Stellmotore Elektrische Stellmotore mit Federrücklauf M9220 mit 20 Nm Bestellangaben unverbindliche Preisempfehlung Drehmoment (Nm) 112 Betriebsspannung Leistungsaufnahme* (VA) Ansteuerung 2 Signalschalter Rückmeldung Klappenfläche (m 2 ) Stellzeit [Feder] (s) 20 230 V AC 25 2-Punkt - - 4 24...57 D [11 [11...15] 15] 20 24 V AC/DC 25 2-Punkt - - 4 24...57 D [11 [11...15] 15] 20 2-/3-Punkt - 150 D [20] 15 0(2)...10 V DC 0(4) 0(4)...20 20 mA A 15 0(2)...10 V DC 0(4)...20 mA Startpunkt & Signalbereich einstellbar Zubehör, bitte separat bestellen - 0(2)...10 150 D VVDC DC [26] - D Gewicht (kg) Bestellzeichen € o. MwSt. 3,5 M9220-BDA-1 212,- M9220-BDC-1 244,- 2,9 M9220-BGA-1 220,- M9220-BGC-1 247,- 2,9 M9220-AGA-1 255,- M9220-AGC-1 278,- M9220-GGA-1 257,- M9220-GGC-1 299,- M9220-HGA-1 257,- M9220-HGC-1 299,- Einstellbares Begrenzungskit M9220-603 12,- Wetterfestes Gehäuse, IP54 (nach DIN EN 60529) M9000-320 305,- Kompletter Zubehörsatz für horizontale Montage der Stellmotore bestehend aus: Montageklemme, Kurbel, Kugelgelenk und Montagebolzen Kompletter Zubehörsatz für vertikale Montage der Stellmotore bestehend aus: Montageklemme, Kurbel, Kugelgelenk und Montagebolzen (*) Dimensionierung (Leistungsaufnahme beim Einschalten für 2 ms), Details siehe Technischen Daten M9000-170 62,- M9000-171 62,- © 01.2013 <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Bildpreisliste <strong>Elektronik</strong> 2013 (EL-PL) Technische Änderungen vorbehalten
1. Geltungsbereich und Definitionen 1.1 Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> erfolgen aufgrund nachstehender Liefer-und Verkaufsbedingungen auch wenn nicht ausdrücklich daraufhin gewiesen wird. Änderungen und Abweichungen von diesen Liefer-und Verkaufsbedingungen erhalten erst nach schriftlicher Vereinbarung mit <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> ihre Rechtsgültigkeit. Alle Auftragsannahmen und Auftragsbestätigungen erfolgen unter Zugrundelegung dieser Liefer-und Verkaufsbedingungen. 1.2 <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> wird im Folgenden kurz als „Lieferer“ bezeichnet. 1.3 Der jeweilige Vertragspartner von <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> wird im Folgenden kurz als „Besteller‘ bezeichnet. 1.4 ,,Wiederverkäufer“ im Sinne des Punkt IV. dieser Liefer-und Verkaufsbedingungen ist ein Besteller, der von <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Ware zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. 1.5 Als ,,Ware“ sind alle von <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> im Zuge von unter die gegenständlichen Liefer-und Verkaufsbedingungen fallenden Verträgen gelieferten beweglichen und unbeweglichen Sachen. Die vom Lieferer gelieferten Sachen werden auch „Liefergegenstände“ genannt (z. B. in Punkt VIII / Ziffer 4). 1.6 Sollte der Betreiber einer vertragsgegenständlichen Anlage mit dem Besteller nicht identisch sein, wird er im Folgenden kurz „Betreiber“ genannt. 1.7 Sollten im zweiseitigen Vertrag einzelne Punkte abweichend geregelt sein, so gelten die Allgemeinen Liefer-und Verkaufsbedingungen ergänzend bzw. ändernd. 2. Umfang der Lieferungen oder Leistungen 2.1 Für den Umfang der Lieferungen/Leistungen sind die schriftlichen Erklärungen der Vertragsparteien maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche Erklärungen vorliegen, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, falls eine solche nicht vorliegt, das vom Besteller angenommene Angebot des Lieferers. 2.2 Sollte ein Vertrag mündlich abgeschlossen werden, gelten die übereinstimmenden Willenserklärungen. Diese sind nach Möglichkeit nachträglich schriftlich durch beide Vertragsparteien zu bestätigen. 