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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24. März ... - Großpetersdorf

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Gemeindewappens auf ihren geschäftlichen Unterlagen (Briefpapier, Stempel udgl.). Die<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Großpetersdorf</strong> hat jahrzehntelange Tradition im Ort und verfügt über<br />

einen ausgezeichneten Ruf, weshalb die Bewilligung im Interesse <strong>der</strong> Gemeinde liegt und ein<br />

abträglicher Gebrauch des Gemeindewappens auszuschließen ist.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden nimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig zur Kenntnis:<br />

Der Rechnungsabschluss <strong>der</strong> Gemeinde-Infrastruktur KG für das Jahr 2010 umfasst<br />

ordentliche SOLL-Einnahmen € 123.120,27 und<br />

ordentliche SOLL-Ausgaben € 100.488,75, somit einen<br />

SOLL-Überschuss von € 22.631,52<br />

Der Kassenabschluss per 31.12.2010 weist auf dem Girokonto <strong>der</strong> Unicredit Bank Austria AG<br />

Nr. 51342101101 BLZ 12000, einen Guthabensaldo in <strong>der</strong> Höhe von 6.606,43 € auf.<br />

Der Darlehensstand per 31.12.2010 beläuft sich auf insgesamt 925.090,06 € und ist<br />

gegenüber 31.12.2009 unverän<strong>der</strong>t geblieben weil Tilgungsfreistellung.<br />

Davon haften an Darlehen aus:<br />

bei <strong>der</strong> Raiffeisenbezirksbank Oberwart € 83.333,44 und<br />

bei <strong>der</strong> Unicredit Bank Austria AG € 841.756,62<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass anlässlich <strong>der</strong> Konsolidierung <strong>der</strong> Gemeindehaushalte in<br />

den Jahren 2010 und 2011 eine Reihe von Darlehen <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> GIKG-Gemeinde-<br />

Infrastruktur KG tilgungsfrei gestellt wurden. Davon betroffen ist auch das bei <strong>der</strong><br />

Raiffeisenbezirksbank Oberwart unter Nr. 1-00.902.148 geführte Darlehen für die GIKG,<br />

welches per 31.12.2010 mit 83.333,44 € und aktuell (einschließlich Spesenbelastung) mit<br />

83.346,74 € aushaftet.<br />

Die Darlehensgebende Bank hat auf Grund bisher mündlich getroffener Vereinbarung ersucht,<br />

den durch die Tilgungsfreistellung geän<strong>der</strong>ten Darlehensvertrag einer Genehmigung durch<br />

den Gemein<strong>der</strong>at zu unterziehen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst daraufhin <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Der Abstattungskreditvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> GIKG-Gemeindeinfrastruktur KG<br />

und <strong>der</strong> Raiffeisenbezirksbank Oberwart Nr. 1-00.902.148, datiert <strong>vom</strong> 02.01.2011, wird wie<br />

folgt angenommen:<br />

Aushaftendes Darlehen 83.346,74 €<br />

Verzinsung: variabel, gebunden an den 3-Monats-EURIBOR mit Aufschlag von 0,20 %,<br />

Verzinsung dzt. dzt. 1,206 % p.a absolut, Anpassung halbjährlich, erstmals am 01.07.2011.<br />

Verzugszinsen 5 % p.a.<br />

Abschlusstermine 30.06. und 31.12.<br />

Rückzahlung in vier halbjährlichen Pauschalraten in <strong>der</strong> Höhe von dzt. jeweils 21.155,95 €,<br />

jeweils per 30.06. und 31.12., beginnend mit 30.06.2012 und endend am 31.12.2013.<br />

Bis zum 31.12.2011 sind die Zinsen und Nebengebühren zu den Abschlussterminen zu<br />

bezahlen.<br />

Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich dadurch um zwei Jahre bis 31.12.2013.<br />

Als Sicherheit gilt ein Deckungswechsel.<br />

Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für dieses Rechtsgeschäft ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

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