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17. November bis 01. Dezember <strong>2023</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Beste</strong> <strong>von</strong> <strong>Südafrika</strong><br />
Golf, Wein, Wale, Safari und immer wieder Golf<br />
Sonne, Safari,<br />
Golf & Meer.<br />
Mit reiseart.<br />
Reisen. Echt. Anders.<br />
1
KAPITEL<br />
Liebe Golffreunde,<br />
begleiten Sie mich auf dieser besonderen Golf Tour.<br />
Die Reise ins Golf-Mekka <strong>Südafrika</strong>s ist absolut einzigartig. Freuen Sie sich auf unser spannendes<br />
und äußerst abwechslungsreiches Programm. Natürlich besuchen wir das Cap der<br />
guten Hoffnung, tauchen ein in das faszinierende Kapstadt, machen dort einen Ausflug auf<br />
den Tafelberg, genießen bei einer Weinprobe die Region um Franschhoek, hoffen auf Wale in<br />
Hermanus und die Big Five bei unseren Pirschfahrten im Gondwana Game Reserve.<br />
Neben all diesen fantastischen Erlebnissen genießen wir unterwegs die schönsten Golfplätze<br />
entlang der Gardenroute. Diese Reisekombination ist ideal für begeisterte Golfer und Liebhaber<br />
dieses wunderschönen Landes, die außergewöhnliche Golfrunden und unvergessliche<br />
Naturerlebnisse miteinander verbinden möchten.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Beste</strong> an der Reise: Sie müssen sich um nichts kümmern. Alle Startzeiten, Tischreservierungen<br />
am Abend, Fahrten und Ausflüge sind perfekt organisiert.<br />
Ich freue mich auf Ihre Reiseanmeldung.<br />
Herzliche Grüße,<br />
Ihr Klaus Parragi<br />
2
Faszination<br />
<strong>Südafrika</strong>.<br />
Mit reiseart.<br />
3
PROGRAMM<br />
Unser Programm:<br />
1. Tag | Freitag, 17.11.<strong>2023</strong><br />
ANKUNFT IN SÜDAFRIKA<br />
Bei Ankunft am Flughafen <strong>von</strong> Kapstadt werden Sie <strong>von</strong> einer deutschsprechenden, lokalen Reiseleitung begrüßt<br />
und es geht direkt los auf eine orientierende Stadtrundfahrt. Zum Abschluss der Rundfahrt geht es zu dem Wahrzeichen<br />
der Stadt, dem Tafelberg (wetterbedingter Programmpunkt). Auf dem Gipfel breitet sich ein Plateau aus,<br />
welches <strong>von</strong> 1400 verschiedenen Blütenpflanzen bewohnt ist. Spazieren Sie ein wenig und genießen Sie die fantastischen<br />
Blicke auf die Stadt und den Hafen. Anschließend Transfer zu ihrer Unterkunft und nach dem Zimmerbezug<br />
steht Ihnen der restliche Tag zur freien Verfügung. Ihre Unterkunft befindet sich an der V&A Waterfront<br />
und Sie sind nur wenige Gehminuten <strong>von</strong> vielen Restaurants und Geschäften entfernt.<br />
Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel (Deluxe Zimmer)<br />
2. Tag | Samstag, 18.11.<strong>2023</strong><br />
KAP DER GUTEN HOFFNUNG<br />
Heute steht ein absolutes „Muss“ für jeden Besucher des Kaps auf dem Programm - die Fahrt zum Kap der Guten<br />
Hoffnung. Fahrt zur Kap Spitze und Auffahrt mit einer Zahnradbahn zum höchsten Punkt beim Leuchtturm,<br />
die Wandereifrigen können auch laufen. Hier treffen sich die zwei Weltmeere Indischer und Atlantischer Ozean,<br />
und Sie haben einen herrlichen Blick auf die Küste. Weiterfahrt zum Kap der Guten Hoffnung, wo die Seefahrer<br />
an Land gingen und glaubten, es sei die südlichste Spitze Afrikas. Sektempfang mit Urkundenverteilung. <strong>Das</strong><br />
Mittagessen nehmen Sie bei der Cape Point Straußenfarm ein - ein legeres Barbeque mit Straußenwürstchen,<br />
-steak, Salaten und Pastete, natürlich alles aus Straußenfleisch. Rückfahrt entlang Simons Town und Fischhoek,<br />
mit Stopp in der Pinguinen Bucht. Rückkehr zum Hotel am späten Nachmittag.<br />
Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel (Deluxe Zimmer)<br />
3. Tag | Sonntag, 19.11.<strong>2023</strong><br />
TAG ZUR FREIEN VERFÜGUNG<br />
Als Startpunkt für eine Wanderung durch Kapstadts Zentrum eignen sich die Räumlichkeiten <strong>von</strong> Cape Town<br />
Tourism an der Ecke Burg und Castle Street. Von hier aus lässt sich vor allem die Long Street gut erreichen - sie<br />
liegt gleich einen Block weiter. Zahlreiche Galerien und Kunstgeschäfte sind hier angesiedelt. Die besondere<br />
Mischung ist aber das Nebeneinander Hoher Kunst, hipper Lokale und Cafés sowie spannender Geschäfte zum<br />
Stöbern, Trödelläden und Märkte. Spazieren Sie entlang der Fußgänger Promenade „St Georges Mall“, oder bummeln<br />
Sie durch den Flohmarkt am Greenmarket Square, wo alles <strong>von</strong> Kitsch bis Kunst zu erwerben ist. Oder Sie<br />
haben auch die Gelegenheit, einen Einkaufsbummel an der Waterfront zu unternehmen. Besonders hervorzuheben<br />
sind ‚The Blue and The Red Shed“. Hier finden Sie viele kunsthandwerkliche Stände. Unter anderem gibt<br />
es Gemälde, afrikanische Kunst, Muschelkunst, besondere Kerzen, Lederwaren, Bushman Kunst und Halbedelsteine<br />
zu erwerben.<br />
Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel (Deluxe Zimmer)<br />
4
PROGRAMM<br />
4. Tag | Montag, 20.11.<strong>2023</strong><br />
WEITERFAHRT NACH STELLENBOSCH & GOLFRUNDE AUF DE ZALZE<br />
Heute Morgen werden die Mietwagen ins Hotel geliefert. Nach Formalitäten und Übernahme sowie Check-out<br />
fahren Sie direkt zum De Zalze Golfplatz (ca. 45 Minuten Fahrt). Dieser Golfplatz wurde <strong>von</strong> Peter Matkovich gestaltet.<br />
Der 18 Loch Kurs befindet sich inmitten der Weinberge, den Orangen Hainen und entlang des Blaauw<br />
Klippen Flusses. Die Berge lassen die Landschaft noch atemberaubender wirken. Dieser Golfplatz liegt nicht nur<br />
wunderschön sondern bietet eine gute Herausforderung für Jedermann! Anschließend Fahrt zur angrenzenden<br />
Lodge, Ihr Aufenthaltsort für die nächsten Tage. Nach dem Zimmerbezug haben Sie dann den restlichen Tag zu<br />
ihrer freien Verfügung. Entdecken Sie ihre neue Unterkunft und ruhen Sie sich nach dem langen Tag ein wenig<br />
aus.<br />
Übernachtung / Frühstück: De Zalze Lodge (Superior Zimmer)<br />
5. Tag | Dienstag, 21.11.<strong>2023</strong><br />
WEIN, WEIN UND NOCH MEHR WEIN<br />
Da Sie sich nun schon in den Weingebieten befinden, gilt es dieses heute besser kennen zu lernen. Zunächst<br />
steht ein Besuch <strong>von</strong> Stellenbosch auf dem Programm. Gouverneur Simon van der Stel gründete Stellenbosch<br />
1679 als Grenzstadt an den Ufern des Eerste-Flusses. Es ist nach Kapstadt die zweitälteste Stadt <strong>Südafrika</strong>s<br />
und eine der am schönsten erhaltenen. Die <strong>von</strong> mächtigen, Schatten spendenden Eichen gesäumten Straßen<br />
sind voll <strong>von</strong> kapholländischen, georgianischen und viktorianischen Bauten - architektonische und historische<br />
Schmuckstücke. Der Stadtplatz ist <strong>von</strong> vielen historischen kapholländischen Gebäuden umgeben. Nach diesem<br />