2.3 Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind. Für die Einholung sämtlicher baupolizeilicher und sonstiger notwendiger/vorgeschriebener behördlicher Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich. Alle vorgeschriebenen bzw. notwendigen Abnahmen, die die Gesamtanlage betreffen (z. B. TÜV, sonstige Behörden), fallen in die Verantwortlichkeit des Betreibers. 2.4 Die zu dem Auftrag gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Anboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich ohne weitere Aufforderungen an <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> zurückzugeben. 3. Preis 3.1 Die Preise verstehen sich in Euro und gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, exklusive Verpackung und Verladekosten. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Soweit eine Verpackung erforderlich ist, wird diese zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. 3.2 Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. 3.3 Die im Angebot enthaltenen Preise gelten nur für angebotskonforme Bestellung. Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Austria GmbH & CO OG Seite 1 / 4 Stand 11 /2007 3.4 Es wird vorausgesetzt, dass die Lieferung bzw. Montage in einem Arbeitstag vorgenommen werden kann. Etwaige Mehrkosten, die durch nicht vorhersehbare und vom Lieferer nicht zu vertretende Unterbrechungen der Bauführung, im Zusammenhang mit der Bauführung erforderlich geworden sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.5 Als Berechnungsbasis für Lohn-und Materialpreise ist das Angebotsdatum maßgebend. Preisberichtigungen infolge geänderter Lohn-oder Materialkosten gelten als vereinbart und werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.6 Bei Verrechnung nach Aufmass hat diese abschnittweise gemäß Baufortschritt stattzufinden. Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer hat die gemeinsame Vornahme des Aufmasses zu erfolgen. Beteiligt sich der Auftraggeber an dem Aufmaß nicht, erkennt er damit das Aufmass des Auftragnehmers an. 3.7 Bestellte, im Angebot jedoch nicht enthaltene Arbeiten, werden entsprechend dem Aufwand zu den Bedingungen und Verrechnungssätzen des Auftragnehmers durchgeführt. Dies gilt auch für Mehrleistungen durch Forderungen von Genehmigungsbehörden. 4. Zahlungsbedingungen (soweit im Vertrag nicht bereits ausdrücklich geregelt) 4.1 Zahlungen sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart und vom Lieferer schriftlich bestätigt grundsätzlich unbar ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Sofern nichts anderes schriftlich vom Lieferer bestätigt ist, gilt: a) Bei Geschäften kleineren Umfangs bar netto Kasse, bei b) Versandbereitschaft Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung. Bei Geschäften mit einer Lieferfrist bis zu 3 Monaten: ein Drittel des Bestellwertes am Bestelltage, der Rest bei Lieferung, spätestens jedoch 14 Tage nach Versandbereitschaft, falls sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Lieferer nicht zu vertreten hat. c) Bei Geschäften mit einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten: ein Drittel des Bestellwertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel des Bestellwertes bei Versandbereitschaft bzw. Montagebeginn, ein Drittel des Bestellwertes bei Lieferung bzw. Inbetriebnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Versandbereitschaft, falls sich die d) Lieferung/Leistung aus Gründen verzögert, die der Lieferer nicht zu vertreten hat. Bei Lieferungen und Dienstleistungen, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschlusssumme festgelegt werden kann, behält sich der Lieferer das Recht vor, je nach Umständen eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Dauer der Ausführung nach Maßgabe der angewachsenen Kosten einzufordern. e) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können vorher erwähnte Zahlungsbedingungen bzw. andere Zahlungsbedingungen laut Angebot nur dann eingeräumt werden, wenn der Kreditversicherer von <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> die Deckung des Kreditrisikos akzeptiert hat. Lehnt der Kreditversicherer die Deckung ab, so sind vor Bestellung Besicherungen im Gegenwert von 100% vom Bestellwert vom Besteller zu erbringen. 