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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24. März ... - Großpetersdorf

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Zu Punkt 1.)<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift über die öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 13. Dezember 2010 ist jedem<br />

Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates per e-Mail am 22. Dezember 2010 zugestellt worden.<br />

Gegen diese Nie<strong>der</strong>schrift <strong>vom</strong> 13.12.2010 wird kein Einwand erhoben und <strong>der</strong>en Inhalt ohne<br />

weitere Verlesung vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Der Vorsitzende berichtet:<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Welgersdorf hat mit e-Mail v0m 28.01.2011 um die Aufnahme des<br />

Tagesordnungspunktes "Ankauf eines TS-Anhängers <strong>der</strong> FF Welgersdorf" ersucht, nachdem<br />

<strong>der</strong> Landesfeuerwehrverband einen nachträglichen (ergänzenden) Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss<br />

zum bereits angekauften Anhänger benötigt, da in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

<strong>vom</strong> 28.03.2009 nur <strong>der</strong> Ankauf <strong>der</strong> Tragkraftspritze genehmigt wurde.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst daraufhin <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den einstimmigen Beschluss<br />

und stellt damit fest, dass <strong>der</strong> Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong> 28.03.2009 über den<br />

Ankauf einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Welgersdorf auch den dafür<br />

notwendigen Anhänger umfasst und die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> letztendlich dieser<br />

Anschaffung zustimmt.<br />

Im Einvernehmen mit und in Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Welgersdorf<br />

verpflichtet sich die Gemeinde, den laufenden Betrieb und die Wartung dieser Tragkraftspritze<br />

samt Anhänger während <strong>der</strong> Dauer dessen einwandfreien Bestandes zu gewährleisten.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nach kurzer, sachlicher Debatte den<br />

einstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung für die<br />

Heizperiode 2010/2011 erhalten, einen einmaligen Heizkostenzuschuss aus Mitteln <strong>der</strong><br />

Gemeinde in <strong>der</strong> Höhe von 40 € (in Worten vierzig Euro) zu gewähren.<br />

Anspruchsberechtigt sind diejenigen AntragstellerInnen, <strong>der</strong>en Antrag auf<br />

Heizkostenzuschuss des Landes Burgenland von dorther positiv bewilligt wurde. Die<br />

AntragstellerInnen haben für die Erlangung des Heizkostenzuschusses <strong>der</strong> Gemeinde keinen<br />

separaten Antrag zu stellen und hat die Auszahlung unverzüglich von Amts wegen zu<br />

erfolgen.<br />

GV Dietmar Kaiser berichtet, dass sowohl er als auch VBgm. Wolfgang Tauss zwei Personen,<br />

welche zu spät um den HKZ angesucht haben, aus eigenen Mitteln den Betrag von jeweils 40<br />

€ gewährt haben.<br />

GR Dr. Günter Ranftl erscheint zur Sitzung um 19:45 Uhr.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> mit Bescheid des<br />

Amtes <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung <strong>vom</strong> 10.09.2010, Zahl: 2-GI-G4311/3-2010, das Recht zur<br />

Führung des Gemeindewappens erteilt wurde.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den nachstehenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> bewilligt gemäß § 4 Absatz 3 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft <strong>Großpetersdorf</strong> bis auf Wi<strong>der</strong>ruf das Recht zur Führung des<br />

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