Niederschrif t aufgenommen am Montag, dem 13 ... - Großpetersdorf

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Niederschrif t aufgenommen am Montag, dem 13. Dezember 2010, im Hotel GIP(Multimediaraum), Ungarnstraße 10, anlässlich der fünften ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von Großpetersdorf imJahr 2010. Beginn: 18:30 Uhr. Ende: 20:05 Uhr. Anwesend: Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Mag. Thomas Gabriel, Klaus Huber, Günther Kamper, Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, LAbg. Doris Prohaska und Josef Tauber. Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Hans-Peter Werderitsch, Dr. Horst Kallich, Mag.Werner Kamper, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek, Carmen Wagner und Stefan Markus Zlatarits. Fraktionslos: Dr. Günter Ranftl. Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer, die Ortsvorsteher Johann Simonovics und Gerhard Horvath sowie drei Zuhörer. Nicht anwesend und entschuldigt: Dietmar Kaiser, Klaudia Fritz, Oliver Markus Tauber (alle S), Thomas Pum (V). TA G E S O R DNUN G 1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 12.11.2010 gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F.; 2. BEGAS – Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages; 3. Freiwillige Feuerwehr Großpetersdorf – Anschaffung eines VF - Versorgungsfahrzeug; 4. Verkauf Grundstück Nr. 7199 EZ 1341 Grundbuch 34024 Großpetersdorf – Lucky Town; 5. GIKG – Voranschlag 2011; 6. Verordnung der Gebühren und Hebesätze fürdie Gemeindesteuern und –abgaben für das Jahr 2011 a) -Hebesatzder GRUNDSTEUER A (land- undforstwirtschaftlicheBetriebe) b) -HebesatzderGRUNDSTEUER B (Grundsteuer vonden Grundstücken) c) -Abfallbehandlungsabgabe 7. Voranschlag fürdas Finanzjahr 2011; 8. Berichte der Ausschüsse; 9. Allfälliges. Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung vom02. Dezember 2010 zu dieser Sitzung einberufen worden. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates sowie die Zuhörer, stellt die gesetzmäßige Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Zu Beglaubigern des heutigen Protokolles werden die Gemeinderäte Mag. Werner Kamper und Martina Faulhammer bestellt. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Bericht des Prüfungsausschuss vom 26.11.2010 auf die Tagesordnung aufzunehmen und unter TOP 9.) zu behandeln, wird einstimmig zugestimmt. - Allfälliges folgt daher unter TOP 10.) Seite 1von 9

<strong>Niederschrif</strong> t<br />

<strong>aufgenommen</strong> <strong>am</strong> <strong>Montag</strong>, <strong>dem</strong> <strong>13</strong>. Dezember 2010, im Hotel GIP(Multimediaraum),<br />

Ungarnstraße 10, anlässlich der fünften ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

von <strong>Großpetersdorf</strong> imJahr 2010.<br />

Beginn: 18:30 Uhr. Ende: 20:05 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, Alexandra<br />

Baumgartner, Martina Faulh<strong>am</strong>mer, Mag. Thomas Gabriel, Klaus Huber, Günther K<strong>am</strong>per,<br />

Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Kr<strong>am</strong>mer, LAbg. Doris Prohaska und Josef Tauber.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Hans-Peter Werderitsch, Dr. Horst Kallich, Mag.Werner<br />

K<strong>am</strong>per, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek, Carmen Wagner und<br />

Stefan Markus Zlatarits.<br />

Fraktionslos:<br />

Dr. Günter Ranftl.<br />

Außer<strong>dem</strong> anwesend: Günter Philipp als Schriftführer, die Ortsvorsteher Johann Simonovics<br />

und Gerhard Horvath sowie drei Zuhörer.<br />

Nicht anwesend und entschuldigt: Dietmar Kaiser, Klaudia Fritz, Oliver Markus Tauber (alle<br />

S), Thomas Pum (V).<br />

TA G E S O R DNUN G<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom<br />

