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Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB

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spuren, Ampelvorrangschaltungen, ungenügende Parkraumbewirtschaftung, Bau neuer<br />

Parkhäuser etc. pp. Die von der Branche eingeforderten unternehmerischen Freiheiten<br />

schließen jedoch eine Verantwortung für die Nachfrageentwicklung ein. Ökonomische Steuerungsinstrumente,<br />

die an diesem Kriterium ansetzen, werden Verkehrsunternehmen weitaus<br />

stärker zu einer kreativen <strong>Kunden</strong>orientierung veranlassen als detaillierte Vorgaben beispielsweise<br />

zu den Lichtverhältnissen an der Fahrausweisausgabe und deren Kontrolle (vgl.<br />

DIN 2002: Anhang C2).<br />

Ein umfassendes Qualitätscontrolling der Sekundärtugenden durch den Aufgabenträger und<br />

hochkomplexe Anreizsysteme werden mit der Konzentration auf die Pr<strong>im</strong>ärtugenden (möglicherweise)<br />

überflüssig. Sie können – abhängig von der Veränderung des Rechtsrahmens<br />

und der Ausgestaltung des Verkehrsvertrags – vollständig in die Verantwortung der Verkehrsunternehmen<br />

übergehen.<br />

Mit der Neuorientierung der Qualitätskriterien und der Anreize werden aus Beförderungsunternehmen<br />

Erreichbarkeitsmanager. Das Ziel, aus behördenähnlichen Unternehmen <strong>Mobilitätsdienstleister</strong><br />

zu entwickeln, ist damit nicht aufgegeben. Erreichbarkeitsmanager sind ein<br />

(erster) Zwischenschritt auf dem Weg dorthin.<br />

In der Konkretisierung und Umsetzung dieses Ansatzes sollten folglich drei Zielfelder (3-<br />

Säulen-Zielkonzept, s. Tab. 4) unterschieden und wie vorgeschlagen berücksichtigt werden:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Funktionale Zielvorgaben<br />

Hierzu zählen die „harten“ und damit justiziablen Kriterien Erreichbarkeit, Nachfrage<br />

und/oder Fahrgeldeinnahmen. Diese Ziele adressieren die pr<strong>im</strong>ären, insbesondere die<br />

verkehrlichen und sozialen Aufgabe des ÖPNV sowie die Mitteleffizienz.<br />

Diese Ziele sind <strong>im</strong> Nahverkehrsplan fixiert und in einem politisch-parlamentarischen<br />

Verfahren legit<strong>im</strong>iert. Der Aufgabenträger hat hier keine Gestaltungsfreiheiten. Die Einhaltung<br />

der Ziele wird kontinuierlich bzw. periodisch vom Aufgabenträger bzw. in seinem<br />

Auftrag von neutralen Dritten kontrolliert. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.<br />

Die Zahlung von Zuschüssen ist in einem nennenswerten Umfang von der Einhaltung<br />

dieser Ziele abhängig (bis zu größenordnungsmäßig 5% des Vertragsvolumens).<br />

Qualitätszielvorgaben<br />

Hierzu zählen die „weichen Sekundärtugenden“ der <strong>Kunden</strong>zufriedenheit bei einigen<br />

(max. 10) zentralen Qualitätskriterien wie Sauberkeit der Bahnhöfe, Haltestellen und<br />

Fahrzeuge, Freundlichkeit des Personals, Fahrkomfort, Qualität der Angebotskommunikation<br />

usw.<br />

Deren Auswahl und regelmäßige Bewertung sollte allein durch die Erhebung der <strong>Kunden</strong>sicht<br />

erfolgen. Die in den skandinavischen Städten eingeführten Regelungen, Verfahren<br />

und Ausgestaltung der finanziellen Anreize können bei der Detaillierung herangezogen<br />

werden (vgl. Kap. 4.3). Die Einbeziehung in das System der finanziellen Anreize<br />

hängt vom politisch definierten „Grad der Marktorientierung“ ab.<br />

Verfahrenszielvorgaben<br />

Die Ergebnisse zahlreicher Verfahren zur Ermittlung der <strong>Kunden</strong>wünsche und der <strong>Kunden</strong>zufriedenheit<br />

bedürfen der interpretierenden Übersetzung durch Experten. Diese<br />

haben häufig innovationshemmenden Charakter. (Qualitative) Verfahren, die die Umsetzung<br />

<strong>im</strong> Unternehmen mit einbeziehen, sind <strong>im</strong> Gegensatz hierzu innovationsfördernd;<br />

ihnen ist der Vorzug zu geben.

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