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Protokoll vom 16. Dezember 2006 - Großpetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Samstag, dem <strong>16.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptstraße 36, anlässlich der sechsten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr <strong>2006</strong>.<br />

Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:20 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus Huber,<br />

Ing. Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans<br />

Mentlik, LAbg. Doris Prohaska, Josef Reicher, Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: Hans-Peter Werderitsch, Bernd Gollatz, Dr. Horst Kallich, Mag. Werner<br />

Kamper, Thomas Pum, Günter Schieber, Günter Wallner und Stefan Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Ortsvorsteher Gerhard Horvath und<br />

Michael Müllner als Zuhörer.<br />

Abwesend und entschuldigt: Jochen Pock (S), Ing. Gregor Hafner, Günter Ruck (V).<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 18.11.<strong>2006</strong> gem. §<br />

45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />

2. Verordnung der Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und Abgaben für das Jahr<br />

2007;<br />

3. Voranschlag der Gemeinde für das Finanzjahr 2007;<br />

4. GIKEG – Voranschlag 2007;<br />

5. Beitritt zum Österreichischen Zivilschutzverband;<br />

6. Disco-Bus – Teilnahme;<br />

7. Heizkostenzuschuss;<br />

8. Vereinbarung mit dem Verschönerungsverein Welgersdorf über die Nutzung des Grundstückes<br />

Nr. 1221 KG Welgersdorf;<br />

9. Objekt Hauptstraße 5 - Baurechtsvertrag;<br />

10. Änderung der Marktordnung (Markttage für 2007);<br />

11. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 22.11.<strong>2006</strong>;<br />

12. Bestellung von zwei Ersatzmitgliedern für den Sanitätsausschuss „<strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-<br />

Jabing“ (SPÖ für ausgeschiedene Gemeinderäte Ursula Heil und Ing. Josef Marlovits);<br />

13. Grundsatzbeschluss über die Forcierung des Einsatzes von Bioenergie sowohl im eigenen Bereich<br />

der Gemeinde als auch bei Genossenschaften oder Firmenansiedlungen;<br />

14. Berichte der Ausschüsse;<br />

15. Zuweisung von Aufgaben an die Ausschüsse;<br />

<strong>16.</strong> Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 11. <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />

einberufen worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />

Einberufung fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Renate Wagner und Mag. Werner<br />

Kamper bestimmt.<br />

Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben<br />

- 1 -


Den Anträgen von Bgm. Kasper um Aufnahme der nachstehenden Punkte auf die Tagesordnung wird<br />

einstimmig stattgegeben und erfolgt deren Behandlung unter TOP <strong>16.</strong> bzw. 17:<br />

<strong>16.</strong> Verzicht auf das Vorkaufsrecht für Liegenschaft EZ 2689 KG <strong>Großpetersdorf</strong> im Alleineigentum des<br />

Ing. Josef Roth wegen möglichen Verkaufes an die Fa. Schloffer, Oberwart, und<br />

17. Rückkauf des Grundstückes Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong> mit 1.296 m² (Weinleitenweg) der<br />

Ehegatten Georg Alexander und Denise Wagner, <strong>Großpetersdorf</strong>, Ungarnstraße 9/1/4<br />

(Aufhebungsvereinbarung)<br />

Allfälliges wird demnach unter TOP 18.) behandelt.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Der Inhalt der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 18.11.<strong>2006</strong> wird ohne Verlesung<br />

einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gebühren und Abgaben für<br />

das Jahr 2007 nicht zu erhöhen.<br />

Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden demnach auf Antrag des Vorsitzenden<br />

für das Finanzjahr 2007 folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben<br />

jeweils mit einstimmigen Beschlüssen festgesetzt und verordnet wie folgt:<br />

• Hebesatz der GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 500 v. H.<br />

• Hebesatz der GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken) 500 v. H.<br />

Die Wirksamkeit der nachstehenden Verordnungen wird auf das Finanzjahr 2007 erstreckt:<br />

• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> <strong>16.</strong> September 2005 über die<br />

Ausschreibung einer Wasserbezugsgebühr, verlautbart am 19. September 2005,<br />

• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> 10. <strong>Dezember</strong> 2005 über die<br />

Ausschreibung einer Lustbarkeitsabgabe verlautbart am 12. <strong>Dezember</strong> 2005,<br />

• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> 10. <strong>Dezember</strong> 2005 über die<br />

Ausschreibung einer Hundeabgabe verlautbart am 12. <strong>Dezember</strong> 2005,<br />

• Die Verordnung des Gemeinderates von <strong>Großpetersdorf</strong> <strong>vom</strong> <strong>16.</strong> September 2005 über die<br />

Ausschreibung eines Kanalanschlussbeitrages sowie eines Ergänzungsbeitrages nach dem Bgld.<br />

Kanalabgabegesetz verlautbart am 19. September 2005.<br />

Danach verordnet der Gemeinderat jeweils durch einstimmigen Beschluss:<br />

• Friedhofsgebühren<br />

Auf Grund des § 40 Abs. 1 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl.Nr.<br />

16/1970, i.d.g.F. im Zusammenhalt mit § 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005 - FAG 2005,<br />

BGBl. I Nr. 156/2004, i.d.g.F., wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt:<br />

1. Grabstellengebühr<br />

2. Grabstellen-Erneuerungsgebühr<br />

3. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)<br />

§ 2<br />

Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des<br />

Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben.<br />

- 2 -


Die Grabstellengebühr beträgt pro Grabstelle für<br />

1. Kindergräber EUR 54,00<br />

2. allen übrigen Gräber (auch Urnengräber) EUR 78,00.<br />

§ 3<br />

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren beträgt<br />

die Gebühr 100 % der im § 2 festgesetzten Gebühren.<br />

§ 4<br />

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine<br />

Tagesgebühr von EUR 75,00 für den ersten Tag der Aufbahrung und eine Tagesgebühr von EUR 3,00<br />

für jeden weiteren Tag der Aufbahrung zu entrichten.<br />

Bei der Berechnung der Tagesgebühr sind jene Tage, die eine Leiche auf Grund einer behördlichen<br />

Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, außer Betracht zu lassen.<br />

§ 5<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht<br />

1. bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung<br />

des Benützungsrechtes.<br />

2. bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung.<br />

(2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des <strong>vom</strong> Bürgermeister in<br />

Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. Die Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr wird zehn<br />

Jahre hindurch mit je einem Zehntel der Gesamtgebühr fällig. Die Gebühren können nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VVG) hereingebracht werden.<br />

(3) Zur Entrichtung der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr ist der(die)jenige verpflichtet, dessen (deren)<br />

Ansuchen um Verleihung (bzw. Erneuerung) des Benützungsrechtes an der Grabstelle bewilligt wird;<br />

zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist der(die)jenige verpflichtet, dem(der) das Benützungsrecht an<br />

der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch<br />

der(die) bisher Benützungsberechtigte selbst bestattet wird, ist der(die)jenige zur Entrichtung der<br />

Gebühren verpflichtet, der(die) nach § 19 Abs. 2 des Burgenländischen Leichen- und<br />

Bestattungswesengesetzes für die Bestattung Sorge zu tragen hat.<br />

§ 6<br />

(1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle (§ 38 Abs. 1 lit. b des<br />

Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes), oder bei Schließung oder Auflassung eines<br />

Friedhofes oder Friedhofteiles (§ 32 Abs. 4 leg.cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht<br />

statt.<br />

(2) In den Fällen des § 37 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes ist die<br />

Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen.<br />

§ 7<br />

Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2007 in Kraft.<br />

• Kanalbenützungsgebühr:<br />

Auf Grund der §§ 10, 11 und 12 des Kanalabgabegesetzes, LGBl.Nr. 41/1984, idgF., sowie des § 15<br />

Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005 - FAG 2005, BGBl. I Nr. 156/2004 idgF, wird verordnet:<br />

- 3 -


§ 1<br />

Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen<br />

Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Bgld.<br />

Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben.<br />

§ 2<br />

Die Kanalbenützungsgebühr ist eine Mischgebühr und setzt sich zusammen aus:<br />

1. einer Gebühr auf Basis der Berechnungsfläche gem. § 5, Absatz 2 des Bgld. Kanalabgabegesetzes<br />

und wird mit EUR 0,74 pro m² Berechnungsfläche festgesetzt, und<br />

2. einer Gebühr auf Basis des Wasserverbrauchs.<br />

Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird mit EUR 1,03 pro m³ des Wasserbezuges aus<br />

der Ortswasserleitung (für die Ortsverwaltungsteile <strong>Großpetersdorf</strong>, Kleinpetersdorf, Kleinzicken und<br />

Welgersdorf) sowie aus der Verbandswasserleitung des Wasserverbandes Burgenland Süd I (für den<br />

Ortsverwaltungsteil Miedlingsdorf) festgesetzt.<br />

Wird sowohl aus der Orts- bzw. Verbandswasserleitung als auch bzw. nur <strong>vom</strong> eigenen Brunnen<br />

Wasser bezogen, werden beide als Grundlagen herangezogen.<br />

Abgabepflichtigen, die teilweise oder ausschließlich Wasser aus einem Brunnen beziehen, wird bei<br />

der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr der durchschnittliche Wasserverbrauch von<br />

Abgabepflichtigen, die ausschließlich aus der Orts- oder Verbandswasserleitung Wasser beziehen,<br />

zugrunde gelegt.<br />

Der Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr ist der Wasserverbrauch des jeweils laufenden Jahres<br />

zugrunde zulegen.<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils hinzuzurechnen.<br />

§ 3<br />

Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der(die) Eigentümer(in) der Anschlussgrundfläche<br />

verpflichtet. - Miteigentümer(innen) schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies<br />

gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungs- oder Geschäftseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber,<br />

wenn ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen.<br />

§ 4<br />

Der Gebührenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der<br />

Kanalisationsanlage möglich ist.<br />

§ 5<br />

Die Kanalbenützungsgebühren werden am 31. März, 30. Juni, 30. September und am 31. <strong>Dezember</strong> mit<br />

je einem Viertel ihres Jahresbetrages zur Zahlung fällig.<br />

§ 6<br />

Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2007 in Kraft.<br />

V e r f ü g u n g :<br />

Die gefassten Verordnungen sind umgehend durch Anschlag an die Amtstafel ortsüblich kundzumachen<br />

sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Die übrigen Gebühren und Abgaben für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen werden –<br />

mitsamt den vorhin verordneten Gebühren - <strong>vom</strong> Gemeinderat wie folgt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner<br />

2007 mit einstimmigen Beschluss gegenüber dem Jahr <strong>2006</strong> unverändert festgelegt, und zwar:<br />

- 4 -


GEBÜHREN UND ABGABEN<br />

Wasserversorgung – exkl. gesetzlicher MWSt.:<br />

Anschlussbeitrag pro Hausanschluss einschließlich Herstellung des Anschlusses 1.170,00<br />

