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Carl-Schurz Schule Energiekonzept zur Gesamtsanierung und ...

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<strong>Energiekonzept</strong> „<strong>Carl</strong>-<strong>Schurz</strong>-<strong>Schule</strong>, Holbeinstraße 21, Frankfurt“<br />

Auftraggeber: Hochbauamt der Stadt Frankfurt<br />

Abb. 3.4 Wärmebedarf für Lüftungsanlagen<br />

Luftvolumenstrom (VL) in m 3 /h 19.250<br />

WRG-Faktor (fWRG) -<br />

Zulufttemperatur (T ZU) in °C 24<br />

Außentemperatur (T AU) in °C -12<br />

Ablufttemperatur (T AB) in °C 18<br />

RLT-Wärmebedarf (Q RLT) in kW 228,7<br />

Entsprechend der „AMEV - Richtlinie für die Planung <strong>und</strong> Ausführung von Heiz- <strong>und</strong> Wasserer-<br />

wärmungsanlagen in öffentlichen Gebäuden“ wird für die Bestimmung des notwendigen Wärme-<br />

bedarfs der RLT-Anlagen ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,6 vorgegeben.<br />

Für die Heizwärmeversorgung der <strong>Carl</strong>-<strong>Schurz</strong>-<strong>Schule</strong> errechnet sich somit ein Gesamtwärmebe-<br />

darf von 844,8 kW (= 707,6 kW + 0,6 * 228,7 kW).<br />

Die BHKW-Module <strong>und</strong> die beiden Heizkessel verfügen zusammen über eine Wärmeleistung von<br />

979 kW. Berücksichtigt man Heizwärmeverteilungsverluste im Gebäude in Höhe von 5 % so ergibt<br />

sich, dass eine akzeptable Überdimensionierung der Wärmeerzeugungsanlage in der CSS von<br />

10 % besteht.<br />

Ermittlung des Heizwärmebedarfs<br />

Als Instrument <strong>zur</strong> planerischen Bearbeitung eines verbesserten Wärmeschutzes steht der Leitfa-<br />

den „Energiebewusste Gebäudeplanung“ (1996) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ener-<br />

gie, Jugend, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>zur</strong> Verfügung. Diese Leitfaden basiert auf der bewährten<br />

Norm des schweizerischen Ingenieur <strong>und</strong> Architekten Vereins (SIA 380/1 - Energie im Hochbau“).<br />

Für öffentliche Bauvorhaben in Hessen war das Verfahren als Wärmeschutznachweis nach gel-<br />

tender Wärmeschutzverordnung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.<br />

Ein Gebäude lässt sich als ein dynamisches System beschreiben, das durch unterschiedliche<br />

Wärmeströme definiert ist. Dies sind einerseits die Wärmeverluste durch die Außenfläche des<br />

Gebäudes (Transmission) <strong>und</strong> durch den Austausch von Innen- gegen Außenluft (Lüftung), an-<br />

derseits die Wärmegewinne durch die solare Einstrahlung <strong>und</strong> durch die Wärmeabgabe von Per-<br />

sonen <strong>und</strong> Geräten. Hinzu kommt der Wärmestrom, der dem Gebäude über die Heizanlage zuge-<br />

führt wird, um die Innentemperatur auf dem gewünschten Niveau zu halten. Dieser wird als Nutz-<br />

heizenergiebedarf bezeichnet.<br />

Um den ermittelten Wert für den Nutzheizenergiebedarf nutzerunabhängig <strong>und</strong> somit vergleichbar<br />

zu machen, sind dem Berechnungsverfahren Standardwerte für die Nutzung der Gebäude vorge-<br />

geben. Durch die Ermittlung der Heizenergiekennzahl wird darüber hinaus ein Wert eingeführt,<br />

der ein Maß für die „thermische Güte“ eines Gebäudes darstellt. Des weiteren steht durch die Er-<br />

mittlung der Energiebilanz ein Instrument <strong>zur</strong> Verfügung, mit dem der Wärmeschutz des Gebäu-<br />

des ökonomisch optimiert werden kann.<br />

Ing.-Büro ENERGIEART Giebel & Jung, Bahnhofstraße 73, 35390 Gießen Seite 21

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