Protokoll vom 16. Dezember 2006 - Großpetersdorf
Protokoll vom 16. Dezember 2006 - Großpetersdorf
Protokoll vom 16. Dezember 2006 - Großpetersdorf
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N i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen am Samstag, dem <strong>16.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptstraße 36, anlässlich der sechsten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr <strong>2006</strong>.<br />
Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:20 Uhr.<br />
Anwesend:<br />
Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus Huber,<br />
Ing. Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans<br />
Mentlik, LAbg. Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />
Von der Fraktion der ÖVP: Hans-Peter Werderitsch, Bernd Gollatz, Dr. Horst Kallich, Mag. Werner<br />
Kamper, Thomas Pum, Günter Schieber, Günter Wallner und Stefan Zlatarits.<br />
Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Ortsvorsteher Gerhard Horvath und<br />
Michael Müllner als Zuhörer.<br />
Abwesend und entschuldigt: Jochen Pock (S), Ing. Gregor Hafner, Günter Ruck (V).<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 18.11.<strong>2006</strong> gem. §<br />
45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />
2. Verordnung der Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr<br />
2007;<br />
3. Voranschlag der Gemeinde für das Finanzjahr 2007;<br />
4. GIKEG – Voranschlag 2007;<br />
5. Beitritt zum Österreichischen Zivilschutzverband;<br />
6. Disco-Bus – Teilnahme;<br />
7. Heizkostenzuschuss;<br />
8. Vereinbarung mit dem Verschönerungsverein Welgersdorf über die Nutzung des Grundstückes<br />
Nr. 1221 KG Welgersdorf;<br />
9. Objekt Hauptstraße 5 - Baurechtsvertrag;<br />
10. Änderung der Marktordnung (Markttage für 2007);<br />
11. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 22.11.<strong>2006</strong>;<br />
12. Bestellung von zwei Ersatzmitgliedern für den Sanitätsausschuss „<strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-<br />
Jabing“ (SPÖ für ausgeschiedene Gemeinderäte Ursula Heil und Ing. Josef Marlovits);<br />
13. Grundsatzbeschluss über die Forcierung des Einsatzes von Bioenergie sowohl im eigenen Bereich<br />
der Gemeinde als auch bei Genossenschaften oder Firmenansiedlungen;<br />
14. Berichte der Ausschüsse;<br />
15. Zuweisung von Aufgaben an die Ausschüsse;<br />
<strong>16.</strong> Allfälliges.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 11. <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />
einberufen worden.<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />
Einberufung fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />
Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Renate Wagner und Mag. Werner<br />
Kamper bestimmt.<br />
Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben<br />
- 1 -
Den Anträgen von Bgm. Kasper um Aufnahme der nachstehenden Punkte auf die Tagesordnung wird<br />
einstimmig stattgegeben und erfolgt deren Behandlung unter TOP <strong>16.</strong> bzw. 17:<br />
<strong>16.</strong> Verzicht auf das Vorkaufsrecht für Liegenschaft EZ 2689 KG <strong>Großpetersdorf</strong> im Alleineigentum des<br />
Ing. Josef Roth wegen möglichen Verkaufes an die Fa. Schloffer, Oberwart, und<br />
17. Rückkauf des Grundstückes Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong> mit 1.296 m² (Weinleitenweg) der<br />
Ehegatten Georg Alexander und Denise Wagner, <strong>Großpetersdorf</strong>, Ungarnstraße 9/1/4<br />
(Aufhebungsvereinbarung)<br />
Allfälliges wird demnach unter TOP 18.) behandelt.<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Der Inhalt der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 18.11.<strong>2006</strong> wird ohne Verlesung<br />
einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gebühren und Abgaben für<br />
das Jahr 2007 nicht zu erhöhen.<br />
Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden demnach auf Antrag des Vorsitzenden<br />
für das Finanzjahr 2007 folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben<br />
jeweils mit einstimmigen Beschlüssen festgesetzt und verordnet wie folgt:<br />
• Hebesatz der GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 500 v. H.<br />
• Hebesatz der GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken) 500 v. H.<br />
Die Wirksamkeit der nachstehenden Verordnungen wird auf das Finanzjahr 2007 erstreckt:<br />
• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> <strong>16.</strong> September 2005 über die<br />
Ausschreibung einer Wasserbezugsgebühr, verlautbart am 19. September 2005,<br />
• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> 10. <strong>Dezember</strong> 2005 über die<br />
Ausschreibung einer Lustbarkeitsabgabe verlautbart am 12. <strong>Dezember</strong> 2005,<br />
• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> 10. <strong>Dezember</strong> 2005 über die<br />
Ausschreibung einer Hundeabgabe verlautbart am 12. <strong>Dezember</strong> 2005,<br />
• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> <strong>16.</strong> September 2005 über die<br />
Ausschreibung eines Kanalanschlussbeitrages sowie eines Ergänzungsbeitrages nach dem Bgld.<br />
Kanalabgabegesetz verlautbart am 19. September 2005.<br />
Danach verordnet der Gemeinderat jeweils durch einstimmigen Beschluss:<br />
• Friedhofsgebühren<br />
Auf Grund des § 40 Abs. 1 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl.Nr.<br />
16/1970, i.d.g.F. im Zusammenhalt mit § 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005 - FAG 2005,<br />
