SMZ Liebenau Info 01_2018

03.04.2023 Aufrufe

PRAXIS UND BERATUNG SozialCard: Information und Änderungen VON OTTILIE VONBANK 38 SMZ INFO FRÜHJAHR 2018 Seit Oktober 2012 haben Grazer*innen mit geringem Einkommen Anspruch auf die sogenannte „SozialCard“. Das betrifft Menschen, die monatlich nicht mehr als 996,62 Euro verdienen. Seit 2018 gibt es einige Änderungen im Zusammenhang mit der SozialCard, die hier mitunter beschrieben sind. Was ist die SozialCard eigentlich? Die SozialCard ist ein Ausweis im Scheckkartenformat. Ihr Besitz bietet einige Zuschüsse und Vergünstigungen, wie z. B.: • Jahreskarte für Grazer Öffis für 50 € • Geldleistungen: Energiekostenzuschuss, Weihnachtsbeihilfe, finanzielle Unterstützung für Schulsachen • günstig einkaufen in VinziMärkten und weiteren Geschäften (Liste im Sozialamt), Lebensmittel der Tafel • Kulturpass und andere Vergünstigungen für kulturelle Angebote • kostenlose Nachhilfe • Befreiung bei der Hundeabgabe • NEU: verbilligter Zugang zu Grazer Sportvereinen für Kinder Anspruch auf die Ausstellung einer SozialCard haben: • Menschen mit Hauptwohnsitz in Graz (NEU: seit mindestens 12 Monaten) • Menschen mit GIS-Gebührenbefreiung (oder Sozialhilfe, Mindestsicherung bzw. Leitungen nach Behindertengesetz seit mind. 3 Monaten) • volljährige Menschen (ab 18 Jahren) Für Migrant*innen wurden die Bedingungen für die Ausstellung einer SozialCard 2018 erschwert: • Alle Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und nach dem 01.01.2016 nach Graz gekommen sind, müssen eine „Integrationserklärung“ unterschreiben (siehe graz.at). • Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich gelebt ODER Deutsch Niveau A2 und den Wertekurs erfolgreich absolviert haben. Was ist noch NEU seit 01.01.2018? Der Energiekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Die Anträge können online oder in den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Eine Ausnahme gibt es: Menschen mit Mindestpension müssen keinen Antrag stellen und bekommen das Geld auch weiterhin automatisch überwiesen. Sie möchten wissen, ob Sie auch Anspruch auf eine SozialCard haben und/ oder benötigen Hilfe beim Beantragen? Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie gerne beim Antrag! Informationen unter: Anahita Sharifgerami 0650/ 67 35 146 oder Ottilie Vonbank 0664/ 16 51 471 Quellen: SOZIALCARD-Flyer, grazervp.at, graz.at

PFLEGEGELDBERATUNG JACKY-COOL-CHECK Neues Beratungsangebot im SMZ: Pflegegeldberatung VON ANAHITA SHARIFGERAMI & WOLFGANG SELLITSCH Meist stellt ein Sturz, ein Unfall oder auch eine altersbedingte Erkrankung die Betroffenen vor die Situation, dass unverzüglich Hilfe zur Bewältigung des Alltages nötig ist. Häufig fehlen dazu aber die finanziellen Mittel und bei alleinstehenden Personen auch eine entsprechende Betreuung. Fehlende Informationen zum Pflegegeld stellen für Betroffene die größte Barriere bei der Inanspruchnahme dar. Hinzu kommt häufig die Scheu, soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bezug von Pflegegeld ist auch Voraussetzung für anderweitige Sozialleistungen, wie z. B. Gebührenbefreiung, Pflegezuschüsse für Ersatzpflege, steuerliche Begünstigungen, 24-Stunden-Betreuung und letztlich für die Aufnahme in ein Pflegeheim. In der Stadt Graz beziehen rund 18.000 Menschen Pflegegeld Der Großteil der pflegebedürftigen Personen ist den Pflegestufen 1-3 zugeordnet. In den letzten Jahren gab es in den Pflegestufen 1 und 2 eine stufenweise Anhebung der Zugangsvoraussetzungen. Das hat zur Folge, dass pflegebedürftige Menschen erst bei einem erheblichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden/ Monat anspruchsberechtigt sind. In unserer Beratung klären wir mit Ihnen den konkreten Pflege- und Hilfebedarf, damit vom Gutachter die richtige Pflegestufe zuerkannt wird. Insbesondere bei häuslicher Pflege, sind Sachverständige von der Information durch Betroffene und Angehörige abhängig, damit die entsprechende Pflegestufe zuerkannt werden kann. Seit Oktober 2017 bieten wir im Auftrag des Sozialamtes der Stadt Graz auch Unterstützung und nachgehende Betreuung als Pflegeprävention in der Nachbarschaft an. Das heißt: Unsere Sozialarbeiterin und unser Jurist stehen Ihnen kostenlos und anonym im SMZ Liebenau sowie in den Außenstellen am Grünanger und in Jakomini zur Verfügung. Im Bedarfsfall werden auch Hausbesuche durchgeführt. In diesen Gesprächen helfen wir Ihnen, die für Sie passgenaue Unterstützung zu organisieren. In enger Kooperation mit der Pflegedrehscheibe der Stadt Graz und mobilen Diensten beraten wir Sie über die gesetzlichen Voraussetzungen von Pflegefinanzierungsmöglichkeiten. Zusätzlich bieten wir Hilfestellung bei der Antragstellung bzw. im Verfahren an. Dazu zählt letztlich auch die Überprüfung von Pflegegeldbescheiden, wenn es zu einer Verschlechterung kommt oder die Einstufung angezweifelt wird. Ein Beispiel dafür, wie die Beratung aussehen kann: Ein älterer Mann, dessen Frau vor Kurzem verstorben ist, nimmt Kontakt mit dem SMZ auf. Aufgrund seines verschlechterten gesundheitlichen Zustandes hat er bereits einen Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt. In Vorbereitung auf die ärztliche Untersuchung im Zuge des Antrages, wird mit ihm genauestens besprochen, in welchen Bereichen er eingeschränkt ist und wobei er Unterstützung benötigt. Ebenso wird er darüber informiert, wie er eine Hilfe im Haushalt bekommt und jemanden, der für ihn die Einkäufe erledigt und ihn zu seinem Arzt begleitet. Da ihm manchmal schwindelig ist und er sich oft unsicher auf den Beinen fühlt, unterstützt ihn bei der Organisation auch eine Rufhilfe. Oft tritt der Zeitpunkt, ab dem es alleine zu Hause nicht mehr geht, unerwartet und in einer schwierigen Lebenslage ein. Die Situation kann dann für die Betroffenen und Angehörigen überwältigend und überfordernd sein. Ein Gespräch kann helfen: • bei dem die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden • gemeinsam Anträge gestellt werden • die häusliche Situation mit Außenstehenden von einer anderen Perspektive betrachtet werden kann Unterstützung und Information in Pflegegeldangelegenheiten: Welche Formen der Unterstützung passen zu mir? Was ist der Unterschied zwischen Hauskrankenpflege, 24-Stunden-Pflege und mobilen Diensten? Wie kann ich meine Pflege finanzieren? Informationen und Terminvereinbarung unter: Anahita Sharifgerami, BA 0650 67 35 146 / sharifgerami@smz.at Hausbesuche auf Anfrage! SMZ INFO FRÜHJAHR 2018 39

