Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 1 - Großpetersdorf
Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 1 - Großpetersdorf
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N i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen am Samstag, dem 17. Dezember 2011, im Hotel GIP, Ungarnstraße 10,<br />
anlässlich <strong>der</strong> vierten ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates von<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> im Jahr 2011.<br />
Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 10:31 Uhr.<br />
Anwesend:<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang Tauss, Alexandra<br />
Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel, Elisabeth Gollatz,<br />
Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Doris Prohaska und Josef<br />
Tauber.<br />
Von <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> ÖVP: Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper, Dr. Horst Kallich, Nicole<br />
Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und Stefan Markus Zlatarits.<br />
Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie DI Inger Bauer, OVSt. Johann<br />
Simonovics und Walter Paukovits Zuhörer.<br />
Nicht anwesend und entschuldigt: VBgm. Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch und Carmen Wagner<br />
(beide ÖVP), Markus Tauber (SPÖ) und Dr. Günter Ranftl (fraktionslos).<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Angelobung des anstelle des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates Thomas Pum in den<br />
Gemein<strong>der</strong>at berufenen Rainer Gutleben als Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates;<br />
2. Bestellung eines neuen Mitgliedes des Prüfungsausschusses anstelle des<br />
ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates und Obmannes Thomas Pum;<br />
3. Bestellung eines neuen Mitgliedes des Verkehrsausschusses anstelle von Thomas Pum;<br />
4. Bestellung eines Ersatzmitgliedes für den Sanitätsausschuss <strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-<br />
Jabing anstelle von Thomas Pum;<br />
5. Beitritt des/<strong>der</strong> neuen Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates zum Verein zur Erhaltung und<br />
Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong>;<br />
6. Kenntnisnahme <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> 14.10.2011<br />
gem. § 45(6) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F.;<br />
7. GAV-Anteilsverkauf:<br />
1. Übertragung <strong>der</strong> im Eigentum <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> stehenden Aktien an<br />
<strong>der</strong> BEGAS – Gemeindeanteilsverwaltung AG (GAV) an die Bgld. Landesholding<br />
GmbH sowie Verzicht auf sämtliche Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte;<br />
2. Ermächtigung des Bürgermeisters, die für die Durchführung <strong>der</strong> Übertragung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />
– Gemeindeverwaltungs AG zu fassen und<br />
3. den Bürgermeister von <strong>Großpetersdorf</strong> zur Abgabe einer Spezialvollmacht an Herrn RA<br />
Mag. Johannes Wutzlhofer zur Zeichnung aller mit <strong>der</strong> genannten Transaktion<br />
zusammenhängenden Urkunden sowie zur Abgabe aller rechtsgeschäftlichen<br />
Erklärungen zu beauftragen.<br />
8. Heizkostenzuschuss 2011/2012;<br />
9. Tourismusregionalverband Oberwart-Bad Tatzmannsdorf – Erneuerung Mitgliedschaft<br />
2012-2016;<br />
10. Verordnung <strong>der</strong> Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und –abgaben für das<br />
Jahr 2012:<br />
a) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)<br />
b) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)<br />
c) – alle übrigen Gebühren und Abgaben<br />
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11. Voranschlag für das Finanzjahr 2012;<br />
12. Allfälliges.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 02. Dezember 2011 zu dieser Sitzung<br />
einberufen worden.<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates sowie die Zuhörer,<br />
stellt die gesetzmäßige Einberufung fest und eröffnet die Sitzung.<br />
Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>s werden die Gemein<strong>der</strong>äte Alexandra Baumgartner<br />
