SMZ Liebenau Info 01_2018
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DIE RAUCHFREIE GASTRONOMIE<br />
BEREITS NACH EINER WOCHE HATTEN 303.583 MENSCHEN<br />
DIE UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG UNTERSCHRIEBEN.<br />
Das Berliner Modell für Österreich<br />
ÖVP und FPÖ wollen ein Gesetz in Anlehnung an das Berliner<br />
Modell. Was bedeutet das? Das Berliner Modell sieht<br />
ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten vor, mit<br />
einigen Ausnahmen. Zum Beispiel darf in extra ausgewiesenen,<br />
völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und<br />
geschlossenen Nebenräumen in Gaststätten und in der<br />
„getränkegeprägten Kleingastronomie“ geraucht werden.<br />
Also eigentlich wie momentan in Österreich.<br />
Zusätzlich dürfen Personen unter 18 Jahren Gaststätten,<br />
in denen geraucht wird, nicht betreten. Es ist fraglich, ob<br />
Lokalbetreiber*innen die Ausweise kontrollieren werden.<br />
Weiters darf es in einem Raucherlokal keine vor Ort zubereiteten<br />
Speisen geben. Und das Lokal muss durch deutliche<br />
Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte<br />
gekennzeichnet sein. Eine solche Beschriftung für Raucherund<br />
Nichtrauchergasthäuser ist in Österreich übrigens<br />
schon länger gesetzlich verpflichtend.<br />
Quelle:<br />
Bundesministerium für Digitalisierung und<br />
Wirtschaftsstandort:<br />
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/<br />
public/content/99/Seite.991095.html<br />
Die Wähler*innen zeigen, was sie wollen<br />
Mit 10. Februar 2<strong>01</strong>8 endete die Online-Petition der Österreichischen Krebshilfe. Das Ergebnis ist Rekord:<br />
es wurden 468.222 Stimmen abgegeben und zur Behandlung im Nationalrat eingebracht. Bis 4. April konnten<br />
außerdem Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren abgegeben werden (DONT SMOKE).<br />
Die dort abgegebenen Stimmen zählen auch für das hoffentlich bald folgende Volksbegehren. Das Ziel lautete:<br />
„Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicherinnen und Österreicher<br />
eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2<strong>01</strong>5 beschlossenen Novelle<br />
zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).“<br />
Bereits nach kurzer Zeit waren die notwendigen 8.4<strong>01</strong> Erklärungen für die formale Einleitung eines Volksbegehrens<br />
da- letztendlich sind es sogar 591.146 geworden! Das zeigt, dass das bereits 2<strong>01</strong>5 beschlossene<br />
Gesetz einem großen Teil der Bevölkerung sehr wichtig ist. Im Sinne der Gesundheit hoffen auch wir, dass<br />
das Gesetz noch in Kraft treten wird.<br />
Quelle: Don‘t Smoke 2<strong>01</strong>8: Ärztekammer für Wien und Österreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft:<br />
https://www.dontsmoke.at/ziele-und-argumente/<br />
MAN FAND HERAUS, DASS DIE FEINSTAUBBELASTUNG<br />
IM NICHTRAUCHERBEREICH DURCH DIE ZIGARETTEN,<br />
DIE IM RAUCHERRAUM NEBENAN GERAUCHT<br />
WERDEN, UNZUMUTBAR HOCH IST.<br />
<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />
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