morgendlichen Besuch der Stadt fahren sie mit dem Bus weiter zum wunderschön gelegenen Hidden Valley<br />
Weingut für eine Weinverkostung und das gemeinsame Mittagessen. Zum Abschluss des Tages wird dann noch<br />
die französisch angehauchte Stadt Franschhoek besucht. Dort haben Sie Zeit zur freien Verfügung. Schlendern<br />
Sie durch diesen netten Ort und schauen in die verschiedenen Galerien und Läden, die sich an der Hauptstraße<br />
befinden. Am späten Nachmittag werden Sie dann zurück in ihre Unterkunft gebracht. Der restliche Tag steht<br />
Ihnen zu ihrer freien Verfügung.<br />
Übernachtung / Frühstück: De Zalze Lodge (Superior Zimmer)<br />
6. Tag | Mittwoch, 22.11.<strong>2023</strong><br />
FAHRT NACH HERMANUS<br />
Check-out <strong>von</strong> Ihrer Lodge in Stellenbosch und Abfahrt über Somerset West und Strand nach Gordon’s Bay. Freuen<br />
Sie sich auf eine der schönsten Küstenstraßen <strong>Südafrika</strong>s - Clarens Drive. Um die Mittagszeit erreichen Sie<br />
Kleinmond. Ihr Hotel liegt an einer ruhigen Lagune. Nach dem Zimmerbezug, steht der Nachmittag und Abend<br />
zur freien Verfügung.<br />
Übernachtung / Frühstück: Arabella Hotel & Spa (Deluxe Zimmer)<br />
7. Tag | Donnerstag, 23.11.<strong>2023</strong><br />
GOLFRUNDE AUF DEM ARABELLA GOLF COURSE<br />
Heute lernen Sie den Arabella Golf Course kennen. Der Arabella Golf Club, in Kleinmond (bei Hermanus) gelegen,<br />
liegt in einer der schönsten Naturgegenden des Landes. Er schmiegt sich an die südwestliche Küste <strong>Südafrika</strong>s,<br />
an die Ufer der traumhaften Bot River Lagune. Diese atemberaubend schöne 18-Loch Championship-Anlage<br />
wurde <strong>von</strong> Matkovich & Hayes entworfen und bietet eine Herausforderung für Jedermann.<br />
Übernachtung / Frühstück: Arabella Hotel & Spa (Deluxe Zimmer)<br />
5
PROGRAMM<br />
8. Tag | Freitag, 24.11.<strong>2023</strong><br />
FAHRT ENTLANG DER GARTENROUTE IN RICHTUNG MOSSEL BAY<br />
Nach dem Frühstück Check-out und Fahrt in Eigenregie entlang der Nationalstraße N2 über Grabouw in Richtung<br />
Mossel Bay, heute ein beliebter Ferienort mit schönen Stränden. Sie fahren ca. 3½ Stunden und kurz vor Mossel<br />
Bay erreichen Sie Ihre nächste Unterkunft die Gondwana Game Lodge. Sie erwartet nun zunächst ein Mittagessen<br />
bevor Sie ihre Zimmer beziehen (bei Ankunft um die Mittagszeit). Nach etwas Zeit zum Erholen treffen Sie<br />
sich am Nachmittag für ihre erste Pirschfahrt! <strong>Das</strong> Reservat ist Heimat der „Big 5“ sowie vieler weiterer Tierarten<br />
wie Bergzebra, Kudu, Springböcke, Elenantilopen und zahlreicher Vogelarten. Halten Sie ihre Kamera bereit!<br />
Nach Rückkehr in der Lodge bekommen Sie ein Abendessen serviert.<br />
Übernachtung / Vollpension: Gondwana Game Reserve (4 Bedroom Villa)<br />
9. Tag | Samtag, 25.11.<strong>2023</strong><br />
SAFARI PUR<br />
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der wilden Tiere und jegliches Golfen ist heute nebensächlich. Es heißt<br />
früh aufstehen, denn es geht auf eine weitere Pirschfahrt. Damit sie wach und aufmerksam auf Tiersuche gehen<br />
kӧnnen, werden ihnen vorab Kaffee, Tee und Kekse gereicht. Dann geht es los auf eine weitere Pirschfahrt<br />
durch das Reservat. <strong>Das</strong> 10.000ha große Schutzgebiet besteht aus offenen Grassavannen und der einheimischen<br />
Fynbos-Vegetation, die <strong>von</strong> den Outeniqua-Bergen umrahmt werden. <strong>Das</strong> Reservat ist Heimat der „Big 5“. Anschließend<br />
erwartet Sie ein schmackhaftes Frühstück bei Rückkehr in die Lodge. Danach haben Sie ein wenig Zeit<br />
zu ihrer freien Verfügung. Vielleicht möchten Sie sich ein wenig ausruhen nachdem es am Morgen schon so früh<br />
losging? Am Mittag erwartet Sie ein leichtes Mittagessen bevor es dann am Nachmittag auf eine weitere Pirschfahrt<br />
geht. Nach Rückkehr in Ihre Unterkunft wird Ihnen Ihr Abendessen serviert.<br />
Übernachtung / Vollpension: Gondwana Game Reserve (4 Bedroom Villa)<br />
10. Tag | Sonntag, 26.11.<strong>2023</strong><br />
WEITERFAHRT NACH MOSSEL BAY UND PINNACLE POINT GOLFPLATZ<br />
Nach einer letzten Pirschfahrt und einem ausgiebigen Frühstück in der Lodge, Fahrt zum Pinnacle Point Golfplatz,<br />
ca. 30 Minuten entfernt. Der Pinnacle Point Golf Course erstreckt sich 4 Kilometer entlang eines spektakulären<br />
Küstenabschnittes mit Putting Greens direkt an der Steilküste und unberührten Sandstränden. Der<br />
Golfplatz zählt zu den besten weltweit und ist wahrlich ein Meisterstück an Golfplatz-Design. Darren Clarke, als<br />
ein Weltklasse-Golfer, wirkte bei der Gestaltung des Golf Courses mit. Zur Eröffnung nannte er das Design des<br />
Golfplatzes das <strong>Beste</strong> weltweit. Anschließend Fahrt zu ihrer Unterkunft und Zimmerbezug. Der restliche Tag steht<br />
Ihnen dann zu ihrer freien Verfügung.<br />
Übernachtung / Frühstück: PH Mossel Bay (Deluxe Zimmer)<br />
11. Tag | Montag, 27.11.<strong>2023</strong><br />
FAHRT NACH KNYSNA<br />
Heute führt die Fahrt nach Knysna, wo Ihr Hotel kurz außerhalb des Städtchens gelegen ist. Danach steht Ihnen<br />
der restliche Tag zu ihrer freien Verfügung. Entdecken Sie ein wenig ihre neue Unterkunft auf eigene Faust und<br />
freuen Sie sich auf die nächsten Golftage.<br />
Übernachtung / Frühstück: Simola Hotel & Country Club (Luxury Zimmer)<br />
6
PROGRAMM<br />
12. Tag | Dienstag, 28.11.<strong>2023</strong><br />
GOLFRUNDE AUF DEM SIMOLA GOLF COURSE<br />
Nach dem Frühstück spielen Sie eine Runde auf dem Simola Golf Course. Der <strong>von</strong> Jack Nicklaus entworfene Golf<br />
Course wurde 2005 offiziell eröffnet. Er liegt hoch über der Lagune im Knysna Forest und bietet eine atemberaubende<br />
Aussicht auf die Lagune. Der Kurs wurde nach ökologischen Gesichtspunkten angelegt und ist sehr<br />
anspruchsvoll. Der restliche Tag ist dann zur freien Verfügung.<br />
Übernachtung / Frühstück: Simola Hotel & Country Club (Luxury Zimmer)<br />
13. Tag | Mittwoch, 29.11.<strong>2023</strong><br />
GOLFRUNDE AUF DEM PEZULA GOLF COURSE<br />
Nach dem Frühstück Fahrt zum Pezula Golf Course, den Sie heute spielen werden. Der Pezula-Meisterschafts-<br />
Golfplatz weist fantastische Fairways und gut rollende Grüns auf. Er liegt in der wunderschönen Southern Cape<br />
Landschaft und gehört zu den schönsten Golfplätzen des Landes. Der atemberaubende, preisgekrönte 18-Loch-<br />
Kurs, der <strong>von</strong> David Dale und Ronald Fream geschaffen wurde, ist außerdem einer der spektakulärsten Golf<br />
Courses der Welt. Der 72 par Golf Course wurde so entworfen, dass er sowohl Herausforderungen an erfahrene<br />
Golfer stellt, da an einigen Löchern ein full range Abschlag notwendig ist, aber auch anderen Spielern ein einzigartiges<br />