BGBl. I Nr. 156/2004, i.d.g.F., wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt:<br />
1. Grabstellengebühr<br />
2. Grabstellen-Erneuerungsgebühr<br />
3. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)<br />
§ 2<br />
Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des<br />
Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben.<br />
- 2 -
Die Grabstellengebühr beträgt pro Grabstelle für<br />
1. Kindergräber EUR 54,00<br />
2. allen übrigen Gräber (auch Urnengräber) EUR 78,00.<br />
§ 3<br />
Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren beträgt<br />
die Gebühr 100 % der im § 2 festgesetzten Gebühren.<br />
§ 4<br />
Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine<br />
Tagesgebühr von EUR 75,00 für den ersten Tag der Aufbahrung und eine Tagesgebühr von EUR 3,00<br />
für jeden weiteren Tag der Aufbahrung zu entrichten.<br />
Bei der Berechnung der Tagesgebühr sind jene Tage, die eine Leiche auf Grund einer behördlichen<br />
Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, außer Betracht zu lassen.<br />
§ 5<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht<br />
1. bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung<br />
des Benützungsrechtes.<br />
2. bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung.<br />
(2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des <strong>vom</strong> Bürgermeister in<br />
Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. Die Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr wird zehn<br />
Jahre hindurch mit je einem Zehntel der Gesamtgebühr fällig. Die Gebühren können nach Maßgabe der<br />
Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VVG) hereingebracht werden.<br />
(3) Zur Entrichtung der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr ist der(die)jenige verpflichtet, dessen (deren)<br />
Ansuchen um Verleihung (bzw. Erneuerung) des Benützungsrechtes an der Grabstelle bewilligt wird;<br />
zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist der(die)jenige verpflichtet, dem(der) das Benützungsrecht an<br />
der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch<br />
der(die) bisher Benützungsberechtigte selbst bestattet wird, ist der(die)jenige zur Entrichtung der<br />
Gebühren verpflichtet, der(die) nach § 19 Abs. 2 des Burgenländischen Leichen- und<br />
Bestattungswesengesetzes für die Bestattung Sorge zu tragen hat.<br />
§ 6<br />
(1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle (§ 38 Abs. 1 lit. b des<br />
Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes), oder bei Schließung oder Auflassung eines<br />
Friedhofes oder Friedhofteiles (§ 32 Abs. 4 leg.cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht<br />
statt.<br />
(2) In den Fällen des § 37 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes ist die<br />
Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen.<br />
§ 7<br />
Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 in Kraft.<br />
• Kanalbenützungsgebühr:<br />
Auf Grund der §§ 10, 11 und 12 des Kanalabgabegesetzes, LGBl.Nr. 41/1984, idgF., sowie des § 15<br />
Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005 - FAG 2005, BGBl. I Nr. 156/2004 idgF, wird verordnet:<br />
- 3 -
§ 1<br />
Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen<br />
Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Bgld.<br />
Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.<br />
§ 2<br />
Die Kanalbenützungsgebühr ist eine Mischgebühr und setzt sich zusammen aus:<br />
1. einer Gebühr auf Basis der Berechnungsfläche gem. § 5, Absatz 2 des Bgld. Kanalabgabegesetzes<br />
und wird mit EUR 0,74 pro m² Berechnungsfläche festgesetzt, und<br />
2. einer Gebühr auf Basis des Wasserverbrauchs.<br />
Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird mit EUR 1,03 pro m³ des Wasserbezuges aus<br />
der Ortswasserleitung (für die Ortsverwaltungsteile <strong>Großpetersdorf</strong>, Kleinpetersdorf, Kleinzicken und<br />
Welgersdorf) sowie aus der Verbandswasserleitung des Wasserverbandes Burgenland Süd I (für den<br />
Ortsverwaltungsteil Miedlingsdorf) festgesetzt.<br />
Wird sowohl aus der Orts- bzw. Verbandswasserleitung als auch bzw. nur <strong>vom</strong> eigenen Brunnen<br />
Wasser bezogen, werden beide als Grundlagen herangezogen.<br />
Abgabepflichtigen, die teilweise oder ausschließlich Wasser aus einem Brunnen beziehen, wird bei<br />
der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr der durchschnittliche Wasserverbrauch von<br />
Abgabepflichtigen, die ausschließlich aus der Orts- oder Verbandswasserleitung Wasser beziehen,<br />
zugrunde gelegt.<br />
Der Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr ist der Wasserverbrauch des jeweils laufenden Jahres<br />
zugrunde zulegen.<br />
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils hinzuzurechnen.<br />
§ 3<br />
Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der(die) Eigentümer(in) der Anschlussgrundfläche<br />
verpflichtet. - Miteigentümer(innen) schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies<br />
gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungs- oder Geschäftseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber,<br />
wenn ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen.<br />
§ 4<br />
Der Gebührenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der<br />
Kanalisationsanlage möglich ist.<br />
§ 5<br />
Die Kanalbenützungsgebühren werden am 31. März, 30. Juni, 30. September und am 31. <strong>Dezember</strong> mit<br />
