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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Niederspannungsaufschließung<br />

15 Schutzmaßnahmen und Netzform<br />

15.1 Allgemein<br />

Die Anwendung der Anlagenschutzmaßnahme ist in Österreich neben der<br />

Errichtungsbestimmung ÖVE/ÖNORM E 8001 durch die "Nullungsverordnung" geregelt.<br />

Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz des Menschen vor den Gefahren des elektrischen<br />

Stroms. Im Allgemeinen wird im Umgang mit dem elektrischen Strom mit Spannungen <strong>von</strong><br />

230 V oder 400 V gearbeitet. Diese Spannungen können bei direktem Kontakt mit dem<br />

menschlichen Körper tödlich sein. Die Schutzmaßnahme verhindert im ersten Fehlerfall das<br />

Zustandekommen <strong>von</strong> gefährlichen Berührungsspannungen an leitenden Oberflächen. Die<br />

Niederspannungsaufschließung wird als TN-Netz ausgeführt.<br />

Neu ist nun, dass der wirksam geerdete vierte Leiter in Teilnetzen des Versorgungsnetzes <strong>von</strong><br />

seiner bisherigen Funktion als Neutralleiter in einen PEN-Leiter überführt wird.<br />

T (terra =Erde) der Schutzleiter ist mit dem Anlagenerder<br />

(vom Netzerder getrennt) verbunden.<br />

N (neutral) der Schutzleiter ist mit dem Betriebserder der Stromquelle<br />

(Transformator oder Generator), also dem geerdeten Neutralleiter<br />

(PEN−Leiter) verbunden.<br />

Die Österreichischen Vorschriften für Elektrotechnik(= ÖVE) sehen für den Elektroschutz ein<br />

Schutzkonzept in drei Stufen vor:<br />

1. Basisschutz<br />

er verhindert das Berühren <strong>von</strong> Teilen, die Betriebsspannung führen<br />

(direkte Berührung)<br />

2. Fehlerschutz<br />

er verhindert das Auftreten <strong>von</strong> Spannung an Gehäusen und Geräten, wenn die<br />

Basisisolierung fehlerhaft ist. (Schutz bei indirektem Berühren)<br />

3. Zusatzschutz<br />

er verringert die Gefahr <strong>von</strong> elektrischem Schlag, wenn Basis- und/oder Fehlerschutz<br />

nicht wirksam sind.<br />

Schriebl Seite 173

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