Ehrenring für KR. Mag. Helmut Puffer - Schwanenstadt

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8 Seite > Aktuelles aus dem Rathaus NEUES VERANSTALTUNGSGESETZ Mit 1. Jänner 2008 sind das neue OÖ Veranstaltungs - sicher heitsgesetz sowie die OÖ Veranstaltungs sicher - heitsverordnung in Kraft getreten, wodurch das bisher geltende OÖ Veranstaltungsgesetz ersetzt wurde. Das Veranstaltungs sicherheits gesetz unterscheidet nun zwischen meldepflichtigen und anzeigepflichtigen Veranstaltungen. Meldepflichtig sind nun jene Veranstaltungen, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, sowie Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die im Rahmen einer Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt werden. Anzeigepflichtig sind alle übrigen Veranstaltungen, die weder melde- noch bewilligungspflichtig sind. Dabei ist zu beachten, dass die Anzeige spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich bei der Gemeinde einzubringen ist. Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.schwanenstadt.at. Bewilligungspflichtig sind ausschließlich Veranstaltungen im Tourneebetrieb. Eine Veranstaltungsstättenbewilligung kann für Anlagen, Räumlichkeiten und Plätze im Freien beantragt werden, wenn Vortrag über Schüssler- Salze begeisterte StR. Ursula Emrich und Mag. pharm. Dr. Doris Leitner-Gratzei Am 4. April 2008 veranstaltete der Familien-, Frauen-, Jugendund Integrationsausschuss der Stadtge meinde im Vortragssaal der Atrium Apotheke in der Salzburger Straße einen Vortrag zum Thema „Abnehmen und Entschlacken mit Schüssler- Salzen“. Frau Mag. pharm. Dr. Doris Leitner-Gratzei stellte die verschiedenen Salze vor und erklärte, für welchen Wirkungs - bereich sie eingesetzt werden können. Dass das Thema auf großes Interesse stieß, zeigte die hohe Besucherzahl. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt. Schwanenstadt • Amtsnachrichten, Berichte und Informationen der Stadtgemeinde dort regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt werden. Eine Veranstaltungsstättenbewilligung muss jedoch beantragt werden, wenn die betreffende Veranstaltungsstätte ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke verwendet wird. Für die Durchführung von Veranstaltungen wurden seitens der OÖ Landesregierung Mindesterfordernisse für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und Veranstaltungsmittel in Form der OÖ Veranstaltungs - sicherheitsverordnung festgelegt. Diese Verordnung ist von jedem Veranstalter verbindlich anzuwenden. Darüber hinaus hat die Veranstaltungsbehörde (Gemeinde oder Bezirkshaupt - mannschaft – abhängig von der Veranstaltungsgröße) erforderlichenfalls ergänzende Auflagen und Bedingungen mit Bescheid vorzuschreiben. Jene Veranstaltungsgenehmigungen, die noch nach der alten Rechtslage erteilt wurden, gelten im Rahmen ihres Umfanges und ihrer zeitlichen Befristung noch bis zum Ablauf der festgelegten Frist bzw. enden spätestens mit Ablauf des 31.12.2010. Für Fragen steht Ihnen am Stadtamt Frau Öttl, Tel. 07673/2255-21, zur Verfügung. Theater-Workshop für Jugendliche Andrea Goldgruber und Uwe Marschner mit den begeisterten Jugendlichen Am 17. Mai 2008 fand mit Frau Andrea Goldgruber und Herrn Uwe Marschner von der Kellerbühne Puchheim ein„Theater- Workshop“ für Jugendliche von 10 bis 14 Jahren in der Landes - musikschule statt. Die teilnehmenden Jugendlichen wurden in die Prinzipien des Theaters eingeführt, um durch Spiele und Übungen Theatererfahrung zu sammeln. Improvisation wie auch Körperarbeit und Sinnesarbeit standen dabei im Mittel - punkt. Am Ende zeigten die Jugendlichen ihren Eltern und Ange hörigen in einer kleinen Aufführung, was sie an diesem Tag erlernt hatten.

