1. Brasilien - Rohkraft.net
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<strong>1.</strong> <strong>Brasilien</strong><br />
11 Gesetz 20.018, Ley Corta II.<br />
3 Chile<br />
Regulierte Stromtarife<br />
neu bestimmt, dass auch die Verteilungsunternehmen<br />
<strong>1.</strong>2 Beim Marktakteure Stromverkauf an | <strong>1.</strong>3 Kleinverbraucher Gesetzliche (< Rahmenbedingungen<br />
0,5 MW) angemessen die Übertragungskosten mit zu tragen<br />
sind staatlich festgelegte maximale Stromtarife zu haben, die vormals nur den Erzeugern angelastet<br />
berücksichtigen. Diese regulierten Tarife basieren auf wurden. Die Nutzung der Verteilungs<strong>net</strong>ze durch<br />
den Einkaufspreisen der Verteilungsunternehmen, die Stromproduzenten zur direkten Belieferung von<br />
halbjährlich festgelegt werden und auf einem Valor Großabnehmern wurde neu geregelt. Die Leistungs-<br />
Agregado de Distribución (VAD), der die Investitionsgrenze für freie Stromkunden ohne regulierte Tarife<br />
und Betriebskosten des Verteilungs<strong>net</strong>zwerks umfasst wurde auf 500 kW abgesenkt. Zugleich wurde die<br />
und alle vier Jahre neu bestimmt wird. Zudem müssen Abnehmerseite in Konfliktfällen gestärkt, so z.B. bei<br />
bei der Festlegung des Einkaufspreises der Verteiler die wirtschaftlichen Ausfällen wegen unterbrochener<br />
Berechnungen der Regulierungsbehörde mit den aktu- Stromversorgung, wofür in der Vergangenheit nur eine<br />
ellen Marktpreisen verglichen werden. Sofern der unzureichende Kompensation zugestanden wurde.<br />
kalkulierte Preis mehr als 10% über oder unter dem Außerdem schafft das Ley Corta I grundlegende<br />
Referenzwert des freien Marktes liegt, müssen Anpas- Voraussetzungen für die Integration (nicht-konventiosungen<br />
vorgenommen werden.<br />
neller) erneuerbarer Energien in den Strommarkt.<br />
Für elektrische Inselsysteme mit einem Leistungsbedarf<br />
von 1,5 MW oder weniger ist gesetzlich die Vereinbarung<br />
von maximalen Tarifen zwischen der lokalen<br />
Verwaltung und dem Verteilungsunternehmen vorgeschrieben.<br />
Neues Elektrizitätsgesetz<br />
Zwischen Anfang 1998 und Mai 1999 kam es durch<br />
eine extreme Trockenperiode zu einer weit reichenden<br />
Versorgungskrise und zu Rationierungen in der Stromverteilung,<br />
die durch Mängel im Management der Energieversorger,<br />
ungenügende rechtliche Bestimmungen<br />
und Fehler bei der staatlichen Aufsicht verstärkt<br />
wurden. Als Konsequenz daraus wurde 1999 eine<br />
Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (Ley 19.613)<br />
auf den Weg gebracht, das unter anderem der SEC die<br />
Macht zusprach, die Energieversorger verstärkt zu<br />
beaufsichtigen und bei der Verletzung von Versorgungspflichten<br />
Strafgelder zu verhängen. Etliche<br />
Passagen des Gesetzes wurden allerdings als nicht verfassungskonform<br />
zurückgewiesen.<br />
Nach mehrjährigem Diskussionsprozess wurde deshalb<br />
im Januar 2004 im Senat und Parlament eine weitere<br />
Änderung des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet<br />
(Gesetz 19.940, Ley Corta I). Es regelt die Verbindung<br />
der Verbund<strong>net</strong>ze und schreibt die Verantwortlichkeiten<br />
bei einem Ausfall der Versorgung fest. Außerdem wird<br />
Mit der zweiten Änderung des Elektrizitätsgesetzes 11 ,<br />
die im Mai 2005 in Kraft trat und eine Reaktion auf die<br />
Versorgungskrise als Folge der argentinischen Beschränkungen<br />
beim Export von Erdgas darstellt, wurden<br />
die Grundlagen zur weiteren Entwicklung des Energiesektors<br />
durch regulatorische und ökonomische Anreize<br />
für Privatinvestoren von Erzeugungsanlagen gelegt.<br />
Verteilungsunternehmen müssen nun öffentliche Ausschreibungen<br />
für Stromlieferungen durchführen, die<br />
zur Deckung der Nachfrage auf dem regulierten Markt<br />
dienen. Hierzu werden Verträge mit langfristiger preislicher<br />
Bindung abgeschlossen, die den Erzeugern eine<br />
erhöhte Investitionssicherheit bieten. Diese gesetzliche<br />
Änderung hat dazu beigetragen, dass mittlerweise<br />
Investoren für rund 60 neue Erzeugungsprojekte mit<br />
einer Gesamtkapazität von 1<strong>1.</strong>800 MW und einem<br />
Investitionsvolumen von 12 Mrd. US$ ihr Interesse<br />
bekundet haben.<br />
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