und Mag. Werner Kamper bestellt.<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit Schreiben <strong>vom</strong> 22.<br />
November 2011, Zahl: OW-02-17-6-31, anstelle von Herrn Thomas Pum, (ÖVP), dessen<br />
Mandat als Gemein<strong>der</strong>at wegen Rücklegung mit Wirksamkeit ab 21. Oktober 2011 endete,<br />
das Ersatzmitglied, Herrn Rainer Gutleben, geb. 10. Jänner 1960, Angestellter, 7503<br />
Miedlingsdorf 43, (ÖVP), in den Gemein<strong>der</strong>at berufen hat.<br />
Der Schriftführer verliest die im § 18(1) <strong>der</strong> Bgld. GemO festgeschriebene Gelöbnisformel, die<br />
wie folgt lautet:<br />
„Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie die Gesetze <strong>der</strong> Republik<br />
Österreich und des Landes Burgenland gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe<br />
unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl <strong>der</strong><br />
Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu för<strong>der</strong>n.“<br />
Auf die Auffor<strong>der</strong>ung des Vorsitzenden hin gelobt das neu bestellte Mitglied des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates, Herr Rainer Gutleben, mit den Worten „Ich gelobe“, worauf ihn <strong>der</strong><br />
Bürgermeister als neues Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates herzlich willkommen heißt.<br />
Ab nun ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlussfähig.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Auf Vorschlag <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig<br />
anstelle des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates und Obmannes Thomas Pum Herrn<br />
Gemein<strong>der</strong>at Rainer Gutleben zum neuen Mitglied des Prüfungsausschusses.<br />
Anstelle des ausgeschiedenen Obmannes des Prüfungsausschusses Thomas Pum wird<br />
einstimmig GR Mag. Werner Kamper (ÖVP) zum neuen Obmann des Prüfungsausschusses<br />
bestellt.<br />
Zu Punkt 3.)<br />
Anstelle des ausgeschiedenen Thomas Pum bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig auf<br />
Empfehlung <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP den Gemein<strong>der</strong>at Günter Schieber zum<br />
neuen Mitglied des Verkehrsausschusses.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
Anstelle des ausgeschiedenen Thomas Pum bestellt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig auf<br />
Empfehlung <strong>der</strong> vorschlagsberechtigten Partei ÖVP den Gemein<strong>der</strong>ätin Ing. Maria Thek zum<br />
Ersatzmitglied für den Sanitätsausschuss <strong>Großpetersdorf</strong>-Hannersdorf-Jabing.<br />
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Zu Punkt 5.)<br />
Das neu hinzugekommene Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Rainer GUTLEBEN tritt dem Verein zur<br />
Erhaltung und Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> bei. Die<br />
Unterfertigung <strong>der</strong> entsprechenden Beitrittserklärung ist zu veranlassen;<br />
Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft des ausgeschiedenen Gemein<strong>der</strong>ates Thomas Pum zum<br />
Verein zur Erhaltung und Erneuerung <strong>der</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> mit<br />
Sitz in <strong>Großpetersdorf</strong> mit Wirksamkeit ab 21. Oktober 2011.<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Der Inhalt <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> 14. Oktober<br />
2011 wird ohne Verlesung einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 7.)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft<br />
eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift<br />
Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts<br />
Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, ist. An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung<br />
Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien<br />
beteiligt.<br />
In einer e-mail <strong>vom</strong> 13.12.2011 hat die BEGAS Energie AG die Kosten <strong>der</strong> Bewertung und <strong>der</strong><br />
Vertragsverhandlungen im Zuge des Verkaufsprozesses <strong>der</strong> BEGAS –<br />
Gemeindeanteilsverwaltung AG bekannt gegeben und festgehalten, dass die Kosten für die<br />
Vertragserrichtung und des Treuhän<strong>der</strong>s durch die Käuferin (Burgenländische Landesholding<br />
GmbH) getragen werden.<br />
Rechtsberatung, Dax & Partner 110.400,00 €<br />