12.11.2010 gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F.;<br />

2. BEGAS – Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages;<br />

3. Freiwillige Feuerwehr <strong>Großpetersdorf</strong> – Anschaffung eines VF -<br />

Versorgungsfahrzeug;<br />

4. Verkauf Grundstück Nr. 7199 EZ <strong>13</strong>41 Grundbuch 34024 <strong>Großpetersdorf</strong><br />

– Lucky Town;<br />

5. GIKG – Voranschlag 2011;<br />

6. Verordnung der Gebühren und Hebesätze fürdie Gemeindesteuern und –abgaben<br />

für das Jahr 2011<br />

a) -Hebesatzder GRUNDSTEUER A (land- undforstwirtschaftlicheBetriebe)<br />

b) -HebesatzderGRUNDSTEUER B (Grundsteuer vonden Grundstücken)<br />

c) -Abfallbehandlungsabgabe<br />

7. Voranschlag fürdas Finanzjahr 2011;<br />

8. Berichte der Ausschüsse;<br />

9. Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung vom02. Dezember 2010 zu dieser Sitzung<br />

einberufen worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates sowie die Zuhörer,<br />

stellt die gesetzmäßige Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen Protokolles werden die Gemeinderäte Mag. Werner K<strong>am</strong>per<br />

und Martina Faulh<strong>am</strong>mer bestellt.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, den Bericht des Prüfungsausschuss vom 26.11.2010 auf die<br />

Tagesordnung aufzunehmen und unter TOP 9.) zu behandeln, wird einstimmig zugestimmt. -<br />

Allfälliges folgt daher unter TOP 10.)<br />

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Zu Punkt 1.)<br />

Die <strong>Niederschrif</strong>t über die öffentliche Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> 12. November 2010 ist je<strong>dem</strong><br />

Mitglied des Gemeinderates per e-Mail <strong>am</strong> 06. Dezember.2010 zugestellt worden. Danach ist<br />

eine formale Anmerkung seitens der Gemeindeverwaltung als letzter Satz zu TOP 11 mit <strong>dem</strong><br />

Wortlaut „Diesgilt infolgedessen füralle Bes<strong>am</strong>ungen, die ab <strong>dem</strong>Jahre 2010 vorgenommen<br />

werden“ eingearbeitet worden.<br />

GR Mag. Werner K<strong>am</strong>per ersucht um Ergänzung des Protokolls vom 12.11.2010 um die<br />

Anmerkung, dass bei den Mitgliedern des Sozial- und Frauenausschusses Dr. Günter Ranftl<br />

durch Martina Faulh<strong>am</strong>mer ersetzt wurde, was einstimmig angenommen wird.<br />

GR Mag. Werner K<strong>am</strong>per ersucht weitersum Ergänzung des Protokolls vom 12.11.2010,<br />

beim TOP 14a sowohl den ursprünglichen Antrag der SPÖ als auch den Abänderungsantrag<br />

der ÖVP betreffend das Altenwohn- und Pflegeheim aufnehmen, und zwar:<br />

Antrag der SPÖ:<br />

„Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen, mit <strong>dem</strong> das multifunktionale<br />

Gebäude GIP – Global Integration Point, <strong>Großpetersdorf</strong>, Ungarnstraße 10, durch<br />

entsprechende Um- und Ausbaumaßnahmen in ein Altenwohn- und Pflegeheim mit 44 Betten<br />

sowie 12 betreubareWohnungen umgebaut wird.“<br />

Abänderungsantrag der ÖVP:<br />

„Grundsatzbeschluss für die Errichtung einesAltenwohn- und Pflegeheim sowie die Errichtung<br />

von betreubaren Wohnungen in der Gemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>.“<br />

Dadurch kommt es zu einer geringfügigen textlichen Änderung des Protokolls vom 12.11.2010<br />

zum Anfang des TOP 14a.<br />

Auf weitere Anfrage von GR Mag. Werner K<strong>am</strong>per stellt der Vorsitzende fest, dass der<br />

Bes<strong>am</strong>ungsbeitrag immer im nachhinein für das Vorjahr abgerechnet und an die Tierzüchter<br />

ausbezahlt wird, weshalb der Beschluss desGemeinderates vom 12.11.2010 über die<br />

Reduzierung des bisherigen Kostenanteiles der Gemeinde von 50 %auf 25 %ab <strong>dem</strong> Jahr<br />

2011 die Bes<strong>am</strong>ungen ab 2010 betrifft.<br />

Auf Antrag der Fraktion der SPÖ fasst der Gemeinderat mit den Stimmen von Bgm. Winfried<br />

Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulh<strong>am</strong>mer, Mag. Thomas<br />

Gabriel, Klaus Huber, Günther K<strong>am</strong>per, Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Kr<strong>am</strong>mer, LAbg.<br />