✁ Heimatmuseum Schwanenstadt Förderer und Unterstützer des Heimatmuseums GRUNDSTÜCK IN ERLAU ZU VERKAUFEN Die Stadtgemeinde bietet in Erlau ein Grundstück zum Verkauf an. Der Verkaufspreis hiefür beträgt € 73,-- pro m². Interessenten mögen sich bei Stadtamtsleiter Albert Berger, Zimmer Nr. 3, Tel. 07673/2255-0, melden. bitte herausnehmen > Aktuelles aus dem Rathaus BLUMENSCHMUCKAKTION Die Stadtgemeinde möchte auch dieses Jahr wieder Ihre Bemühungen, das Ortsbild durch Blumenschmuck zu verschönern, belohnen. Bewertet wird in vier Kategorien: • Haus gesamt mit Fassaden u. Vorgärten • Hausgärten • Hausfassaden • Fenster- und Balkonschmuck (bitte Stockwerk angeben) ANMELDUNG ZUR BLUMENSCHMUCKAKTION ANMELDUNG ZUR BLUMENSCHMUCKAKTION ❍ Haus gesamt mit Fassaden und Vorgärten ❍ Hausgärten KLIMABÜNDNIS SCHWANENSTADT: Enormes Interesse bei der Fahrradcodierung und beim Fahrradservice Am 26.4.2008 organisierte das Klimabündnis Schwanenstadt eine Fahrradcodierung, die der Zivilschutzverband Schwanen - stadt vornahm, und ein Fahrradservice durch die Firma Intersport Bauer, Attnang-Puchheim. Die stattliche Anzahl von 22 Fahrrädern wurde bei der Codieraktion mit einem unverwechselbaren Code gegen Diebstahl gesichert. Die wertvollen Geräte der Hobbyradler können so beim Auffinden nach einem Diebstahl sofort dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Die eingravierte Kennzeichnung bringt für jeden Dieb das Risiko, dass er bei einer Kontrolle sofort überführt wird. Die Codierung wirkt somit abschreckend. Das Fahrradservice der Firma Intersport Bauer wurde von vielen Radlern in Anspruch genommen. Es wurden die Verkehrssicherheit überprüft, die Gänge eingestellt und kleine Mängel am Fahrrad behoben. ❍ Hausfassaden ❍ Fenster- und Balkonschmuck Stock (bei Wohnblocks) (Zutreffendes bitte Ankreuzen) Vor- und Zuname: Anschrift: Die Besten jeder Kategorie werden mit Warenpreisen prämiert. Alle Teilnehmer - innen und Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Anmeldungen für die Bewerbung sind bis spätestens 15.07.2008 an das Stadtamt, Zimmer Nr. 1, zu richten.

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> Aktuelles aus dem Rathaus<br />

NEUES VERANSTALTUNGSGESETZ<br />

Mit 1. Jänner 2008 sind das neue OÖ Veranstaltungs -<br />

sicher heitsgesetz sowie die OÖ Veranstaltungs sicher -<br />

heitsverordnung in Kraft getreten, wodurch das bisher<br />

geltende OÖ Veranstaltungsgesetz ersetzt wurde. Das<br />

Veranstaltungs sicherheits gesetz unterscheidet nun<br />

zwischen meldepflichtigen und anzeigepflichtigen<br />

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Meldepflichtig sind nun jene Veranstaltungen, die von einer<br />

Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, sowie<br />

Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, die im Rahmen einer<br />

Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt werden.<br />

Anzeigepflichtig sind alle übrigen Veranstaltungen, die<br />

weder melde- noch bewilligungspflichtig sind. Dabei ist zu<br />

beachten, dass die Anzeige spätestens sechs Wochen vor dem<br />

geplanten Termin schriftlich bei der Gemeinde einzubringen ist.<br />

Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage<br />

www.schwanenstadt.at.<br />

Bewilligungspflichtig sind ausschließlich Veranstaltungen<br />

im Tourneebetrieb.<br />

Eine Veranstaltungsstättenbewilligung kann <strong>für</strong> Anlagen,<br />

Räumlichkeiten und Plätze im Freien beantragt werden, wenn<br />

Vortrag über Schüssler-<br />

Salze begeisterte<br />

StR. Ursula Emrich und <strong>Mag</strong>. pharm. Dr. Doris Leitner-Gratzei<br />

Am 4. April 2008 veranstaltete der Familien-, Frauen-, Jugendund<br />

Integrationsausschuss der Stadtge meinde im Vortragssaal<br />

der Atrium Apotheke in der Salzburger Straße einen Vortrag<br />

zum Thema „Abnehmen und Entschlacken mit Schüssler-<br />

Salzen“. Frau <strong>Mag</strong>. pharm. Dr. Doris Leitner-Gratzei stellte die<br />

verschiedenen Salze vor und erklärte, <strong>für</strong> welchen Wirkungs -<br />

bereich sie eingesetzt werden können. Dass das Thema auf<br />

großes Interesse stieß, zeigte die hohe Besucherzahl. Der Saal<br />

war bis auf den letzten Platz besetzt.<br />

<strong>Schwanenstadt</strong> • Amtsnachrichten, Berichte und Informationen der Stadtgemeinde<br />

dort regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt werden. Eine<br />

Veranstaltungsstättenbewilligung muss jedoch beantragt<br />

werden, wenn die betreffende Veranstaltungsstätte ausschließlich<br />

oder überwiegend <strong>für</strong> Veranstaltungszwecke verwendet<br />

wird.<br />

Für die Durchführung von Veranstaltungen wurden seitens der<br />

OÖ Landesregierung Mindesterfordernisse <strong>für</strong> Veranstaltungen,<br />

Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und<br />

Veranstaltungsmittel in Form der OÖ Veranstaltungs -<br />

sicherheitsverordnung festgelegt. Diese Verordnung ist von<br />

jedem Veranstalter verbindlich anzuwenden. Darüber hinaus<br />

hat die Veranstaltungsbehörde (Gemeinde oder Bezirkshaupt -<br />

mannschaft – abhängig von der Veranstaltungsgröße)<br />

erforderlichenfalls ergänzende Auflagen und Bedingungen mit<br />

Bescheid vorzuschreiben.<br />

Jene Veranstaltungsgenehmigungen, die noch nach der alten<br />

Rechtslage erteilt wurden, gelten im Rahmen ihres Umfanges<br />

und ihrer zeitlichen Befristung noch bis zum Ablauf der festgelegten<br />

Frist bzw. enden spätestens mit Ablauf des<br />

31.12.2010.<br />

Für Fragen steht Ihnen am Stadtamt Frau Öttl, Tel.<br />

07673/2255-21, zur Verfügung.<br />

Theater-Workshop<br />

<strong>für</strong> Jugendliche<br />

Andrea Goldgruber und Uwe Marschner<br />

mit den begeisterten Jugendlichen<br />

Am 17. Mai 2008 fand mit Frau Andrea Goldgruber und Herrn<br />

Uwe Marschner von der Kellerbühne Puchheim ein„Theater-<br />

Workshop“ <strong>für</strong> Jugendliche von 10 bis 14 Jahren in der Landes -<br />

musikschule statt. Die teilnehmenden Jugendlichen wurden in<br />

die Prinzipien des Theaters eingeführt, um durch Spiele und<br />

Übungen Theatererfahrung zu sammeln. Improvisation wie<br />

auch Körperarbeit und Sinnesarbeit standen dabei im Mittel -<br />

punkt. Am Ende zeigten die Jugendlichen ihren Eltern und<br />

Ange hörigen in einer kleinen Aufführung, was sie an diesem<br />

Tag erlernt hatten.

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