Bewertung, BFP Wirtschafts- u. Steuerberatungs GmbH 96.489,74 €<br />
Unterstützungstätigkeiten, Energie AG 83.940,00 €<br />
Reisekosten 2.873,77 €<br />
GESAMT 293.703,51 €<br />
Der Bürgermeister beantragt daraufhin, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />
möge beschließen<br />
1. Die im Eigentum <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> stehenden Aktien an <strong>der</strong> BEGAS -<br />
Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />
eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, an<br />
das Land Burgenland o<strong>der</strong> an eine im Alleineigentum des Landes Burgenland stehende<br />
Gesellschaft gegen Erhalt eines Übertragungspreises von EUR 1.579.770,22 zu<br />
übertragen und in diesem Zusammenhang auf sämtliche Bezugs-, Vorkaufs- bzw.<br />
Aufgriffsrechte zu verzichten.<br />
2. Die zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde bzw. Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde in<br />
<strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000<br />
Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN<br />
155010g zu ermächtigen, die für die Durchführung dieser Übertragung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />
Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />
eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g zu<br />
fassen bzw. die damit im Zusammenhang stehenden und diese bewirkenden<br />
Vereinbarungen abzuschließen sowie auf allfällige Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte<br />
zu verzichten, und weiters<br />
3. Den Bürgermeister als zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde zu ermächtigen<br />
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die folgende Vollmacht zu unterfertigen:<br />
„SPEZIALVOLLMACHT<br />
Die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach<br />
österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />
eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g.<br />
An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien beteiligt. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />
wird ihre Aktien an <strong>der</strong> BEGAS Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft an die<br />
Burgenländische Landesholding GmbH übertragen.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beauftragt und bevollmächtigt Herrn RA Mag. Johannes<br />
Wutzlhofer, LL.M., geboren 28.02.1978, Rusterstraße 62/1/4. Stock 7000 Eisenstadt,<br />
alle mit <strong>der</strong> oben genannten Transaktion zusammenhängenden Urkunden insbeson<strong>der</strong>e<br />
Indossamente und sonstige Urkunden, die zur Übertragung <strong>der</strong> Aktien bzw. Zwischenscheine<br />
notwendig sind zu zeichnen und rechtsgeschäftliche Erklärungen einschließlich solcher in<br />
Notariatsaktsform abzugeben.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit.“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at fasst nach kurzer sachlicher Debatte den einstimmigen Beschluss, den<br />
Antrag des Bürgermeisters in vollem Umfang anzunehmen.<br />
1. Der Aktienkaufvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> und<br />
<strong>der</strong> Burgenländischen Landesholdung GmbH, FN 119581f, mit dem die Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> die 60.152 (in Worten sechzigtausend einhun<strong>der</strong>tzweiundfünfzig) Aktien<br />
<strong>der</strong> an <strong>der</strong> BEGAS-GAV AG an die Bgld. Landesholdung GmbH zum Preis von<br />
1.579.770,22 € (in Worten eine Million fünfhun<strong>der</strong>tneunundsiebzigtausend<br />
siebenhun<strong>der</strong>tsiebzig 22/100 EURO) verkauft, wird vollinhaltlich angenommen, bildet einen<br />
wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und als Beilage A) einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
2. Der Gemein<strong>der</strong>at ermächtigt einstimmig Bürgermeister Winfried Kasper als Vertreter <strong>der</strong><br />
Gemeinde in <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft,<br />
Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt, eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts<br />
Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g, die für die Durchführung dieser Übertragung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse inklusive Satzungsän<strong>der</strong>ungen in den Organen <strong>der</strong> BEGAS<br />
Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft, Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />
eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g zu<br />
fassen bzw. die damit im Zusammenhang stehenden und diese bewirkenden<br />
Vereinbarungen abzuschließen sowie auf allfällige Bezugs-, Vorkaufs- bzw. Aufgriffsrechte<br />
zu verzichten, und<br />
3. ermächtigt den Bürgermeister als zeichnungsberechtigten Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde, die<br />
folgende Vollmacht zu unterfertigen:<br />
„SPEZIALVOLLMACHT<br />
Die BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach<br />
österreichischem Recht mit <strong>der</strong> Geschäftsanschrift Kasernenstraße 10, 7000 Eisenstadt,<br />
eingetragen beim Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt unter <strong>der</strong> FN 155010g.<br />
An <strong>der</strong> BEGAS - Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft ist die Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> mit dem Anteil von 60.152 Aktien beteiligt. Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong><br />
wird ihre Aktien an <strong>der</strong> BEGAS Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft an die<br />
Burgenländische Landesholding GmbH übertragen.<br />
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Die Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> beauftragt und bevollmächtigt Herrn RA Mag. Johannes<br />
Wutzlhofer, LL.M., geboren 28.02.1978, Rusterstraße 62/1/4. Stock 7000 Eisenstadt,<br />
alle mit <strong>der</strong> oben genannten Transaktion zusammenhängenden Urkunden insbeson<strong>der</strong>e<br />
Indossamente und sonstige Urkunden, die zur Übertragung <strong>der</strong> Aktien bzw. Zwischenscheine<br />
notwendig sind zu zeichnen und rechtsgeschäftliche Erklärungen einschließlich solcher in<br />
Notariatsaktsform abzugeben.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit.“<br />
Zu Punkt 8.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nach kurzer, sachlicher Debatte den<br />
einstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong>, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung für die<br />
Heizperiode 2011/2012 erhalten, einen einmaligen Heizkostenzuschuss aus Mitteln <strong>der</strong><br />
Gemeinde in <strong>der</strong> Höhe von jeweils 40 € (in Worten vierzig Euro) zu gewähren.<br />
Anspruchsberechtigt sind diejenigen Personen, <strong>der</strong>en Antrag auf Heizkostenzuschuss des<br />
Landes Burgenland von dorther positiv bewilligt wurde. Diese haben für die Erlangung des<br />
Heizkostenzuschusses <strong>der</strong> Gemeinde keinen separaten Antrag mehr zu stellen und hat die<br />
Auszahlung unverzüglich von Amtswegen Anfang März 2012 zu erfolgen.<br />
Zu Punkt 9.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den einstimmigen Beschluss, dass die<br />
Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> analog <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbeschlüsse <strong>vom</strong> 15.06.2002 und<br />
<strong>vom</strong> 18.03.2006 dem Tourismus-Regionalverband Oberwart – Bad Tatzmannsdorf so wie<br />
bisher auch in den nächsten fünf Jahren (das ist <strong>der</strong> Zeitraum 2012 bis einschließlich 2016)<br />
jeweils mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von 5.563,98 € unterstützen und die dafür<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Budgetmittel zur Verfügung stellen wird.<br />
Ab 2016 geht diese Vereinbarung in eine offene Vereinbarung über und kann immer zu<br />
Jahresbeginn bis 31. Jänner für das darauffolgende Jahr gekündigt werden.<br />
Zu Punkt 10.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, sämtliche<br />
Gemeindesteuern und –abgaben sowie Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen<br />
und –anlagen für das Jahr 2012 unverän<strong>der</strong>t zu belassen und verordnet wie<br />
nachstehend angeführt ebenfalls einstimmig:<br />
Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden für das Finanzjahr 2012<br />
folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben festgesetzt und<br />
verordnet wie folgt:<br />
• a) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)<br />
• b) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)<br />
