder teilweise,<br />
abhängig von der vom Aufgabenträger gewählten Marktnähe – Aufgabe der Verkehrsunternehmen,<br />
die diese in Eigenverantwortung festlegen, kontrollieren und entsprechend<br />
den Zielen Erreichbarkeit, Nachfrageentwicklung und Fahrgeldeinnahmen verbessern.<br />
2. Erfolgskontrollen: Erfolgskontrollen werden periodisch, teilweise kontinuierlich durchgeführt.<br />
Die Durchführung liegt be<strong>im</strong> Aufgabenträger oder wird neutralen Dritten übertragen.<br />
3. Anreize: Finanzielle Anreize werden in Form von Bonuszahlungen und Zuschusskürzungen<br />
festgelegt. Diese beziehen sich nur auf die unter Ziffer 1 genannten „harten“ Kriterien.<br />
Bei fortgesetzter Unterschreitung von Mindestanforderungen wird der Verkehrsvertrag<br />
gekündigt. Im günstigsten Fall könnte der Mangel in den beiden Folgejahren ausgeglichen<br />
sein und ein „stabiler“ Erfolg ermittelt werden.<br />
4. Qualitätsmessungen: Diese basieren hinsichtlich der Kriterien und deren Gewichtung<br />
ausschließlich auf <strong>Kunden</strong>bewertungen.<br />
5. Verfahrensfreiheit und Kostenverantwortung: Das Verkehrsunternehmen kann die Verfahren<br />
frei auswählen, muss sich diese aber vom Aufgabenträger genehmigen lassen<br />
und trägt das Erfolgsrisiko.