Doris Prohaska und Josef Tauber gegen die Stimmen von VBgm. Hans-PeterWerderitsch, Dr.<br />

Horst Kallich, Mag. Werner K<strong>am</strong>per, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria<br />

Thek, Carmen Wagner und Stefan Markus Zlatarits bei Enthaltung von GR Günter Ranftl,<br />

somit mit einemStimmenverhältnis von 11 : 10, folgenden Beschluss:<br />

In Ergänzung und zur Konkretisierung des Gemeinderatsbeschlusses vom12. November<br />

2010 wird festgelegt, dass der 25%ige Anteilder Gemeinde an den Kosten der Bes<strong>am</strong>ung<br />

analog <strong>dem</strong> Bgld. Tierzuchtförderungsgesetz fürBes<strong>am</strong>ungen ab <strong>dem</strong> 1. Jänner 2010 gilt.<br />

Die Formulierung imProtokoll vom12.11.2010 „Dies gilt infolgedessen für alle Bes<strong>am</strong>ungen,<br />

die ab <strong>dem</strong> Jahre 2010 vorgenommen werden“ ist beizubehalten.<br />

Gegen die übrige <strong>Niederschrif</strong>t vom 12.11.2010 wird kein Einwand erhoben und deren Inhalt<br />

ohne weitere Verlesung vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Auf entsprechenden Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat nach kurzer und<br />

sachlicher Diskussion folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

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Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> räumt der BEGAS Netz GmbH in 7000 Eisenstadt,<br />

Kasernenstraße 10, eingetragen unter FN 330416g, und ihren Rechtsnachfolgern das<br />

dingliche Recht in Form einer Dienstbarkeit ein, auf <strong>dem</strong> Grundstück Nr. 44, Einlagezahl 15,<br />

Grundbuch 34024 <strong>Großpetersdorf</strong>,<br />

• Gasleitungen s<strong>am</strong>t Zubehör zu verlegen,<br />

• diese Leitungen auf <strong>dem</strong> genannten Grundstück zu betreiben, zu überprüfen, instand zu<br />

halten, zu erneuern und umzubauen,<br />

• alles das, was diese Arbeiten sowie den sicheren Bestand oder Betrieb der Gasleitung<br />

hindern oder gefährden kann, zu beseitigen,<br />

• und hierzu dieses Grundstück jederzeit durch die hierzu bestellten Personen zu betreten,<br />

über dasselbe Baustoffeund Baugeräte an- und abzuliefern<br />

• und es, soweit notwendig und zweckmäßig auch mit Fahrzeugen jeder Art zu befahren.<br />

Die Breite des Servitutsstreifens auf <strong>dem</strong> genannten Grundstück beträgt 2Meter.<br />

Als Entgelt für die Einräumung dieser dinglichen Rechte hat die BEGAS der Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> als Grundeigentümerin ein für allemal einen Betrag von € 200 (inWorten:<br />

EURO zweihundert) zu bezahlen und die Kosten dieses Rechtsgeschäftes zu tragen.<br />

Im übrigen wird auf den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag s<strong>am</strong>t Lageplan verwiesen, die<br />

einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses und dieses Protokolls bilden.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr <strong>Großpetersdorf</strong> mit Schreiben<br />

vom 14.09.2010 die Anschaffung eines gebrauchten VF-Versorgungsfahrzeuges (Kran) zum<br />

Bergen von Gütern und Retten von Personen aus bestimmten Höhen beabsichtigt, mit <strong>dem</strong><br />

auch Dienste fürdie Gemeinde (z.B.Wartung der Straßenbeleuchtung udgl.) durchgeführt<br />

werden können. Im Gegenzug dazu wird das TLF Steyr BJ 1973 ausgemustert. -Die<br />

Anschaffungskosten des VF in der Höhe von 30.000 € trägt ausschließlich die FF<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> aus Eigenmitteln.<br />

Der Bürgermeister beantragt, der Gemeinderat möge <strong>dem</strong> Vorhaben zustimmen.<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> stimmt auf Grundlage des Schreibens der Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Großpetersdorf</strong> vom14. September 2010 <strong>dem</strong>Ankauf eines gebrauchten VF –<br />