Golf Erlebnis vermittelt.<br />
Übernachtung / Frühstück: Simola Hotel & Country Club (Luxury Zimmer)<br />
14. Tag | Donnerstag, 30.11.<strong>2023</strong><br />
RÜCKKEHR NACH KAPSTADT<br />
Nach dem Frühstück Check-out aus ihrem Hotel und Fahrt nach George und dem dortigen Flughafen. Am Flughafen<br />
George angekommen, Abgabe der Mietwagen und Inlandsflug <strong>von</strong> George nach Kapstadt. Am Flughafen<br />
Kapstadt erfolgt der Transfer zum Hotel an die Waterfront. Der Abend steht zur freien Verfügung.<br />
Übernachtung / Frühstück: Commodore Hotel (Deluxe Zimmer)<br />
15. Tag | Freitag, 01.12.<strong>2023</strong><br />
ABSCHIED VON SÜDAFRIKA<br />
Je nach Abflugszeit, Transfer mit dem Reisebus zum Flughafen Kapstadt. Bitte beachten Sie, die Zimmer müssen<br />
bis 11:00 Uhr geräumt werden. <strong>Das</strong> Gepäck kann bis zur Abfahrt beim Concierge aufbewahrt werden<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
7
DIE UNTERKÜNFTE<br />
The Commodore Hotel****<br />
17. - 20.11.<strong>2023</strong> & 30.11 - 01.12.<strong>2023</strong> | Kapstadt<br />
<strong>Das</strong> The Commodore Hotel befindet sich an der Victoria &<br />
Alfred Waterfront und bietet einen atemberaubenden Blick auf<br />
den Tafelberg, den Hafen <strong>von</strong> Kapstadt und Robben Island. Im<br />
nautischen Stil gehalten und mit allen Dienstleistungen, die<br />
Sie benötigen, ist The Commodore das ideale Hotel in dieser<br />
schönen Stadt.<br />
De Zalze Lodge****<br />
20. - 22.11.<strong>2023</strong> | Stellenbosch<br />
Die De Zalze Lodge ist eine Gästelodge im kapholländischen Stil<br />
mit Blick auf die üppigen Weinberge und die atemberaubenden<br />
Berge <strong>von</strong> Stellenbosch. Direkt am ersten Fairway des De Zalze<br />
Golfplatzes gelegen, bietet dieses luxuriöse Vier-Sterne-Haus<br />
eine entspannte Unterkunft, die garantiert den Stress des<br />
modernen Lebens vergessen lassen.<br />
Arabella Hotel, Golf & Spa*****<br />
22. - 24.11.<strong>2023</strong> | Hermanus<br />
<strong>Das</strong> Arabella Hotel, Golf & Spa liegt in der Kogelberg-Biosphäre,<br />
einem der reichhaltigsten Blumenreservate der Welt, und<br />
heißt Sie willkommen, die atemberaubende Natur, moderne<br />
Unterkünfte und Wellness in einem luxuriösen Hotel in<br />
Hermanus zu entdecken<br />
8
DIE UNTERKÜNFTE<br />
Bush Villas<br />
24. - 26.11.<strong>2023</strong> | Gondwana Game Reserve<br />
Gondwanas Buschvillen bieten die luxuriösen Annehmlichkeiten<br />
einer Safari-Lodge mit dem Komfort <strong>von</strong> zu Hause - ideal für<br />
Gruppen <strong>von</strong> Freunden.<br />
PH Mossel Bay***<br />
26. - 27.11.<strong>2023</strong> | Mossel Bay<br />
<strong>Das</strong> Hotel liegt an der Mossel Bay Küste mit den majestätischen<br />
Outeniqua Bergen im Hintergrund gleich gegenüber des „Old<br />
Post Office Tree“. <strong>Das</strong> Hotel verfügt über ein ausgezeichnetes<br />
Restaurant, welches auf Fisch und Meeresfrüchte spezialisiert<br />
ist.<br />
Simola Hotel Country Club & Spa*****<br />
27. - 30.11.<strong>2023</strong> | Knysna<br />
<strong>Das</strong> elegante Simola Hotel Country Club and Spa liegt<br />
inmitten einer atemberaubenden Naturlandschaft und wacht<br />
über die Stadt Knysna. <strong>Das</strong> Hotel und das Restaurant bieten<br />
anspruchsvollen Gästen eine anspruchsvolle Unterkunft und<br />
modernen Komfort mit Blick auf das Simola Golf and Country<br />
Estate und den exklusiven Jack Nicklaus Signature Golf Course,<br />
den ersten in Afrika, der vom Goldenen Bären selbst entworfen<br />
wurde.<br />
9
DIE GOLFPLÄTZE<br />
Ihre<br />
Golfplätze:<br />
DE ZALZE GOLF COURSE<br />
Genießen Sie ein einzigartiges Spielerlebnis mit weitem Blick auf die Helderberg-Bergkette. Mit <strong>von</strong> Weinbergen,<br />
Olivenhainen und Lavendelfeldern umgebenen Fairways bietet der De Zalze Golf Course ein unvergleichliches<br />
landschaftliches Erlebnis.<br />
―<br />
ARABELLA GOLF COURSE<br />
Dieser <strong>von</strong> Peter Matkovich konzipierte internationale Meisterschaftskurs liegt an der reizvollen Bot River<br />
Lagune in der Nähe <strong>von</strong> Hermanus, mit spektakulärem Blick auf die Kogelberg Mountain Range. Der Platz gehört<br />
zu den Top 5 in <strong>Südafrika</strong>. Der Arabella Golfplatz, <strong>Südafrika</strong>, ist ein anspruchsvoller und bei Golfkennern hoch<br />
geschätzter Championship-Platz. Er kann er auch <strong>von</strong> Anfängern gespielt werden. Breite Fairways lassen viel<br />
Raum. Allerdings gibt es viele Bunker und Wasser Features, und auch der Wind spielt mit und verlangt vom<br />
Spieler hohe Konzentration.<br />
―<br />
SIMOLA GOLF COURSE<br />
Ein Jack Nicklaus Signature-Course. Bei Simola den Kopf unten zu halten, kann eine Herausforderung sein, weil die<br />
Aussicht rund um den Platz beeindruckend ist. Es ist jedem Spieler klar, warum dieser Platz eines der führenden<br />
Golfziele <strong>Südafrika</strong>s einnimmt. Es ist auch der erste Jack Nicklaus Signature Course an der Garden Route, der<br />
die Philosophie des Meisters widerspiegelt: Layout und Design an die natürliche Beschaffenheit des Landes<br />
anzupassen. Der Kurs bietet herausforderndes und lohnendes Golf inmitten einer spektakulären Landschaft.<br />
Unterhalb der hohen Kämme gelegen, ist es frei <strong>von</strong> dem Wind, der die Küstenkurse so oft plagt. Fairways<br />
fließen mit den natürlichen welligen Konturen des Geländes zusammen und die ungewöhnliche Konfiguration<br />
<strong>von</strong> fünf Par 5 und fünf Par 3 fügt dem Spiel eine neue Dimension hinzu. Es ist selbstverständlich, dass jedes Loch<br />
eine außergewöhnliche Aussicht bietet. Entweder über die Lagune <strong>von</strong> Knysna bis zu den Heads oder über den<br />
malerischen Fluss Knysna, der sich durch das darunter liegende Tal schlängelt.<br />
―<br />
PEZULA GOLF COURSE<br />
Seine spektakuläre Lage direkt an der Steilküste macht ihn zu einem der schönsten Golfplätze der Welt. Er<br />
wurde <strong>von</strong> David Dale and Ronald Fream <strong>von</strong> GolfPlan USA designt und 2001 eröffnet. Pezula Golf Course ist<br />
ein fantastisch angelegter Platz, auf einer Anhöhe direkt am Indischen Ozean liegend, der alles zu bieten hat,<br />
das Golf spannend macht: spektakuläres Design, leicht hügelig mit teils unglaublich in die Tiefe zu spielenden<br />
Abschlägen, schnelle Grüns und wunderbare Aussichten aufs Meer.<br />
10
PINNACLE POINT GOLF COURSE<br />
Der Par-72 Platz zeichnet sich durch 7 majestätische Löcher aus, die sich entlang der Felsenklippen<br />
des Indischen Ozeans erstrecken, <strong>von</strong> denen vier über das Meer und die Klippen gespielt werden.<br />