PRAXIS UND BERATUNG<br />

SozialCard: <strong>Info</strong>rmation und Änderungen<br />

VON OTTILIE VONBANK<br />

38<br />

<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />

Seit Oktober 2<strong>01</strong>2 haben Grazer*innen mit geringem<br />

Einkommen Anspruch auf die sogenannte<br />

„SozialCard“. Das betrifft Menschen, die<br />

monatlich nicht mehr als 996,62 Euro verdienen.<br />

Seit 2<strong>01</strong>8 gibt es einige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der SozialCard, die hier mitunter<br />

beschrieben sind.<br />

Was ist die SozialCard eigentlich?<br />

Die SozialCard ist ein Ausweis im Scheckkartenformat.<br />

Ihr Besitz bietet einige Zuschüsse und Vergünstigungen,<br />

wie z. B.:<br />

• Jahreskarte für Grazer Öffis für 50 €<br />

• Geldleistungen: Energiekostenzuschuss,<br />

Weihnachtsbeihilfe, finanzielle Unterstützung<br />

für Schulsachen<br />

• günstig einkaufen in VinziMärkten und weiteren<br />

Geschäften (Liste im Sozialamt), Lebensmittel<br />

der Tafel<br />

• Kulturpass und andere Vergünstigungen für<br />

kulturelle Angebote<br />

• kostenlose Nachhilfe<br />

• Befreiung bei der Hundeabgabe<br />

• NEU: verbilligter Zugang zu Grazer Sportvereinen<br />

für Kinder<br />

Anspruch auf die Ausstellung einer SozialCard<br />

haben:<br />

• Menschen mit Hauptwohnsitz in Graz<br />

(NEU: seit mindestens 12 Monaten)<br />

• Menschen mit GIS-Gebührenbefreiung (oder<br />

Sozialhilfe, Mindestsicherung bzw. Leitungen<br />

nach Behindertengesetz seit mind. 3 Monaten)<br />

• volljährige Menschen (ab 18 Jahren)<br />

Für Migrant*innen wurden die Bedingungen für<br />

die Ausstellung einer SozialCard 2<strong>01</strong>8 erschwert:<br />

• Alle Menschen, die keine österreichische<br />

Staatsbürgerschaft haben und nach dem<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>6 nach Graz gekommen sind,<br />

müssen eine „Integrationserklärung“ unterschreiben<br />

(siehe graz.at).<br />

• Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich seit<br />

mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Österreich<br />

gelebt ODER Deutsch Niveau A2 und<br />

den Wertekurs erfolgreich absolviert haben.<br />

Was ist noch NEU seit <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>8?<br />

Der Energiekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe<br />

müssen jedes Jahr neu beantragt werden.<br />

Die Anträge können online oder in den Servicestellen<br />

der Stadt Graz gestellt werden. Eine Ausnahme<br />

gibt es: Menschen mit Mindestpension müssen keinen<br />

Antrag stellen und bekommen das Geld auch<br />

weiterhin automatisch überwiesen.<br />

Sie möchten wissen, ob Sie auch<br />

Anspruch auf eine SozialCard<br />

haben und/ oder benötigen Hilfe<br />

beim Beantragen?<br />

Wir beantworten Ihre Fragen und<br />

unterstützen Sie gerne beim Antrag!<br />

<strong>Info</strong>rmationen unter:<br />

Anahita Sharifgerami<br />

0650/ 67 35 146<br />

oder<br />

Ottilie Vonbank<br />

0664/ 16 51 471<br />

Quellen: SOZIALCARD-Flyer, grazervp.at, graz.at

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