je einem Viertel ihres Jahresbetrages zur Zahlung fällig.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2007 in Kraft.<br />
V e r f ü g u n g :<br />
Die gefassten Verordnungen sind umgehend durch Anschlag an die Amtstafel ortsüblich kundzumachen<br />
sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />
Die übrigen Gebühren und Abgaben für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen werden –<br />
mitsamt den vorhin verordneten Gebühren - <strong>vom</strong> Gemeinderat wie folgt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner<br />
2007 mit einstimmigen Beschluss gegenüber dem Jahr <strong>2006</strong> unverändert festgelegt, und zwar:<br />
- 4 -
GEBÜHREN UND ABGABEN<br />
Wasserversorgung – exkl. gesetzlicher MWSt.:<br />
Anschlussbeitrag pro Hausanschluss einschließlich Herstellung des Anschlusses 1.170,00<br />
Anschlussbeitrag für Häuser mit mehrere Wohneinheiten pro Wohnung 380,00<br />
Zusätzlich pro Laufmeter Rohrverlegung 8,00<br />
Schwimmbad - inkl. gesetzlicher MWSt.:<br />
Saisonkarten:<br />
Erwachsene 40,00<br />
Schüler, Studenten, Präsenzdiener, Lehrlinge 21,00<br />
Kinder von 6 bis 15 Jahre 14,00<br />
Kinder von 3 bis 6 Jahre 5,50<br />
Familienkarte 79,00<br />
2007<br />
Beträge in €<br />
Tageskarten: Abendeintritt<br />
Erwachsene 3,50 2,00<br />
Jugendliche, Studenten, Lehrlinge, Präsenzdiener 2,00 1,20<br />
Kinder 6 bis 15 Jahre 2,00 1,20<br />
Kinder 3 bis 6 Jahre -<br />
Besucher 1,50 0,80<br />
Pensionisten 2,00 1,20<br />
Abendeintritt allg.<br />
Kindergarten - inkl. gesetzlicher MWSt.<br />
ganztägig 1. Kind – monatlich 43,00<br />
ganztägig 2. Kind (ab 3. Kind frei) – monatlich 38,00<br />
halbtägig 1. Kind – monatlich 28,00<br />
halbtägig 2. Kind – monatlich 24,00<br />
Tagesheimstätte im Kindergarten – inkl. gesetzlicher MWSt.<br />
pro Kind bei Einkommen bis 1090 € - monatlich 68,00<br />
pro Kind bei Einkommen über 1090 € - monatlich 105,00<br />
ab 2. Kind und Einkommen unter 1090 € - monatlich 52,00<br />
ab 2. Kind und Einkommen über 1090 € - monatlich 85,00<br />
Verpflegungskostenbeitrag pro Mahlzeit/Kind/Tag 3,00<br />
Lernbetreuung in der Hauptschule:<br />
Betreuungskosten:<br />
Pro Tag, an dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht, sind – je nach Dauer der täglichen Betreuungszeit (außer<br />
der Zeit des Mittagessens) – folgende Tagessätze zu bezahlen (brutto – ohne Umsatzsteuer, welche nicht zur Anrechnung<br />
kommt): Mindestbeitrag 3 €/Tag; ab der vierten Betreuungs-Stunde 5 €/Tag; Jede angefangene Betreuungs-Stunde zählt<br />
als volle Stunde; Mittagessen: Pro Menü 3 €. Sollte das Kind nur zum Mittagessen (Verabreichung dauert ca. eine Stunde)<br />
kommen, so gilt dies nicht als Betreuung und es ist hierfür auch kein gesonderter Betreuungsbeitrag zu entrichten.<br />
Wiegegebühr inkl. gesetzlicher MWSt.:<br />
Großvieh pro Stück und Abwage 5,00<br />
Kleinvieh pro Stück und Abwage 4,20<br />
Sonstige Abwagen (Stroh, Schotter, usw.) bis 3 to 4,20<br />
für jede weitere to 0,80<br />
Zu Punkt 3.)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2007 in der Zeit <strong>vom</strong> 22.<br />
November bis 06. <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. In<br />
dieser Zeit sind keine Erinnerungen eingebracht worden. Der Gemeindevorstand hat sich zuvor in seiner<br />
Sitzung am 20.11. mit dem Voranschlagsentwurf auseinander gesetzt und Änderungsvorschläge<br />
eingebracht, die in dem nunmehr vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden sind. Entgegen der<br />
-<br />
- 5 -
Empfehlung des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong> 20.11.<strong>2006</strong> soll keine Erhöhung der Gemeindeabgaben<br />
erfolgen, weshalb gegenüber dem Voranschlagsentwurf die Einnahmen aus Wassergebühren um 4.000 €<br />
und jene aus Kanalbenützungsgebühren um 10.000 € reduziert wurden.<br />
Für die Teilnahme am sog. „Discobus“ ist auf VASt 1 439 728 ein Betrag von 8.000 € veranschlagt.<br />
Um die sich dadurch ergebende Differenz von 22.000 € sind die Verstärkungsmittel auf VASt 1 970 729<br />
auf den Betrag von 33.000 € zu reduzieren, damit der Voranschlag wiederum ausgeglichen ist.<br />
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Voranschlag der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2007 umfasst:<br />
ordentliche Einnahmen in der Höhe von 5.0<strong>16.</strong>700 €<br />
ordentliche Ausgaben in der Höhe von 5.0<strong>16.</strong>700 €<br />
Gemäß § 74 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003, wird der Rahmen jener<br />
Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen<br />
Haushaltes dienen, mit € 836.000,-- (in Worten Euro achthundertssechsunddreißigtausend) festgesetzt.<br />
Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan, Darlehensnachweis,<br />
Nachweis der eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit usw.) bilden einen wesentlichen<br />
Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
Der Gemeinderat als verantwortliches Kollegialorgan der in der „GIKEG - <strong>Großpetersdorf</strong><br />
Infrastrukturentwicklungs KEG“ als Kommanditistin vertretenen Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />
genehmigt gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages auf Antrag des Bürgermeisters mit einstimmigen<br />
Beschluss des Gemeinderates (sogleich der Generalversammlung) den Voranschlag für das Finanzjahr<br />
2007 der GIKEG mit Gesamteinnahmen und –ausgaben in der Höhe von jeweils 250.100 Euro.<br />
VASt Bezeichnung<br />
EINNAHMEN AUSGABEN<br />
1 0100 64200 Beratungskosten 600,00<br />