Anschlussbeitrag für Häuser mit mehrere Wohneinheiten pro Wohnung 380,00<br />

Zusätzlich pro Laufmeter Rohrverlegung 8,00<br />

Schwimmbad - inkl. gesetzlicher MWSt.:<br />

Saisonkarten:<br />

Erwachsene 40,00<br />

Schüler, Studenten, Präsenzdiener, Lehrlinge 21,00<br />

Kinder von 6 bis 15 Jahre 14,00<br />

Kinder von 3 bis 6 Jahre 5,50<br />

Familienkarte 79,00<br />

2007<br />

Beträge in €<br />

Tageskarten: Abendeintritt<br />

Erwachsene 3,50 2,00<br />

Jugendliche, Studenten, Lehrlinge, Präsenzdiener 2,00 1,20<br />

Kinder 6 bis 15 Jahre 2,00 1,20<br />

Kinder 3 bis 6 Jahre -<br />

Besucher 1,50 0,80<br />

Pensionisten 2,00 1,20<br />

Abendeintritt allg.<br />

Kindergarten - inkl. gesetzlicher MWSt.<br />

ganztägig 1. Kind – monatlich 43,00<br />

ganztägig 2. Kind (ab 3. Kind frei) – monatlich 38,00<br />

halbtägig 1. Kind – monatlich 28,00<br />

halbtägig 2. Kind – monatlich 24,00<br />

Tagesheimstätte im Kindergarten – inkl. gesetzlicher MWSt.<br />

pro Kind bei Einkommen bis 1090 € - monatlich 68,00<br />

pro Kind bei Einkommen über 1090 € - monatlich 105,00<br />

ab 2. Kind und Einkommen unter 1090 € - monatlich 52,00<br />

ab 2. Kind und Einkommen über 1090 € - monatlich 85,00<br />

Verpflegungskostenbeitrag pro Mahlzeit/Kind/Tag 3,00<br />

Lernbetreuung in der Hauptschule:<br />

Betreuungskosten:<br />

Pro Tag, an dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht, sind – je nach Dauer der täglichen Betreuungszeit (außer<br />

der Zeit des Mittagessens) – folgende Tagessätze zu bezahlen (brutto – ohne Umsatzsteuer, welche nicht zur Anrechnung<br />

kommt): Mindestbeitrag 3 €/Tag; ab der vierten Betreuungs-Stunde 5 €/Tag; Jede angefangene Betreuungs-Stunde zählt<br />

als volle Stunde; Mittagessen: Pro Menü 3 €. Sollte das Kind nur zum Mittagessen (Verabreichung dauert ca. eine Stunde)<br />

kommen, so gilt dies nicht als Betreuung und es ist hierfür auch kein gesonderter Betreuungsbeitrag zu entrichten.<br />

Wiegegebühr inkl. gesetzlicher MWSt.:<br />

Großvieh pro Stück und Abwage 5,00<br />

Kleinvieh pro Stück und Abwage 4,20<br />

Sonstige Abwagen (Stroh, Schotter, usw.) bis 3 to 4,20<br />

für jede weitere to 0,80<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2007 in der Zeit <strong>vom</strong> 22.<br />

November bis 06. <strong>Dezember</strong> <strong>2006</strong> im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. In<br />

dieser Zeit sind keine Erinnerungen eingebracht worden. Der Gemeindevorstand hat sich zuvor in seiner<br />

Sitzung am 20.11. mit dem Voranschlagsentwurf auseinander gesetzt und Änderungsvorschläge<br />

eingebracht, die in dem nunmehr vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden sind. Entgegen der<br />

-<br />

- 5 -


Empfehlung des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong> 20.11.<strong>2006</strong> soll keine Erhöhung der Gemeindeabgaben<br />

erfolgen, weshalb gegenüber dem Voranschlagsentwurf die Einnahmen aus Wassergebühren um 4.000 €<br />

und jene aus Kanalbenützungsgebühren um 10.000 € reduziert wurden.<br />

Für die Teilnahme am sog. „Discobus“ ist auf VASt 1 439 728 ein Betrag von 8.000 € veranschlagt.<br />

Um die sich dadurch ergebende Differenz von 22.000 € sind die Verstärkungsmittel auf VASt 1 970 729<br />

auf den Betrag von 33.000 € zu reduzieren, damit der Voranschlag wiederum ausgeglichen ist.<br />

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Voranschlag der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2007 umfasst:<br />

ordentliche Einnahmen in der Höhe von 5.0<strong>16.</strong>700 €<br />

ordentliche Ausgaben in der Höhe von 5.0<strong>16.</strong>700 €<br />

Gemäß § 74 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003, wird der Rahmen jener<br />

Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen<br />

Haushaltes dienen, mit € 836.000,-- (in Worten Euro achthundertssechsunddreißigtausend) festgesetzt.<br />

Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan, Darlehensnachweis,<br />

Nachweis der eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit usw.) bilden einen wesentlichen<br />

Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Der Gemeinderat als verantwortliches Kollegialorgan der in der „GIKEG - <strong>Großpetersdorf</strong><br />

Infrastrukturentwicklungs KEG“ als Kommanditistin vertretenen Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />

genehmigt gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages auf Antrag des Bürgermeisters mit einstimmigen<br />

Beschluss des Gemeinderates (sogleich der Generalversammlung) den Voranschlag für das Finanzjahr<br />

2007 der GIKEG mit Gesamteinnahmen und –ausgaben in der Höhe von jeweils 250.100 Euro.<br />

VASt Bezeichnung<br />

EINNAHMEN AUSGABEN<br />

1 0100 64200 Beratungskosten 600,00<br />

1 0100 65700 Geldverkehrsspesen 300,00<br />

1 2120 71100 gebührern f.gde.einr. 6.500,00<br />

1 2120 34601 Tilgung für Finanzschulden BACA 56.100,00<br />

1 2120 34602 Tilgung für Finanzschulden RaiBa 77.500,00<br />

1 2120 61400 Instandhaltung Gebäude 2.000,00<br />

2 2120 87200 Gesellschafterzuschuss der Gemeinde lfd. *) 206.700,00 -<br />

1 2120 60000 Strom 25.000,00<br />

1 2120 60100 Gas 18.000,00<br />

1 2120 65001 Zinsen BACA 38.300,00<br />

1 2120 65002 Zinsen RaiBa 9.700,00<br />

1 2120 67000 Versicherungen 12.800,00<br />

1 2120 71000 öffentliche Abgaben 100,00<br />

1 2120 72800 Entgelte für sonst. Leistungen (Müllgebühr usw.) 3.100,00<br />

2 2120 82400 Miete von Gemeinde lt. Bestandsvertrag inkl. Betriebskosten 43.000,00 -<br />