Alle 18 Löcher wurden so angelegt, dass sie sich den Konturen des Geländes anpassen. Einer der<br />
spektakulärsten Plätze <strong>Südafrika</strong>s, der dem berühmten Pebble Beach in nichts nachsteht. Darren Clark<br />
hat hier mit Peter Matkovich eine Sehenswürdigkeit geschaffen. Ein Muss für jeden Garden Route<br />
Besucher.<br />
11
LEISTUNGEN<br />
Eingeschlossene Leistungen:<br />
• alle Übernachtungen in den genannten Hotels mit südafrikanischem Frühstück<br />
• deutschsprachige Reiseleitung & sämtliche Besichtigungen und Eintrittsgelder an den<br />
Ausflugstagen (Kapstadt & Tafelberg/ Kap der Guten Hoffnung/ Weingebiet)<br />
• Flughafentransfers<br />
• 5 x Greenfee auf den gebuchten Golfplätzen<br />
• Ein Sitzplatz im Mietwagen auf der Gardenroute laut Programm<br />
• Mahlzeiten wie im Programm angegeben (1x Mittagessen während der Weintour)<br />
• Inlandsflug George - Kapstadt in der Economy Class<br />
• Reisebegleitung durch das Team <strong>von</strong> reiseart<br />
Nicht eingeschlossene Leistungen:<br />
• An- und Abreise Kapstadt<br />
• Mahlzeiten und Leistungen, die nicht genannt sind<br />
• Ausgaben rein persönlicher Art z.B. Telefon, Getränke und Trinkgelder<br />
Versicherung:<br />
Verfügen Sie noch nicht über einen passenden Reiseversicherungsschutz?<br />
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot unserer Partnerversicherung, der HanseMerkur<br />
Reiseversicherung.<br />
12
LEISTUNGEN<br />
Reisepreise:<br />
pro Person<br />
Doppelzimmer 5.150,00 €<br />
Einzelzimmer 6.950,00 €<br />
Mindestteilnehmerzahl: 10<br />
Maximalteilnehmerzahl: 15<br />
(s. beigefügte ARB Ziffer 9)<br />
Stornierungsbedingungen:<br />
Ergänzend zu unseren beigefügten allgemeinen Reisebedingungen unter Ziffer 6 gelten bei dieser Reise<br />
gesonderte Stornierungsstaffeln. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so fallen folgende prozentuale<br />
Stornogebühren vom Reisepreis an:<br />
bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%<br />
ab 60. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 35% ab 14 Tage vor Reisebeginn 100%<br />
Unsere An- und Abreiseempfehlung mit Condor:<br />
16.11.<strong>2023</strong> ab Frankfurt 21:55 Uhr 17.11.<strong>2023</strong> an Kapstadt 10:45 Uhr<br />
01.12.<strong>2023</strong> ab Kapstadt 18:15 Uhr 02.12.<strong>2023</strong> an Frankfurt 05:25 Uhr<br />
(Flugzeitenänderungen vorbehalten, alle Angaben in Ortszeit)<br />
Hinweis: Die Golfgepäckbeförderung und eine Sitzplatzreservierung bei Condor sind kostenpflichtig.<br />
13
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten,<br />
welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden<br />
angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.<br />
Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.<br />
Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin<br />
angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die<br />
Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung <strong>von</strong><br />
Anspruchsverlusten in Ziffer 10.<br />
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)<br />
FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit<br />
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden<br />
und dem Reiseveranstalter reiseart GmbH & Co. KG zu<br />
Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie<br />
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y<br />
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und<br />
252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und<br />
füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich<br />
nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B.<br />
verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht<br />
hat, da er hierüber eine entsprechende andere<br />
Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner<br />
nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein<br />
Rahmenvertrag für die Organisation <strong>von</strong> Geschäftsreisen<br />
geschlossen wurde.<br />
1. Zeitlicher Geltungsbereich<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle<br />
Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG und dem Kunden, die ab<br />
01.04.2022 geschlossen werden.<br />
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung<br />
für Mitreisende<br />
2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt<br />
beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:<br />
a) Grundlage dieses Angebots sind die<br />
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen<br />
des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit<br />
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen <strong>von</strong><br />
Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung<br />
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des<br />
Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />
für die Dauer <strong>von</strong> zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />
zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des<br />
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />
Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche<br />
Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />
Informationen über wesentliche Eigenschaften der<br />
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen<br />
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />
und die Stornopauschalen (gem. Artikel<br />
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur<br />
dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,<br />
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich<br />
vereinbart ist.<br />
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde<br />
dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />
durch den Reiseveranstalter zustande. Bei<br />
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der<br />
Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen<br />
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem<br />
dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem<br />
Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so<br />
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem<br />
angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier<br />
oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf<br />
eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6<br />
Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in<br />
gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien<br />
oder außerhalb <strong>von</strong> Geschäftsräumen erfolgte.<br />
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den<br />
Vertragsabschluss:<br />
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />
Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.<br />
