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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Niederspannungsaufschließung<br />

3.4 Zuleitung<br />

Als Zuleitung wird die Leitung zwischen der Hausanschlusssicherung und der<br />

Messeinrichtung bezeichnet, an der die Kundenanlage angeschlossen wird.<br />

3.5 Leitungsbemessung<br />

• Kabel und Leitungen sind nach den jeweils gültigen ÖVE-Vorschriften bzw. nach der<br />

TAEV zu bemessen.<br />

• In Anbetracht des wachsenden Energiebedarfs sind ausreichende Reserven bei den<br />

Leiterquerschnitten und Rohrgrößen vorzusehen.<br />

• Bei Kabelanschluss gelten folgende Leitungstypen und Einheitsquerschnitte:<br />

E-AY2Y-JN 4x25 RE 0,6/1kV HD60<br />

E-AY2Y-JN 4x50 SE 0,6/1kV HD60<br />

E-AY2Y-JN 4x95 SE 0,6/1kV HD60<br />

Bei Mehrfamilienhäusern müssen für die Hauptleitungen im Gebäude (Steigleitungen)<br />

mindestens die Leiterquerschnitte und Nenngrößen der Installationsrohre gemäß TAEV<br />

Tabelle II/2-11 vorgesehen werden.<br />

4 Kabelbeschreibung<br />

4.1 PVC – isolierte Kabel mit Aluminiumleiter und PE-Mantel<br />

4.1.1 Aufbau:<br />

Aluminiumleiter, rund oder sektorförmig, ein- oder<br />

mehrdrähtig, PVC – isoliert, gemeinsame Ader-<br />

Umhüllung oder Bandagierung, Außenmantel aus HD-PE,<br />

schwarz, Shorehärte D 58 +/-2, mit normgerechter<br />

Prägung und Metermarkierung.<br />

4.1.2 Verwendung:<br />

Als Energiekabel für feste Verlegung in Kabelkanälen,<br />

im Freien, in der Erde, wenn keine nachträglichen<br />

Beschädigungen zu erwarten sind.<br />

Schriebl Seite 149

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