Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 1 - Großpetersdorf
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2. Grundsteuer für sonstige<br />
Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />
§ 2<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag<br />
vervielfachten Hebesatz.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
• c – alle übrigen Gebühren und Abgaben sowie Beiträge (Kin<strong>der</strong>betreuung udgl.) bleiben<br />
unverän<strong>der</strong>t.<br />
Zu Punkt 11.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong><br />
Zeit <strong>vom</strong> 30. November 2011 bis einschließlich 14. Dezember 2011 im Gemeindeamt zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. Der Gemeindevorstand hat zuvor über den<br />
Voranschlag am 29.11.2011 beraten.<br />
Während <strong>der</strong> Auflage sind keine Erinnerungen eingebracht worden, weshalb <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
daraufhin beantragt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge den Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> für das Finanzjahr 2012 in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschließen.<br />
Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang<br />
Tauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel,<br />
Elisabeth Gollatz, Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Doris<br />
Prohaska und Josef Tauber gegen die Stimmen von Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper,<br />
Dr. Horst Kallich, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und Stefan<br />
Markus Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 8, folgenden Beschluss:<br />
Der Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2012 umfasst:<br />
ordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />
ordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />
außerordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />
außerordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />
Gemäß § 74 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 i.d.g.F., wird <strong>der</strong> Rahmen<br />
jener Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />
ordentlichen Haushaltes dienen, mit € 1.150.000,00 (in Worten Euro eine Million einhun<strong>der</strong>tfünfzigtausend)<br />
festgesetzt.<br />
Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan,<br />
Darlehensnachweis, Nachweis <strong>der</strong> eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit<br />
usw.) bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />
zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />
GV Stefan Zlatarits begründet die Ablehnung des Voranschlages 2012 durch die ÖVP-<br />
Fraktion wie folgt:<br />
„Die ÖVP Fraktion stimmt dem vorliegenden Budget Entwurf nicht zu, weil das vorliegende<br />
Budget 2012 keine nachhaltige Budgetkonsolidierung hat. - Ausgeglichen ist es nur durch den<br />
Verkauf <strong>der</strong> BEGAS Anteile; es sind keine Einsparungen ausgabenseitig gesetzt worden. Die<br />
Euro und CHF Kredite wurden nicht abgesichert, außerdem wurden keine Wertberichtigungen<br />
gemacht.“<br />
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