Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB
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Die Erreichbarkeit wird kontinuierlich von einem neutralen Dritten mit Stichproben überprüft<br />
und bewertet, nicht nur in Form von Pünktlichkeiten bei der Abfahrt bzw. Ankunft, sondern<br />
auch von Reisezeiten (eine Form von Mystery Shopping).<br />
Der Markterfolg kann an der Größe Fahrgeldeinnahmen und/oder als Fahrgastentwicklung<br />
definiert werden. Das erstgenannte „marktwirtschaftlichere“ Kriterium, ein Produkt aus Zahlungsbereitschaft<br />
und Fahrgastzahlen, ist besser dazu geeignet, die Zuschüsse zu senken.<br />
Captives, ein erheblicher Teil der Stammkunden, können jedoch nur selten auf andere Verkehrsmittel<br />
ausweichen. Eine Preisbildung am Markt findet daher nur bei den Wahlfreien<br />
statt. Das Kriterium Fahrgastzahlen ist daher besser geeignet. Ausgleichzahlungen für die<br />
Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten werden den Fahrgeldeinnahmen nicht<br />
zugeordnet, da ihr Volumen nicht auf Markterfolgen beruht. Diese <strong>Kunden</strong> werden bei der<br />
Erhebung der Fahrgastzahlen auch nicht berücksichtigt.<br />
Wenn die Zahl der verkauften Fahrkarten bzw. die Fahrgeldeinnahmen als Maß für den<br />
Markterfolg nicht ausreicht, weil z.B. 80% der Fahrgäste eine Dauerkarte nutzen, wird der<br />
Aufgabenträger – oder besser ein neutraler Dritter – die Aufgabe des Zählens der Fahrgäste<br />
und der Ein- und Aussteiger in ausgewählten Querschnitten, an Umsteigepunkten und an<br />
Haltestellen/Bahnhöfen periodisch ermitteln. Das Verkehrsunternehmen sollte dieses Monitoring<br />
nicht selbst durchführen. Die Stichprobenzählungen müssten <strong>im</strong> Verkehrsvertrag<br />
geregelt werden (Häufigkeit, Strecken, Zeiten, Unabhängigkeit der Zähler, Auswertung etc.<br />
pp.), selbstverständlich einschließlich der Konsequenzen bei Zielverfehlungen.<br />
Das Risiko liegt in dieser Struktur vollständig be<strong>im</strong> Verkehrsunternehmen. Der Aufgabenträger<br />
könnte allenfalls dann ein Risiko eingehen, wenn ein Verkehrsunternehmen ein so<br />
begeisterndes Angebot entwickelt, dass die <strong>Kunden</strong> die Busse und Bahnen stürmen, und der<br />
Aufgabenträger durch exorbitante Erfolgshonorare in Schwierigkeiten kommt. Dieses Risiko<br />
könnte jedoch „gedeckelt“, d.h. <strong>im</strong> Volumen begrenzt werden. Auch „externe“ Risiken gingen<br />
zu Lasten des Verkehrsunternehmens, z.B. Schließung von Unternehmen/Schulen und<br />
Wegfall von Berufs-/Ausbildungsverkehren, Abriss von Plattenbauten (Stadtumbau Ost) etc.<br />
pp., wenn hierfür keine Regelungen festgelegt werden. Der Nachweis müsste jedoch vom<br />
Verkehrsunternehmen geführt werden.<br />
Anreize werden durch die Beteiligung an den Tarifeinnahmen sowie über Bonus-/Malus-<br />
Regelungen erreicht. Die Bonus-/Malus-Regelungen beziehen Nachfrageentwicklung und die<br />
realisierte Erreichbarkeit sowie die eingangs genannten technischen Anforderungen ein.<br />
Dieser Ansatz ist mit den vier Bedingungen für eine EU-rechtskonforme Förderung vereinbar,<br />
die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom Juli 2003 festlegte (vgl.<br />
Kap. 2.3). Eine Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht ist rechtlich zu prüfen.<br />
Zu klären ist, ob und wie das in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelte ÖPNV-Konzept,<br />
das ein gesamtes Stadtgebiet umfasst, bei entsprechender Größe des Gebiets ggf.<br />
sinnvoll in Teilnetze aufgeteilt wird. Diese Aufgabe stellt sich vergleichbar in der Struktur des<br />
heutigen „Behörden-ÖPNV“ und in der des „Behörden-ÖPNV modern“. Da die Nachfrageentwicklung<br />
in den Teilnetzen von der Qualität des Angebots und der Nachfrageentwicklung<br />
in den benachbarten Teilnetzen abhängt, sind ggf. Ausgleichsmechanismen erforderlich.<br />
Elektronische Fahrscheine (electronic ticketing) erleichtern diesen Ausgleich.<br />
7.4 <strong>Kunden</strong>orientierung auf Bestellung: Behörden-ÖPNV modern<br />
Wenn der verkehrspolitische Gesetzgeber die Grundlagen für eine marktorientierte Struktur –<br />
aus welchem Grund auch <strong>im</strong>mer – nicht realisieren will oder aus Gründen des Vergaberechts