Diplomarbeit - von Werner Schuster
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Niederspannungsaufschließung<br />
Neben den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz kommen auch die<br />
Richtlinien für die Planung und Ausführung <strong>von</strong> Hauptleitungen, Zählerverteilerschränken<br />
und Bauprovisorien zu tragen. Diese Richtlinien sind auf der Homepage der STEWEAG-<br />
STEG GmbH. verfügbar und jedermann zugänglich.<br />
Für die Planung der Niederspannungsaufschließung für dieses Projekt sind nun folgende<br />
Punkte wichtig:<br />
• Die Richtlinie gilt für Anlagen und Netzbenutzer, die im Verteilernetz der SSG mit<br />
elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz versorgt oder zum Zugang des<br />
Netzes angeschlossen werden.<br />
• Die Richtlinien ergänzen die allgemein gültige bundeseinheitliche Fassung TAEV im<br />
Bereich des Hausanschlusses, der Installation bis zu den Messeinrichtungen<br />
(Vorzählerleitung), des Montageortes der Messeinrichtung (Zählerverteilerschränke)<br />
und Provisorien der Baustelle.<br />
• Mit der Verordnung 322 vom 16.9.1998 des Bundesministeriums für wirtschaftliche<br />
Angelegenheiten wird die Verwendung der Schutzmaßnahme Nullung für Neubauten<br />
vorgeschrieben.<br />
3.1 Netzanschluss<br />
Der Netzanschluss umfasst die Anschlussanlage und die Vorzählerleitungen bis zu den<br />
Zählereinrichtungen. Der Netzzugang wird als Kabelanschluss ausgeführt.<br />
3.2 Anschlussanlage<br />
Unter Anschlussanlage wird jener Teil der Leitung mit Zubehör verstanden, die vom<br />
technisch geeigneten Anschlusspunkt im Netz des Netzbetreibers SSG bis zur<br />
Eigentumsgrenze (Übergabestelle) benötigt wird. Sie verbindet die Anlage des Netzbetreibers<br />
mit der Kundenanlage (z.B. Kabelkasten). Die Übergabestelle (Eigentumsgrenze) bei<br />
Kabelanschlüssen befindet sich an den netzbenutzerseitigen Anschlussklemmen der<br />
Hausanschlusssicherung. Der Netzbetreiber bestimmt Art und Lage der Anschlussanlage<br />
sowie deren Änderung, legt den Anschlusspunkt unter Berücksichtigung der berechtigten<br />
Interessen des Kunden fest.<br />
3.3 Hauptleitung<br />
Hauptleitungen (Vorzählerleitung, Hausanschlussleitung)sind im Sinne der ÖVE<br />
Bestimmungen ÖVE/ÖNORM 8001-1, die Leitungen zwischen dem Hausanschlusskasten<br />
und den Messeinrichtungen. Der Hausanschlusskasten ist die Einrichtung zur Aufnahme der<br />
Hausanschlusssicherung, an der mehr als eine Kundenanlage angeschlossen werden kann.<br />
Vorzählerleitung und Hausanschlussleitung sind die Leitungen vor der Messeinrichtung,<br />
daher der gleiche Begriff ’’Hauptleitung“.<br />
Schriebl Seite 148