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur<br />
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Buchungsformulars eine entsprechende<br />
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />
erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung<br />
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.<br />
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter<br />
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die<br />
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />
"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem<br />
Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung<br />
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt<br />
(Eingangsbestätigung).<br />
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch<br />
Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des<br />
Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<br />
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der<br />
Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden<br />
zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger<br />
erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach<br />
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch<br />
entsprechende unmittelbare Darstellung der<br />
Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der<br />
Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser<br />
Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es<br />
auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der<br />
Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden<br />
die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften<br />
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung<br />
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des<br />
Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht da<strong>von</strong> abhängig,<br />
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung<br />
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.<br />
2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.<br />
2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §<br />
651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen<br />
wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-<br />
Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)<br />
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein<br />
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,<br />
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB<br />
(siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht<br />
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />
§651a BGB außerhalb <strong>von</strong> Geschäftsräumen<br />
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen<br />
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />
sind auf vorhergehende <strong>Beste</strong>llung des Verbrauchers<br />
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein<br />
Widerrufsrecht.<br />
3. Bezahlung<br />
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein<br />
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und<br />
dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und<br />
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,<br />
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen<br />
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />
in Höhe <strong>von</strong> 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />
Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,<br />
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das<br />
Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9<br />
genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.<br />
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />
Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur<br />
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen<br />
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen<br />
Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches<br />
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach<br />
Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />
gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
4. Änderungen <strong>von</strong> Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die<br />
nicht den Reisepreis betreffen<br />
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften <strong>von</strong><br />
Reiseleistungen <strong>von</strong> dem vereinbarten Inhalt des<br />
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem<br />
Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die<br />
Abweichungen unerheblich sind und den<br />
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden<br />
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis<br />
<strong>von</strong> dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften<br />
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise zu informieren.<br />
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer<br />
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der<br />
Abweichung <strong>von</strong> besonderen Vorgaben des Kunden, die<br />
Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der<br />
Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter<br />
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten<br />
angemessenen Frist entweder die Änderung<br />
anzunehmen oder unentgeltlich vom<br />
Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />
an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der<br />
Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<br />
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des<br />
Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der<br />
Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann<br />
kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die<br />
Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm<br />
eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom<br />
Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der<br />
gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als<br />
angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung<br />
gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und<br />
hervorgehobener Weise hinzuweisen.<br />
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />
Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für<br />
die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise<br />
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist<br />
dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m<br />
Abs. 2 BGB zu erstatten.<br />
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,<br />
erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden<br />
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis<br />
nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die<br />
Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer<br />
tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei<br />
Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a)<br />
Erhöhung des Preises für die Beförderung <strong>von</strong> Personen<br />
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere<br />
Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und<br />
sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie<br />
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder<br />
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />
geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in<br />
den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich<br />
die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro<br />
Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall<br />
sein, wird der Reiseveranstalter den Kunden umgehend<br />
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar<br />
und verständlich über die Preiserhöhung und deren<br />
Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der<br />
Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur<br />
wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten<br />
Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des<br />
Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem<br />
vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.<br />
Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur<br />
Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des<br />
Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des<br />
Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1<br />
unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder<br />
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor<br />
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />
Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde<br />
mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist<br />
der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der<br />
Reiseveranstalter darf <strong>von</strong> dem zu erstattenden<br />
Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen<br />
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf<br />
dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe<br />
Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach<br />
Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den<br />
Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen<br />
unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />
Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und<br />
Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen<br />
bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Der<br />
Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem<br />
dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise über die Änderung zu<br />
unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie<br />
diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn<br />
erklärt wird.<br />
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1<br />
vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der<br />
Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der<br />
Reiseveranstalter kann indes dem Kunden eine<br />
entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,<br />
dass er innerhalb einer bestimmten<br />
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot<br />
zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. <strong>Das</strong> Angebot zu einer Preiserhöhung<br />
kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn<br />
unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die<br />
Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen<br />
Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der<br />
wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.<br />
250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung <strong>von</strong><br />
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des<br />
Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2<br />
dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der<br />
14
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Reiseveranstalter kann dem Kunden die entsprechende<br />
andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass<br />
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, die<br />
angemessen sein muss, (1) das Angebot zur<br />
Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. <strong>Das</strong> Angebot zu einer solchen sonstigen<br />
Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn<br />
unterbreitet werden.<br />
5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem<br />
Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen<br />
Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die<br />
Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)<br />
anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden<br />
nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.<br />
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter nach<br />
5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung<br />
oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.<br />
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet §<br />
651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend<br />
Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des<br />
Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des<br />
Reisepreises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich,<br />
auf jeden Fall innerhalb <strong>von</strong> 14Tagen nach dem Rücktritt,<br />
Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i<br />
Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.<br />
5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung<br />
oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die<br />
Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht<br />
<strong>von</strong> mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §<br />
651m BGB<br />
entsprechend; ist sie <strong>von</strong> gleichwertiger Beschaffenheit,<br />
aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten<br />
verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag §<br />
651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /<br />
Rücktrittskosten<br />
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.<br />
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht<br />
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt<br />
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf<br />
einem dauerhaften Datenträger zu erklären.<br />
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er<br />
die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den<br />
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der<br />
Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen, soweit der Rücktritt nicht <strong>von</strong> ihm zu vertreten<br />
ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die<br />
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung<br />
<strong>von</strong> Personen an den Bestimmungsort erheblich<br />
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und<br />
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des<br />
Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen<br />
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle<br />
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />
Eintrittskarten sind nicht erstattbar, sofern nicht anders<br />
ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum<br />
Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.<br />
Die reiseart GmbH & Co. KG empfiehlt dringend den<br />
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet,<br />
die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene<br />
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die <strong>von</strong> ihm<br />
geforderte Entschädigungspauschale.<br />
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell<br />
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der<br />
Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem<br />
Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte<br />
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch<br />
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,<br />
konkret zu beziffern und zu begründen.<br />
Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur<br />
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er<br />
diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb <strong>von</strong> 14<br />
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.<br />
<strong>Das</strong> gesetzliche Recht des Kunden, gemäß<br />
§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf<br />
einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,<br />
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten<br />
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,<br />
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall<br />
rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor<br />
Reisebeginn zugeht.<br />
7. Umbuchungen<br />
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />
der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder<br />
falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3<br />
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in<br />
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.<br />
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden<br />
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der<br />
Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, die<br />
sich wie folgt bestimmt:<br />
Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in<br />
Höhe <strong>von</strong> mindestens 75,- Euro pro Person fällig.<br />
Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem<br />
Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten<br />
Bedingungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />
vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit<br />
und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die<br />
dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen<br />
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,<br />
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur<br />
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.<br />
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der<br />
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich<br />
um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.<br />
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />
der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag<br />
zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen<br />
Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Die<br />
späteste<br />
Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG 21 Tage vor Reisebeginn,<br />
außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist <strong>von</strong><br />
48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem<br />
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat<br />
der Reiseveranstalter unverzüglich <strong>von</strong> seinem<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall<br />
aber innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen nach dem Zugang der<br />
Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den<br />
Reisepreis zurückzuerstatten.<br />
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />
10.1 Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen<br />
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />
hat, zu informieren, wenn er die notwendigen<br />
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht<br />
innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist<br />
erhält.<br />
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />
Wird die Reise nicht frei <strong>von</strong> Reisemängeln erbracht, so<br />
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der<br />
Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften<br />
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen<br />
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche<br />
nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach<br />
§ 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist<br />
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem<br />
Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht<br />
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />
Reisemängel dem Reiseveranstalter unter<br />
der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur<br />
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des<br />
Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner<br />
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung<br />
unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige<br />
auch seinem Reisevermittler, über den er die<br />
Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der<br />
Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe<br />
zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht<br />
befugt, Ansprüche anzuerkennen.<br />
10.3 Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag<br />
wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB<br />
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l<br />
BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies<br />
gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom<br />
Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige<br />
Abhilfe notwendig ist.<br />
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />
Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum<br />
Abhilfeverlangen<br />
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />
Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im<br />
Zusammenhang mit Flugreisen nach den<br />
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden<br />
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)<br />
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.<br />
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die<br />
Erstattungen<br />
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn<br />
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die<br />
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach<br />
Aushändigung zu erstatten.<br />
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die<br />
Fehlleitung <strong>von</strong> Reisegepäck unverzüglich dem<br />
Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner<br />
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies<br />
entbindet den Reisenden nicht da<strong>von</strong>, die<br />
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß<br />
Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu<br />
erstatten.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />
Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht<br />
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber<br />
hinausgehende Ansprüche nach internationalen<br />
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften bleiben <strong>von</strong> der Beschränkung<br />
unberührt.<br />
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),<br />
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und<br />
der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der<br />
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners<br />
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet<br />
wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht<br />
Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters<br />
sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,<br />
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.<br />
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für<br />
einen Schaden des Reisenden die Verletzung <strong>von</strong><br />
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des<br />
Reiseveranstalters ursächlich war.<br />
12. Geltendmachung <strong>von</strong> Ansprüchen: Adressat,<br />
Information über Verbraucherstreitbeilegung<br />
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB<br />
hat der Kunde/Reisende gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />
kann auch über den Reisevermittler erfolgen,<br />
wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler<br />
gebucht war. Eine Geltendmachung<br />
auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.<br />
12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das<br />
Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass<br />
er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach<br />
Drucklegung dieser Reisebedingungen für den<br />
Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der<br />
Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter<br />
Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,<br />
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen<br />
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-<br />
Plattform<br />
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />
13. Informationspflichten über die Identität des<br />
ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung <strong>von</strong> Fluggästen<br />
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
verpflichtet den Reiseveranstalter, den<br />
Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft<br />
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der<br />
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die<br />
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der<br />
Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die<br />
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,<br />
die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen<br />
wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss<br />
er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden<br />
als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den<br />
Kunden über den Wechsel informieren. Er muss<br />
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um<br />
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich<br />
über den Wechsel unterrichtet wird.<br />
14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<br />
14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden<br />
über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie<br />
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des<br />
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren<br />
Fristen für die Erlangung <strong>von</strong> gegebenenfalls<br />
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.<br />
14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das<br />
Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen<br />
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen<br />
sowie das Einhalten <strong>von</strong> Zoll und Devisenvorschriften.<br />
Der Kunde/Reisende ist zudem verantwortlich sich über<br />
die zum Reisezeitpunkt geltenden Ein– und<br />
Ausreisebestimmungen im Zielgebiet sowie über die<br />
Einreisebestimmungen für die Rückreise auf den<br />
entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigen<br />
Amtes oder den zuständigen Behörden und<br />
Auslandsvertretungen zu informieren. Nachteile, die aus<br />
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.<br />
die Zahlung <strong>von</strong> Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des<br />
Kunden/Reisenden.<br />
14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die<br />
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
und Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische<br />
Vertretung / Behörde, wenn der Kunde ihn mit der<br />
Besorgung beauftragt hat.<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und<br />
Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:<br />
reiseart GmbH & Co. KG<br />
Salzstraße 36<br />
48143 Münster<br />
Telefon 02 51 / 48 15 – 122<br />
E-Mail kontakt@reiseart.de<br />
Stand: März 2022<br />
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reiseart GmbH & Co. KG<br />
Salzstraße 36<br />
48143 Münster<br />
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Salzstraße 36<br />
48143 Münster<br />
Tel.: +49 (0)251 4815 122<br />
kontakt@reiseart.de<br />
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Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters.<br />
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