Versorgungsfahrzeuges – zumPreis von 30.000 € zu. Aus diesem Beschaffungsvorgang<br />

dürfen der Gemeinde keine unmittelbaren Kosten erwachsen.<br />

Im Einvernehmen mit und in Verantwortlichkeit der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Großpetersdorf</strong><br />

verpflichtet sich die Gemeinde, den laufenden Betrieb und dieWartung dieses VF -<br />

Versorgungsfahrzeuges während der Dauer dessen einwandfreien Bestandes zu<br />

gewährleisten.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Wurglits Gesellschaft m.b.H., <strong>Großpetersdorf</strong>,<br />

Hauptstraße 27, von der Möglichkeit desimJahr 2000 abgeschlossenen Bestandsvertrages<br />

betreffend die Liegenschaft derWesternstadt LUCKY TOWN Gebrauch gemacht und einen<br />

Antrag um Ankauf des durch die Kommassierung neu geschaffenen Grundstückes Nr. 7199<br />

EZ <strong>13</strong>41 Grundbuch 34024 <strong>Großpetersdorf</strong> im Ausmaß von 11.663 m²gestellt hat<br />

Im Falle eines Verkaufesist gemäß Bestandsvertrag ein Kaufpreis von 84.157,52 € zu Grunde<br />

zu legen, der jenem Betrag entspricht, den die Gemeinde für den Ankauf der Liegenschaften<br />

(alte Grundstücke vor der Kommassierung Nr. 4318, 4319, 4322, 4323, 4325, 4326 und<br />

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4335/2) im seinerzeitigen Ausmaß von 11.576 m²aufgewendet hat. Seinerzeitiger Kaufpreis<br />

ATS 100,00 (EURO 7,27) pro m².<br />

Die Verkaufspreisermittlung ergibt daher folgendes Bild:<br />

Ursprünglicher Kaufpreis € 84.157,52<br />

hierauf bezahlter Bestandszins 12/2000 bis 12/2010 netto € 71.623,48<br />

Restkaufpreis € 12.534,04<br />

Verzinsung € 16.831,00<br />

Verkaufspreis an Wurglits GmbH netto € 29.365,04<br />

20 %Mehrwertsteuer € 5.873,01<br />

Verkaufspreis brutto € 35.238,04<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat nach kurzer Diskussion folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die Wurglits Gesellschaft m.b.H. hat gemäß <strong>dem</strong> Bestandsvertrag aus <strong>dem</strong> Jahr 2000 den<br />

Bestandszins bis einschließlich Dezember 2010 zu bezahlen.<br />

Der Bestandsvertrag betreffend die Liegenschaft Grundstück Nr. 7199 EZ <strong>13</strong>41, Grundbuch<br />

34024 <strong>Großpetersdorf</strong>, wird per 31. Dezember 2010 aufgelöst.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> verkauft das Grundstück Nr. 7199 EZ <strong>13</strong>41 Grundbuch<br />

34024 <strong>Großpetersdorf</strong> an die Wurglits GesmbH zum Preis von € 29.400 € zuzüglich 20 %<br />

Mehrwertsteuer und gänzlich lastenfrei. Der Kaufpreis ist bei Vertragsunterfertigung fällig.<br />

Die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben hat die Käuferin<br />

zu bezahlen, die ihrerseitsauch den Auftrag fürdie Errichtung des Kaufvertrages zu erteilen<br />

hat.<br />

Gemäß §87, Absatz 2, Zif. 4der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003, i.d.g.Fassung,<br />

unterliegt dieses Rechtsgeschäft nicht <strong>dem</strong> Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde, da<br />

der vereinbarte Verkaufspreis fünf v.H. der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlags<br />

des laufenden Haushaltsjahres nicht übersteigt<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> gewährt der Wurglits Gesellschaft m.b.H. für das Jahr<br />

2011 die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe, die anlässlich der Betreibung der<br />

Westernstadt LUCKY Town zu erklären ist.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Gemeinderat als verantwortliches Kollegialorgan der in der „GIKG -<strong>Großpetersdorf</strong><br />

Infrastrukturentwicklungs KG“ als Kommanditistin vertretenen Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />

genehmigt gemäß §8des Gesellschaftsvertrages auf Antrag des Bürgermeisters mit<br />

einstimmigen Beschluss des Gemeinderates (sogleich der Generalvers<strong>am</strong>mlung) den<br />

Voranschlag fürdas Finanzjahr 2011 der GIKG mit Ges<strong>am</strong>teinnahmen und –ausgaben in der<br />

