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1. Brasilien - Rohkraft.net

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44<br />

3 Chile<br />

Ministerium für öffentliche Arbeiten<br />

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten (Ministerio<br />

de Obras Públicas) vergibt Wasserrechte unter Berücksichtigung<br />

der im Wassergesetz von 1981 festgelegten<br />

Prinzipien. Danach werden befristete und in der Regel<br />

kostenlose Nutzungskonzessionen an jede Privatperson<br />

oder -gesellschaft erteilt. Eine Pflicht zur Nutzung<br />

besteht allerdings nicht. Diese Regelung hat dazu<br />

beigetragen, dass sich insbesondere Endesa in weiten<br />

Landesteilen Wasserrechte gesichert hat, ohne diese<br />

aktuell zur Stromerzeugung zu benötigen.<br />

3.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

Bereits in den frühen 1980er Jahren wurden die ehemals<br />

staatlichen Stromversorgungsunternehmen horizontal<br />

und vertikal entbündelt und anschließend privatisiert.<br />

Dem Staat kommt vorwiegend eine regulative und<br />

kontrollierende Funktion zu, die von der Comisión<br />

Nacional de Energía wahrgenommen wird. Eine staatliche<br />

Planung für den Stromerzeugungssektor findet<br />

nicht statt. Allerdings erstellt CNE jährlich einen Indikativplan<br />

(Plan indicativo de obras) für den erwarteten<br />

Kraftwerksausbau aufgrund von Bedarfsanalysen.<br />

Dieser Plan ist ein Instrument zur Preisbestimmung<br />

(Knotenpreis) und enthält keine Verpflichtung zur<br />

Umsetzung.<br />

Wettbewerbliche Marktordnung<br />

Freier Wettbewerb bei Stromerzeugung und ein garantierter<br />

Netzzugang wurden mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz<br />

von 1982 festgeschrieben. 9 Erzeugungslizenzen<br />

sind nicht erforderlich. Allerdings konnten<br />

kleine Anlagen mit unter 20 MW Leistung in der Vergangenheit<br />

nicht am Strommarkt teilnehmen, weil nur<br />

Anlagen ab einer Mindestgröße im CDEC repräsentiert<br />

waren. Übertragungsleitungen können von jedermann<br />

gebaut und besessen werden. Sofern die Netzkapazitäten<br />

es zulassen, müssen die Netzbetreiber den Stromtransport<br />

zur Durchleitung an Verbraucher oder zum Verkauf<br />

auf dem Spotmarkt hinnehmen. Allerdings haben<br />

unzureichende Regelungen zur Bestimmung der Transportkosten<br />

in der Vergangenheit mehrfach zu Disputen<br />

geführt. Wenn aufgrund zusätzlicher Stromübertragungen<br />

Netzverstärkungen erforderlich sind, muss<br />

die hiermit verbundene Kostenlast und deren Verteilung<br />

zwischen Nutzern und Netzbetreibern verhandelt<br />

werden.<br />

Konzessionen für Stromverteiler<br />

Die Stromverteilung und der Verkauf von Strom an<br />

Tarifkunden werden als öffentliche Dienstleistungen<br />

mit Monopolcharakter betrachtet, für deren Durchführung<br />

eine Konzession des Wirtschaftsministeriums<br />

erforderlich ist. Im Gegenzug haben Verteilungsunternehmen<br />

die Pflicht, Kunden mit Strom zu versorgen,<br />

die an ihr Versorgungssystem angeschlossen sind oder<br />

sich in ihrem Dienstleistungsbereich befinden. Ein<br />

exklusives Versorgungsrecht für bestimmte Regionen<br />

wird jedoch mit der Erteilung von Konzessionen nicht<br />

zugestanden, sodass sich teilweise die Versorgungsgebiete<br />

der Verteiler überschneiden. Ein sicherer Strombezug<br />

wird durch mehrjährige Verträge zwischen den<br />

Erzeugern und den Verteilern gewährleistet.<br />

Freie Versorgerwahl<br />

Großverbraucher mit einem Leistungsbedarf von mehr<br />

als 2 MW können ihren Strombedarf zu frei verhandelten<br />

Preisen direkt bei den Produzenten oder Verteilern einkaufen.<br />

10 Umgekehrt können Stromerzeuger ihren Strom<br />

außerdem an das jeweilige Lastverteilungszentrum im<br />

Verbund<strong>net</strong>z (Centro de Despacho Económico de<br />

Carga – CDEC) zu stündlich ermittelten marginalen<br />

Kosten abgeben (Spotmarkt). Erzeuger von erneuerbarem<br />

Strom aus Anlagen von weniger als 9 MW können<br />

diesen außerdem zu regulierten Preisen (Precios de<br />

Nudo) an die Verteilungsunternehmen veräußern. Große<br />

Erzeuger traditionell erzeugten Stroms bieten diesen<br />

üblicherweise den Verteilungsunternehmen zum Ausschreibungspreis<br />

bzw. zum Grenzkostenpreis an. Mittlere<br />

Verbraucher mit einer Anschlussleistung zwischen<br />

500 kW und 2 MW können zwischen festen Tarifen<br />

und frei vereinbarten Preisen wählen. Eine freie Versorgerwahl<br />

für Tarifkunden besteht nicht.<br />

9 Das Gesetz wurde in wesentlichen Teilen durch eine Verordnung von 1998 ergänzt und aktualisiert: Reglamento de la Ley General de<br />

Servicios Eléctricos. Decreto Supremo No. 327, Ministerio de Minería, Publicado en el Diario Oficial del 10 de septiembre de 1998.<br />

10 Diese unregulierten Kunden waren in 2001 für rund 55% des gesamten Stromverbrauchs verantwortlich.

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