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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Niederspannungsaufschließung<br />

18 Zusatzschutz<br />

Als Maßnahme des Zusatzschutzes gilt gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001−1.<br />

Der Einbau einer Fehlerstrom−Schutzeinrichtung mit einem maximalen Nennfehlerstrom <strong>von</strong><br />

30 mA. Unabhängig da<strong>von</strong>, ob Nullung oder FI−Schutz angewendet wird, ist dieser separate<br />

30 mA − FI−Schalter für die betreffenden Stromkreisen vorzusehen. Beim Steckdosenstromkreis<br />

ist Nennstrom <strong>von</strong> 16 A gefordert.<br />

19 Potentialausgleich<br />

Zweck des Potentialausgleichs ist es, gefährliche Potentialunterschiede zwischen berührbaren<br />

leitfähigen Anlageteilen zu vermeiden. Der Potentialausgleich stellt jedoch keine<br />

Schutzmaßnahme für den Fehlerschutz dar. Die Anlage wird mit einer<br />

Hauptpotentialausgleichsschiene ausgestattet, die mit dem Fundamenterder verbunden wird.<br />

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Abb. 3.16: Ausführung des Hauptpotentialausgleichs<br />

1. Anschlüsse Hauptpotentialausgleichsschiene<br />

2. metallene Gebäudekonstruktionen berührbar<br />

(= Stiegengelände, Badewanne)<br />

3. Erdungsleiter zum Anlagenerder<br />

4. leitfähige Rohr- und Leitungssysteme (Wasser, Abfluss ...)<br />

5. Heizung<br />

6. Antennenanlage, Überspannungsschutz, Blitzschutz<br />

7. Zum PEN−Leiter 16mm² CU (7)<br />

Schriebl Seite 177<br />

4<br />

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