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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 1 - Großpetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Samstag, dem 17. Dezember 2011, im Hotel GIP, Ungarnstraße 10,<br />

anlässlich <strong>der</strong> vierten ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates von<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> im Jahr 2011.<br />

Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 10:31 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, Alexandra<br />

Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel, Elisabeth Gollatz,<br />

Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Doris Prohaska und Josef<br />

Tauber.<br />

Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> ÖVP: Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper, Dr. Horst Kallich, Nicole<br />

Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und Stefan Markus Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie DI Inger Bauer, OVSt. Johann<br />

Simonovics und Walter Paukovits Zuhörer.<br />

Nicht anwesend und entschuldigt: VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch und Carmen Wagner<br />

(beide ÖVP), Markus Tauber (SPÖ) und Dr. Günter Ranftl (fraktionslos).<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

1. Angelobung des anstelle des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates Thomas Pum in den<br />

Gemein<strong>der</strong>at berufenen Rainer Gutleben als Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates;<br />

2. Bestellung eines neuen Mitgliedes des Prüfungsausschusses anstelle des<br />

ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates und Obmannes Thomas Pum;<br />

3. Bestellung eines neuen Mitgliedes des Verkehrsausschusses anstelle von Thomas Pum;<br />

4. Bestellung eines Ersatzmitgliedes für den Sanitätsausschuss <strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-<br />

Jabing anstelle von Thomas Pum;<br />

5. Beitritt des/<strong>der</strong> neuen Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates zum Verein zur Erhaltung und<br />

Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>;<br />

6. Kenntnisnahme <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> 14.10.2011<br />

gem. § 45(6) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F.;<br />

7. GAV-Anteilsverkauf:<br />

1. Übertragung <strong>der</strong> im Eigentum <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> stehenden Aktien an<br />

<strong>der</strong> BEGAS – Gemeindeanteilsverwaltung AG (GAV) an die Bgld. Landesholding<br />

GmbH sowie Verzicht auf sämtliche Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte;<br />

2. Ermächtigung des Bürgermeisters, die für die Durchführung <strong>der</strong> Übertragung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />

– Gemeindeverwaltungs AG zu fassen und<br />

3. den Bürgermeister von <strong>Großpetersdorf</strong> zur Abgabe einer Spezialvollmacht an Herrn RA<br />

Mag. Johannes Wutzlhofer zur Zeichnung aller mit <strong>der</strong> genannten Transaktion<br />

zusammenhängenden Urkunden sowie zur Abgabe aller rechtsgeschäftlichen<br />

Erklärungen zu beauftragen.<br />

8. Heizkostenzuschuss 2011/2012;<br />

9. Tourismusregionalverband Oberwart-Bad Tatzmannsdorf – Erneuerung Mitgliedschaft<br />

2012-2016;<br />

10. Verordnung <strong>der</strong> Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und –abgaben für das<br />

Jahr 2012:<br />

a) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)<br />

b) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)<br />

c) – alle übrigen Gebühren und Abgaben<br />

Seite 1 von 8


11. Voranschlag für das Finanzjahr 2012;<br />

12. Allfälliges.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 02. Dezember 2011 zu dieser Sitzung<br />

einberufen worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sowie die Zuhörer,<br />

stellt die gesetzmäßige Einberufung fest und eröffnet die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>s werden die Gemein<strong>der</strong>äte Alexandra Baumgartner<br />

und Mag. Werner Kamper bestellt.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit Schreiben <strong>vom</strong> 22.<br />

November 2011, Zahl: OW-02-17-6-31, anstelle von Herrn Thomas Pum, (ÖVP), dessen<br />

Mandat als Gemein<strong>der</strong>at wegen Rücklegung mit Wirksamkeit ab 21. Oktober 2011 endete,<br />

das Ersatzmitglied, Herrn Rainer Gutleben, geb. 10. Jänner 1960, Angestellter, 7503<br />

Miedlingsdorf 43, (ÖVP), in den Gemein<strong>der</strong>at berufen hat.<br />

Der Schriftführer verliest die im § 18(1) <strong>der</strong> Bgld. GemO festgeschriebene Gelöbnisformel, die<br />

wie folgt lautet:<br />

„Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie die Gesetze <strong>der</strong> Republik<br />

Österreich und des Landes Burgenland gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe<br />

unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl <strong>der</strong><br />

Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu för<strong>der</strong>n.“<br />