1 0100 65700 Geldverkehrsspesen 300,00<br />
1 2120 71100 gebührern f.gde.einr. 6.500,00<br />
1 2120 34601 Tilgung für Finanzschulden BACA 56.100,00<br />
1 2120 34602 Tilgung für Finanzschulden RaiBa 77.500,00<br />
1 2120 61400 Instandhaltung Gebäude 2.000,00<br />
2 2120 87200 Gesellschafterzuschuss der Gemeinde lfd. *) 206.700,00 -<br />
1 2120 60000 Strom 25.000,00<br />
1 2120 60100 Gas 18.000,00<br />
1 2120 65001 Zinsen BACA 38.300,00<br />
1 2120 65002 Zinsen RaiBa 9.700,00<br />
1 2120 67000 Versicherungen 12.800,00<br />
1 2120 71000 öffentliche Abgaben 100,00<br />
1 2120 72800 Entgelte für sonst. Leistungen (Müllgebühr usw.) 3.100,00<br />
2 2120 82400 Miete von Gemeinde lt. Bestandsvertrag inkl. Betriebskosten 43.000,00 -<br />
2 9100 82300 Habenzinsen 400,00<br />
1 9100 71000 KESt - 100,00<br />
SOLL Einnahmen und -Ausgaben 250.100,00 250.100,00<br />
*) Aufteilung auf Volks- und Hauptschule<br />
Volksschule 30 % +/- 62.010,00<br />
Hauptschule 70 % +/- 144.690,00<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Der Bürgermeister erläutert die Zielsetzungen des Österr. Zivilschutzverbandes:<br />
Das SIZ (Sicherheitszentrum) ist eine Service- und Informationsstelle in der Gemeinde. Von dort sollen<br />
all jene Aktivitäten ausgehen, die zu einer Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung in den Bereichen<br />
- 6 -
Zivil- und Katastrophenschutz beitragen. Die Bürger haben ein Recht darauf, über Gefahren und<br />
mögliche Selbstschutzmaßnahmen rechtzeitig informiert und ausgebildet zu werden, um auf mögliche<br />
Katastrophen vorbereitet zu sein.<br />
Zu den Hauptaufgaben eines SIZ zählen Information durch Beratung in allen Fragen des Selbstschutzes<br />
(Schutz vor chemischen und atomaren Gefahren, Lebensmittelbevorratung, Warnung und Alarmierung,<br />
Schutzraum/sicherer Raum, etc., Krisenmanagement im Bereich der Familie, Sicherheit im Alltag,<br />
Organisation und Durchführung von Kursen im örtlichen Bereich, Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet<br />
des Zivil- und Selbstschutzes, Förderung der Nachbarschaftshilfe, Organisation und Durchführung von<br />
Sicherheitstagen und sonstigen Veranstaltungen - mit Organisationen wie Polizei (kriminalpolizeiliche<br />
Beratung), Feuerwehr, Rotes Kreuz oder anderen Rettungsorganisationen, etc. Einem solchen<br />
Sicherheitstag könnte eine Vortragsreihe vorangehen, um der Bevölkerung den Selbstschutzgedanken<br />
näher zu bringen.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> tritt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2007 als Mitglied dem<br />
Österreichischen Zivilschutzverband - Landesverband Burgenland - 7001 Eisenstadt, Hartlsteig 2, bis<br />
auf weiteres bei und ist mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der derzeitigen Höhe von<br />
0,08 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz einverstanden.<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Verein Discobus bereits in 129 Mitgliedsgemeinden tätig ist und<br />
sich zum Ziel gesetzt hat, weitere Gemeinden als Partner zu gewinnen. Derzeit stagnieren jedoch die<br />
Verhandlungen mit den Gemeinden im Landes-Süden, weil im Bezirk Oberwart trotz großer Nachfrage<br />
seitens der Jugend noch keine Einigung unter den Gemeinden erzielt werden konnte. Damit ist die<br />
Erweiterung des Liniennetzes ins Südburgenland nicht weiter möglich, weil der Bezirk Oberwart<br />
logistisch für die Erweiterung des Liniennetzes entscheidend ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag,<br />
der Gemeinderat möge dem Verein Discobus einen Beförderungsauftrag erteilen, damit die<br />
Jugendlichen nicht weiter dem Straßenverkehr ausgesetzt sind.<br />
Einstimmiger Beschluss:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> erteilt dem Verein Discobus den Beförderungsauftrag gemäß der<br />
Fahrpläne 16 und 17 zum Preis von 160 € inklusive Mehrwertsteuer pro Fahrttag – jedoch vorerst nur<br />
für eine Probezeit von sechs Monaten ab tatsächlichem Beginn der Bustransporte.<br />
Aus logistischen Gründen ist die Einbindung des Ortsverwaltungsteiles Miedlingsdorf derzeit nicht<br />
möglich.<br />
Zu Punkt 7.)<br />
Auf gemeinsamen Antrag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen fasst der Gemeinderat nach<br />
kurzer, sachlicher Debatte den einstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in der<br />
Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss der Bgld. Landesregierung für<br />
den Winter <strong>2006</strong>/2007 in der Höhe von 70 Euro erhalten, einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss<br />
aus Mitteln der Gemeinde in der Höhe von 75 Euro zu gewähren. Anspruchsberechtigt sind diejenigen<br />
Antragsteller, deren Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes Burgenland von dorther positiv<br />
bewilligt wird. Die Antragsteller haben für die Erlangung des Heizkostenzuschusses der Gemeinde<br />
keinen separaten Antrag zu stellen und hat die Auszahlung sogleich von Amts wegen – frühestens ab<br />
dem 01. 02. 2007 zu erfolgen.<br />
Zu Punkt 8.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden schließt die Marktgemeinde durch einstimmigen Beschluss des<br />
Gemeinerates folgende<br />
- 7 -
„VEREINBARUNG<br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> (im Folgenden Gemeinde bezeichnet) und<br />
dem Verschönerungsverein Welgersdorf (im Folgenden VVW bezeichnet) – beide vertreten durch die<br />
unterzeichneten Organe - wie folgt:<br />
Die Gemeinde ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1221 Grundbuch 34087 Welgersdorf, mit<br />