Gemäß § 27 Bundesgesetz <strong>vom</strong> 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz<br />
1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008,<br />
BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Für die Berechnung des Jahresbetrages <strong>der</strong> Grundsteuer wird <strong>der</strong> Hun<strong>der</strong>tsatz (Hebesatz)<br />
des Steuermessbetrages o<strong>der</strong> des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des<br />
Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:<br />
1. Grundsteuer für land- und<br />
forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H<br />
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2. Grundsteuer für sonstige<br />
Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.<br />
§ 2<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag<br />
vervielfachten Hebesatz.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
• c – alle übrigen Gebühren und Abgaben sowie Beiträge (Kin<strong>der</strong>betreuung udgl.) bleiben<br />
unverän<strong>der</strong>t.<br />
Zu Punkt 11.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong><br />
Zeit <strong>vom</strong> 30. November 2011 bis einschließlich 14. Dezember 2011 im Gemeindeamt zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. Der Gemeindevorstand hat zuvor über den<br />
Voranschlag am 29.11.2011 beraten.<br />
Während <strong>der</strong> Auflage sind keine Erinnerungen eingebracht worden, weshalb <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
daraufhin beantragt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge den Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong> für das Finanzjahr 2012 in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschließen.<br />
Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Wolfgang<br />
Tauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel,<br />
Elisabeth Gollatz, Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Doris<br />
Prohaska und Josef Tauber gegen die Stimmen von Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper,<br />
Dr. Horst Kallich, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und Stefan<br />
Markus Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 8, folgenden Beschluss:<br />
Der Voranschlag <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Großpetersdorf</strong> für das Jahr 2012 umfasst:<br />
ordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />
ordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €<br />
außerordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />
außerordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €<br />
Gemäß § 74 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 i.d.g.F., wird <strong>der</strong> Rahmen<br />
jener Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />
ordentlichen Haushaltes dienen, mit € 1.150.000,00 (in Worten Euro eine Million einhun<strong>der</strong>tfünfzigtausend)<br />
festgesetzt.<br />
Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan,<br />
Darlehensnachweis, Nachweis <strong>der</strong> eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizit<br />
usw.) bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />
zur Kenntnisnahme vorzulegen.<br />
GV Stefan Zlatarits begründet die Ablehnung des Voranschlages 2012 durch die ÖVP-<br />
Fraktion wie folgt:<br />
„Die ÖVP Fraktion stimmt dem vorliegenden Budget Entwurf nicht zu, weil das vorliegende<br />
Budget 2012 keine nachhaltige Budgetkonsolidierung hat. - Ausgeglichen ist es nur durch den<br />
Verkauf <strong>der</strong> BEGAS Anteile; es sind keine Einsparungen ausgabenseitig gesetzt worden. Die<br />
Euro und CHF Kredite wurden nicht abgesichert, außerdem wurden keine Wertberichtigungen<br />
gemacht.“<br />
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Zu Punkt 12.)<br />
GR Günter Schieber hinterfragt den Stand <strong>der</strong> Dinge im laufenden Verfahren für die 5.<br />
Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes, verweist auf ein wesentlichen Vorhaben<br />
dabei (Stallanlage Welgersdorf) und betont, <strong>der</strong> hierfür zuständige Ausschuss ist schon lange<br />
nicht damit beschäftigt gewesen. Bürgermeister Winfried Kasper verweist auf eine Aussprache<br />
zwischen Projektsbetreibern, Anrainern, Gemeindevertretern und dem Raumplaner Prof. W.<br />
