26.12.2012 Aufrufe

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.5 Der Lieferer ist berechtigt, alle Verbindlichkeiten, welche gegen den Besteller<br />

bestehen, aufzurechnen.<br />

4.6 Zahlungen sind nur direkt an den Lieferer zu leisten.<br />

4.7 Treten erhebliche Verschlechterungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen<br />

des Bestellers ein, so werden sämtliche Ansprüche des Lieferers sofort fällig.<br />

DerLiefererkannindiesenFällenauchSicherstellungoderdieHerausgabe<br />

der Ware und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sollte in diesem<br />

Fall der Besteller die Ansprüche des Lieferers nicht sofort befriedigen<br />

können, treten sämtliche Verzugsfolgen ein und der Lieferer ist berechtigt,<br />

entweder unanfechtbare Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten,<br />

insbesondere die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen<br />

zurückzuverlangenund/oderauchSchadenersatzwegenNichterfüllungzu<br />

begehren.<br />

4.8 Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen<br />

zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn-, Inkasso-,<br />

Erhebungs-und Auskunftskosten eines vom Lieferer beauftragten Inkassobüros<br />

sowie eines vom Lieferer beigezogenen Rechtsanwaltes zu bezahlen.<br />

4.9 Für vereinbarte Deckungs-und Haftrücklässe kann der Lieferer zur Ablösung<br />

in barem Geld eine Bankgarantie beibringen.<br />

5. Eigentumsvorbehalt<br />

5.1 Die Waren bleiben bis zur Erfüllung aller dem Lieferer gegen den Besteller zustehenden<br />

Ansprüche im Eigentum des Lieferers. Vorher ist Verpfändung<br />

oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern<br />

im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet.<br />

5.2 Im Falle der Weiterveräußerung durch den Besteller als Wiederverkäufer erfolgen<br />

Be-und Verarbeitung für den Lieferer, ohne ihn zu verpflichten. Wird<br />

die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der<br />

Wiederverkäufer dem Lieferer schon jetzt seine Eigentumsbzw. Miteigentumsrechte<br />

an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand ab,<br />

so weit nicht infolge Offenlegung des Eigentumsvorbehaltes diese dem Lieferer<br />

ohnehin zustehen; Der Wiederverkäufer verwahrt diese mit kaufmännischer<br />

Sorgfalt für den Lieferer. Veräußert der Wiederverkäufer die Ware des<br />

Lieferers, gleich in welchem Zustand, so tritt er jetzt schon Forderungen, mit<br />

allen Nebenrechten, die ihm aus diesen Veräußerungen zustehen, oder aufgrund<br />

damit verbunden Teilzahlungs-oder sonstigen Finanzierungsverträgen<br />

auf ihn übergehen können, an den Lieferer ab. Der Besteller ist auf Verlangen<br />

des Lieferers verpflichtet, seine Kunden von der Abtretung unverzüglich zu<br />

benachrichtigen und dem Lieferer die zur Geltendmachung der Rechte gegen<br />

seine Kundenerforderlichen Aufschlüssezu gebenund Unterlagenauszuhändigen.<br />

Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neu entstandenen<br />

Kaufpreisforderung befugt. Etwaig notwendig werdende Kosten<br />

für Inkasso und Interventionshandlungen durch dafür beauftragte Inkassobüros<br />

oder Rechtsanwälte trägt der Besteller. Der Besteller hat auf seine Kosten<br />

alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung oder<br />

den Verlust der dem Lieferer an den gelieferten Waren zustehenden Rechte<br />

zu verhindern, insbesondere verpflichtet er sich, bei jeder Art privater, behördlicher<br />

oder gerichtlicher Verfügungen über den unter Eigentumsvorbehalt<br />

gelieferten Kaufgegenstand den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Etwaige Nachteile, die dem Besteller infolge Nichtbeachtung dieser<br />

Verpflichtungen entstehen, gehen zu seinen Lasten.<br />

6. Frist für Lieferungen oder Leistungen<br />

6.1 Liefer-und Leistungsfristen beginnen mit derAnnahme des Auftrages (im Fall<br />

einer Auftragsbestätigung mit dieser) zu laufen, im Falle vereinbarter Vorleistungsverpflichtungen<br />

des Bestellers aber frühestens mit deren Erfüllung. Die<br />

Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller<br />

zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die<br />

rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten<br />

Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden<br />

diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen<br />

verlängert.<br />

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen<br />

<strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Austria GmbH & CO OG<br />

6.2 Die Frist gilt als eingehalten:<br />

Seite 2 / 4<br />

Stand 11 /2007<br />

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite<br />

Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferoder Leistungsfrist zum<br />

Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich<br />

aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist<br />

als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft;<br />

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der<br />

vereinbarten Frist erfolgt ist.<br />

6.3 Lieferfristen und -termine des Lieferers verlängern sich jeweils angemessen<br />

bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und<br />

Aussperrung, Arbeitseinstellung, unvorhergesehenen Schwierigkeiten in der<br />

Beschaffung von Roh-und Hilfsmaterialen oder betreffend Energiezufuhr, bei<br />

Vorliegen von Fehlproduktion oder Fehlausführungen sowie überhaupt bei<br />

Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens und<br />

Machtbereichs des Lieferers liegen, soweit die Maßnahmen bzw. Hindernisse<br />

auf die Fertigstellung und Ablieferung des Gegenstandes und/oder von erheblichen<br />

Einfluss sind. Dies gilt auch wenn diese Umstände beim Produzenten<br />

oder Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende dieser Maßnahmen und<br />

Hindernisse wird JC dem Besteller möglichst bald mitteilen. Nachtäglich vereinbarte<br />

Änderungen oder Spezifikationen verlängern die Lieferfrist in einem<br />

angemessenen Ausmaß. Der Lieferer ist weiter berechtigt etwaige Mehrkosten,<br />

welche durch nachträgliche Änderungen entstanden sind in Rechnung<br />

zu stellen.<br />

6.4 Wird der Versand oder dieZustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so<br />

werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,<br />

die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers<br />

mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat der<br />

Verzögerung vom Lieferer berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach<br />

Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über<br />

den Liefergegenstand zu verfügen und entweder vom Vertrag zurücktreten<br />

oder den Besteller mit angemessen verlängerter Frist unter Verrechnung der<br />

im vorstehenden Satz definierten Mehrkosten zu beliefern.<br />

7. Gefahrenübergang<br />

7.1 Die Gefahr und insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs gehen mit<br />

Übergabe (bei Annahmeverzug ab diesem) auf den Besteller über, auch dann,<br />

wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:<br />

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite<br />

Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die<br />

Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem<br />

Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die<br />

Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport-und Feuerschäden<br />

versichert.<br />

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme im<br />

eigenen Betrieb des Bestellers. Verzögert sich die Übernahme um mehr<br />

als 14 Tage, so geht die Gefahr und insbesondere das Risiko des<br />

zufälligen Untergangs der Lieferung/Leistung mit Ablauf des 14. Tages<br />

seit Aufstellung oder Montage im Betrieb des Bestellers auf diesen über.<br />

Weiters geht die Gefahr mit Nutzung der Anlage auf den Besteller über.<br />

c) Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der<br />

Aufstellung bzw. Montage auf Wunsch des Bestellers aus Gründen, die<br />

nicht vom Lieferer zu vertreten sind, verzögert wird, so geht die Gefahr<br />

und insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs der<br />

Lieferung/Leistung ab Lieferbereitschaft auf den Besteller über.<br />

8. Aufstellung oder Montage<br />

Für jede Art von Aufstellung oder Montage gelten die folgenden Bestimmungen als<br />

vereinbart:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!