Diplomarbeit - von Werner Schuster
Diplomarbeit - von Werner Schuster
Diplomarbeit - von Werner Schuster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Freischaltung des UW Pirka<br />
13.6 Freigabe zur Arbeit<br />
Sind all diese zuvor genannten Punkte erfüllt, so kann die Freigabe zur Arbeit erfolgen.<br />
Diese sollte am besten in schriftlicher Form erfolgen, damit keine Missverständnisse auftreten<br />
können.<br />
14 Schaltprogramm<br />
Ein Schaltprogramm enthält die zeitlich geplante Abfolge mit Richtzeiten der<br />
durchzuführenden Schalthandlungen für die Frei- bzw. Umschaltung eines bestimmten<br />
Anlagenbereiches.<br />
In der Steweag-Steg GmbH werden Schaltprogramme grundsätzlich für das Verteilnetz<br />
erstellt, im Übertragungsnetz sind Schaltprogramme nicht nötig.<br />
Bei Bedarf werden auch die Schalthandlungen im 110-kV-Bereich einbezogen, bzw.<br />
berücksichtigt.<br />
Die Erstellung <strong>von</strong> Schaltprogrammen wird durch die internen Steweag-Steg Anweisungen<br />
10/2003 „Schaltprogramme“, sowie durch die Anweisung 09/2003 „Normierung der<br />
Schaltsprache“ geregelt.<br />
Grundlage für diese Arbeitsanweisungen liefert die Norm ÖVE EN 50110-1. Im Abschnitt 5<br />
werden „Übliche Betriebsvorgänge“ erläutert, unter denen auch die Schalthandlungen fallen.<br />
Eine Schalthandlung dient dazu, den Schaltzustand <strong>von</strong> elektrischen Anlagen zu ändern.<br />
Dabei kann man zwei Arten <strong>von</strong> Schalthandlungen unterscheiden:<br />
• Betriebsmäßiges Ein- und Ausschalten <strong>von</strong> Anlagen, Starten und Stillsetzen <strong>von</strong><br />
Betriebsmitteln mit Einrichtungen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch gefahren los<br />
ist.<br />
• Ausschalten oder Wiedereinschalten <strong>von</strong> Anlagen im Zusammenhang mit der<br />
Durchführung <strong>von</strong> Arbeiten.<br />
Schalthandlungen dürfen vor Ort, aber auch durch Fernsteuerung durchgeführt werden.<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> Schalthandlungen obliegt grundsätzlich Elektrofachkräften bzw.<br />
elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Dies gilt auch für Schalthandlungen bei Notfällen<br />
im Bereich der öffentlichen Energieversorgung.<br />
Sollte das Abschalten <strong>von</strong> elektrischen Anlagen zur Sicherstellung des Lebens und zur<br />
Verhinderung <strong>von</strong> Brand- und Explosionsgefahr nötig sein, so sind auch Laien befugt,<br />
Schalthandlungen durchzuführen.<br />
Die Feststellung, ob die Anlage spannungsfrei ist, darf nur <strong>von</strong> einer Elektrotechnischen<br />
Fachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person gestellt werden.<br />
Besonders zu Beachten ist, dass bei Schalthandlungen in Anlagen, deren Aufbau keinen<br />
Schutz für Personen gegen die gefährlichen Auswirkungen <strong>von</strong> Störlichtbögen gewähren, nur<br />
die mit der Schalthandlung betraute Person zugegen ist.<br />
Diese Personen müssen entsprechende persönliche Schutzausrüstungen verwenden, als<br />
Mindestanforderung kann man eine Arbeitsschutzbekleidung und einen Schutzhelm mit<br />
Gesichtsschutz nennen.<br />
<strong>Schuster</strong> Seite 73