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Diplomarbeit - von Werner Schuster

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Niederspannungsaufschließung<br />

2 Vorgangsweise<br />

Die technische Ausführung und Lage des Wohnsiedlungsanschlusses und der<br />

Blindstromzählung wird vom Netzbetreiber, der SSG, nach den jeweils gültigen Allgemeinen<br />

Netzbedingungen und den geltenden Richtlinien, unter Berücksichtigung berechtigter<br />

Interessen des Kunden festgelegt.<br />

Hierfür sind, frühzeitig vor Baubeginn, Situations- und Grundrisspläne des anzuschießenden<br />

Objektes vom beauftragten Planer der Anlage an den Netzbetreiber zu übergeben, und der<br />

voraussichtliche Leitungsbedarf sowie allfällige Besonderheiten anzugeben.<br />

Für jene Teile des Anschlusses, die als Niederspannungsverteilernetz gelten, werden<br />

Leitermaterial, Querschnitt und Type der Leitung sowie ihre Befestigung vom Netzbetreiber<br />

bestimmt. Die Ausführung <strong>von</strong> Hausanschlusskabeln und Verteilerkästen hat nach den<br />

Normen der SSG zu erfolgen.<br />

3 Richtlinien der STEWEAG-STEG GmbH. (SSG)<br />

Wird im Netz der SSG ein Hausanschluss errichtet, so muss dieser anhand der Allgemeinen<br />

Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der SSG erfolgen.<br />

Diese beinhalten folgende Punkte:<br />

− Allgemeiner Teil<br />

− Netzanschluss<br />

− Netznutzung<br />

− Messung und Lastprofile<br />

− Datenmanagement<br />

− Kaufmännische Bestimmungen<br />

− Sonstige vertragsrechtliche Bestimmungen<br />

Für die Projektierung der Niederspannungsversorgung ist neben dem Allgemeinen Teil vor<br />

allem der Abschnitt Netzanschluss, Netznutzung sowie Messung und Lastprofil relevant.<br />

Im Allgemeinen Teil werden die verbindlichen Vorschriften für den Zugang zum Netz<br />

vorgegeben. Weiters findet man unter diesem Punkt auch eine Begriffsbestimmung der<br />

verwendeten Fachwörter.<br />

Unter dem Punkt Netzanschluss wird abgeklärt, wie man einen Antrag zur Herstellung eines<br />

solchen stellt, was eine Anschlussanlage umfasst und wie die Grundinanspruchnahme geregelt<br />

ist.<br />

Im Abschnitt Netznutzung ist neben der Spannungsqualität, der Betrieb und Instandhaltung<br />

sowie das Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt behandelt.<br />

Unter dem Punkt Messung und Lastprofil sind die nötigen Maßnahmen zur Erfassung der<br />

entnommenen Energie geregelt.<br />

Schriebl Seite 147

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