Höhe von jeweils 83.300 Euro.<br />

Zur Konsolidierung des Gemeindevoranschlages werden die Tilgungen (nicht jedoch die<br />

Zinszahlungen) der beiden Darlehen bei der Raiffeisenbezirksbank Oberwart und bei der<br />

Unicredit Bank Austria AG auf Grund entsprechender Vereinbarungen mit den Kreditinstituten<br />

imJahr 2011 neuerlich ausgesetzt.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, sämtliche<br />

Gemeindesteuern und –abgaben sowie Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen<br />

und –anlagen für das Jahr 2011 unverändert zu belassen und verordnet wie<br />

nachstehend angeführt ebenfalls einstimmig:<br />

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Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden für dasFinanzjahr 2010<br />

folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben festgesetzt und<br />

verordnet wie folgt:<br />

• a) -Hebesatz der GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)<br />

• b) -Hebesatz der GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)<br />

Gemäß §27 Bundesgesetz vom<strong>13</strong>. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz<br />

1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008,<br />

BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für die Berechnung desJahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz)<br />

des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des<br />

Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />

1. Grundsteuer fürland- und<br />

forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H<br />

2. Grundsteuer fürsonstige<br />

Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />

§ 2<br />

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus <strong>dem</strong> mit <strong>dem</strong> Grundsteuermessbetrag<br />

vervielfachten Hebesatz.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt mit <strong>dem</strong> auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

• c) -Abfallbehandlungsabgabe<br />

Weiters fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden mit den Stimmen von sämtlichen<br />

Gemeinderatsmitglieder bei Enthaltung von Gemeinderat Mag.Werner K<strong>am</strong>per, somit mit<br />

einem Stimmenverhältnis von 20 : 1, folgenden Beschluss und verordnet gemäß §66 des<br />

Gesetzes vom 29.11.1993 über die Vermeidung, S<strong>am</strong>mlung, Beförderung und Behandlung<br />

von Abfällen – Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993 - , LGBl. Nr. 10/1994, idgF, im<br />

Zus<strong>am</strong>menhalt mit § 15 Abs. 3Z4Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008, BGBl. INr.<br />

103/2007 idgF.:<br />

§ 1<br />

Für die Benützung der Abfalls<strong>am</strong>melstelle der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> wird eine<br />

Gebühr (Abfallbehandlungsabgabe) erhoben.<br />

§ 2<br />

(1) Zur Entrichtung der Gebühr (Abfallbehandlungsabgabe) für die Benützung der<br />

Abfalls<strong>am</strong>melstelle sind die Eigentümer der im Pflichtbereich gemäß <strong>dem</strong> Bgld.<br />

Abfallwirtschaftsgesetzliegenden Anschlussgrundflächen verpflichtet.<br />

(2) Miteigentümer schulden die Gebühr (Abfallbehandlungsabgabe) zur ungeteilten Hand.<br />

Dies gilt nicht für Wohnungseigentum. In diesen Fällen kann aber, sofern ein<br />

gemeins<strong>am</strong>er Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen<br />

erfolgen.<br />

(3) Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in <strong>dem</strong> erstmalig die Benützung<br />

der Abfalls<strong>am</strong>melstelle möglich ist.<br />

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§3<br />

(1) Bemessungsgrundlage ist<br />

a) die Anzahl der Personen, die <strong>am</strong> Stichtag mit der Adresse des im Pflichtbereich<br />

gelegenen Anschlussgrundstückes im Melderegister (mit Hauptwohnsitz oder<br />

b)<br />

weiteren Wohnsitz) nach <strong>dem</strong>Meldegesetz 1991 eingetragen sind bzw.<br />

die Anzahl der Betriebsobjekte, die <strong>am</strong> Stichtag mit der Adresse auf einem im<br />

Pflichtbereich gelegen Grundstück vorhanden sind.<br />

(2) Stichtag ist der 01. Juli des Jahres der Abgabenvorschreibung.<br />

§ 4<br />

(1) Die Höhe der jährlichen Abgabe ergibt sich aus <strong>dem</strong> Produkt des Einheitssatzes mit der<br />

Anzahl der Personen bzw. Betriebsobjekte nach § 3.<br />

(2) Der Einheitssatz wird mit 12,00 Euro pro Person und Jahr bzw. mit 48,00 Euro pro<br />

