03.04.2023 Aufrufe

SMZ Liebenau Info 01_2018

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PRAXIS UND BERATUNG<br />

Aus der Praxis:<br />

Fragen an die Ordinations-Assistentinnen<br />

GESAMMELT VON LISA STROZER UND KARIN SITTINGER<br />

36<br />

<strong>SMZ</strong> INFO FRÜHJAHR 2<strong>01</strong>8<br />

Die Medikamente bekomme ich immer von meinem<br />

Hausarzt/ meiner Hausärztin! Die müssen<br />

doch auf meiner e-card stehen? Oder im System<br />

gespeichert sein?<br />

Diese Fragen höre ich vor allem, wenn neue Patient*innen<br />

oder Vertretungspatient*innen ohne Unterlagen<br />

in die Ordination kommen. Die Antwort<br />

lautet leider: Nein. Niedergelassene Ärzt*innen<br />

sind ihre eigenen Chefs und ihre Computerprogramme<br />

sind nicht miteinander verbunden. Auf<br />

der e-Card sind nur folgende Daten gespeichert:<br />

• Vor- und Nachname, inklusive Titel<br />

(z. B.: Ing., Dr., MA, …)<br />

• Ihre Versicherungsnummer<br />

Nicht ersichtlich sind alle anderen Daten wie: Adresse,<br />

behandelnde/r Hausarzt/Hausärztin, Medikamente,<br />

Diagnosen, Impfungen, Allergien, Befunde<br />

aus dem Krankenhaus, Laborergebnisse, Telefonnummer<br />

und so weiter. Momentan werden Ihre Daten<br />

also nur lokal, das heißt am Computer in der<br />

Ordination, gespeichert.<br />

Was bedeutet das in der Praxis? Ein Beispiel: Frau<br />

Meier ist seit Jahren bei Ärztin „A“ und bekommt<br />

von ihr seit mehreren Monaten Blutdrucksenker verschrieben.<br />

Eines Tages bemerkt Frau Meier, dass<br />

ihre Tabletten bald leer sind und ihre Hausärztin aber<br />

Urlaub hat. Deshalb macht sie sich auf den Weg zu<br />

der Vertretung, die ihre Ärztin „A“ angegeben hat.<br />

Bei Arzt „B“ angekommen, bei dem Frau Meier<br />

noch nie zuvor gewesen ist, möchte sie, so wie sie<br />

es gewohnt ist, das benötigte Rezept abholen. Aber<br />

alles ist anders als bei Ärztin „A“. Zuerst muss sie<br />

lange in der Schlange stehen und dann, als sie an<br />

der Reihe ist, der Sprechstundenhilfe einen Ausweis<br />

vorzeigen und viele Fragen beantworten. Wie heißt<br />

Ihre Hausärztin? Wo wohnen Sie? Wer ist Ihr Arbeitgeber?<br />

Frau Meier versteht nicht ganz, warum. Sie<br />

will doch nur ihre Tabletten. „Welche Tabletten brauchen<br />

Sie denn, Frau Meier?“, fragt die Sprechstundenhilfe.<br />

„Die, die ich immer habe. So kleine weiße<br />

sind‘s!“. Es ist ihr einfach entfallen, wie die Tabletten<br />

heißen. Die Dame an der Anmeldung wird ein wenig<br />

ungeduldig. „Haben Sie einen Befund oder ein Verordnungsblatt<br />

mit?“ Nein, so etwas hat Frau Meier<br />

auch nicht dabei. „Ich glaube Sie fangen mit einem<br />

‚C‘ an, auf jeden Fall sind 30 Stück in der Packung<br />

und ich habe nur noch zwei zu Hause“, versucht<br />

es Frau Meier weiter. Die Sprechstundenhilfe sagt:<br />

„Frau Meier, ich kann Ihnen so nicht helfen. Ich<br />

muss wissen wie die Tabletten heißen und welche<br />

Stärke sie brauchen.“ Die Situation ist ausweglos<br />

und Frau Meier bleibt nichts anderes übrig, als nach<br />

Hause zu gehen, die Tablettenschachtel zu suchen<br />

und erneut die Ordination von Arzt „B“ aufzusuchen.<br />

Wieso muss ich einen Ausweis vorzeigen, bevor<br />

ich behandelt werde? Reicht es nicht, wenn ich die<br />

e-card mithabe?<br />

Nein, Ihre e-card könnte theoretisch auch illegalerweise<br />

von einer anderen Person benutzt werden,<br />

da sie (noch) kein Foto enthält. Damit eine „missbräuchliche<br />

Verwendung“ verhindert wird, müssen<br />

zusätzlich zur e-card amtliche Lichtbildausweise in<br />

Ordinationen (zumindest beim ersten Besuch) und<br />

Krankenhäusern vorgezeigt werden. So schreibt es<br />

der Gesetzgeber vor. Sollten Sie also in nächster<br />

Zeit das Krankenhaus oder eine fremde Ordination<br />

aufsuchen, nehmen Sie unbedingt Ihre e-card UND<br />

einen Reisepass, Führerschein oder anderen Ausweis<br />

mit Foto mit.<br />

Übrigens: Im Nationalrat und Bundesrat wurde<br />

die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass ab<br />

2<strong>01</strong>9 auf neuen e-cards ein Foto der Karteninhaberin<br />

bzw. des Karteninhabers aufgebracht wird.<br />

Wie lange sind Zuweisungen bzw. Überweisungen<br />

zu Fachärzt*innen gültig?<br />

Die Überweisung gilt ab Ausstellung 4 Wochen.<br />

Manchmal kommt es vor, dass Patient*innen auf<br />

einen Termin bei der Fachärztin oder dem Facharzt<br />

(z. B.: Innere Medizin; Haut- und Geschlechtskrankheiten;<br />

HNO) mehrere Wochen oder sogar Monate<br />

warten müssen. Das ist meist abhängig von der<br />

Dringlichkeit einer Untersuchung.<br />

Wenn Sie einen Termin bekommen haben, Ihre<br />

Überweisung an dem Datum aber nicht mehr gültig<br />

ist, können Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin<br />

einfach um eine Neuausstellung bitten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!