2 9100 82300 Habenzinsen 400,00<br />

1 9100 71000 KESt - 100,00<br />

SOLL Einnahmen und -Ausgaben 250.100,00 250.100,00<br />

*) Aufteilung auf Volks- und Hauptschule<br />

Volksschule 30 % +/- 62.010,00<br />

Hauptschule 70 % +/- 144.690,00<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Bürgermeister erläutert die Zielsetzungen des Österr. Zivilschutzverbandes:<br />

Das SIZ (Sicherheitszentrum) ist eine Service- und Informationsstelle in der Gemeinde. Von dort sollen<br />

all jene Aktivitäten ausgehen, die zu einer Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung in den Bereichen<br />

- 6 -


Zivil- und Katastrophenschutz beitragen. Die Bürger haben ein Recht darauf, über Gefahren und<br />

mögliche Selbstschutzmaßnahmen rechtzeitig informiert und ausgebildet zu werden, um auf mögliche<br />

Katastrophen vorbereitet zu sein.<br />

Zu den Hauptaufgaben eines SIZ zählen Information durch Beratung in allen Fragen des Selbstschutzes<br />

(Schutz vor chemischen und atomaren Gefahren, Lebensmittelbevorratung, Warnung und Alarmierung,<br />

Schutzraum/sicherer Raum, etc., Krisenmanagement im Bereich der Familie, Sicherheit im Alltag,<br />

Organisation und Durchführung von Kursen im örtlichen Bereich, Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet<br />

des Zivil- und Selbstschutzes, Förderung der Nachbarschaftshilfe, Organisation und Durchführung von<br />

Sicherheitstagen und sonstigen Veranstaltungen - mit Organisationen wie Polizei (kriminalpolizeiliche<br />

Beratung), Feuerwehr, Rotes Kreuz oder anderen Rettungsorganisationen, etc. Einem solchen<br />

Sicherheitstag könnte eine Vortragsreihe vorangehen, um der Bevölkerung den Selbstschutzgedanken<br />

näher zu bringen.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> tritt mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2007 als Mitglied dem<br />

Österreichischen Zivilschutzverband - Landesverband Burgenland - 7001 Eisenstadt, Hartlsteig 2, bis<br />

auf weiteres bei und ist mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der derzeitigen Höhe von<br />

0,08 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz einverstanden.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Verein Discobus bereits in 129 Mitgliedsgemeinden tätig ist und<br />

sich zum Ziel gesetzt hat, weitere Gemeinden als Partner zu gewinnen. Derzeit stagnieren jedoch die<br />

Verhandlungen mit den Gemeinden im Landes-Süden, weil im Bezirk Oberwart trotz großer Nachfrage<br />

seitens der Jugend noch keine Einigung unter den Gemeinden erzielt werden konnte. Damit ist die<br />

Erweiterung des Liniennetzes ins Südburgenland nicht weiter möglich, weil der Bezirk Oberwart<br />

logistisch für die Erweiterung des Liniennetzes entscheidend ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag,<br />

der Gemeinderat möge dem Verein Discobus einen Beförderungsauftrag erteilen, damit die<br />

Jugendlichen nicht weiter dem Straßenverkehr ausgesetzt sind.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> erteilt dem Verein Discobus den Beförderungsauftrag gemäß der<br />

Fahrpläne 16 und 17 zum Preis von 160 € inklusive Mehrwertsteuer pro Fahrttag – jedoch vorerst nur<br />

für eine Probezeit von sechs Monaten ab tatsächlichem Beginn der Bustransporte.<br />

Aus logistischen Gründen ist die Einbindung des Ortsverwaltungsteiles Miedlingsdorf derzeit nicht<br />

möglich.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Auf gemeinsamen Antrag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen fasst der Gemeinderat nach<br />

kurzer, sachlicher Debatte den einstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in der<br />

Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss der Bgld. Landesregierung für<br />

den Winter <strong>2006</strong>/2007 in der Höhe von 70 Euro erhalten, einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss<br />

aus Mitteln der Gemeinde in der Höhe von 75 Euro zu gewähren. Anspruchsberechtigt sind diejenigen<br />

Antragsteller, deren Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes Burgenland von dorther positiv<br />

bewilligt wird. Die Antragsteller haben für die Erlangung des Heizkostenzuschusses der Gemeinde<br />

keinen separaten Antrag zu stellen und hat die Auszahlung sogleich von Amts wegen – frühestens ab<br />

dem 01. 02. 2007 zu erfolgen.<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden schließt die Marktgemeinde durch einstimmigen Beschluss des<br />

Gemeinerates folgende<br />

- 7 -


„VEREINBARUNG<br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> (im Folgenden Gemeinde bezeichnet) und<br />

dem Verschönerungsverein Welgersdorf (im Folgenden VVW bezeichnet) – beide vertreten durch die<br />

unterzeichneten Organe - wie folgt:<br />

Die Gemeinde ist Alleineigentümerin des Grundstückes Nr. 1221 Grundbuch 34087 Welgersdorf, mit<br />

4.209 m² (im Folgenden Grundstück bezeichnet). Das Grundstück liegt direkt an der L 244 –<br />

Hannersdorfer Landesstraße rechtsseitig der Straßenbiegung vor der Mühlbachbrücke in Richtung<br />

Hannersdorf.<br />

Die Gemeinde bewilligt dem VVW, das Grundstück zu pflegen, zu bepflanzen und für Zwecke des<br />

Verschönerungsvereines zu verwenden. Die Errichtung von Gebäuden ist untersagt. Das Aufstellen von<br />

Sitzgelegenheiten (Bänke, Tische udgl.) ist erlaubt. Bei der Situierung von derlei Einrichtungen ist auf<br />

die daneben verlaufende Landesstraße besonders Bedacht zu nehmen. Der VVW erklärt sich bereit,<br />