Betriebsobjekt und Jahr festgesetzt.<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.<br />

§ 5<br />

Die Gebühr fürdie Benützung der Abfalls<strong>am</strong>melstelle ist <strong>am</strong> 30. September mit <strong>dem</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

fällig.<br />

§ 6<br />

Diese Verordnung tritt mit Wirks<strong>am</strong>keit ab 01. Jänner 2011 in Kraft.<br />

GR Mag. Werner K<strong>am</strong>per begründet seine Stimmenthaltung d<strong>am</strong>it, weil die nun beschlossene<br />

Verordnung nicht den Intentionen des Umweltausschusses entspricht.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2011 in der<br />

Zeit vom 22. November 2010 bis einschließlich 06. Dezember 2010 im Gemeinde<strong>am</strong>t zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war.<br />

In dieser Zeit sind keine Erinnerungen eingebracht worden, weshalb der Vorsitzende<br />

daraufhin beantragt, der Gemeinderat möge den Voranschlag der Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> für das Finanzjahr 2011 in der vorliegenden Formbeschließen.<br />

Vor der Beschlussfassung entwickelt sich folgende Debatte:<br />

VBgm. Hans-Peter Werderitsch hebt hervor, dass der Budgetausgleich nur durch<br />

Tilgungsaussetzung möglich ist.<br />

VBgm. Wolfgang Tauss betont die konstruktive Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der ÖVP und verweist<br />

auf einschneidende Kürzungen im nächstjährigen Gemeindehaushalt.<br />

GR Josef Tauber merkt an, dass die Aufwandsentschädigungen der gewählten Organe im<br />

vorliegenden Voranschlagsentwurf 2011 in voller Höhe wieder ausgewiesen sind und fragt, ob<br />

der Verzicht auf 20 %der Aufwandsentschädigung ab 2011 nicht mehr relevant ist, was eine<br />

„schiefe Optik“ nach außen hin erzeugen würde. Tauber stellt <strong>dem</strong> gegenüber, dass die<br />

Bezüge der Gemeindebediensteten sehr wohl auf die gesetzliche Ebene reduziert wurde<br />

(Anm.: kein 15. Gehalt) und ersucht, auch bei den Bezügen der Gemein<strong>dem</strong>andataren mit<br />

gutem Beispiel voranzugehen.<br />

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VBgm. Wolfgang Tauss stellt fest, dass außer <strong>dem</strong> Bürgermeister sonst alle gewählten<br />

Gemein<strong>dem</strong>andatare (Vizebürgermeister, Gemeindevorstandsmitglieder, Ortsvorsteher) nach<br />

wie vor auf 20% der ihnen zustehenden Bezüge verzichten. Da dies nun zu 100% nicht der<br />

Fall ist, wurden die Aufwandsentschädigungen imVA-Entwurf in voller Höhe veranschlagt.<br />

GR Mag. Dr. Alfred Kollar stellt fest, die vorhin beschlossene Abfallbehandlungsabgabe<br />

beizubehalten, da dafür eine Leistung der Gemeinde erbracht wird. Nach<strong>dem</strong> 80 %der bgld.<br />

Gemeinden Finanzprobleme haben, sollten auch ausgabenseitig Sparmaßnahmen gesetzt<br />

werden und ruft GR Mag. Dr. Alfred Kollar deshalb alle bezahlten Mandatare auf, auf einen<br />

Teil ihrer Bezüge zu verzichten, was auch nach außen hin eine deutliche Geste wäre.<br />

Der Bürgermeister betont, dass der Gemeinderat nicht beschließen kann, dass ein Mandatar<br />

auf eine ihm gesetzlich zustehende Aufwandsentschädigung verzichten muss.<br />

GR Dr. Günter Ranftl verweist darauf, dass ein steigender EURIBOR im Darlehensdienst nicht<br />

berücksichtigt wurde, was mit Mehrausgaben verbunden sein könnte.<br />

Dazu stellt VBgm. Hans-Peter Werderitsch fest, dass es im Einvernehmen mit VBgm.<br />

Wolfgang Tauss schon Gespräche über Zinsabsicherungsmaßnahmen gegeben hat, die bald<br />

zur Beschlussfassung anstehen werden.<br />

Weiters hinterfragt VBgm. Hans-Peter Werderitsch, wofür die Gemeinde überhaupt zuständig<br />

ist und fordert zum wiederholten Mal die Erstellung eines Anforderungsprofils, wobei alle<br />

