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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Niederspannungsaufschließung<br />

Neben den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz kommen auch die<br />

Richtlinien für die Planung und Ausführung <strong>von</strong> Hauptleitungen, Zählerverteilerschränken<br />

und Bauprovisorien zu tragen. Diese Richtlinien sind auf der Homepage der STEWEAG-<br />

STEG GmbH. verfügbar und jedermann zugänglich.<br />

Für die Planung der Niederspannungsaufschließung für dieses Projekt sind nun folgende<br />

Punkte wichtig:<br />

• Die Richtlinie gilt für Anlagen und Netzbenutzer, die im Verteilernetz der SSG mit<br />

elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz versorgt oder zum Zugang des<br />

Netzes angeschlossen werden.<br />

• Die Richtlinien ergänzen die allgemein gültige bundeseinheitliche Fassung TAEV im<br />

Bereich des Hausanschlusses, der Installation bis zu den Messeinrichtungen<br />

(Vorzählerleitung), des Montageortes der Messeinrichtung (Zählerverteilerschränke)<br />

und Provisorien der Baustelle.<br />

• Mit der Verordnung 322 vom 16.9.1998 des Bundesministeriums für wirtschaftliche<br />

Angelegenheiten wird die Verwendung der Schutzmaßnahme Nullung für Neubauten<br />

vorgeschrieben.<br />

3.1 Netzanschluss<br />

Der Netzanschluss umfasst die Anschlussanlage und die Vorzählerleitungen bis zu den<br />

Zählereinrichtungen. Der Netzzugang wird als Kabelanschluss ausgeführt.<br />

3.2 Anschlussanlage<br />

Unter Anschlussanlage wird jener Teil der Leitung mit Zubehör verstanden, die vom<br />

technisch geeigneten Anschlusspunkt im Netz des Netzbetreibers SSG bis zur<br />

Eigentumsgrenze (Übergabestelle) benötigt wird. Sie verbindet die Anlage des Netzbetreibers<br />

mit der Kundenanlage (z.B. Kabelkasten). Die Übergabestelle (Eigentumsgrenze) bei<br />

Kabelanschlüssen befindet sich an den netzbenutzerseitigen Anschlussklemmen der<br />

Hausanschlusssicherung. Der Netzbetreiber bestimmt Art und Lage der Anschlussanlage<br />

sowie deren Änderung, legt den Anschlusspunkt unter Berücksichtigung der berechtigten<br />

Interessen des Kunden fest.<br />

3.3 Hauptleitung<br />

Hauptleitungen (Vorzählerleitung, Hausanschlussleitung)sind im Sinne der ÖVE<br />

Bestimmungen ÖVE/ÖNORM 8001-1, die Leitungen zwischen dem Hausanschlusskasten<br />

und den Messeinrichtungen. Der Hausanschlusskasten ist die Einrichtung zur Aufnahme der<br />

Hausanschlusssicherung, an der mehr als eine Kundenanlage angeschlossen werden kann.<br />

Vorzählerleitung und Hausanschlussleitung sind die Leitungen vor der Messeinrichtung,<br />

daher der gleiche Begriff ’’Hauptleitung“.<br />

Schriebl Seite 148

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