Warntafeln für die Benützung des Grundstückes (Eltern haften für ihre Kinder udgl.) auf seine Kosten<br />

aufzustellen..<br />

Die Gemeinde haftet weder für ein bestimmtes Flächenausmaß noch für einen besonderen Kulturzustand<br />

oder eine sonstige Beschaffenheit oder Verwendbarkeit des Grundstückes.<br />

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern jeweils zum 30. Juni bzw. 31. <strong>Dezember</strong> eines<br />

jeden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Kündigung<br />

aufgelöst werden.<br />

Im Falle der Auflösung dieser Vereinbarung übernimmt die Gemeinde das Grundstück mit den <strong>vom</strong><br />

Verschönerungsverein vorgenommenen Anpflanzungen und sonstigen dort errichteten Anlagen (Biotop,<br />

Erdanschüttungen, Erdabhebungen, Sitzbänken udgl), leistet jedoch hierfür keinen Kostenersatz. Vor der<br />

Übernahme des Grundstückes durch die Gemeinde ist im Einvernehmen mit dem VVW eine<br />

Bestandsaufnahme vorzunehmen.<br />

Nebenabreden bestehen keine. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform.“<br />

Zu Punkt 9.)<br />

Auf Ersuchen von Bgm. Kasper erläutert GV Mag. Dr. Alfred Kollar, dass mit dem zu beschließenden<br />

Baurechtsvertrag erreicht werden soll, das bestehende Gebäude (Alte Post – Hauptstraße 5) nach<br />

Räumung durch die drei Bestandnehmer voraussichtlich Mitte März abzutragen und durch einen Neubau<br />

zu ersetzen, weil es nicht mehr sanierbar ist. Hiezu gibt es ein einvernehmlich erstelltes<br />

Planungskonzept von Arch. SCHNELLER, welches die Errichtung von fünf Kleinwohnungen zu jeweils<br />

55 m² vorsieht. Die monatliche Miete wird rd. 240 € betragen. Für die Wohnungen ist keine Anzahlung<br />

(Baukostenzuschuss) zu leisten. Die Einreichplanung wurde von der OSG bei Arch. SCHNELLER<br />

bereits in Auftrag gegeben. - Mit dem Bau dieser Wohnungen soll sofort Abtragen der Altsubstanz, also<br />

ca. Ende März/Anfang April 2007 begonnen werden.<br />

Das Land Burgenland bietet ein spezielles Serviceangebot für Frauen in Notsituationen. Nach Verlassen<br />

des gemeinsamen Haushaltes gibt es für Frauen die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch eine neuen<br />

Wohnraum zu finden. Möglich macht das eine Initiative von Landesrätin Verena Dunst in<br />

Zusammenarbeit mit den Siedlungsgenossenschaften des Burgenlandes. Frauen in Notsituationen<br />

können Genossenschaftswohnungen zu sehr günstigen Konditionen, insbesondere zu einem sehr<br />

geringen Finanzierungsbeitrag, beziehen.<br />

- 8 -


Das beabsichtigte Bauvorhaben entspricht den Intentionen der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, weshalb<br />

die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> der OSG ein Baurecht auf die Dauer von 50 Jahren einräumen soll.<br />

Der Baurechtszins wurde ausgehend von einem Grundstückswert von € 36,33/m² und einer<br />

angenommenen Verzinsung von 3,75 % p.a. kalkuliert und beläuft sich auf € 445,-- pro Jahr -<br />

wertgesichert.<br />

GV Mag. Dr. Alfred Kollar ist auf Grund seiner Funktion als Geschäftsführer der OSG (Oberwarter<br />

gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft) als Mitglied des Gemeinderates bei der<br />

nachfolgenden Beschlussfassung befangen.<br />

Daraufhin schließt die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Baurechtsbestellerin durch einstimmigen<br />

Beschluss des Gemeinderates den<br />

„B A U R E C H T S V E R T R A G<br />

mit der Oberwarter gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte<br />

Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 7400 Oberwart, Rechte Bachgasse 61, als<br />

Baurechtsnehmerin, wie folgt:<br />

VORBEMERKUNG<br />

Sämtliche Einlagezahlen und Grundstücksnummern in diesem Vertrag beziehen<br />

sich auf das Grundbuch 34024 <strong>Großpetersdorf</strong>, BG Oberwart.<br />

I.<br />

VERTRAGSGEGENSTAND<br />

1. Gegenstand dieses Baurechtsvertrages ist in der Folge das Grundstück Nr. 204, Baufläche (Gebäude)<br />

mit 262 m² und Baufläche (begrünt) mit 65 m² samt dem darauf errichteten Gebäude mit der<br />

Orientierungsnummer Hauptstraße 5.<br />

2. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>, in der Folge auch kurz "Baurechtsbestellerin" genannt, bestellt<br />

zugunsten der Oberwarter gemeinnützigen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte<br />

Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in der Folge auch kurz "Bauberechtsnehmerin" genannt,<br />

an der für das Grundstück Nr. 204 neu zu eröffnenden Baurechtseinlage ein Baurecht im Sinne des<br />

Baurechtsgesetzes <strong>vom</strong> 26.4.1912 in der geltenden Fassung für die Zeit <strong>vom</strong> Einlangen des<br />

Ansuchens um die Eintragung des Baurechtes beim Bezirksgericht Oberwart bis zum bis<br />

31.12.2056.<br />

II.<br />

NUTZUNGSBEDINGUNGEN<br />

1. Die Baurechtsnehmerin ist berechtigt und nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und<br />

Sicherstellung der Finanzierung verpflichtet:<br />

a) auf dem vertragsgegenständlichen Baurechtsgrund ein Wohnhaus mit fünf<br />

Kleinwohnungen entsprechend den der Baurechtsbestellerin vorzulegenden und von ihr<br />

unbeschadet der nach dem Burgenländischen Baugesetz erforderlichen Baubewilligung zu<br />

genehmigenden Bauplänen bis zum 31.12.2008<br />

benützungsfähig zu errichten und das Bauwerk in gutem und brauchbaren Zustand zu erhalten;<br />

b) für die Benützung des Baurechtsgrundes einen jährlichen Baurechtszins von € 445,--<br />