Gimbel, bei <strong>der</strong> eine Konsenslösung gesucht wurde. Weitere Verhandlungen folgen.<br />
GR Günter Schieber begehrt Auskunft über den geplanten Austausch des „Rasenbuggies“ –<br />
Bürgermeister Winfried Kasper stellt dazu fest, dass dieser seit 1993 im Einsatz ist und<br />
Ersatzteile nur mehr schwer zu beschaffen sind. Zusätzlich merkt <strong>der</strong> Vorsitzende an, dass ein<br />
im Bauhof eingesetzter Pritschenwagen ausgemustert und durch ein ähnliches<br />
Gebrauchtfahrzeug zum Preis von ca. 6.000 Euro ersetzt wurde.<br />
Auf die Frage von GR Wolfgang Schitter über die bereits für 2011 zugesagte Sanierung <strong>der</strong><br />
Straßenbeleuchtung Miedlingsdorf (Entrosten <strong>der</strong> Maste) sichert <strong>der</strong> Bürgermeister diese<br />
Maßnahme im Jahr 2012 zu.<br />
GR Mag. Werner Kamper verlangt endlich Maßnahmen für die Aufstellung <strong>der</strong><br />
Bushaltestellen. Dazu stellt Bürgermeister Winfried Kasper fest, dass im VA 2012 dafür<br />
entsprechende Vorsorge getroffen wurde, jedoch behördliche Einreichungen es bis jetzt nicht<br />
gibt.<br />
GR Mag. Werner Kamper fragt den Bürgermeister, ob es bereits eine Entscheidung des<br />
Verwaltungsgerichtshofes bezüglich <strong>der</strong> Kostentragung für das baubehördliche<br />
Bewilligungsverfahren <strong>der</strong> Zwangsentlüftung für das Objekt Halwachs, Siebensterngasse 10a,<br />
gibt. Dazu stellt <strong>der</strong> Schriftführer fest, dass <strong>der</strong> VwGH für eine Kostentragung durch die<br />
Gemeinde entschieden hat. Weitere rechtliche Schritte wurden keine mehr unternommen.<br />
GR Mag. Werner Kamper kritisiert, dass <strong>der</strong> Bürgermeister den Gemein<strong>der</strong>at nicht informiert<br />
hat, was zumindest schon in <strong>der</strong> letzten Sitzung möglich gewesen wäre<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> letzten Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates im Jahre 2011 stellt Bürgermeister<br />
Winfried Kasper fest, dass diese auch seine letzte Sitzung als Bürgermeister ist. Dankt für die<br />
Arbeit <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltung und allen<br />
übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Gemeinde für die Zusammenarbeit in den fast<br />
zwei Jahrzehnten seiner Amtsführung. Der Bürgermeister verweist darauf, dass doch einiges<br />
geschehen ist und <strong>Großpetersdorf</strong> nicht so schlecht dasteht, wie es hinlänglich die Meinung<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit ist. Fehler passieren überall. An<strong>der</strong>e Verantwortungsträger werden in<br />
Zukunft die immer schwieriger werdende Arbeit bewältigen müssen.<br />
Abschließend wünscht Winfried Kasper Frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.<br />
GV Stefan Zlatarits dankt für 20 Jahre geprägt von Höhen und Tiefen. Er sagt, die<br />
Zusammenarbeit erfolgte zwar auf gemeinsamer Augenhöhe, jedoch nicht immer ehrlich und<br />
wünscht frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.<br />
GV LAbg. Doris Prohaska erwähnt die 18 jährige Amtszeit von Bürgermeister Kasper, <strong>der</strong><br />
insgesamt jedoch 22 Jahre Gemein<strong>der</strong>at war. Für ihn, Kasper, hatte nicht die Partei Vorrang,<br />
son<strong>der</strong>n die Bevölkerung. Prohaska appelliert daran, nicht nur „Wirtshaussprüche“<br />
anzunehmen, denn viel Gutes ist geschehen. Erteilt dem scheidenden Bürgermeister ein<br />
Kompliment für seine Aussage: „Wenn ich mir die Frauen aussuchen dürfte, dich (Prohaska)<br />
hätte ich nicht genommen“.<br />
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Abschließend wünscht Doris Prohaska Bürgermeister Winfried Kasper für seine nun „private<br />
Zukunft“ alles Gute und erwartet ihn doch als Zuhörer bei den Gemein<strong>der</strong>atssitzungen.<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, beschließt<br />
<strong>der</strong> Vorsitzende die heutige Sitzung.<br />
Beilage A) – Aktienkaufvertrag (unterfertigt von Bürgermeister Winfried Kasper (SPÖ), Gemein<strong>der</strong>at Klaus Huber<br />
(SPÖ) und Günter Schieber (ÖVP)<br />
Der Bürgermeister: Der Schriftführer:<br />
Winfried Kasper Günter Philipp<br />
Die Beglaubiger:<br />
Alexandra Baumgartner Mag. Werner Kamper<br />
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