SMZ Liebenau Info 01_2018
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PRAXIS UND BERATUNG<br />
Aus der Praxis:<br />
Fragen an die Ordinations-Assistentinnen<br />
GESAMMELT VON LISA STROZER UND KARIN SITTINGER<br />
36<br />
<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />
Die Medikamente bekomme ich immer von meinem<br />
Hausarzt/ meiner Hausärztin! Die müssen<br />
doch auf meiner e-card stehen? Oder im System<br />
gespeichert sein?<br />
Diese Fragen höre ich vor allem, wenn neue Patient*innen<br />
oder Vertretungspatient*innen ohne Unterlagen<br />
in die Ordination kommen. Die Antwort<br />
lautet leider: Nein. Niedergelassene Ärzt*innen<br />
sind ihre eigenen Chefs und ihre Computerprogramme<br />
sind nicht miteinander verbunden. Auf<br />
der e-Card sind nur folgende Daten gespeichert:<br />
• Vor- und Nachname, inklusive Titel<br />
(z. B.: Ing., Dr., MA, …)<br />
• Ihre Versicherungsnummer<br />
Nicht ersichtlich sind alle anderen Daten wie: Adresse,<br />
behandelnde/r Hausarzt/Hausärztin, Medikamente,<br />
Diagnosen, Impfungen, Allergien, Befunde<br />
aus dem Krankenhaus, Laborergebnisse, Telefonnummer<br />
und so weiter. Momentan werden Ihre Daten<br />
also nur lokal, das heißt am Computer in der<br />
Ordination, gespeichert.<br />
Was bedeutet das in der Praxis? Ein Beispiel: Frau<br />
Meier ist seit Jahren bei Ärztin „A“ und bekommt<br />
von ihr seit mehreren Monaten Blutdrucksenker verschrieben.<br />
Eines Tages bemerkt Frau Meier, dass<br />
ihre Tabletten bald leer sind und ihre Hausärztin aber<br />
Urlaub hat. Deshalb macht sie sich auf den Weg zu<br />
der Vertretung, die ihre Ärztin „A“ angegeben hat.<br />
Bei Arzt „B“ angekommen, bei dem Frau Meier<br />
noch nie zuvor gewesen ist, möchte sie, so wie sie<br />
es gewohnt ist, das benötigte Rezept abholen. Aber<br />
alles ist anders als bei Ärztin „A“. Zuerst muss sie<br />
lange in der Schlange stehen und dann, als sie an<br />
der Reihe ist, der Sprechstundenhilfe einen Ausweis<br />
vorzeigen und viele Fragen beantworten. Wie heißt<br />
Ihre Hausärztin? Wo wohnen Sie? Wer ist Ihr Arbeitgeber?<br />
Frau Meier versteht nicht ganz, warum. Sie<br />
will doch nur ihre Tabletten. „Welche Tabletten brauchen<br />
Sie denn, Frau Meier?“, fragt die Sprechstundenhilfe.<br />
„Die, die ich immer habe. So kleine weiße<br />
sind‘s!“. Es ist ihr einfach entfallen, wie die Tabletten<br />
heißen. Die Dame an der Anmeldung wird ein wenig<br />
ungeduldig. „Haben Sie einen Befund oder ein Verordnungsblatt<br />
mit?“ Nein, so etwas hat Frau Meier<br />
auch nicht dabei. „Ich glaube Sie fangen mit einem<br />
‚C‘ an, auf jeden Fall sind 30 Stück in der Packung<br />
und ich habe nur noch zwei zu Hause“, versucht<br />
es Frau Meier weiter. Die Sprechstundenhilfe sagt:<br />
„Frau Meier, ich kann Ihnen so nicht helfen. Ich<br />
muss wissen wie die Tabletten heißen und welche<br />
Stärke sie brauchen.“ Die Situation ist ausweglos<br />
und Frau Meier bleibt nichts anderes übrig, als nach<br />
Hause zu gehen, die Tablettenschachtel zu suchen<br />
und erneut die Ordination von Arzt „B“ aufzusuchen.<br />
Wieso muss ich einen Ausweis vorzeigen, bevor<br />
ich behandelt werde? Reicht es nicht, wenn ich die<br />
e-card mithabe?<br />
Nein, Ihre e-card könnte theoretisch auch illegalerweise<br />
von einer anderen Person benutzt werden,<br />
da sie (noch) kein Foto enthält. Damit eine „missbräuchliche<br />
Verwendung“ verhindert wird, müssen<br />
zusätzlich zur e-card amtliche Lichtbildausweise in<br />
Ordinationen (zumindest beim ersten Besuch) und<br />
Krankenhäusern vorgezeigt werden. So schreibt es<br />
der Gesetzgeber vor. Sollten Sie also in nächster<br />
Zeit das Krankenhaus oder eine fremde Ordination<br />
aufsuchen, nehmen Sie unbedingt Ihre e-card UND<br />
einen Reisepass, Führerschein oder anderen Ausweis<br />
mit Foto mit.<br />
Übrigens: Im Nationalrat und Bundesrat wurde<br />
die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass ab<br />
2<strong>01</strong>9 auf neuen e-cards ein Foto der Karteninhaberin<br />
bzw. des Karteninhabers aufgebracht wird.<br />
Wie lange sind Zuweisungen bzw. Überweisungen<br />
zu Fachärzt*innen gültig?<br />
Die Überweisung gilt ab Ausstellung 4 Wochen.<br />
Manchmal kommt es vor, dass Patient*innen auf<br />
einen Termin bei der Fachärztin oder dem Facharzt<br />
(z. B.: Innere Medizin; Haut- und Geschlechtskrankheiten;<br />
HNO) mehrere Wochen oder sogar Monate<br />
warten müssen. Das ist meist abhängig von der<br />
Dringlichkeit einer Untersuchung.<br />
Wenn Sie einen Termin bekommen haben, Ihre<br />
Überweisung an dem Datum aber nicht mehr gültig<br />
ist, können Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin<br />
einfach um eine Neuausstellung bitten.