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SMZ Liebenau Info 01_2018

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DIE RAUCHFREIE GASTRONOMIE<br />

BEREITS NACH EINER WOCHE HATTEN 303.583 MENSCHEN<br />

DIE UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG UNTERSCHRIEBEN.<br />

Das Berliner Modell für Österreich<br />

ÖVP und FPÖ wollen ein Gesetz in Anlehnung an das Berliner<br />

Modell. Was bedeutet das? Das Berliner Modell sieht<br />

ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten vor, mit<br />

einigen Ausnahmen. Zum Beispiel darf in extra ausgewiesenen,<br />

völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und<br />

geschlossenen Nebenräumen in Gaststätten und in der<br />

„getränkegeprägten Kleingastronomie“ geraucht werden.<br />

Also eigentlich wie momentan in Österreich.<br />

Zusätzlich dürfen Personen unter 18 Jahren Gaststätten,<br />

in denen geraucht wird, nicht betreten. Es ist fraglich, ob<br />

Lokalbetreiber*innen die Ausweise kontrollieren werden.<br />

Weiters darf es in einem Raucherlokal keine vor Ort zubereiteten<br />

Speisen geben. Und das Lokal muss durch deutliche<br />

Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte<br />

gekennzeichnet sein. Eine solche Beschriftung für Raucherund<br />

Nichtrauchergasthäuser ist in Österreich übrigens<br />

schon länger gesetzlich verpflichtend.<br />

Quelle:<br />

Bundesministerium für Digitalisierung und<br />

Wirtschaftsstandort:<br />

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/<br />

public/content/99/Seite.991095.html<br />

Die Wähler*innen zeigen, was sie wollen<br />

Mit 10. Februar 2<strong>01</strong>8 endete die Online-Petition der Österreichischen Krebshilfe. Das Ergebnis ist Rekord:<br />

es wurden 468.222 Stimmen abgegeben und zur Behandlung im Nationalrat eingebracht. Bis 4. April konnten<br />

außerdem Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren abgegeben werden (DONT SMOKE).<br />

Die dort abgegebenen Stimmen zählen auch für das hoffentlich bald folgende Volksbegehren. Das Ziel lautete:<br />

„Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicherinnen und Österreicher<br />

eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2<strong>01</strong>5 beschlossenen Novelle<br />

zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).“<br />

Bereits nach kurzer Zeit waren die notwendigen 8.4<strong>01</strong> Erklärungen für die formale Einleitung eines Volksbegehrens<br />

da- letztendlich sind es sogar 591.146 geworden! Das zeigt, dass das bereits 2<strong>01</strong>5 beschlossene<br />

Gesetz einem großen Teil der Bevölkerung sehr wichtig ist. Im Sinne der Gesundheit hoffen auch wir, dass<br />

das Gesetz noch in Kraft treten wird.<br />

Quelle: Don‘t Smoke 2<strong>01</strong>8: Ärztekammer für Wien und Österreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft:<br />

https://www.dontsmoke.at/ziele-und-argumente/<br />

MAN FAND HERAUS, DASS DIE FEINSTAUBBELASTUNG<br />

IM NICHTRAUCHERBEREICH DURCH DIE ZIGARETTEN,<br />

DIE IM RAUCHERRAUM NEBENAN GERAUCHT<br />

WERDEN, UNZUMUTBAR HOCH IST.<br />

<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />

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