Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24. März ... - Großpetersdorf
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Gemeindewappens auf ihren geschäftlichen Unterlagen (Briefpapier, Stempel udgl.). Die<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Großpetersdorf</strong> hat jahrzehntelange Tradition im Ort und verfügt über<br />
einen ausgezeichneten Ruf, weshalb die Bewilligung im Interesse <strong>der</strong> Gemeinde liegt und ein<br />
abträglicher Gebrauch des Gemeindewappens auszuschließen ist.<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden nimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig zur Kenntnis:<br />
Der Rechnungsabschluss <strong>der</strong> Gemeinde-Infrastruktur KG für das Jahr 2010 umfasst<br />
ordentliche SOLL-Einnahmen € 123.120,27 und<br />
ordentliche SOLL-Ausgaben € 100.488,75, somit einen<br />
SOLL-Überschuss von € 22.631,52<br />
Der Kassenabschluss per 31.12.2010 weist auf dem Girokonto <strong>der</strong> Unicredit Bank Austria AG<br />
Nr. 51342101101 BLZ 12000, einen Guthabensaldo in <strong>der</strong> Höhe von 6.606,43 € auf.<br />
Der Darlehensstand per 31.12.2010 beläuft sich auf insgesamt 925.090,06 € und ist<br />
gegenüber 31.12.2009 unverän<strong>der</strong>t geblieben weil Tilgungsfreistellung.<br />
Davon haften an Darlehen aus:<br />
bei <strong>der</strong> Raiffeisenbezirksbank Oberwart € 83.333,44 und<br />
bei <strong>der</strong> Unicredit Bank Austria AG € 841.756,62<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass anlässlich <strong>der</strong> Konsolidierung <strong>der</strong> Gemeindehaushalte in<br />
den Jahren 2010 und 2011 eine Reihe von Darlehen <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> GIKG-Gemeinde-<br />
Infrastruktur KG tilgungsfrei gestellt wurden. Davon betroffen ist auch das bei <strong>der</strong><br />
Raiffeisenbezirksbank Oberwart unter Nr. 1-00.902.148 geführte Darlehen für die GIKG,<br />
welches per 31.12.2010 mit 83.333,44 € und aktuell (einschließlich Spesenbelastung) mit<br />
83.346,74 € aushaftet.<br />
Die Darlehensgebende Bank hat auf Grund bisher mündlich getroffener Vereinbarung ersucht,<br />
den durch die Tilgungsfreistellung geän<strong>der</strong>ten Darlehensvertrag einer Genehmigung durch<br />
den Gemein<strong>der</strong>at zu unterziehen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst daraufhin <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen<br />
Beschluss:<br />
Der Abstattungskreditvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> GIKG-Gemeindeinfrastruktur KG<br />
und <strong>der</strong> Raiffeisenbezirksbank Oberwart Nr. 1-00.902.148, datiert <strong>vom</strong> 02.01.2011, wird wie<br />
folgt angenommen:<br />
Aushaftendes Darlehen 83.346,74 €<br />
Verzinsung: variabel, gebunden an den 3-Monats-EURIBOR mit Aufschlag von 0,20 %,<br />
Verzinsung dzt. dzt. 1,206 % p.a absolut, Anpassung halbjährlich, erstmals am 01.07.2011.<br />
Verzugszinsen 5 % p.a.<br />
Abschlusstermine 30.06. und 31.12.<br />
Rückzahlung in vier halbjährlichen Pauschalraten in <strong>der</strong> Höhe von dzt. jeweils 21.155,95 €,<br />
jeweils per 30.06. und 31.12., beginnend mit 30.06.2012 und endend am 31.12.2013.<br />
Bis zum 31.12.2011 sind die Zinsen und Nebengebühren zu den Abschlussterminen zu<br />
bezahlen.<br />
Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich dadurch um zwei Jahre bis 31.12.2013.<br />
Als Sicherheit gilt ein Deckungswechsel.<br />
Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für dieses Rechtsgeschäft ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
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