Mobilitätsdienstleister ohne Kunden. Kundenorientierung im ... - WZB
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punkte. Diese sollen Zuschüsse, Defizitübernahmen, Investitionsförderungen und andere<br />
Subventionen 5 legit<strong>im</strong>ieren. Die Vertreter der Branche argumentieren daher meist mit den<br />
sozialpolitischen Aufgaben des Öffentlichen Verkehrs bzw. dem „Versorgungsauftrag“<br />
(Gemeinsame Erklärung 2000), dem Beitrag zum Funktionieren der Innenstädte, seiner<br />
Bedeutung für die regionale Wirtschaft und den Umweltschutz (VDV 2003a: 5f).<br />
Der Branchenverband VDV unterstützt in Kooperation mit der DB AG die ÖPNV-Unternehmen<br />
dabei mit Materialien. „Flächenverbrauch <strong>im</strong> Verkehr“ ist der Titel des ersten sog. VDV-<br />
Reports für Politiker, Planer und Journalisten (VDV 2001c). Das Unternehmensziel, an den<br />
<strong>Kunden</strong>wünschen orientierte Mobilitätsdienstleistungen anzubieten, kommt darin nicht vor.<br />
Die Orientierung der Verkehrsunternehmen an den beiden „Märkten“ Kunde und Aufgabenträger<br />
– die Struktur des „geteilten Markts“ – gibt Abb. 1 wieder. Diese zweiseitige Orientierung<br />
– und mit ihr die Verantwortlichkeit – ist jedoch keineswegs gleich verteilt 6 .<br />
Das Angebot und der Preis der Leistung werden nicht vom <strong>Kunden</strong> Fahrgast, sondern vom<br />
<strong>Kunden</strong> Aufgabenträger definiert. Die <strong>Kunden</strong> können – <strong>im</strong> Idealsfall – ihre Vorstellungen<br />
vom Verkehrsangebot über den Weg der politischen Einflussnahme geltend machen. Dieser<br />
Weg ist jedoch selbst für engagierte ÖPNV-Fans sehr aufwändig, ein direkter Austausch mit<br />
den Produktverantwortlichen auf der politischen Ebene besteht nur in Ausnahmefällen. In der<br />
gegenüberliegenden Richtung, gegenüber einem Verkehrsunternehmen, fehlt der <strong>Kunden</strong>rolle<br />
das zentrale Marktelement: Der Kunde kann fast nie zwischen konkurrierenden Angeboten<br />
oder vergleichbaren Dienstleistungen wählen. Zudem kann nur ein Teil der <strong>Kunden</strong><br />
seine Zufriedenheit durch die Nutzungshäufigkeit des Verkehrsmittels ausdrücken, ein<br />
erheblicher Teil gehört zur Gruppe der „Captives“, die keine Alternative haben. <strong>Kunden</strong>orientierung<br />
kann in dieser Struktur der „begrenzten Verantwortlichkeit für das Produkt“ kaum<br />
entstehen.<br />
Die Verkehrsunternehmen werden sich vielmehr an dem „Markt“ orientieren, an denen sie<br />
die höchste Rendite ihrer Aktivitäten erwarten. Bisher ist die Zusicherung von Ausgleichszahlungen<br />
mit weitaus kostengünstigeren kommunalpolitischen Aktivitäten zu erreichen, als<br />
5 Die Nutzung des Subventionsbegriffs <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem ÖPNV ist nicht eindeutig. Nach<br />
der Definition der Deutschen Bundesbank sind „Subventionen (sind) Finanzhilfen des Staates oder<br />
Steuervergünstigungen, die die Allokation der Ressourcen verzerren. Subventionen zielen typischerweise<br />
auf Unternehmen und andere Produzenten von Gütern und Dienstleistungen ab. Daneben<br />
gibt es „staatliche Leistungen, die privaten Haushalten mit dem Ziel einer Verbilligung best<strong>im</strong>mter<br />
Güter gewährt werden. Solche Zuwendungen wirken ebenfalls auf die betreffenden Wirtschaftszweige<br />
und sind damit letztlich Zahlungen an Unternehmen vergleichbar. Ein Beispiel ist die Eigenhe<strong>im</strong>zulage<br />
[...] Zum anderen zählen zu den potentiellen Empfängern von Subventionen die privaten<br />
Organisationen <strong>ohne</strong> Erwerbszweck sowie der Staat, soweit dieser private Güter und Dienstleistungen<br />
erstellt bzw. bereitstellt, obwohl dies nicht nötig ist, weil es ökonomische Gründe für ein<br />
staatliches Angebot nicht gibt.“ (zitiert nach: Boss/Rosenschon (2003: 6). Für den ÖPNV kommt<br />
das IfW – relativierend – zu der Einschätzung (ebd.: 11): „So ist es nicht klar, welcher Kategorie die<br />
Ausgleichszahlungen an Verkehrsbetriebe für den unentgeltlichen Transport Schwerbehinderter<br />
zugeordnet werden muss.“ Bewertend kommt das IfW zu dem Ergebnis: „Was die sogenannte<br />
Daseinsvorsorge betrifft, so ist zu bezweifeln, dass mit der objektbezogenen Förderung des ÖPNV<br />
das adäquate Instrument gewählt wird. Gezielte Transfers sind das bessere, weil treffsichere<br />
Instrument.“ Das IfW sieht „erheblich höhere Subventionsbeträge hinter den Verkehrsausgaben als<br />
notwenig. Es gibt demnach beträchtliche Möglichkeiten, Finanzhilfen zu kürzen“ (ebd.: 37).<br />
6 Eine umfassende Darstellung und Kritik der Rechts- und Finanzierungsstrukturen <strong>im</strong> ÖPNV, bei der<br />
das eng verwobene, intransparente Wirrwarr an Kompetenzverflechtungen mehrerer politischer<br />
Ebenen, die gegenseitigen Abhängigkeiten, Doppelförderungen etc. analysiert werden, findet sich<br />
bei Karl (2002) und Karl (2004: 21); in Berndt/Blümel (2003) ist die Innovationsfeindlichkeit der<br />
Rechts- und Finanzierungsstrukturen auch beispielhaft an einem modellhaften <strong>Mobilitätsdienstleister</strong><br />
beschrieben, dessen Angebote <strong>im</strong> gültigen Rechtsrahmen nicht realisierbar sind.