4.209 m² (im Folgenden Grundstück bezeichnet). Das Grundstück liegt direkt an der L 244 –<br />
Hannersdorfer Landesstraße rechtsseitig der Straßenbiegung vor der Mühlbachbrücke in Richtung<br />
Hannersdorf.<br />
Die Gemeinde bewilligt dem VVW, das Grundstück zu pflegen, zu bepflanzen und für Zwecke des<br />
Verschönerungsvereines zu verwenden. Die Errichtung von Gebäuden ist untersagt. Das Aufstellen von<br />
Sitzgelegenheiten (Bänke, Tische udgl.) ist erlaubt. Bei der Situierung von derlei Einrichtungen ist auf<br />
die daneben verlaufende Landesstraße besonders Bedacht zu nehmen. Der VVW erklärt sich bereit,<br />
Warntafeln für die Benützung des Grundstückes (Eltern haften für ihre Kinder udgl.) auf seine Kosten<br />
aufzustellen..<br />
Die Gemeinde haftet weder für ein bestimmtes Flächenausmaß noch für einen besonderen Kulturzustand<br />
oder eine sonstige Beschaffenheit oder Verwendbarkeit des Grundstückes.<br />
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />
Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern jeweils zum 30. Juni bzw. 31. <strong>Dezember</strong> eines<br />
jeden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Kündigung<br />
aufgelöst werden.<br />
Im Falle der Auflösung dieser Vereinbarung übernimmt die Gemeinde das Grundstück mit den <strong>vom</strong><br />
Verschönerungsverein vorgenommenen Anpflanzungen und sonstigen dort errichteten Anlagen (Biotop,<br />
Erdanschüttungen, Erdabhebungen, Sitzbänken udgl), leistet jedoch hierfür keinen Kostenersatz. Vor der<br />
Übernahme des Grundstückes durch die Gemeinde ist im Einvernehmen mit dem VVW eine<br />
Bestandsaufnahme vorzunehmen.<br />
Nebenabreden bestehen keine. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform.“<br />
Zu Punkt 9.)<br />
Auf Ersuchen von Bgm. Kasper erläutert GV Mag. Dr. Alfred Kollar, dass mit dem zu beschließenden<br />
Baurechtsvertrag erreicht werden soll, das bestehende Gebäude (Alte Post – Hauptstraße 5) nach<br />
Räumung durch die drei Bestandnehmer voraussichtlich Mitte März abzutragen und durch einen Neubau<br />
zu ersetzen, weil es nicht mehr sanierbar ist. Hiezu gibt es ein einvernehmlich erstelltes<br />
Planungskonzept von Arch. SCHNELLER, welches die Errichtung von fünf Kleinwohnungen zu jeweils<br />
55 m² vorsieht. Die monatliche Miete wird rd. 240 € betragen. Für die Wohnungen ist keine Anzahlung<br />
(Baukostenzuschuss) zu leisten. Die Einreichplanung wurde von der OSG bei Arch. SCHNELLER<br />
bereits in Auftrag gegeben. - Mit dem Bau dieser Wohnungen soll sofort Abtragen der Altsubstanz, also<br />
ca. Ende März/Anfang April 2007 begonnen werden.<br />
Das Land Burgenland bietet ein spezielles Serviceangebot für Frauen in Notsituationen. Nach Verlassen<br />
des gemeinsamen Haushaltes gibt es für Frauen die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch eine neuen<br />
Wohnraum zu finden. Möglich macht das eine Initiative von Landesrätin Verena Dunst in<br />
Zusammenarbeit mit den Siedlungsgenossenschaften des Burgenlandes. Frauen in Notsituationen<br />
können Genossenschaftswohnungen zu sehr günstigen Konditionen, insbesondere zu einem sehr<br />
geringen Finanzierungsbeitrag, beziehen.<br />
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Das beabsichtigte Bauvorhaben entspricht den Intentionen der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, weshalb<br />
die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> der OSG ein Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren einräumen soll.<br />
Der Baurechtszins wurde ausgehend von einem Grundstückswert von € 36,33/m² und einer<br />
angenommenen Verzinsung von 3,75 % p.a. kalkuliert und beläuft sich auf € 445,-- pro Jahr -<br />
wertgesichert.<br />
GV Mag. Dr. Alfred Kollar ist auf Grund seiner Funktion als Geschäftsführer der OSG (Oberwarter<br />
gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft) als Mitglied des Gemeinderates bei der<br />
nachfolgenden Beschlussfassung befangen.<br />
Daraufhin schließt die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Baurechtsbestellerin durch einstimmigen<br />
Beschluss des Gemeinderates den<br />
„B A U R E C H T S V E R T R A G<br />
mit der Oberwarter gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte<br />
Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 7400 Oberwart, Rechte Bachgasse 61, als<br />
Baurechtsnehmerin, wie folgt:<br />
VORBEMERKUNG<br />
Sämtliche Einlagezahlen und Grundstücksnummern in diesem Vertrag beziehen<br />
sich auf das Grundbuch 34024 <strong>Großpetersdorf</strong>, BG Oberwart.<br />
I.<br />
VERTRAGSGEGENSTAND<br />
1. Gegenstand dieses Baurechtsvertrages ist in der Folge das Grundstück Nr. 204, Baufläche (Gebäude)<br />
mit 262 m² und Baufläche (begrünt) mit 65 m² samt dem darauf errichteten Gebäude mit der<br />
Orientierungsnummer Hauptstraße 5.<br />
2. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, in der Folge auch kurz "Baurechtsbestellerin" genannt, bestellt<br />
zugunsten der Oberwarter gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte<br />
Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in der Folge auch kurz "Bauberechtsnehmerin" genannt,<br />
an der für das Grundstück Nr. 204 neu zu eröffnenden Baurechtseinlage ein Baurecht im Sinne des<br />
Baurechtsgesetzes <strong>vom</strong> 26.4.1912 in der geltenden Fassung für die Zeit <strong>vom</strong> Einlangen des<br />
Ansuchens um die Eintragung des Baurechtes beim Bezirksgericht Oberwart bis zum bis<br />
31.12.2056.<br />
