Carl-Schurz Schule Energiekonzept zur Gesamtsanierung und ...
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<strong>Energiekonzept</strong> „<strong>Carl</strong>-<strong>Schurz</strong>-<strong>Schule</strong>, Holbeinstraße 21, Frankfurt“<br />
Auftraggeber: Hochbauamt der Stadt Frankfurt<br />
Im Rahmen der <strong>Gesamtsanierung</strong> empfiehlt es sich, die einfachverglasten Fenster (ca. 700 m²)<br />
gegen Fenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung <strong>und</strong> einem u g-Wert von 1,0 W/m 2 K sowie<br />
gut gedämmten Rahmenprofilen auszutauschen.<br />
Folgende Bereiche sind dies:<br />
- Bauteil A UG Schwimmbad/Tür zum Lichthof Nordseite<br />
- Bauteil A EG Ausgang Treppe Nord<br />
- Bauteil B EG Flur<br />
- Haupttreppenhaus EG – 3.OG West- <strong>und</strong> Ostseite<br />
- Bauteil C – UG (Küche) bis 3.OG (Fachklassenräume)<br />
Zusätzlich sollte die durchgehende einfachverglaste Fensterfront im Kellergeschoss der Südfas-<br />
sade im Bauteil B gegen 3-fach Wärmschutzverglasung mit einem ug-Wert von 0,9 W/m 2 K ausge-<br />
tauscht werden.<br />
Wärmedämmung Flachdach Bauteil B <strong>und</strong> C<br />
Im Rahmen der notwendigen baulichen Sanierung der Flachdächer von Bauteil B <strong>und</strong> C ist eine<br />
Wärmedämmung vorzusehen, die über die Forderungen der EnEV nach einem u-Wert von 0,25<br />
W/m²*K hinausgeht, um eine deutliche Reduzierung der Wärmeverluste über Dach zu erreichen.<br />
Um die Forderungen der Leitlinien mit einem u-Wert Dach von kleiner gleich 0,15 W/m²K einhalten<br />
zu können, muss eine Hartschaumplatte (WLG 024) mit Dämmstärke von 18 cm aufgebracht wer-<br />
den. Der u-Wert für die 2.180 m² Dachfläche verbessert sich dann von 0,99 W/m²*a auf 0,13<br />
W/m²*a.<br />
4.2.1 Nachweis der Energiespareffekte von Wärmeschutzmaßnahmen am Bestand<br />
Gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Frankfurt wurden für die dargestellten<br />
baulichen Sanierungsmaßnahmen der jeweilige Heizenergiebedarf unter Berücksichtigung<br />
a) der Mindestanforderungen an die Bauteile nach EnEV<br />
b) der Mindestanforderungen entsprechend Leitlinien, also Heizenergiebedarf EnEV minus 30 %<br />
gemäß Gesamtkostenberechnung berechnet.<br />
Hierbei wurde bei den Berechnungen die CSS in die Nutzungszonen „<strong>Schule</strong>“ <strong>und</strong> „Turnhalle“ ein-<br />
geteilt, da hierbei von unterschiedlichen durchschnittlichen Raumtemperaturen ausgegangen wer-<br />
den kann.<br />
Die Ergebnisse sind in Abbildung 4.1 gegenübergestellt <strong>und</strong> die entsprechenden<br />
Berechnungsblätter im Anhang A.4.1 zusammengestellt.<br />
Ing.-Büro ENERGIEART Giebel & Jung, Bahnhofstraße 73, 35390 Gießen Seite 40