24.03.2023 Aufrufe

ELMA_Magazin_AprMai_2023

Elternmagazin für April Mai 2023

Elternmagazin für April Mai 2023

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHT UND SOZIALES<br />

71<br />

vielen als Einmischung gesehen<br />

wird, ist es ein wesentlicher Job<br />

der Mitarbeiter des Jugendamtes,<br />

und es ist dem eigenen Anliegen<br />

meist dienlich, diesen Menschen,<br />

die nur ihren Job machen, freundlich<br />

oder zumindest respektvoll zu<br />

begegnen.<br />

Nach Durchführung der Befragungen<br />

wird dann vom Jugendamt<br />

eine Einschätzung der Situation<br />

mit einer Empfehlung abgegeben,<br />

was denn dem Kindeswohl<br />

– und nur darum geht es hier<br />

– am zuträglichsten wäre. Weil<br />

diese Empfehlung bei zumindest<br />

einem Elternteil häufig nicht der<br />

eigenen Meinung entspricht, entstehen<br />

oft langjährige Aversionen,<br />

welche den eigenen Anliegen aber<br />

meist nicht dienlich sind. Die Mitarbeiter<br />

können nur einen kleinen<br />

Ausschnitt der bestehenden Konflikte<br />

überblicken und dann nach<br />

bestem Wissen und Gewissen entscheiden.<br />

Das Jugendamt übernimmt<br />

dann auch gewisse Teile<br />

der Erziehungsberatung, soweit es nicht gerade<br />

überlastet ist.<br />

Weitere wichtige Aufgaben des Jugendamtes<br />

sind die Titulierung von Unterhaltsansprüchen<br />

und die Übernahme von Beistandschaften. Bei<br />

Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern<br />

hat der betreuende Elternteil das Recht,<br />

dass diese auch tituliert werden, damit diese<br />

bei Nichtzahlung schnell eingetrieben werden<br />

können, z. B. durch Lohnpfändung. Das kann<br />

der Unterhaltsschuldner dort kostengünstig<br />

veranlassen. Im Falle der Übernahme einer<br />

Beistandschaft für Kinder ist das Jugendamt<br />

sogar verpflichtet, alle Unterhaltsansprüche<br />

vollumfänglich geltend zu machen. Sollte es<br />

hierbei Fehler machen, was vorkommt, kann<br />

die Gemeinde dann im Wege der Amtshaftung<br />

belangt werden.<br />

Schließlich kann beim Jugendamt, wenn der<br />

unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt<br />

nicht zahlt, von Alleinerziehenden auch ein<br />

Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser<br />

entspricht zwar häufig nicht dem geschuldeten<br />

Unterhalt, hilft aber trotzdem weiter. Auch viele<br />

Bereiche der Jugendarbeit, Kitas usw. fallen<br />

in den Bereich des Jugendamtes, aber hier ist<br />

das Konfliktpotenzial zum Glück viel geringer.<br />

Daher nochmals der abschließende Tipp: Wenn<br />

ein Mitarbeiter des Jugendamtes vorbeikommt,<br />

dann tut er nur seinen Job. Wenn die Dame<br />

oder der Herr freundlich empfangen wird, ihm<br />

idealerweise sogar Kaffee und Kuchen angeboten<br />

werden, geht er vermutlich viel eher davon<br />

aus, dass auch für die Kinder gut gesorgt wird.<br />

Das ist nur menschlich, aber es hilft, das im<br />

Hinterkopf zu behalten, genau wie man immer<br />

bedenken muss, dass das Jugendamt nur die<br />

Interessen der Kinder schützen muss und nicht<br />

die von Eltern, denen Unrecht getan wurde.<br />

In diesem Sinne wünsche ich im Fall der Fälle<br />

eine gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

– und ansonsten natürlich, viel besser, die Verwirklichung<br />

der Idealfamilie!<br />

© David Häuser<br />

Wolf von Rosenstiel<br />

ist Rechtsanwalt für<br />

Familienrecht und<br />

teilt sein Wissen nicht<br />

nur in seiner Kanzlei,<br />

sondern auch in<br />

unserer <strong>ELMA</strong>.<br />

Ihr habt Fragen an unseren Rechts-Profi oder<br />

ein Thema, das euch besonders interessiert?<br />

Schreibt uns an redaktion@elternmagazin.info

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!