II.<br />
NUTZUNGSBEDINGUNGEN<br />
1. Die Baurechtsnehmerin ist berechtigt und nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und<br />
Sicherstellung der Finanzierung verpflichtet:<br />
a) auf dem vertragsgegenständlichen Baurechtsgrund ein Wohnhaus mit fünf<br />
Kleinwohnungen entsprechend den der Baurechtsbestellerin vorzulegenden und von ihr<br />
unbeschadet der nach dem Burgenländischen Baugesetz erforderlichen Baubewilligung zu<br />
genehmigenden Bauplänen bis zum 31.12.2008<br />
benützungsfähig zu errichten und das Bauwerk in gutem und brauchbaren Zustand zu erhalten;<br />
b) für die Benützung des Baurechtsgrundes einen jährlichen Baurechtszins von € 445,--<br />
(in Worten Euro vierhundertfünfundvierzig 0/100) zu entrichten, wobei der Baurechtszins nach<br />
Fertigstellung und Übergabe des Bauwerkes im vorhinein für jedes Kalenderjahr am 2. Jänner<br />
jeden Jahres bei einem Respiro von 14 Tagen fällig und bei der von der<br />
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Baurechtsbestellerin namhaft zu machenden Zahlstelle zu bezahlen ist; der erstjährige ist nach<br />
Fertigstellung und Übergabe des geplanten Wohnhauses anteilig entsprechend der<br />
Monatsvorschreibung, die die Baurechtsnehmerin für ihre Bestandnehmer erstellt, zu entrichten;<br />
c) das Bauwerk mit allen allfälligen Nebengebäuden während der ganzen Dauer des Baurechts bei<br />
einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegen Brandschaden angemessen versichert zu<br />
halten.<br />
2. Die erforderlichen Behördengenehmigungen hat die Baurechtsnehmerin einzuholen.<br />
Auflagen, auch wenn sie sich an die Baurechtsbestellerin richten sollten, sind von der<br />
Baurechtsnehmerin zu erfüllen.<br />
3. Der Baurechtszins verändert sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des <strong>vom</strong><br />
Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005<br />
oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ergibt. Änderungen sind dabei solange nicht zu<br />
berücksichtigen, als sie 10 v.H. des vereinbarten oder eines sich aus der Wertsicherung ergebenden<br />
verminderten oder erhöhten Betrages nicht übersteigen. Die neuen Beträge gelten jeweils ab dem der<br />
Verlautbarung der Indexveränderung durch das Österreichische Statistische Zentralamt folgenden<br />
nächsten Monatsersten.<br />
III.<br />
GEWÄHRLEISTUNG, ÜBERGABE<br />
1. Das Baurechtsgrundstück wird satz- und lastenfrei an die Baurechtsnehmerin übertragen, im übrigen<br />
wie es liegt und steht und von den Vertragspartnern wie besichtigt übergeben bzw. übernommen.<br />
2. Die Übergabe und Übernahme des Baurechtsgrundstückes erfolgt mit Wirksamkeit der<br />
beiderseitigen grundbuchsfähigen Fertigung dieses Vertrages. Dieser Zeitpunkt gilt auch als Stichtag<br />
für den Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Lasten, Gefahr und Zufall.<br />
IV.<br />
BELASTUNGEN DES BAURECHTSGRUNDSTÜCKES<br />
Die Baurechtsnehmerin verpflichtet sich, die Baurechtseinlage mit Ausnahme der für die Finanzierung<br />
der Errichtung und in weiterer Folge allenfalls der Erhaltung des Gebäudes erforderlichen Kredite und<br />
Darlehen nicht zu belasten.<br />
V.<br />
DEVISENINLÄNDERERKLÄRUNG<br />
Die Baurechtsnehmerin als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung im Sinne der Bestimmungen des<br />
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 139/1979 i.d.g.F., ist eine juristische<br />
Person mit dem Sitz im Inland und erklärt durch ihre zur satzungsgemäßen Vertretung nach außen<br />
berufenen Repräsentanten verbindlich, dass an ihr Ausländer nicht überwiegend beteiligt sind. Sie<br />
erklärt ferner an Eides statt, Deviseninländerin im Sinne der österreichischen Devisengesetzgebung zu<br />
sein.<br />
VI.<br />
AUFSANDUNGSERKLÄRUNG<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Baurechtsbestellerin erteilt hiermit ihre ausdrückliche<br />
Einwilligung, dass<br />
a) im Lastenblatt der für das Grundstück Nr. 204 neu zu eröffnenden Liegenschaft das Baurecht für die<br />
Zeit bis 31.12.2056 als Last und<br />
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) eine Baurechtseinlage eröffnet werde und ob dieser das Baurecht für die Zeit bis 31.12.2056 für die<br />
Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft<br />
mit beschränkter Haftung, grundbücherlich einverleibt werde.<br />
VII.<br />
KOSTEN, GEBÜHREN und ABGABEN<br />
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten,<br />
Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Baurechtsnehmerin.<br />
VIII.<br />
SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />
1. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ermächtigt die Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und<br />
Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, alle zur<br />
grundbücherlichen Durchführung des Vertrages notwendigen Rechtshandlungen zu setzen, Anträge<br />
und auch Nachträge zu diesem Vertrag zu verfassen, die erforderlich sind, um diesen Vertrag<br />
grundbücherlich durchführen zu können.<br />
2. An das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien ergeht das Ersuchen,<br />
a) den Bescheid betreffend die Grunderwerbsteuer, und<br />
b) die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages der<br />
Baurechtsnehmerin zuzustellen.“<br />
Gemeinderat Martin Stumpf (S) verlässt um 10:30 Uhr für bestimmte Zeit die Sitzung.<br />
Zu Punkt 10.)<br />
Auf Vorschlag des örtlichen Tourismusverbandes beantragt der Bürgermeister, der Gemeinderat möge mit<br />
