Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB
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spuren, Ampelvorrangschaltungen, ungenügende Parkraumbewirtschaftung, Bau neuer<br />
Parkhäuser etc. pp. Die von der Branche eingeforderten unternehmerischen Freiheiten<br />
schließen jedoch eine Verantwortung für die Nachfrageentwicklung ein. Ökonomische Steuerungsinstrumente,<br />
die an diesem Kriterium ansetzen, werden Verkehrsunternehmen weitaus<br />
stärker zu einer kreativen <strong>Kunden</strong>orientierung veranlassen als detaillierte Vorgaben beispielsweise<br />
zu den Lichtverhältnissen an der Fahrausweisausgabe und deren Kontrolle (vgl.<br />
DIN 2002: Anhang C2).<br />
Ein umfassendes Qualitätscontrolling der Sekundärtugenden durch den Aufgabenträger und<br />
hochkomplexe Anreizsysteme werden mit der Konzentration auf die Pr<strong>im</strong>ärtugenden (möglicherweise)<br />
überflüssig. Sie können – abhängig von der Veränderung des Rechtsrahmens<br />
und der Ausgestaltung des Verkehrsvertrags – vollständig in die Verantwortung der Verkehrsunternehmen<br />
übergehen.<br />
Mit der Neuorientierung der Qualitätskriterien und der Anreize werden aus Beförderungsunternehmen<br />
Erreichbarkeitsmanager. Das Ziel, aus behördenähnlichen Unternehmen <strong>Mobilitätsdienstleister</strong><br />
zu entwickeln, ist damit nicht aufgegeben. Erreichbarkeitsmanager sind ein<br />
(erster) Zwischenschritt auf dem Weg dorthin.<br />
In der Konkretisierung und Umsetzung dieses Ansatzes sollten folglich drei Zielfelder (3-<br />
Säulen-Zielkonzept, s. Tab. 4) unterschieden und wie vorgeschlagen berücksichtigt werden:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Funktionale Zielvorgaben<br />
Hierzu zählen die „harten“ und damit justiziablen Kriterien Erreichbarkeit, Nachfrage<br />
und/oder Fahrgeldeinnahmen. Diese Ziele adressieren die pr<strong>im</strong>ären, insbesondere die<br />
verkehrlichen und sozialen Aufgabe des ÖPNV sowie die Mitteleffizienz.<br />
Diese Ziele sind <strong>im</strong> Nahverkehrsplan fixiert und in einem politisch-parlamentarischen<br />
Verfahren legit<strong>im</strong>iert. Der Aufgabenträger hat hier keine Gestaltungsfreiheiten. Die Einhaltung<br />
der Ziele wird kontinuierlich bzw. periodisch vom Aufgabenträger bzw. in seinem<br />
Auftrag von neutralen Dritten kontrolliert. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.<br />
Die Zahlung von Zuschüssen ist in einem nennenswerten Umfang von der Einhaltung<br />
dieser Ziele abhängig (bis zu größenordnungsmäßig 5% des Vertragsvolumens).<br />
Qualitätszielvorgaben<br />
Hierzu zählen die „weichen Sekundärtugenden“ der <strong>Kunden</strong>zufriedenheit bei einigen<br />
(max. 10) zentralen Qualitätskriterien wie Sauberkeit der Bahnhöfe, Haltestellen und<br />
Fahrzeuge, Freundlichkeit des Personals, Fahrkomfort, Qualität der Angebotskommunikation<br />
usw.<br />
Deren Auswahl und regelmäßige Bewertung sollte allein durch die Erhebung der <strong>Kunden</strong>sicht<br />
erfolgen. Die in den skandinavischen Städten eingeführten Regelungen, Verfahren<br />
und Ausgestaltung der finanziellen Anreize können bei der Detaillierung herangezogen<br />
werden (vgl. Kap. 4.3). Die Einbeziehung in das System der finanziellen Anreize<br />
hängt vom politisch definierten „Grad der Marktorientierung“ ab.<br />
Verfahrenszielvorgaben<br />
Die Ergebnisse zahlreicher Verfahren zur Ermittlung der <strong>Kunden</strong>wünsche und der <strong>Kunden</strong>zufriedenheit<br />
bedürfen der interpretierenden Übersetzung durch Experten. Diese<br />
haben häufig innovationshemmenden Charakter. (Qualitative) Verfahren, die die Umsetzung<br />
<strong>im</strong> Unternehmen mit einbeziehen, sind <strong>im</strong> Gegensatz hierzu innovationsfördernd;<br />
ihnen ist der Vorzug zu geben.