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Mein Südsteirer 01/2023

Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.

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Rechtliches / Information

Recht interessant

Das Pflegevermächtnis

Keksbackaktion

für „Steirer helfen Steirern“

Wer einen nahen Angehörigen in den letzten

drei Jahren vor dessen Tod zumindest sechs

Monate im nicht bloß geringfügigen Ausmaß

unentgeltlich gepflegt hat, soll nicht mehr

leer ausgehen.

Gut zu wissen

Solcherart erbrachte

Pflegeleistungen

werden – dank des

gesetzlichen Pflegevermächtnisses

– nunmehr beund

entlohnt.

Zuvor haben pflegende

Angehörige nur über Umwege

eine Entschädigung für

ihre Pflegeleistungen erhalten

können.

Die Höhe des geltend zu

machenden Pflegevermächtnisses

richtet sich dabei

nach Art, Dauer und Umfang

der erbrachten Pflegeleistungen.

Abgegolten wird

mithilfe dieses gesetzlichen

Vermächtnisses allerdings

nur der Pflegeaufwand der

letzten drei Jahre. Wurden

auch schon davor unentgeltlich

Pflegeleistungen

erbracht, kann eine Entlohnung

dieser Leistungen –

wie vor der Einführung des

Pflegevermächtnisses - auf

Umwegen gefordert werden.

Als Pflege im Sinne des

Pflegevermächtnisses gilt

eine jede Tätigkeit, die dazu

dient, einer betroffenen Person

die notwendige Betreuung

und Hilfe zu sichern

sowie die Möglichkeit zu verbessern,

ein selbstbestimmtes

und bedürfnisorientiertes

Leben zu führen.

Anzumelden ist das gesetzliche

Pflegevermächtnis

gleich direkt im Verlassenschaftsverfahren.

Gut zu wissen: Zur Vermeidung

von Streitigkeiten

raten wir schon zu Lebzeiten

der pflegenden Person

zu einer möglichst genauen

Dokumentation der erbrachten

Pflegeleistungen.

Für Fragen zu diesem

oder anderen Themen stehen

wir Ihnen nicht nur

am Sprechtag im Marktgemeindeamt

Sankt Veit in

der Südsteiermark, sondern

auch in unseren Kanzleiräumlichkeiten

in Leibnitz,

zur Verfügung.

Die nächsten

Sprechtags-Termine:

• Di, 25. April 2023,

18:00 Uhr

• Di, 30. Mai 2023,

18:00 Uhr

• Di, 27. Juni 2023,

18:00 Uhr

• Di, 25. Juli 2023,

18:00 Uhr

Ende November 2022 waren wieder zahlreiche

Frauen in der Gemeinde St. Veit in der Südsteiermark

aufgerufen, sich an der Aktion „Steirer helfen

Steirern“ zu beteiligen.

Die Teilnahme war

überwältigend. Insgesamt

wurden über 90

kg Kekse gebacken, bei mir

eingepackt und nach Leibnitz

ins Rathaus geliefert.

Verkauft wurden sie am 26.

November. Inklusive einiger

Geldspenden konnten wir einen

Reinerlös von ca. € 2700

zur Hilfsaktion beisteuern.

An dieser Stelle möchte ich

mich bei allen Bäckerinnen,

Ortsbäuerinnen und freiwilligen

Helfern beim Einpacken,

bedanken. Der Türkranz, der

verlost wurde, ging heuer an

Rosmarie Lampel aus Wagendorf.

Wir werden sicher 2023 wieder

an der Aktion teilnehmen

und ich bitte euch jetzt schon,

diese Aktion wieder zu unterstützen.

Gemeindebäuerin

Maria Prechtler

Pall & Schwarz - Rechtsanwälte

Quergasse 2, 8430 Leibnitz, Tel.: 03452/82734, www.pall-schwarz.at

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