Verordnung die Markttage für das Jahr 2007 festsetzen.<br />
Daraufhin setzt der Gemeinderat einstimmig die Markttage für das Jahr 2007 fest wie folgt:<br />
Samstag 24. März 2007<br />
Samstag 5. Mai 2007<br />
Samstag 30. Juni 2007<br />
Samstag 4. August 2007<br />
Samstag 6. Oktober 2007<br />
Samstag 1. <strong>Dezember</strong> 2007<br />
Sonntag <strong>16.</strong> <strong>Dezember</strong> 2007 Christkindlmarkt (mit der Einschränkung "nur für Verkäufer<br />
von weihnachtsbezogenen Artikeln"<br />
Die entsprechende Verordnung ist kundzumachen.<br />
Zu Punkt 11.)<br />
Obmann Mag. Werner Kamper verliest das anlässlich der unangemeldet durchgeführten Kassenkontrolle<br />
angefertigte <strong>Protokoll</strong> des Prüfungsausschusses:<br />
zu Punkt 1<br />
Geprüft wurde von Doris Prohaska und Huber Klaus im Beisein von Michael Müllner die Hauptkassa der<br />
Gemeinde. Der Kassastand beträgt 779,24 € und stimmt mit dem Kassabuch überein.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Geprüft wurden folgende Belege: 1895-1945, 1963, 1969, 1998, 2053, 2068, 2082, 2091, 2103, 2141, 2143, 2144,<br />
2266, 2267, 2271, 2272 alle aus <strong>2006</strong>. Es wurden keine Beanstandungen gefunden.<br />
Zu Punkt 3<br />
Allfälliges: Keine Wortmeldungen.<br />
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Der Bürgermeister gibt zu den Feststellungen des Prüfungsausschusses keinen weiteren Bericht ab und<br />
wird das <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig so zur Kenntnis genommen.<br />
Gemeinderat Günter Ruck (V) nimmt ab 10:35 Uhr an der Sitzung teil. Gemeinderat Martin Stumpf<br />
kehrt zur selben Zeit wieder zur Sitzung zurück.<br />
Zu Punkt 12.)<br />
Auf Antrag der vorschlagsberechtigten Fraktion der SPÖ werden die Gemeinderäte Josef Reicher und<br />
Ing. Harald Kahr zu Ersatzmitgliedern für den Sanitätsausschuss „<strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-Jabing“<br />
anstelle der bereits länger zurückliegend ausgeschiedenen Gemeinderäte Ursula Heil und Ing. Josef<br />
Marlovits bestellt.<br />
Zu Punkt 13.)<br />
Der auf Initiative der ÖVP <strong>vom</strong> Bürgermeister auf die Tagesordnung gesetzte Geschäftsfall zur<br />
Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates über die Forcierung des Einsatzes von<br />
Bioenergie sowohl im eigenen Bereich der Gemeinde als auch bei Genossenschaften oder<br />
Firmenansiedlungen, wird eingehend und sachlich diskutiert.<br />
Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch regt an, Möglichkeiten zu schaffen, um Pilotprojekte in der<br />
alternativen Energieversorgung zu starten und verweist darauf, dass derzeit die Hausbesitzer<br />
burgenlandweit diese Systeme gerne einsetzen – es herrscht nicht nur auf Grund der gestiegenen<br />
Energiepreise - positive Stimmung.<br />
Werderitsch schlägt die Verwendung von Biogas aus der Landwirtschaft oder die Nutzung von Biomasse<br />
wie Holz, Rapsöl oder anderer nachwachsender Rohstoffe vor (Miskantos-Gas) oder minderwertigen<br />
Weizen, der nicht zum Brotbacken verwendet werden kann, vor.<br />
GV Mag. Dr. Alfred Kollar schränkt ein, dass auf Grund des Vorhandenseins eines dichten Erdgasnetzes in<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> (außer Miedlingsdorf) nur lokale Versorgungssysteme denkbar sind, verweist dabei auf die<br />
Erfahrungen, die er in seiner Funktion als Geschäftsführer der OSG bei den verschiedensten Wohnbauten<br />
schon gemacht hat und gibt bekannt, dass bei dem derzeit in <strong>Großpetersdorf</strong> im Bau befindlichen<br />
Wohnbauprojekt „Am Mühlengrund“, wo ca. 90 Wohnunungen und neun Reihenhäuser entstehen werden,<br />
der Einsatz alternativer Energieformen geprüft werden soll.<br />
Gemeinderat Günter Schieber bekräftigt seine Meinung Pro Alternativenergie, dass durch deren Einsatz die<br />
Wertschöpfung in der Region verbleiben würde.<br />
Auf die Anfrage von Gemeinderat OV Josef Reicher stellt Gemeinderätin OV Klaudia Fritz fest, dass die in<br />
Miedlingsdorf beabsichtigte Biomassekraftanlage aus Kostengründen kein Thema mehr ist.<br />
Gemeinderat Mag. Werner Kamper ruft eine Aussage von Landeshauptmann Hans Niessl in Erinnerung,<br />
wonach das Burgenland bis 2013 energieautark sein soll und verweist auf ÖVP-Anträge aus 2003/2004<br />
über die Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde.<br />
Gemeindevorstand Thomas Pum urgiert die Tätigkeit des Umweltausschusses.<br />
Gemeinderätin Labg. Doris Prohaska gibt zu bedenken, dass es auch andere alternative Energieformen wie<br />
Wind, Sonne, Wasser usw. gibt.<br />
Gemeinderat Klaus Huber stellt fest, dass bei der kürzlich erfolgten Sanierung der Zentralschule die<br />
Umsetzung energiesparender Maßnahmen vernachlässigt wurde.<br />
Danach fass der Gemeinderat von <strong>Großpetersdorf</strong> folgenden einstimmigen<br />
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GRUNDSATZBESCHLUSS:<br />
„Die Verbrennung von Erdöl in Heizkesseln und Kraftwerken macht Österreich von Importen abhängig,<br />
verursacht Umweltschäden und ist eine der Hauptursachen für den Klimawandel. Öl- und Gaspreise sind in<br />
den letzten Jahren enorm gestiegen und für viele bereits unerschwinglich geworden, sodass Land und<br />
Gemeinde Heizkostenzuschüsse gewähren müssen.<br />
Aus oben genannten Gründen und um die Bemühungen des Landes, bis zum Jahr 2013 energieautark zu<br />
werden, zu unterstützen,<br />
1. wird die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> sowohl im eigenen Bereich als auch bei Genossenschaften<br />
