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Informations- u. Mitteilungsblatt - Stallwang

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4<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

der Widmungsverfügung über den Bürgersaal der Gemeinde<br />

<strong>Stallwang</strong> vom 22. April 2010;<br />

Eilentscheidung des Gemeinschaftsvorsitzenden der VG<br />

<strong>Stallwang</strong>, Alfons Wolf<br />

Aufgrund der Umbaumaßnahmen für die energetische Sanierung<br />

des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Stallwang</strong> kann der für Trauungen gewidmete Sitzungssaal<br />

der Gemeinde <strong>Stallwang</strong> nicht mehr genutzt werden.<br />

Die Widmung eines entsprechenden Trauungszimmers<br />

außerhalb des Dienstgebäudes ist notwendig.<br />

Nach § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz soll die Eheschließung<br />

in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden<br />

würdigen Form vorgenommen werden. Nach Nr. 14.1.1<br />

PstG-VwV müssen die Eheschließenden an einem vom Standesamt<br />

zur Vornahme von Eheschließungen bestimmten Ort<br />

persönlich anwesend sein. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften<br />

sind befugt, zu Diensträumen des<br />

Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes<br />

zu bestimmen.<br />

Der Bürgersaal im Obergeschoss des Gemeindehauses,<br />

Dorfplatz 13 in <strong>Stallwang</strong> ist ein abgeschlossener Raum mit<br />

separatem Eingang. Der Standesbeamte kann während der<br />

Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

über diesen Raum allein das Hausrecht ausüben.<br />

Dieser neu gewidmete Trauraum steht allen Bürgern der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Stallwang</strong> zur Verfügung, die<br />

beim Standesamt <strong>Stallwang</strong> die Ehe schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft<br />

begründen wollen.<br />

Der Raum wird für die Nutzung als Trauzimmer so hergerichtet,<br />

dass die Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft<br />

in der geforderten würdigen Form vorgenommen<br />

werden kann.<br />

Die Voraussetzungen für einen Trauraum außerhalb des<br />

Amtsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft sind erfüllt.<br />

Deshalb verfüge ich, dass der Bürgersaal im Gemeindehaus<br />

<strong>Stallwang</strong> zum Trauzimmer des Standesamtes <strong>Stallwang</strong> gewidmet<br />

wird.<br />

Alfons Wolf<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Friedhof Wetzelsberg<br />

Überprüfung von Grabsteinen auf Standfestigkeit<br />

Lt. Unfallverhütungsvorschrift ist die Gemeinde <strong>Stallwang</strong><br />

als Betreiber des Friedhofes zu einer jährlichen Überprüfung<br />

der Grabsteinstandsicherheit verpflichtet. Die Sicherheitsfachkraft<br />

des Landkreises Straubing-Bogen Josef Kraus und<br />

der zuständige Sachbearbeiter der Geschäftsstelle der VG<br />

<strong>Stallwang</strong> Johann Völkl werden die Überprüfung durchführen.<br />

Termin: Dienstag, 01. Juni 2010, 15.00 Uhr<br />

Die jeweiligen Grabbesitzer haben Gelegenheit, bei diesem<br />

Termin anwesend zu sein. Hierbei können sich die Bürger<br />

selbst ein Bild über die jeweilige Standfestigkeit machen.<br />

Gemeinde <strong>Stallwang</strong><br />

Alfons Wolf Bürgermeister<br />

Liaba guad aafg’hängt, als schlecht g’heirat!<br />

Imkerverein Landorf/<strong>Stallwang</strong><br />

Angebot<br />

Ab Ende Mai können Jugendliche und Junggebliebene, die<br />

Interesse dazu haben eine (selbstverständlich kostenlose)<br />

Patenschaft für ein junges Bienenvolk für diesen Sommer<br />

übernehmen. Dabei kann regelmäßig unter fachmännischer<br />

Aufsicht eines erfahrenen Imkers<br />

im Verlauf eines Sommers aktiv beobachtet werden, wie sich<br />

ein zunächst kleines Völkchen zu einem stattlichen Bienenvolk<br />

entwickelt. Evtl. benötigte Schutzkleidung wird natürlich<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Wer Lust und Laune hat, kann sich ab sofort telefonisch bei<br />

Fritz Schildbach, Tel. 09964/1031 melden.<br />

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