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1. Brasilien - Rohkraft.net

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310<br />

19 Indien<br />

Regulierungsbehörden<br />

Insbesondere um die dringend notwendige Tarifreform<br />

einzuleiten und den Finanzfluss von Subventionen<br />

transparent zu machen, wurde im April 1998 ein<br />

Gesetz zur Einrichtung von zentralen und bundesstaatlichen<br />

Stromregulierungskommissionen verabschiedet. 11<br />

Die zentrale Regulierungsbehörde (Central Electricity<br />

Regulatory Commission – CERC) setzt die Tarife der<br />

staatlichen Stromerzeuger fest, reguliert die landesweite<br />

Stromübertragung und -verteilung und berät die<br />

Regierung in Fragen der Tarif- und Wettbewerbspolitik.<br />

Die auf Ebene der Bundesstaaten eingerichteten unabhängigen<br />

Regulierungsbehörden (State Electricity<br />

Regulatory Commissions – SERCs) sollen den Erzeugungs-<br />

und Verteilungsmarkt im regionalen Rahmen<br />

beaufsichtigen. Bisher haben 24 der 28 Bundesländer<br />

solche SERCs entweder schon eingerichtet oder deren<br />

Einrichtung angekündigt.<br />

Central Electricity Authority (CEA)<br />

Die zentrale Elektrizitätsbehörde CEA wurde im<br />

Rahmen der Energiereformen von 1948 gegründet. Sie<br />

arbeitet dem Elektrizitätsministerium in technischen<br />

und wirtschaftlichen Fragen zu. Darüber hinaus berät<br />

sie die Zentralregierung in den Bereichen, die in Verbindung<br />

mit der nationalen Elektrizitätspolitik stehen.<br />

Mit dem Ziel, die nationalökonomischen Interessen zu<br />

erfüllen und gleichzeitig allen Stromverbrauchern eine<br />

verlässliche und finanziell tragbare Elektrizitätsversorgung<br />

zu sichern, koordiniert die CEA außerdem die<br />

Aktivitäten der nationalen “Planning Agencies”.<br />

Elektrizitätsgesetz 2003<br />

Das im Juni 2003 in Kraft getretene Elektrizitätsgesetz<br />

ersetzt entsprechende Vorgängergesetze. Es zielt auf die<br />

Abschaffung der monopolartigen Stellung der SEBs und<br />

visiert ein “multi buyer”- und “multi seller”- Marktmodell<br />

an. Indem es eine Reihe administrativer Hürden<br />

zur Entwicklung des Stromsektors abschafft, erleichtert<br />

es unter anderem auch Initiativen potentieller Investoren.<br />

Insbesondere Eigenerzeuger und Akteure in den ländlichen<br />

Regionen profitieren von dem Gesetz. So müssen<br />

Betriebe, die ihren Strombedarf durch Eigenerzeugung<br />

decken, nicht mehr die Zustimmung der relevanten<br />

Regulierungsbehörde zur Stromerzeugung und Einspeisung<br />

ins Netz einholen. Außer Industriebetrieben<br />

erlaubt das Gesetz jetzt auch kommerziellen Betreibern<br />

wie etwa Hotels oder Krankenhäusern sowie Kooperativen<br />

und Verbänden, Strom für den Eigenbedarf zu<br />

erzeugen.<br />

Gegen Zahlung einer Gebühr können Stromerzeuger<br />

und -händler jetzt Zugang zu den Übertragungs- und<br />

Verteilungs<strong>net</strong>zen erhalten. 12 Mit Ausnahme von<br />

Wasserkraft ist zur Stromerzeugung keine Lizenz mehr<br />

erforderlich. Für den Stromhandel und für Stromübertragung<br />

und -verteilung werden allerdings Lizenzen<br />

ausgestellt.<br />

Vor Ort arbeitende Organisationen in ländlichen<br />

Gebieten (Gemeinden, Kooperativen, Konzessionäre,<br />

Nicht-Regierungs-Organisationen etc.) unterliegen<br />

weder bei Stromerzeugung noch bei Stromübertragung,<br />

-verteilung oder -handel einer Lizenzpflicht.<br />

Aufgrund des Elektrizitätsgesetzes stehen die SEB<br />

unter beträchtlichem Anpassungsdruck, da es dazu<br />

führen kann, dass sie einen erheblichen Anteil ihres<br />

Kundenkreises verlieren. Letzteres hängt mit den zunehmenden<br />

Möglichkeiten für Selbsterzeuger zusammen<br />

und zudem mit der Tatsache, dass Stromerzeuger den<br />

selbsterzeugten Strom nicht mehr an die mit abbröckelnden<br />

Finanzen kämpfende SEB verkaufen<br />

müssen und jetzt stattdessen Verträge mit Privatkäufern<br />

schließen können.<br />

11 „Electricity Regulatory Commission Act“ vom 25. April 1998.<br />

12 Auf regionaler oder überregionaler Ebene arbeitende Übertragungsgesellschaften verlangen manchmal einen Zuschlag auf die Transportkosten<br />

für Stromübertragung. Ausgenommen davon ist die Stromübertragung zu anderen Standorten für den Eigenbedarf.

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