Tätigkeiten im Bereich Bauhof, Schule, Raumpflege, Maschinen- und Geräteeinsatz,<br />

Verwaltung usw. hinterfragt werden müssen.<br />

VBgm. Wolfgang Tauss hebt die detaillierte Befassung mit <strong>dem</strong> Budget hervor und begehrt<br />

vom Bürgermeister dessen Verzicht auf einen Teil der ihm zustehenden Bezüge.<br />

Bgm. Winfried Kasper erklärt, auch weiterhin auf 20 %der ihmals Bürgermeister zustehenden<br />

Bezüge zu verzichten.<br />

Die sich dadurch ergebende Ersparnis soll nach Auffassung des Gemeinderates für vorzeitige<br />

Kreditrückzahlungen verwendet werden. Der VA-Entwurf ist daher neu zu berechnen.<br />

GR Mag. Dr. Alfred Kollar wünscht keine Lippenbekenntnisse der Gemeindevertreter, weil auf<br />

Grund der finanziellen Situation jetzt mehr denn je nachhaltige Budgetmaßnahmen unbedingt<br />

notwendig sind.<br />

Mag. Werner K<strong>am</strong>per bemängelt, dass für das geplante Feuerwehrhaus Kleinpetersdorf bis<br />

jetzt noch nicht einmal ein Grundstück zur Verfügung steht und fragt, ob das dafür in Frage<br />

kommende Grundstück nun angekauft wird oder nicht.<br />

Bürgermeister Kasper verweist darauf hin, dass bei der seinerzeitigen Grundsatzbeschlussfassung<br />

andere finanzielle Rahmenbedingungen vorhanden waren. Die Absicht, das<br />

Feuerwehrhaus Kleinpetersdorf neu zu bauen, besteht, jedoch reicht die finanzielle Situation<br />

der Gemeinde derzeit bei weitemnicht aus.<br />

GV Doris Prohaska hebt hervor, dass die Freiwillige Feuerwehr Kleinpetersdorf/Kleinzicken für<br />

diese Vorgangsweise Verständnis hat und verweist auf den vorliegenden Voranschlagsentwurf<br />

2011, wo auf 116303 0500 fürden Neubau ein Ansatzposten budgetiert ist.<br />

GV Doris Prohaska wehrt sich vehement gegen die politische Diskussion, in der behauptet<br />

wird, der Bürgermeister sei gegen den Feuerwehrhaus-Neubau in Kleinpetersdorf.<br />

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VBgm. Wolfgang Tauss verweist auf einen Vorstands-Beschluss, wonach die Gemeinde den<br />

FW-Haus-Neubau vorantreiben wird, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen gegeben<br />

sind.<br />

Hiezu ergänzt GR Mag. Dr. Alfred Kollar, dass die Gemeinde das in Frage kommende<br />

Grundstück durch einen Bauträger erwerben lassen und einen Generalmietvertrag fürden<br />

Feuerwehrhausneubau abschließen wird.<br />

Alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates sprechen sich daraufhin einstimmig für den<br />

Feuerwehrhausneubau in Kleinpetersdorf aus, jedoch spricht die derzeitige (finanzielle)<br />

Situation der Gemeinde eine andere Sprache.<br />

Mag. Werner K<strong>am</strong>per urgiert die Errichtung von Wartehäuschen. BürgermeisterWinfried<br />

Kasper sichert die Errichtung eines solchen in der Zentralschule zu.<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat bei Enthaltung von GR Mag.Werner K<strong>am</strong>per, somit mit<br />

einem Stimmenverhältnis von 20 : 1, folgenden Beschluss:<br />

Der Voranschlag der Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2011 umfasst:<br />

ordentliche Einnahmen in der Höhe von 5.145.000 €<br />

ordentliche Ausgaben in der Höhe von 5.145.000 €<br />

außerordentliche Einnahmen in der Höhe von 39.600 €<br />

außerordentliche Ausgaben in der Höhe von 39.600 €<br />

Gemäß §74 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 i.d.g.F., wird der Rahmen<br />

jener Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen Haushaltes dienen, mit € 857.500 (inWorten Euro achthundertsiebenundfünfzigtausendfünfhundert)<br />

festgesetzt.<br />

Der Voranschlag mits<strong>am</strong>t den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan,<br />