Auf die Auffor<strong>der</strong>ung des Vorsitzenden hin gelobt das neu bestellte Mitglied des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates, Herr Rainer Gutleben, mit den Worten „Ich gelobe“, worauf ihn <strong>der</strong><br />

Bürgermeister als neues Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates herzlich willkommen heißt.<br />

Ab nun ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlussfähig.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Auf Vorschlag <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig<br />

anstelle des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates und Obmannes Thomas Pum Herrn<br />

Gemein<strong>der</strong>at Rainer Gutleben zum neuen Mitglied des Prüfungsausschusses.<br />

Anstelle des ausgeschiedenen Obmannes des Prüfungsausschusses Thomas Pum wird<br />

einstimmig GR Mag. Werner Kamper (ÖVP) zum neuen Obmann des Prüfungsausschusses<br />

bestellt.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Anstelle des ausgeschiedenen Thomas Pum bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig auf<br />

Empfehlung <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP den Gemein<strong>der</strong>at Günter Schieber zum<br />

neuen Mitglied des Verkehrsausschusses.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Anstelle des ausgeschiedenen Thomas Pum bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig auf<br />

Empfehlung <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP den Gemein<strong>der</strong>ätin Ing. Maria Thek zum<br />

Ersatzmitglied für den Sanitätsausschuss <strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-Jabing.<br />

Seite 2 von 8


Zu Punkt 5.)<br />

Das neu hinzugekommene Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Rainer GUTLEBEN tritt dem Verein zur<br />

Erhaltung und Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> bei. Die<br />

Unterfertigung <strong>der</strong> entsprechenden Beitrittserklärung ist zu veranlassen;<br />

Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates Thomas Pum zum<br />

Verein zur Erhaltung und Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> mit<br />

Sitz in <strong>Großpetersdorf</strong> mit Wirksamkeit ab 21. Oktober 2011.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Der Inhalt <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> 14. Oktober<br />

2011 wird ohne Verlesung einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft<br />

eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift<br />

Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts<br />

Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, ist. An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung<br />

Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien<br />

beteiligt.<br />

In einer e-mail <strong>vom</strong> 13.12.2011 hat die BEGAS Energie AG die Kosten <strong>der</strong> Bewertung und <strong>der</strong><br />

Vertragsverhandlungen im Zuge des Verkaufsprozesses <strong>der</strong> BEGAS –<br />

Gemeindeanteilsverwaltung AG bekannt gegeben und festgehalten, dass die Kosten für die<br />

Vertragserrichtung und des Treuhän<strong>der</strong>s durch die Käuferin (Burgenländische Landesholding<br />

GmbH) getragen werden.<br />

Rechtsberatung, Dax & Partner 110.400,00 €<br />

Bewertung, BFP Wirtschafts- u. Steuerberatungs GmbH 96.489,74 €<br />

Unterstützungstätigkeiten, Energie AG 83.940,00 €<br />

Reisekosten 2.873,77 €<br />

GESAMT 293.703,51 €<br />

Der Bürgermeister beantragt daraufhin, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />

möge beschließen<br />

1. Die im Eigentum <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> stehenden Aktien an <strong>der</strong> BEGAS -<br />

Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />

eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, an<br />

das Land Burgenland o<strong>der</strong> an eine im Alleineigentum des Landes Burgenland stehende<br />

Gesellschaft gegen Erhalt eines Übertragungspreises von EUR 1.579.770,22 zu<br />

übertragen und in diesem Zusammenhang auf sämtliche Bezugs-, Vorkaufs- bzw.<br />

Aufgriffsrechte zu verzichten.<br />

2. Die zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde bzw. Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde in<br />

<strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000<br />

Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN<br />

155010g zu ermächtigen, die für die Durchführung dieser Übertragung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />

Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />

eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g zu<br />

fassen bzw. die damit im Zusammenhang stehenden und diese bewirkenden<br />

Vereinbarungen abzuschließen sowie auf allfällige Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte<br />

zu verzichten, und weiters<br />

3. Den Bürgermeister als zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde zu ermächtigen<br />

Seite 3 von 8


die folgende Vollmacht zu unterfertigen:<br />

„SPEZIALVOLLMACHT<br />

Die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach<br />

österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />

eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g.<br />

An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien beteiligt. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />

wird ihre Aktien an <strong>der</strong> BEGAS Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft an die<br />

Burgenländische Landesholding GmbH übertragen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beauftragt und bevollmächtigt Herrn RA Mag. Johannes<br />

