Diplomarbeit - von Werner Schuster
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Niederspannungsaufschließung<br />
2 Vorgangsweise<br />
Die technische Ausführung und Lage des Wohnsiedlungsanschlusses und der<br />
Blindstromzählung wird vom Netzbetreiber, der SSG, nach den jeweils gültigen Allgemeinen<br />
Netzbedingungen und den geltenden Richtlinien, unter Berücksichtigung berechtigter<br />
Interessen des Kunden festgelegt.<br />
Hierfür sind, frühzeitig vor Baubeginn, Situations- und Grundrisspläne des anzuschießenden<br />
Objektes vom beauftragten Planer der Anlage an den Netzbetreiber zu übergeben, und der<br />
voraussichtliche Leitungsbedarf sowie allfällige Besonderheiten anzugeben.<br />
Für jene Teile des Anschlusses, die als Niederspannungsverteilernetz gelten, werden<br />
Leitermaterial, Querschnitt und Type der Leitung sowie ihre Befestigung vom Netzbetreiber<br />
bestimmt. Die Ausführung <strong>von</strong> Hausanschlusskabeln und Verteilerkästen hat nach den<br />
Normen der SSG zu erfolgen.<br />
3 Richtlinien der STEWEAG-STEG GmbH. (SSG)<br />
Wird im Netz der SSG ein Hausanschluss errichtet, so muss dieser anhand der Allgemeinen<br />
Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der SSG erfolgen.<br />
Diese beinhalten folgende Punkte:<br />
− Allgemeiner Teil<br />
− Netzanschluss<br />
− Netznutzung<br />
− Messung und Lastprofile<br />
− Datenmanagement<br />
− Kaufmännische Bestimmungen<br />
− Sonstige vertragsrechtliche Bestimmungen<br />
Für die Projektierung der Niederspannungsversorgung ist neben dem Allgemeinen Teil vor<br />
allem der Abschnitt Netzanschluss, Netznutzung sowie Messung und Lastprofil relevant.<br />
Im Allgemeinen Teil werden die verbindlichen Vorschriften für den Zugang zum Netz<br />
vorgegeben. Weiters findet man unter diesem Punkt auch eine Begriffsbestimmung der<br />
verwendeten Fachwörter.<br />
Unter dem Punkt Netzanschluss wird abgeklärt, wie man einen Antrag zur Herstellung eines<br />
solchen stellt, was eine Anschlussanlage umfasst und wie die Grundinanspruchnahme geregelt<br />
ist.<br />
Im Abschnitt Netznutzung ist neben der Spannungsqualität, der Betrieb und Instandhaltung<br />
sowie das Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt behandelt.<br />
Unter dem Punkt Messung und Lastprofil sind die nötigen Maßnahmen zur Erfassung der<br />
entnommenen Energie geregelt.<br />
Schriebl Seite 147