Diplomarbeit - von Werner Schuster
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Freischaltung des UW Pirka<br />
13 Arbeiten im spannungsfreien Zustand<br />
Ein Arbeiten im spannungsfreien Zustand erfordert eine genaue Definition des<br />
Arbeitsbereiches.<br />
Ist der Bereich festgelegt, wird dieser anhand der fünf wesentlichen Anforderungen der ÖVE<br />
EN 50110-1, Pkt.6.2 (5 Sicherheitsregeln) in einen spannungslosen Zustand überführt.<br />
Diese fünf Anforderungen wären:<br />
1. Freischalten<br />
2. Gegen Wiedereinschalten sichern<br />
3. Spannungsfreiheit feststellen<br />
4. Erden und Kurzschließen<br />
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken<br />
Ein Abweichen <strong>von</strong> dieser Reihenfolge ist nur bei wichtigen Gründen gestattet, etwa wenn die<br />
Schaltung mittels Fernsteuerung erfolgt. Hier wäre zum Beispiel das Sichern gegen<br />
Wiedereinschalten erst nach dem durch die Fernsteuerung erfolgten Erden und Kurzschließen<br />
möglich. In so einem Fall ist aber auf jeden Fall auf eine sichere Befehlsübertragung und<br />
Rückmeldung zu achten.<br />
13.1 Freischalten<br />
Freischalten bedeutet, dass der Anlagenteil, an dem gearbeitet wird, <strong>von</strong> allen Einspeisungen<br />
freigeschaltet werden muss.<br />
Besonderes Augenmerk ist hierbei auch auf die im Verteilnetz befindlichen möglichen<br />
Einspeiser zu nehmen. Einspeiser können etwa Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkrafterke<br />
und Notstromversorgungsanlagen sein.<br />
Diese müssen über eine Netzfreischalteinrichtung verfügen, die bei Unterbrechung der<br />
Netzspannung die Erzeugeranlage vom Netz nimmt und erst wieder bei wiederkehrender<br />
Spannung ein Zuschalten ermöglicht.<br />
Die Freischaltung ist durch Trennstrecken in Luft oder gleichwertiger Isolation herzustellen,<br />
wobei auf die Gefahr <strong>von</strong> möglichen Überschlägen geachtet werden muss. Dies ist besonders<br />
in Freiluftanlagen und in Anlagen mit starker Verschmutzung zu beachten.<br />
Stehen Anlagenteile nach dem Freischalten aufgrund <strong>von</strong> Kapazitäten (Kondensatoren,<br />
Kabelstrecken) noch unter Spannung, so müssen diese mittels geeigneter Vorrichtungen<br />
entladen werden.<br />
Wird ein Anlagenteil durch eine automatisch betätigte Schalteinrichtung, wie etwa durch<br />
einen Dämmerungsschalter oder durch einen Rundsteuerempfänger, abgeschaltet, so gilt<br />
dieser nicht als freigeschaltet.<br />
Sicherungstrennschalter bei Spannungen über 1000 Volt müssen ausgeschaltet werden, das<br />
herausnehmen der Sicherungen allein genügt nicht.<br />
Auf jeden Fall ist das Fehlen der Spannung alleine keine Bestätigung einer vollzogenen<br />
Freischaltung.<br />
<strong>Schuster</strong> Seite 70