Diplomarbeit - von Werner Schuster
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Niederspannungsaufschließung<br />
15 Schutzmaßnahmen und Netzform<br />
15.1 Allgemein<br />
Die Anwendung der Anlagenschutzmaßnahme ist in Österreich neben der<br />
Errichtungsbestimmung ÖVE/ÖNORM E 8001 durch die "Nullungsverordnung" geregelt.<br />
Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz des Menschen vor den Gefahren des elektrischen<br />
Stroms. Im Allgemeinen wird im Umgang mit dem elektrischen Strom mit Spannungen <strong>von</strong><br />
230 V oder 400 V gearbeitet. Diese Spannungen können bei direktem Kontakt mit dem<br />
menschlichen Körper tödlich sein. Die Schutzmaßnahme verhindert im ersten Fehlerfall das<br />
Zustandekommen <strong>von</strong> gefährlichen Berührungsspannungen an leitenden Oberflächen. Die<br />
Niederspannungsaufschließung wird als TN-Netz ausgeführt.<br />
Neu ist nun, dass der wirksam geerdete vierte Leiter in Teilnetzen des Versorgungsnetzes <strong>von</strong><br />
seiner bisherigen Funktion als Neutralleiter in einen PEN-Leiter überführt wird.<br />
T (terra =Erde) der Schutzleiter ist mit dem Anlagenerder<br />
(vom Netzerder getrennt) verbunden.<br />
N (neutral) der Schutzleiter ist mit dem Betriebserder der Stromquelle<br />
(Transformator oder Generator), also dem geerdeten Neutralleiter<br />
(PEN−Leiter) verbunden.<br />
Die Österreichischen Vorschriften für Elektrotechnik(= ÖVE) sehen für den Elektroschutz ein<br />
Schutzkonzept in drei Stufen vor:<br />
1. Basisschutz<br />
er verhindert das Berühren <strong>von</strong> Teilen, die Betriebsspannung führen<br />
(direkte Berührung)<br />
2. Fehlerschutz<br />
er verhindert das Auftreten <strong>von</strong> Spannung an Gehäusen und Geräten, wenn die<br />
Basisisolierung fehlerhaft ist. (Schutz bei indirektem Berühren)<br />
3. Zusatzschutz<br />
er verringert die Gefahr <strong>von</strong> elektrischem Schlag, wenn Basis- und/oder Fehlerschutz<br />
nicht wirksam sind.<br />
Schriebl Seite 173