(in Worten Euro vierhundertfünfundvierzig 0/100) zu entrichten, wobei der Baurechtszins nach<br />

Fertigstellung und Übergabe des Bauwerkes im vorhinein für jedes Kalenderjahr am 2. Jänner<br />

jeden Jahres bei einem Respiro von 14 Tagen fällig und bei der von der<br />

- 9 -


Baurechtsbestellerin namhaft zu machenden Zahlstelle zu bezahlen ist; der erstjährige ist nach<br />

Fertigstellung und Übergabe des geplanten Wohnhauses anteilig entsprechend der<br />

Monatsvorschreibung, die die Baurechtsnehmerin für ihre Bestandnehmer erstellt, zu entrichten;<br />

c) das Bauwerk mit allen allfälligen Nebengebäuden während der ganzen Dauer des Baurechts bei<br />

einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegen Brandschaden angemessen versichert zu<br />

halten.<br />

2. Die erforderlichen Behördengenehmigungen hat die Baurechtsnehmerin einzuholen.<br />

Auflagen, auch wenn sie sich an die Baurechtsbestellerin richten sollten, sind von der<br />

Baurechtsnehmerin zu erfüllen.<br />

3. Der Baurechtszins verändert sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des <strong>vom</strong><br />

Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005<br />

oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ergibt. Änderungen sind dabei solange nicht zu<br />

berücksichtigen, als sie 10 v.H. des vereinbarten oder eines sich aus der Wertsicherung ergebenden<br />

verminderten oder erhöhten Betrages nicht übersteigen. Die neuen Beträge gelten jeweils ab dem der<br />

Verlautbarung der Indexveränderung durch das Österreichische Statistische Zentralamt folgenden<br />

nächsten Monatsersten.<br />

III.<br />

GEWÄHRLEISTUNG, ÜBERGABE<br />

1. Das Baurechtsgrundstück wird satz- und lastenfrei an die Baurechtsnehmerin übertragen, im übrigen<br />

wie es liegt und steht und von den Vertragspartnern wie besichtigt übergeben bzw. übernommen.<br />

2. Die Übergabe und Übernahme des Baurechtsgrundstückes erfolgt mit Wirksamkeit der<br />

beiderseitigen grundbuchsfähigen Fertigung dieses Vertrages. Dieser Zeitpunkt gilt auch als Stichtag<br />

für den Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Lasten, Gefahr und Zufall.<br />

IV.<br />

BELASTUNGEN DES BAURECHTSGRUNDSTÜCKES<br />

Die Baurechtsnehmerin verpflichtet sich, die Baurechtseinlage mit Ausnahme der für die Finanzierung<br />

der Errichtung und in weiterer Folge allenfalls der Erhaltung des Gebäudes erforderlichen Kredite und<br />

Darlehen nicht zu belasten.<br />

V.<br />

DEVISENINLÄNDERERKLÄRUNG<br />

Die Baurechtsnehmerin als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung im Sinne der Bestimmungen des<br />

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 139/1979 i.d.g.F., ist eine juristische<br />

Person mit dem Sitz im Inland und erklärt durch ihre zur satzungsgemäßen Vertretung nach außen<br />

berufenen Repräsentanten verbindlich, dass an ihr Ausländer nicht überwiegend beteiligt sind. Sie<br />

erklärt ferner an Eides statt, Deviseninländerin im Sinne der österreichischen Devisengesetzgebung zu<br />

sein.<br />

VI.<br />

AUFSANDUNGSERKLÄRUNG<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> als Baurechtsbestellerin erteilt hiermit ihre ausdrückliche<br />

Einwilligung, dass<br />

a) im Lastenblatt der für das Grundstück Nr. 204 neu zu eröffnenden Liegenschaft das Baurecht für die<br />

Zeit bis 31.12.2056 als Last und<br />

- 10 -


) eine Baurechtseinlage eröffnet werde und ob dieser das Baurecht für die Zeit bis 31.12.2056 für die<br />

Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft<br />

mit beschränkter Haftung, grundbücherlich einverleibt werde.<br />

VII.<br />

KOSTEN, GEBÜHREN und ABGABEN<br />

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten,<br />

Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten der Baurechtsnehmerin.<br />

VIII.<br />

SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />

1. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ermächtigt die Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und<br />

Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, alle zur<br />

grundbücherlichen Durchführung des Vertrages notwendigen Rechtshandlungen zu setzen, Anträge<br />

und auch Nachträge zu diesem Vertrag zu verfassen, die erforderlich sind, um diesen Vertrag<br />

grundbücherlich durchführen zu können.<br />

2. An das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien ergeht das Ersuchen,<br />

a) den Bescheid betreffend die Grunderwerbsteuer, und<br />

b) die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages der<br />

Baurechtsnehmerin zuzustellen.“<br />

Gemeinderat Martin Stumpf (S) verlässt um 10:30 Uhr für bestimmte Zeit die Sitzung.<br />

Zu Punkt 10.)<br />

Auf Vorschlag des örtlichen Tourismusverbandes beantragt der Bürgermeister, der Gemeinderat möge mit<br />

Verordnung die Markttage für das Jahr 2007 festsetzen.<br />

Daraufhin setzt der Gemeinderat einstimmig die Markttage für das Jahr 2007 fest wie folgt:<br />

Samstag 24. März 2007<br />

Samstag 5. Mai 2007<br />

Samstag 30. Juni 2007<br />

Samstag 4. August 2007<br />

Samstag 6. Oktober 2007<br />

Samstag 1. <strong>Dezember</strong> 2007<br />

Sonntag <strong>16.</strong> <strong>Dezember</strong> 2007 Christkindlmarkt (mit der Einschränkung "nur für Verkäufer<br />

von weihnachtsbezogenen Artikeln"<br />

Die entsprechende Verordnung ist kundzumachen.<br />

Zu Punkt 11.)<br />

Obmann Mag. Werner Kamper verliest das anlässlich der unangemeldet durchgeführten Kassenkontrolle<br />

angefertigte <strong>Protokoll</strong> des Prüfungsausschusses:<br />

zu Punkt 1<br />

Geprüft wurde von Doris Prohaska und Huber Klaus im Beisein von Michael Müllner die Hauptkassa der<br />