Wutzlhofer, LL.M., geboren 28.02.1978, Rusterstraße 62/1/4. Stock 7000 Eisenstadt,<br />

alle mit <strong>der</strong> oben genannten Transaktion zusammenhängenden Urkunden insbeson<strong>der</strong>e<br />

Indossamente und sonstige Urkunden, die zur Übertragung <strong>der</strong> Aktien bzw. Zwischenscheine<br />

notwendig sind zu zeichnen und rechtsgeschäftliche Erklärungen einschließlich solcher in<br />

Notariatsaktsform abzugeben.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit.“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at fasst nach kurzer sachlicher Debatte den einstimmigen Beschluss, den<br />

Antrag des Bürgermeisters in vollem Umfang anzunehmen.<br />

1. Der Aktienkaufvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> und<br />

<strong>der</strong> Burgenländischen Landesholdung GmbH, FN 119581f, mit dem die Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> die 60.152 (in Worten sechzigtausend einhun<strong>der</strong>tzweiundfünfzig) Aktien<br />

<strong>der</strong> an <strong>der</strong> BEGAS-GAV AG an die Bgld. Landesholdung GmbH zum Preis von<br />

1.579.770,22 € (in Worten eine Million fünfhun<strong>der</strong>tneunundsiebzigtausend<br />

siebenhun<strong>der</strong>tsiebzig 22/100 EURO) verkauft, wird vollinhaltlich angenommen, bildet einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und als Beilage A) einen integrierenden<br />

Bestandteil dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

2. Der Gemein<strong>der</strong>at ermächtigt einstimmig Bürgermeister Winfried Kasper als Vertreter <strong>der</strong><br />

Gemeinde in <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft,<br />

Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts<br />

Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, die für die Durchführung dieser Übertragung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />

Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />

eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g zu<br />

fassen bzw. die damit im Zusammenhang stehenden und diese bewirkenden<br />

Vereinbarungen abzuschließen sowie auf allfällige Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte<br />

zu verzichten, und<br />

3. ermächtigt den Bürgermeister als zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde, die<br />

folgende Vollmacht zu unterfertigen:<br />

„SPEZIALVOLLMACHT<br />

Die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach<br />

österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />

eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g.<br />

An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien beteiligt. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />

wird ihre Aktien an <strong>der</strong> BEGAS Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft an die<br />

Burgenländische Landesholding GmbH übertragen.<br />

Seite 4 von 8


Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beauftragt und bevollmächtigt Herrn RA Mag. Johannes<br />

Wutzlhofer, LL.M., geboren 28.02.1978, Rusterstraße 62/1/4. Stock 7000 Eisenstadt,<br />

alle mit <strong>der</strong> oben genannten Transaktion zusammenhängenden Urkunden insbeson<strong>der</strong>e<br />

Indossamente und sonstige Urkunden, die zur Übertragung <strong>der</strong> Aktien bzw. Zwischenscheine<br />

notwendig sind zu zeichnen und rechtsgeschäftliche Erklärungen einschließlich solcher in<br />

Notariatsaktsform abzugeben.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit.“<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nach kurzer, sachlicher Debatte den<br />

einstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung für die<br />

Heizperiode 2011/2012 erhalten, einen einmaligen Heizkostenzuschuss aus Mitteln <strong>der</strong><br />

Gemeinde in <strong>der</strong> Höhe von jeweils 40 € (in Worten vierzig Euro) zu gewähren.<br />

Anspruchsberechtigt sind diejenigen Personen, <strong>der</strong>en Antrag auf Heizkostenzuschuss des<br />

Landes Burgenland von dorther positiv bewilligt wurde. Diese haben für die Erlangung des<br />

Heizkostenzuschusses <strong>der</strong> Gemeinde keinen separaten Antrag mehr zu stellen und hat die<br />

Auszahlung unverzüglich von Amtswegen Anfang März 2012 zu erfolgen.<br />

Zu Punkt 9.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den einstimmigen Beschluss, dass die<br />

Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> analog <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbeschlüsse <strong>vom</strong> 15.06.2002 und<br />

<strong>vom</strong> 18.03.2006 dem Tourismus-Regionalverband Oberwart – Bad Tatzmannsdorf so wie<br />

bisher auch in den nächsten fünf Jahren (das ist <strong>der</strong> Zeitraum 2012 bis einschließlich 2016)<br />

jeweils mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von 5.563,98 € unterstützen und die dafür<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Budgetmittel zur Verfügung stellen wird.<br />

