Diplomarbeit - von Werner Schuster
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Freischaltung des UW Pirka<br />
Nach dem Ausarbeiten muss das Schaltprogramm einer Prüfung unterzogen werden, dazu<br />
befugt sind die Regionalen Betriebsdienste (RBD), die Betriebsleiter,<br />
Schaltauftragsberechtigte sowie der Bereichsübergreifende RBD.<br />
Auch diese Personen sind namentlich anzuführen und ständig evident zu halten, sollten sich<br />
Änderungen im Personenkreis ergeben, so muss dies der Abteilung NVF (Netzbetrieb –<br />
Betriebsführung) schriftlich bekannt gegeben werden.<br />
Als Zeitrahmen für die Prüfung muss man bei der Arbeitsplanung zwei Werktage<br />
berücksichtigen, hinzu kommen dann noch die nötigen Tage für eine Information der Kunden,<br />
welche <strong>von</strong> der Schaltung betroffen sind. Bei einer Postverständigung sind das sieben, bei<br />
einer Eigenverständigung zwei Werktage.<br />
Die Prüfung beinhaltet die sicherheitstechnische Abwicklung (ÖVE-EN 50110-1 und<br />
innerbetriebliche Anweisungen), die Ablaufplanung (Arbeitsorganisation und dergleichen),<br />
die konzeptive Gestaltung, die Netzbetriebsführung (Netzsicherheit, Auswirkungen), die<br />
Beurteilung der Notwendigkeit sowie die Berücksichtigung der Kundenerfordernisse.<br />
Wichtig ist, dass der Prüfer keine Änderungen am Schaltprogramm durchführt, da er dadurch<br />
selbst zum Ersteller werden würde.<br />
Ist das Programm laut Prüfer in Ordnung wird es mit den Vermerken „Erstellt und Geprüft“<br />
und mit den Originalunterschriften versehen an den involvierten Schaltberechtigten verteilt.<br />
Nach dem Durchführen der Schalthandlungen muss das Original mit den Echtschaltzeiten<br />
versehen werden und ist in den Betriebsleitungen abzulegen.<br />
Die Schalthandlung selbst läuft dann nach den folgenden Ablaufschemen ab:<br />
14.1.1 Schalthandlung im Verteilnetz<br />
1. Anmeldung der Schalthandlung beim RBD (Regionaler Betriebsdienst)<br />
2. Feststellung der Schaltbereitschaft durch RBD<br />
3. Erteilung des Schaltbefehls durch den RBD<br />
4. Wörtliche Wiederholung des Schaltbefehls durch den SB (Schaltbeauftragten)<br />
5. RBD bestätigt die wörtliche Wiederholung mit den Worten „in Ordnung“<br />
6. SB führt die Schalthandlungen durch<br />
7. Rückmeldung der Durchführung der Schalthandlungen im vollen Umfang<br />
(Zeitangabe, Stationsbezeichnung, Spannungsebene…) an den RBD<br />
8. Wörtliche Wiederholung der Rückmeldung durch den RBD<br />
9. Bestätigung der korrekten Wiederholung mit den Worten „in Ordnung“ durch den SB<br />
10. RBD bereit für die nächste Schalthandlung<br />
14.1.2 Schalthandlung im Übertragungsnetz<br />
1. Anmeldung der Schalthandlung beim ÜBD (Übertragungsnetz Betriebsdienst)<br />
2. Feststellung der Schaltbereitschaft durch den ÜBD<br />
3. Ausführung oder Weitergabe des Schaltbefehles durch den ÜBD<br />
4. Bei Weitergabe: Wörtliche Wiederholung des Schaltbefehles durch den SB<br />
<strong>Schuster</strong> Seite 76