Gemeinde. Der Kassastand beträgt 779,24 € und stimmt mit dem Kassabuch überein.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Geprüft wurden folgende Belege: 1895-1945, 1963, 1969, 1998, 2053, 2068, 2082, 2091, 2103, 2141, 2143, 2144,<br />

2266, 2267, 2271, 2272 alle aus <strong>2006</strong>. Es wurden keine Beanstandungen gefunden.<br />

Zu Punkt 3<br />

Allfälliges: Keine Wortmeldungen.<br />

- 11 -


Der Bürgermeister gibt zu den Feststellungen des Prüfungsausschusses keinen weiteren Bericht ab und<br />

wird das <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig so zur Kenntnis genommen.<br />

Gemeinderat Günter Ruck (V) nimmt ab 10:35 Uhr an der Sitzung teil. Gemeinderat Martin Stumpf<br />

kehrt zur selben Zeit wieder zur Sitzung zurück.<br />

Zu Punkt 12.)<br />

Auf Antrag der vorschlagsberechtigten Fraktion der SPÖ werden die Gemeinderäte Josef Reicher und<br />

Ing. Harald Kahr zu Ersatzmitgliedern für den Sanitätsausschuss „<strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-Jabing“<br />

anstelle der bereits länger zurückliegend ausgeschiedenen Gemeinderäte Ursula Heil und Ing. Josef<br />

Marlovits bestellt.<br />

Zu Punkt 13.)<br />

Der auf Initiative der ÖVP <strong>vom</strong> Bürgermeister auf die Tagesordnung gesetzte Geschäftsfall zur<br />

Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates über die Forcierung des Einsatzes von<br />

Bioenergie sowohl im eigenen Bereich der Gemeinde als auch bei Genossenschaften oder<br />

Firmenansiedlungen, wird eingehend und sachlich diskutiert.<br />

Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch regt an, Möglichkeiten zu schaffen, um Pilotprojekte in der<br />

alternativen Energieversorgung zu starten und verweist darauf, dass derzeit die Hausbesitzer<br />

burgenlandweit diese Systeme gerne einsetzen – es herrscht nicht nur auf Grund der gestiegenen<br />

Energiepreise - positive Stimmung.<br />

Werderitsch schlägt die Verwendung von Biogas aus der Landwirtschaft oder die Nutzung von Biomasse<br />

wie Holz, Rapsöl oder anderer nachwachsender Rohstoffe vor (Miskantos-Gas) oder minderwertigen<br />

Weizen, der nicht zum Brotbacken verwendet werden kann, vor.<br />

GV Mag. Dr. Alfred Kollar schränkt ein, dass auf Grund des Vorhandenseins eines dichten Erdgasnetzes in<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> (außer Miedlingsdorf) nur lokale Versorgungssysteme denkbar sind, verweist dabei auf die<br />

Erfahrungen, die er in seiner Funktion als Geschäftsführer der OSG bei den verschiedensten Wohnbauten<br />

schon gemacht hat und gibt bekannt, dass bei dem derzeit in <strong>Großpetersdorf</strong> im Bau befindlichen<br />

Wohnbauprojekt „Am Mühlengrund“, wo ca. 90 Wohnunungen und neun Reihenhäuser entstehen werden,<br />

der Einsatz alternativer Energieformen geprüft werden soll.<br />

Gemeinderat Günter Schieber bekräftigt seine Meinung Pro Alternativenergie, dass durch deren Einsatz die<br />

Wertschöpfung in der Region verbleiben würde.<br />

Auf die Anfrage von Gemeinderat OV Josef Reicher stellt Gemeinderätin OV Klaudia Fritz fest, dass die in<br />

Miedlingsdorf beabsichtigte Biomassekraftanlage aus Kostengründen kein Thema mehr ist.<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper ruft eine Aussage von Landeshauptmann Hans Niessl in Erinnerung,<br />

wonach das Burgenland bis 2013 energieautark sein soll und verweist auf ÖVP-Anträge aus 2003/2004<br />

über die Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde.<br />

Gemeindevorstand Thomas Pum urgiert die Tätigkeit des Umweltausschusses.<br />

Gemeinderätin Labg. Doris Prohaska gibt zu bedenken, dass es auch andere alternative Energieformen wie<br />

Wind, Sonne, Wasser usw. gibt.<br />

Gemeinderat Klaus Huber stellt fest, dass bei der kürzlich erfolgten Sanierung der Zentralschule die<br />

Umsetzung energiesparender Maßnahmen vernachlässigt wurde.<br />

Danach fass der Gemeinderat von <strong>Großpetersdorf</strong> folgenden einstimmigen<br />

- 12 -


GRUNDSATZBESCHLUSS:<br />

„Die Verbrennung von Erdöl in Heizkesseln und Kraftwerken macht Österreich von Importen abhängig,<br />

verursacht Umweltschäden und ist eine der Hauptursachen für den Klimawandel. Öl- und Gaspreise sind in<br />

den letzten Jahren enorm gestiegen und für viele bereits unerschwinglich geworden, sodass Land und<br />

Gemeinde Heizkostenzuschüsse gewähren müssen.<br />

Aus oben genannten Gründen und um die Bemühungen des Landes, bis zum Jahr 2013 energieautark zu<br />

werden, zu unterstützen,<br />

1. wird die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> sowohl im eigenen Bereich als auch bei Genossenschaften<br />

oder Firmenansiedlungen den Einsatz von alternativen Energieformen forcieren. Dies gilt nicht nur für<br />