Ab 2016 geht diese Vereinbarung in eine offene Vereinbarung über und kann immer zu<br />

Jahresbeginn bis 31. Jänner für das darauffolgende Jahr gekündigt werden.<br />

Zu Punkt 10.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, sämtliche<br />

Gemeindesteuern und –abgaben sowie Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen<br />

und –anlagen für das Jahr 2012 unverän<strong>der</strong>t zu belassen und verordnet wie<br />

nachstehend angeführt ebenfalls einstimmig:<br />

Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden für das Finanzjahr 2012<br />

folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben festgesetzt und<br />

verordnet wie folgt:<br />

• a) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)<br />

• b) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)<br />

Gemäß § 27 Bundesgesetz <strong>vom</strong> 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz<br />

1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008,<br />

BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für die Berechnung des Jahresbetrages <strong>der</strong> Grundsteuer wird <strong>der</strong> Hun<strong>der</strong>tsatz (Hebesatz)<br />

des Steuermessbetrages o<strong>der</strong> des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des<br />

Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />

1. Grundsteuer für land- und<br />

forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H<br />

Seite 5 von 8


2. Grundsteuer für sonstige<br />

Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />

§ 2<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag<br />

vervielfachten Hebesatz.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

• c – alle übrigen Gebühren und Abgaben sowie Beiträge (Kin<strong>der</strong>betreuung udgl.) bleiben<br />

unverän<strong>der</strong>t.<br />

Zu Punkt 11.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong><br />

Zeit <strong>vom</strong> 30. November 2011 bis einschließlich 14. Dezember 2011 im Gemeindeamt zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. Der Gemeindevorstand hat zuvor über den<br />

Voranschlag am 29.11.2011 beraten.<br />

Während <strong>der</strong> Auflage sind keine Erinnerungen eingebracht worden, weshalb <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

daraufhin beantragt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge den Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong> für das Finanzjahr 2012 in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschließen.<br />

Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang<br />

Tauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel,<br />

Elisabeth Gollatz, Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Doris<br />

Prohaska und Josef Tauber gegen die Stimmen von Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper,<br />

Dr. Horst Kallich, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und Stefan<br />

Markus Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 8, folgenden Beschluss:<br />

Der Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2012 umfasst:<br />

ordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />

ordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />

außerordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />

außerordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />

Gemäß § 74 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 i.d.g.F., wird <strong>der</strong> Rahmen<br />

jener Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen Haushaltes dienen, mit € 1.150.000,00 (in Worten Euro eine Million einhun<strong>der</strong>tfünfzigtausend)<br />

festgesetzt.<br />

Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan,<br />

Darlehensnachweis, Nachweis <strong>der</strong> eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit<br />

usw.) bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />

GV Stefan Zlatarits begründet die Ablehnung des Voranschlages 2012 durch die ÖVP-<br />

Fraktion wie folgt:<br />

„Die ÖVP Fraktion stimmt dem vorliegenden Budget Entwurf nicht zu, weil das vorliegende<br />

Budget 2012 keine nachhaltige Budgetkonsolidierung hat. - Ausgeglichen ist es nur durch den<br />

Verkauf <strong>der</strong> BEGAS Anteile; es sind keine Einsparungen ausgabenseitig gesetzt worden. Die<br />

Euro und CHF Kredite wurden nicht abgesichert, außerdem wurden keine Wertberichtigungen<br />

gemacht.“<br />

Seite 6 von 8


Zu Punkt 12.)<br />

GR Günter Schieber hinterfragt den Stand <strong>der</strong> Dinge im laufenden Verfahren für die 5.<br />

Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes, verweist auf ein wesentlichen Vorhaben<br />

dabei (Stallanlage Welgersdorf) und betont, <strong>der</strong> hierfür zuständige Ausschuss ist schon lange<br />

nicht damit beschäftigt gewesen. Bürgermeister Winfried Kasper verweist auf eine Aussprache<br />

zwischen Projektsbetreibern, Anrainern, Gemeindevertretern und dem Raumplaner Prof. W.<br />

Gimbel, bei <strong>der</strong> eine Konsenslösung gesucht wurde. Weitere Verhandlungen folgen.<br />

GR Günter Schieber begehrt Auskunft über den geplanten Austausch des „Rasenbuggies“ –<br />

Bürgermeister Winfried Kasper stellt dazu fest, dass dieser seit 1993 im Einsatz ist und<br />

