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Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB

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Die Erreichbarkeit wird kontinuierlich von einem neutralen Dritten mit Stichproben überprüft<br />

und bewertet, nicht nur in Form von Pünktlichkeiten bei der Abfahrt bzw. Ankunft, sondern<br />

auch von Reisezeiten (eine Form von Mystery Shopping).<br />

Der Markterfolg kann an der Größe Fahrgeldeinnahmen und/oder als Fahrgastentwicklung<br />

definiert werden. Das erstgenannte „marktwirtschaftlichere“ Kriterium, ein Produkt aus Zahlungsbereitschaft<br />

und Fahrgastzahlen, ist besser dazu geeignet, die Zuschüsse zu senken.<br />

Captives, ein erheblicher Teil der Stammkunden, können jedoch nur selten auf andere Verkehrsmittel<br />

ausweichen. Eine Preisbildung am Markt findet daher nur bei den Wahlfreien<br />

statt. Das Kriterium Fahrgastzahlen ist daher besser geeignet. Ausgleichzahlungen für die<br />

Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten werden den Fahrgeldeinnahmen nicht<br />

zugeordnet, da ihr Volumen nicht auf Markterfolgen beruht. Diese <strong>Kunden</strong> werden bei der<br />

Erhebung der Fahrgastzahlen auch nicht berücksichtigt.<br />

Wenn die Zahl der verkauften Fahrkarten bzw. die Fahrgeldeinnahmen als Maß für den<br />

Markterfolg nicht ausreicht, weil z.B. 80% der Fahrgäste eine Dauerkarte nutzen, wird der<br />

Aufgabenträger – oder besser ein neutraler Dritter – die Aufgabe des Zählens der Fahrgäste<br />

und der Ein- und Aussteiger in ausgewählten Querschnitten, an Umsteigepunkten und an<br />

Haltestellen/Bahnhöfen periodisch ermitteln. Das Verkehrsunternehmen sollte dieses Monitoring<br />

nicht selbst durchführen. Die Stichprobenzählungen müssten <strong>im</strong> Verkehrsvertrag<br />

geregelt werden (Häufigkeit, Strecken, Zeiten, Unabhängigkeit der Zähler, Auswertung etc.<br />

pp.), selbstverständlich einschließlich der Konsequenzen bei Zielverfehlungen.<br />

Das Risiko liegt in dieser Struktur vollständig be<strong>im</strong> Verkehrsunternehmen. Der Aufgabenträger<br />

könnte allenfalls dann ein Risiko eingehen, wenn ein Verkehrsunternehmen ein so<br />

begeisterndes Angebot entwickelt, dass die <strong>Kunden</strong> die Busse und Bahnen stürmen, und der<br />

Aufgabenträger durch exorbitante Erfolgshonorare in Schwierigkeiten kommt. Dieses Risiko<br />

könnte jedoch „gedeckelt“, d.h. <strong>im</strong> Volumen begrenzt werden. Auch „externe“ Risiken gingen<br />

zu Lasten des Verkehrsunternehmens, z.B. Schließung von Unternehmen/Schulen und<br />

Wegfall von Berufs-/Ausbildungsverkehren, Abriss von Plattenbauten (Stadtumbau Ost) etc.<br />

pp., wenn hierfür keine Regelungen festgelegt werden. Der Nachweis müsste jedoch vom<br />

Verkehrsunternehmen geführt werden.<br />

Anreize werden durch die Beteiligung an den Tarifeinnahmen sowie über Bonus-/Malus-<br />

Regelungen erreicht. Die Bonus-/Malus-Regelungen beziehen Nachfrageentwicklung und die<br />

realisierte Erreichbarkeit sowie die eingangs genannten technischen Anforderungen ein.<br />

Dieser Ansatz ist mit den vier Bedingungen für eine EU-rechtskonforme Förderung vereinbar,<br />

die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom Juli 2003 festlegte (vgl.<br />

Kap. 2.3). Eine Vereinbarkeit mit dem Vergaberecht ist rechtlich zu prüfen.<br />

Zu klären ist, ob und wie das in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelte ÖPNV-Konzept,<br />

das ein gesamtes Stadtgebiet umfasst, bei entsprechender Größe des Gebiets ggf.<br />

sinnvoll in Teilnetze aufgeteilt wird. Diese Aufgabe stellt sich vergleichbar in der Struktur des<br />

heutigen „Behörden-ÖPNV“ und in der des „Behörden-ÖPNV modern“. Da die Nachfrageentwicklung<br />

in den Teilnetzen von der Qualität des Angebots und der Nachfrageentwicklung<br />

in den benachbarten Teilnetzen abhängt, sind ggf. Ausgleichsmechanismen erforderlich.<br />

Elektronische Fahrscheine (electronic ticketing) erleichtern diesen Ausgleich.<br />

7.4 <strong>Kunden</strong>orientierung auf Bestellung: Behörden-ÖPNV modern<br />

Wenn der verkehrspolitische Gesetzgeber die Grundlagen für eine marktorientierte Struktur –<br />

aus welchem Grund auch <strong>im</strong>mer – nicht realisieren will oder aus Gründen des Vergaberechts

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