Neubauten, sondern auch für den Ersatz von bestehenden Heizungsanlagen.<br />

2. Der Verbrauch und das Einsparungspotential in den Bereichen Strom, Wärme und Treibstoffe soll<br />

erhoben und konkrete Projekte bzw. ein Energiekonzept ausgearbeitet werden.“<br />

Mögliche Projekte wären die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die weitere Verbesserung der<br />

Wärmedämmung von Gebäuden, die Beimengung von Biodiesel bei Kommunalfahrzeugen und der<br />

bereits andiskutierte Einsatz von Alternativenergie bei der von der Oberwarter gemeinn. Bau-, Wohn-<br />

und Siedlungsgenossenschaft geplanten Wohnhausanlage „Am Mühlengrund“.<br />

Zu Punkt 14.)<br />

Es folgen keine Berichte der Ausschüsse<br />

Zu Punkt 15.)<br />

Der Gemeinderat beauftragt den Sozial- und Frauenausschuss mit der Erstellung einer Sozialstaffel für<br />

die Entgelte der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde.<br />

Gemeindevorstand Thomas Pum stellt fest, dass bei Zuweisungen von Aufgaben an die Ausschüsse auch<br />

darauf zu achten ist, dass diese tätig werden und urgiert Beratungen über den Beitritt zum<br />

Mobilfunkpakt Burgenland.<br />

Zu Punkt <strong>16.</strong>)<br />

In Kenntnis des Schreibens der RA Steflitsch OEG, Oberwart, <strong>vom</strong> 12.12.<strong>2006</strong> betreffend<br />

Konkursverfahren JoRo System GmbH, GZ 26 S 108/06v des LG Eisenstadt und der möglichen<br />

Veräußerung der Liegenschaft an die Fa. Schloffer, Oberwart, erklärt der Gemeinderat auf Antrag des<br />

Vorsitzenden durch einstimmigen Beschluss folgendes:<br />

„Zugunsten der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> ist im Grundbuch der Liegenschaft EZ 2689 Grundbuch<br />

34024 <strong>Großpetersdorf</strong> unter C-LNR 6 das Vorkaufsrecht eingetragen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> erklärt<br />

1.) auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechtes zu verzichten,<br />

2.) erteilt ihre Einwilligung, wonach das ob der Liegenschaft EZ 2689 Grundbuch 34024<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> unter C-LNR 6 eingetragene Vorkaufsrecht grundbücherlich gelöscht werden kann,<br />

jedoch nur unter der unbedingten Voraussetzung, dass<br />

3.) der Verkauf der ggstdl. Liegenschaft an die Firma Schloffer GmbH, Augasse 24, 7400 Oberwart,<br />

auch rechtmäßig zustande kommt.“<br />

Zu Punkt 17.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Georg Alexander und Denise Wagner infolge<br />

geänderter Verhältnisse ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />

auf dem Grundstück Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong> nicht nachkommen können und deshalb um die<br />

Rücknahme des Grundstückes durch die Gemeinde ersucht haben.<br />

- 13 -


Der Gemeinderat fasst daraufhin folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> übernimmt von den Ehegatten Georg Alexander und Denise<br />

Wagner, <strong>Großpetersdorf</strong>, Ungarnstraße 9/1/4, das Grundstück Nr. 2106/15 KG <strong>Großpetersdorf</strong>,<br />

Weinleitenweg 11 vollkommen lastenfrei zu dem um 10 % verminderten Kaufpreis (Vertragsstrafe) in<br />

der Höhe von 21.191,40 €. Die von den öffentl. Notaren Lehner/Bencsics mit Zahl 4962/06 erstellte<br />

Aufhebungsvereinbarung, unterfertigt am 13.10. und 24.11.<strong>2006</strong>, wird zu einem integrierenden<br />

Bestandteil dieses Beschlusses sowie dieser Niederschrift erhoben.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> wird den Ehegatten Wagner darüber hinaus die von ihnen auf<br />

Grund einer Nebenvereinbarung zum seinerzeitigen Kaufvertrag <strong>vom</strong> 07.03.2005 bezahlten Gebühren<br />

für Anliegerleistungen und Abgaben für das Grundstück Nr. 2106/15 in der Höhe von 10.306,04 €<br />

ungekürzt zurück überweisen.<br />

Zu Punkt 18.)<br />

Unter „Allfälligem“ gelangt folgendes zur Beratung:<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper schlägt zur Effizienzsteigerung der Ausschüsse vor, dass in<br />

Hinkunft auch Mitglieder des Gemeinderates in deren Beratungen miteingebunden werden, was in der<br />

daran anschließenden kurzen Diskussion nicht als sinnvoll erachtet wird.<br />

Nach Anfrage von GR Günter Wallner bezüglich Abrechnung der Steinmauer in der Bergstraße gibt der<br />

Bürgermeister bekannt, dass die Abrechnung vorgelegt wird, wenn auch alle anderen Straßen<br />

abgerechnet sind. Auf Nachfrage bestätigt er, dass die Steinmauer bereits bezahlt wurde.<br />

Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch dankt für seine Wahl zum Vizebürgermeister und stellt fest,<br />

dass umfassende Information und Zusammenarbeit notwendig und wichtig sind, was sich in letzter Zeit<br />

auch wesentlich gebessert hat.<br />

Anlässlich der letzten Sitzung im Jahr <strong>2006</strong> dankt der Bürgermeister allen Mitgliedern des<br />

Gemeinderates sowie den MitarbeiterInnen in der Gemeindeverwaltung, wünscht frohe Weihnachten<br />

und ein gesegnetes 2007.<br />

Dem schließt sich Vizebürgermeister Hans-Peter Werderitsch an und sagt aus, dass man zwar hart in der<br />

Diskussion sein kann, jedoch auch Respekt vor der Meinung des anderen haben muss.<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />

Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Günter PHILIPP Winfried KASPER<br />

Die Beglaubiger:<br />

Renate WAGNER Mag. Werner KAMPER<br />

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