Darlehensnachweis, Nachweisder eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit;<br />

mittelfristiger Finanzplan 2012 bis 2014 usw.) bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses<br />

Beschlussesund ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />

Der Mittelfristige Finanzplan 2012-2014 ergibt folgendes<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Keine Berichte, da die Ausschüsse im Berichtszeitraum nicht getagt haben.<br />

Zu Punkt 9.)<br />

GR. Mag. Thomas Gabriel verliest das Protokoll des Prüfungsausschusses vom26.11.2010:<br />

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Anwesend: Obmann Thomas Pum, Mag.Werner K<strong>am</strong>per, Elisabeth Kr<strong>am</strong>mer, Mag. Thomas Gabriel<br />

Entschuldigt: Mag. Dr. Alfred Kollar; Schriftführer Monika Krizanits.<br />

Tagesordnun g<br />

1. Kassen- und Bankprüfung<br />

Überprüfung der Kassenbestände, aushaftende Beträge und Kontostände/Kontorahmen aller<br />

Darlehenskonten<br />

2. Verwendung/Stundenaufzeichnung der Mitarbeiter im Bauhof:<br />

Überprüfung der lt. Bürgermeister vorhandenen Stundenaufzeichnungen.<br />

3. Gehälter Bürgermeister, Vizebürgermeister und Vorstände<br />

Überprüfung der beschlossenen Kürzung um 20 %<br />

4. Allfälliges<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Die Überprüfung der Kassenbestände ergab ein Plus von ca. € 65.000, die stichprobenartige Überprüfung der<br />

offenen Rechnungen ergab lediglich einen größeren Betrag von € 102.080,00 an den AWV.<br />

Die Summe aller offenen Abgaben beträgt € 524.000,00 nach Abzug der GIP-Positionen bestehen im Moment<br />

Außenstände von € 155.000 Euro. Davon scheinen im Moment ca. €80.000 uneinbringlich.<br />

An Darlehen haften für das letzte Quartal noch ca. € 83.000 Euro aus.<br />

Die Handkassa wurde nach einstimmigem Beschluss in der heutigen Sitzung nicht überprüft.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Die stichprobenartige Überprüfung der Stundenaufzeichnungen der Mitarbeiter im Bauhof ergab, dass jeder<br />

Mitarbeiter eine monatliche Stundenliste eigenhändig mit den ausgeführtenTätigkeiten erstellt, und diese wird<br />

vom Bauhofleiter Balogh unterzeichnet und an das Gemeinde<strong>am</strong>t übermittelt. Aufgrund dieser Listen werden<br />

sämtliche Folgelisten (Überstunden, Zulagen, Urlaub) geführt. Diese Listenwerden seit Jahrzehnten geführt, was<br />

offenbar <strong>dem</strong> Bürgermeister nicht bekannt war.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Die Überprüfung des 20%igen Bezugsverzichtes wurde für in Ordnung befunden.<br />

Allfälliges:<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Der Bürgermeister nimmt den Prüfungsbericht ohne weitere Stellungnahme zur Kenntnis.<br />

GR Mag. Thomas Gabriel sagt, dass <strong>dem</strong> d<strong>am</strong>aligen Obmann des Prüfungsausschuss –<br />

Herrn GR Mag.Werner K<strong>am</strong>per – schon im Jahre 2003 die Existenz der imPrüfbericht vom<br />

26.11.2010 erwähnten Stundenaufzeichnungen bekannt gewesen waren.<br />

Zu Punkt 10.)<br />

Unter „Allfälligem“ wird festgelegt, den Personaleinsatzin einer Verhandlungsrunde im Jänner<br />

2011 im Beisein des Gemeindevorstands, des Bauhofleiters und des Amtsleiterseiner<br />

Prüfung zu unterziehen.<br />

Nach<strong>dem</strong> sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung bereits erschöpft ist,<br />

beschließt der Vorsitzende die heutige Sitzung. Bgm. wünscht froheWeihnachten, gute Neues<br />

Jahr; dankt für die Zus<strong>am</strong>menarbeit.<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />

Beilage:<br />

Dienstbarkeitsvertrag BEGAS<br />

Winfried Kasper Günter Philipp<br />

Die Beglaubiger:<br />

Mag. Werner K<strong>am</strong>per Martina Faulh<strong>am</strong>mer<br />

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