oder Firmenansiedlungen den Einsatz von alternativen Energieformen forcieren. Dies gilt nicht nur für<br />
Neubauten, sondern auch für den Ersatz von bestehenden Heizungsanlagen.<br />
2. Der Verbrauch und das Einsparungspotential in den Bereichen Strom, Wärme und Treibstoffe soll<br />
erhoben und konkrete Projekte bzw. ein Energiekonzept ausgearbeitet werden.“<br />
Mögliche Projekte wären die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die weitere Verbesserung der<br />
Wärmedämmung von Gebäuden, die Beimengung von Biodiesel bei Kommunalfahrzeugen und der<br />
bereits andiskutierte Einsatz von Alternativenergie bei der von der Oberwarter gemeinn. Bau-, Wohn-<br />
und Siedlungsgenossenschaft geplanten Wohnhausanlage „Am Mühlengrund“.<br />
Zu Punkt 14.)<br />
Es folgen keine Berichte der Ausschüsse<br />
Zu Punkt 15.)<br />
Der Gemeinderat beauftragt den Sozial- und Frauenausschuss mit der Erstellung einer Sozialstaffel für<br />
die Entgelte der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde.<br />
Gemeindevorstand Thomas Pum stellt fest, dass bei Zuweisungen von Aufgaben an die Ausschüsse auch<br />
darauf zu achten ist, dass diese tätig werden und urgiert Beratungen über den Beitritt zum<br />
Mobilfunkpakt Burgenland.<br />
Zu Punkt <strong>16.</strong>)<br />
In Kenntnis des Schreibens der RA Steflitsch OEG, Oberwart, <strong>vom</strong> 12.12.<strong>2006</strong> betreffend<br />
Konkursverfahren JoRo System GmbH, GZ 26 S 108/06v des LG Eisenstadt und der möglichen<br />
Veräußerung der Liegenschaft an die Fa. Schloffer, Oberwart, erklärt der Gemeinderat auf Antrag des<br />
Vorsitzenden durch einstimmigen Beschluss folgendes:<br />
„Zugunsten der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ist im Grundbuch der Liegenschaft EZ 2689 Grundbuch<br />
34024 <strong>Großpetersdorf</strong> unter C-LNR 6 das Vorkaufsrecht eingetragen.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> erklärt<br />
1.) auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes zu verzichten,<br />
2.) erteilt ihre Einwilligung, wonach das ob der Liegenschaft EZ 2689 Grundbuch 34024<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> unter C-LNR 6 eingetragene Vorkaufsrecht grundbücherlich gelöscht werden kann,<br />
jedoch nur unter der unbedingten Voraussetzung, dass<br />
3.) der Verkauf der ggstdl. Liegenschaft an die Firma Schloffer GmbH, Augasse 24, 7400 Oberwart,<br />
auch rechtmäßig zustande kommt.“<br />
Zu Punkt 17.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Georg Alexander und Denise Wagner infolge<br />
geänderter Verhältnisse ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />
auf dem Grundstück Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong> nicht nachkommen können und deshalb um die<br />
Rücknahme des Grundstückes durch die Gemeinde ersucht haben.<br />
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Der Gemeinderat fasst daraufhin folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> übernimmt von den Ehegatten Georg Alexander und Denise<br />
Wagner, <strong>Großpetersdorf</strong>, Ungarnstraße 9/1/4, das Grundstück Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong>,<br />
Weinleitenweg 11 vollkommen lastenfrei zu dem um 10 % verminderten Kaufpreis (Vertragsstrafe) in<br />
der Höhe von 21.191,40 €. Die von den öffentl. Notaren Lehner/Bencsics mit Zahl 4962/06 erstellte<br />
Aufhebungsvereinbarung, unterfertigt am 13.10. und 24.11.<strong>2006</strong>, wird zu einem integrierenden<br />
Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift erhoben.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> wird den Ehegatten Wagner darüber hinaus die von ihnen auf<br />
Grund einer Nebenvereinbarung zum seinerzeitigen Kaufvertrag <strong>vom</strong> 07.03.2005 bezahlten Gebühren<br />
für Anliegerleistungen und Abgaben für das Grundstück Nr. 2106/15 in der Höhe von 10.306,04 €<br />
ungekürzt zurück überweisen.<br />
Zu Punkt 18.)<br />
Unter „Allfälligem“ gelangt folgendes zur Beratung:<br />
Gemeinderat Mag. Werner Kamper schlägt zur Effizienzsteigerung der Ausschüsse vor, dass in<br />
Hinkunft auch Mitglieder des Gemeinderates in deren Beratungen miteingebunden werden, was in der<br />
daran anschließenden kurzen Diskussion nicht als sinnvoll erachtet wird.<br />
Nach Anfrage von GR Günter Wallner bezüglich Abrechnung der Steinmauer in der Bergstraße gibt der<br />
Bürgermeister bekannt, dass die Abrechnung vorgelegt wird, wenn auch alle anderen Straßen<br />
abgerechnet sind. Auf Nachfrage bestätigt er, dass die Steinmauer bereits bezahlt wurde.<br />
Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch dankt für seine Wahl zum Vizebürgermeister und stellt fest,<br />
dass umfassende Information und Zusammenarbeit notwendig und wichtig sind, was sich in letzter Zeit<br />
auch wesentlich gebessert hat.<br />
Anlässlich der letzten Sitzung im Jahr <strong>2006</strong> dankt der Bürgermeister allen Mitgliedern des<br />
Gemeinderates sowie den MitarbeiterInnen in der Gemeindeverwaltung, wünscht frohe Weihnachten<br />
und ein gesegnetes 2007.<br />
Dem schließt sich Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch an und sagt aus, dass man zwar hart in der<br />
Diskussion sein kann, jedoch auch Respekt vor der Meinung des anderen haben muss.<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />
Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Günter PHILIPP Winfried KASPER<br />
Die Beglaubiger:<br />
Renate WAGNER Mag. Werner KAMPER<br />
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