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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Freischaltung des UW Pirka<br />

13 Arbeiten im spannungsfreien Zustand<br />

Ein Arbeiten im spannungsfreien Zustand erfordert eine genaue Definition des<br />

Arbeitsbereiches.<br />

Ist der Bereich festgelegt, wird dieser anhand der fünf wesentlichen Anforderungen der ÖVE<br />

EN 50110-1, Pkt.6.2 (5 Sicherheitsregeln) in einen spannungslosen Zustand überführt.<br />

Diese fünf Anforderungen wären:<br />

1. Freischalten<br />

2. Gegen Wiedereinschalten sichern<br />

3. Spannungsfreiheit feststellen<br />

4. Erden und Kurzschließen<br />

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken<br />

Ein Abweichen <strong>von</strong> dieser Reihenfolge ist nur bei wichtigen Gründen gestattet, etwa wenn die<br />

Schaltung mittels Fernsteuerung erfolgt. Hier wäre zum Beispiel das Sichern gegen<br />

Wiedereinschalten erst nach dem durch die Fernsteuerung erfolgten Erden und Kurzschließen<br />

möglich. In so einem Fall ist aber auf jeden Fall auf eine sichere Befehlsübertragung und<br />

Rückmeldung zu achten.<br />

13.1 Freischalten<br />

Freischalten bedeutet, dass der Anlagenteil, an dem gearbeitet wird, <strong>von</strong> allen Einspeisungen<br />

freigeschaltet werden muss.<br />

Besonderes Augenmerk ist hierbei auch auf die im Verteilnetz befindlichen möglichen<br />

Einspeiser zu nehmen. Einspeiser können etwa Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkrafterke<br />

und Notstromversorgungsanlagen sein.<br />

Diese müssen über eine Netzfreischalteinrichtung verfügen, die bei Unterbrechung der<br />

Netzspannung die Erzeugeranlage vom Netz nimmt und erst wieder bei wiederkehrender<br />

Spannung ein Zuschalten ermöglicht.<br />

Die Freischaltung ist durch Trennstrecken in Luft oder gleichwertiger Isolation herzustellen,<br />

wobei auf die Gefahr <strong>von</strong> möglichen Überschlägen geachtet werden muss. Dies ist besonders<br />

in Freiluftanlagen und in Anlagen mit starker Verschmutzung zu beachten.<br />

Stehen Anlagenteile nach dem Freischalten aufgrund <strong>von</strong> Kapazitäten (Kondensatoren,<br />

Kabelstrecken) noch unter Spannung, so müssen diese mittels geeigneter Vorrichtungen<br />

entladen werden.<br />

Wird ein Anlagenteil durch eine automatisch betätigte Schalteinrichtung, wie etwa durch<br />

einen Dämmerungsschalter oder durch einen Rundsteuerempfänger, abgeschaltet, so gilt<br />

dieser nicht als freigeschaltet.<br />

Sicherungstrennschalter bei Spannungen über 1000 Volt müssen ausgeschaltet werden, das<br />

herausnehmen der Sicherungen allein genügt nicht.<br />

Auf jeden Fall ist das Fehlen der Spannung alleine keine Bestätigung einer vollzogenen<br />

Freischaltung.<br />

<strong>Schuster</strong> Seite 70

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