1. Brasilien - Rohkraft.net
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3 Chile<br />
Ministerium für öffentliche Arbeiten<br />
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten (Ministerio<br />
de Obras Públicas) vergibt Wasserrechte unter Berücksichtigung<br />
der im Wassergesetz von 1981 festgelegten<br />
Prinzipien. Danach werden befristete und in der Regel<br />
kostenlose Nutzungskonzessionen an jede Privatperson<br />
oder -gesellschaft erteilt. Eine Pflicht zur Nutzung<br />
besteht allerdings nicht. Diese Regelung hat dazu<br />
beigetragen, dass sich insbesondere Endesa in weiten<br />
Landesteilen Wasserrechte gesichert hat, ohne diese<br />
aktuell zur Stromerzeugung zu benötigen.<br />
3.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
Bereits in den frühen 1980er Jahren wurden die ehemals<br />
staatlichen Stromversorgungsunternehmen horizontal<br />
und vertikal entbündelt und anschließend privatisiert.<br />
Dem Staat kommt vorwiegend eine regulative und<br />
kontrollierende Funktion zu, die von der Comisión<br />
Nacional de Energía wahrgenommen wird. Eine staatliche<br />
Planung für den Stromerzeugungssektor findet<br />
nicht statt. Allerdings erstellt CNE jährlich einen Indikativplan<br />
(Plan indicativo de obras) für den erwarteten<br />
Kraftwerksausbau aufgrund von Bedarfsanalysen.<br />
Dieser Plan ist ein Instrument zur Preisbestimmung<br />
(Knotenpreis) und enthält keine Verpflichtung zur<br />
Umsetzung.<br />
Wettbewerbliche Marktordnung<br />
Freier Wettbewerb bei Stromerzeugung und ein garantierter<br />
Netzzugang wurden mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz<br />
von 1982 festgeschrieben. 9 Erzeugungslizenzen<br />
sind nicht erforderlich. Allerdings konnten<br />
kleine Anlagen mit unter 20 MW Leistung in der Vergangenheit<br />
nicht am Strommarkt teilnehmen, weil nur<br />
Anlagen ab einer Mindestgröße im CDEC repräsentiert<br />
waren. Übertragungsleitungen können von jedermann<br />
gebaut und besessen werden. Sofern die Netzkapazitäten<br />
es zulassen, müssen die Netzbetreiber den Stromtransport<br />
zur Durchleitung an Verbraucher oder zum Verkauf<br />
auf dem Spotmarkt hinnehmen. Allerdings haben<br />
unzureichende Regelungen zur Bestimmung der Transportkosten<br />
in der Vergangenheit mehrfach zu Disputen<br />
geführt. Wenn aufgrund zusätzlicher Stromübertragungen<br />
Netzverstärkungen erforderlich sind, muss<br />
die hiermit verbundene Kostenlast und deren Verteilung<br />
zwischen Nutzern und Netzbetreibern verhandelt<br />
werden.<br />
Konzessionen für Stromverteiler<br />
Die Stromverteilung und der Verkauf von Strom an<br />
Tarifkunden werden als öffentliche Dienstleistungen<br />
mit Monopolcharakter betrachtet, für deren Durchführung<br />
eine Konzession des Wirtschaftsministeriums<br />
erforderlich ist. Im Gegenzug haben Verteilungsunternehmen<br />
die Pflicht, Kunden mit Strom zu versorgen,<br />
die an ihr Versorgungssystem angeschlossen sind oder<br />
sich in ihrem Dienstleistungsbereich befinden. Ein<br />
exklusives Versorgungsrecht für bestimmte Regionen<br />
wird jedoch mit der Erteilung von Konzessionen nicht<br />
zugestanden, sodass sich teilweise die Versorgungsgebiete<br />
der Verteiler überschneiden. Ein sicherer Strombezug<br />
wird durch mehrjährige Verträge zwischen den<br />
Erzeugern und den Verteilern gewährleistet.<br />
Freie Versorgerwahl<br />
Großverbraucher mit einem Leistungsbedarf von mehr<br />
als 2 MW können ihren Strombedarf zu frei verhandelten<br />
Preisen direkt bei den Produzenten oder Verteilern einkaufen.<br />
10 Umgekehrt können Stromerzeuger ihren Strom<br />
außerdem an das jeweilige Lastverteilungszentrum im<br />
Verbund<strong>net</strong>z (Centro de Despacho Económico de<br />
Carga – CDEC) zu stündlich ermittelten marginalen<br />
Kosten abgeben (Spotmarkt). Erzeuger von erneuerbarem<br />
Strom aus Anlagen von weniger als 9 MW können<br />
diesen außerdem zu regulierten Preisen (Precios de<br />
Nudo) an die Verteilungsunternehmen veräußern. Große<br />
Erzeuger traditionell erzeugten Stroms bieten diesen<br />
üblicherweise den Verteilungsunternehmen zum Ausschreibungspreis<br />
bzw. zum Grenzkostenpreis an. Mittlere<br />
Verbraucher mit einer Anschlussleistung zwischen<br />
500 kW und 2 MW können zwischen festen Tarifen<br />
und frei vereinbarten Preisen wählen. Eine freie Versorgerwahl<br />
für Tarifkunden besteht nicht.<br />
9 Das Gesetz wurde in wesentlichen Teilen durch eine Verordnung von 1998 ergänzt und aktualisiert: Reglamento de la Ley General de<br />
Servicios Eléctricos. Decreto Supremo No. 327, Ministerio de Minería, Publicado en el Diario Oficial del 10 de septiembre de 1998.<br />
10 Diese unregulierten Kunden waren in 2001 für rund 55% des gesamten Stromverbrauchs verantwortlich.