Ersatzteile nur mehr schwer zu beschaffen sind. Zusätzlich merkt <strong>der</strong> Vorsitzende an, dass ein<br />

im Bauhof eingesetzter Pritschenwagen ausgemustert und durch ein ähnliches<br />

Gebrauchtfahrzeug zum Preis von ca. 6.000 Euro ersetzt wurde.<br />

Auf die Frage von GR Wolfgang Schitter über die bereits für 2011 zugesagte Sanierung <strong>der</strong><br />

Straßenbeleuchtung Miedlingsdorf (Entrosten <strong>der</strong> Maste) sichert <strong>der</strong> Bürgermeister diese<br />

Maßnahme im Jahr 2012 zu.<br />

GR Mag. Werner Kamper verlangt endlich Maßnahmen für die Aufstellung <strong>der</strong><br />

Bushaltestellen. Dazu stellt Bürgermeister Winfried Kasper fest, dass im VA 2012 dafür<br />

entsprechende Vorsorge getroffen wurde, jedoch behördliche Einreichungen es bis jetzt nicht<br />

gibt.<br />

GR Mag. Werner Kamper fragt den Bürgermeister, ob es bereits eine Entscheidung des<br />

Verwaltungsgerichtshofes bezüglich <strong>der</strong> Kostentragung für das baubehördliche<br />

Bewilligungsverfahren <strong>der</strong> Zwangsentlüftung für das Objekt Halwachs, Siebensterngasse 10a,<br />

gibt. Dazu stellt <strong>der</strong> Schriftführer fest, dass <strong>der</strong> VwGH für eine Kostentragung durch die<br />

Gemeinde entschieden hat. Weitere rechtliche Schritte wurden keine mehr unternommen.<br />

GR Mag. Werner Kamper kritisiert, dass <strong>der</strong> Bürgermeister den Gemein<strong>der</strong>at nicht informiert<br />

hat, was zumindest schon in <strong>der</strong> letzten Sitzung möglich gewesen wäre<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> letzten Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates im Jahre 2011 stellt Bürgermeister<br />

Winfried Kasper fest, dass diese auch seine letzte Sitzung als Bürgermeister ist. Dankt für die<br />

Arbeit <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltung und allen<br />

übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Gemeinde für die Zusammenarbeit in den fast<br />

zwei Jahrzehnten seiner Amtsführung. Der Bürgermeister verweist darauf, dass doch einiges<br />

geschehen ist und <strong>Großpetersdorf</strong> nicht so schlecht dasteht, wie es hinlänglich die Meinung<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit ist. Fehler passieren überall. An<strong>der</strong>e Verantwortungsträger werden in<br />

Zukunft die immer schwieriger werdende Arbeit bewältigen müssen.<br />

Abschließend wünscht Winfried Kasper Frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.<br />

GV Stefan Zlatarits dankt für 20 Jahre geprägt von Höhen und Tiefen. Er sagt, die<br />

Zusammenarbeit erfolgte zwar auf gemeinsamer Augenhöhe, jedoch nicht immer ehrlich und<br />

wünscht frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.<br />

GV LAbg. Doris Prohaska erwähnt die 18 jährige Amtszeit von Bürgermeister Kasper, <strong>der</strong><br />

insgesamt jedoch 22 Jahre Gemein<strong>der</strong>at war. Für ihn, Kasper, hatte nicht die Partei Vorrang,<br />

son<strong>der</strong>n die Bevölkerung. Prohaska appelliert daran, nicht nur „Wirtshaussprüche“<br />

anzunehmen, denn viel Gutes ist geschehen. Erteilt dem scheidenden Bürgermeister ein<br />

Kompliment für seine Aussage: „Wenn ich mir die Frauen aussuchen dürfte, dich (Prohaska)<br />

hätte ich nicht genommen“.<br />

Seite 7 von 8


Abschließend wünscht Doris Prohaska Bürgermeister Winfried Kasper für seine nun „private<br />

Zukunft“ alles Gute und erwartet ihn doch als Zuhörer bei den Gemein<strong>der</strong>atssitzungen.<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, beschließt<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende die heutige Sitzung.<br />

Beilage A) – Aktienkaufvertrag (unterfertigt von Bürgermeister Winfried Kasper (SPÖ), Gemein<strong>der</strong>at Klaus Huber<br />

(SPÖ) und Günter Schieber (ÖVP)<br />

Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />

Winfried Kasper Günter Philipp<br />

Die Beglaubiger:<br />

Alexandra Baumgartner Mag. Werner Kamper<br />

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