4.2 Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. 4.3 Skonti dürfen nur abgezogen werden, wenn sie vom Lieferer schriftlich zugesagt wurden. Abzug vereinbarter Skonti setzt stets voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. 4.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte werden Verzugszinsen in der für Barkredite der Banken am Sitz des Lieferers jeweils üblichen Höhe berechnet, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels einer Rechnung bewirkt Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen übrigen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Der Lieferer ist außerdem berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Seite 1 und 2:
PREISLISTE ELEKTRONIK 2013 PREISLIS
- Seite 3 und 4:
Inhaltsverzeichnis - Bildpreisliste
- Seite 5 und 6:
M M9000-ZK, 110 M9000-ZKA, 110 M900
- Seite 7 und 8:
Temperaturmessumformer TS-9101 Temp
- Seite 9 und 10:
Zubehör für Temperaturmessumforme
- Seite 11 und 12:
Raumtemperaturmessumformer, Raumtem
- Seite 13 und 14:
Feuchte-/ Temperaturmessumformer HM
- Seite 15 und 16:
Raumfeuchtemessumformer HT-1000 Anw
- Seite 17 und 18:
Druckmessumformer DP0250, DP2500 An
- Seite 19 und 20:
CO2-Messumformer CD-xxx Anwendung D
- Seite 21 und 22:
Stabthermostat EKT Anwendung EKT 01
- Seite 23 und 24:
Differenzdruckwächter P233A Anwend
- Seite 25 und 26:
DieProduktfamilieFacilityExplorer R
- Seite 27 und 28:
Kompakter Anlagenregler FX06 Bestel
- Seite 29 und 30:
Kompakter Anlagenregler FX07, Spezi
- Seite 31 und 32:
Anlagenregler FX14 Bestellangaben u
- Seite 33 und 34:
Master-Controller FX16 Technische D
- Seite 35 und 36:
Netzwerkfähiges Raumbediengerät N
- Seite 37 und 38:
Hinweis zur Verfügbarkeit ausgewä
- Seite 39 und 40:
Erweiterter Anlagenregler DX-9100,
- Seite 41 und 42:
Schnittstellenmodul XTM-905 und E/A
- Seite 43 und 44:
Schnittstellenmodule XT-9100 und E/
- Seite 45 und 46:
Temperaturregler für VEKV-Systeme
- Seite 47 und 48:
Temperaturregler für Kühldecken T
- Seite 49 und 50:
Kompaktregler TUC03 für VEKV-Syste
- Seite 51 und 52:
Elektronischer Temperaturregler TC-
- Seite 53 und 54:
Einzelraumregler T5000 Anwendung De
- Seite 55 und 56:
Übersicht sämtlicher Ventilfamili
- Seite 57 und 58:
Zonenventile mit Außengewinde VG6x
- Seite 59 und 60:
Misch- und Trennventile mit Außeng
- Seite 61 und 62:
Zonenventile mit Außengewinde V5xx
- Seite 63 und 64:
Misch- und Trennventile mit Außeng
- Seite 65 und 66:
Zonenventile mit Innengewinde VP100
- Seite 67 und 68: Zonenventile mit Innengewinde VP100
- Seite 69 und 70: Durchgangsventile VG7201 mit Inneng
- Seite 71 und 72: Mischventile VG7802 mit Innengewind
- Seite 73 und 74: Ventile mit Außengewinde VGS8xxW1N
- Seite 75 und 76: Mischventile, Außengewinde, VGS8xx
- Seite 77 und 78: Kugelventile mit Innengewinde VG1x0
- Seite 79 und 80: Mischventile mit Innengewinde VG180
- Seite 81 und 82: Durchgangs-/Mischventile, geflansch
- Seite 83 und 84: Durchgangsventile, geflanscht, VG94
- Seite 85 und 86: Flanschventile VG8x00N Sphäroguss,
- Seite 87 und 88: Mischventile, geflanscht, VG8800N,
- Seite 89 und 90: Zubehör für den Ersatz von alten
- Seite 91 und 92: Durchgangsventil, geflanscht, VG820
- Seite 93 und 94: Trennventile, geflanscht, VG8900H,
- Seite 95 und 96: VG8300N mit Druckausgleich, geflans
- Seite 97 und 98: Elektrothermische Antriebe VA-7070,
- Seite 99 und 100: Mikroprozessorgeregelter Antrieb VA
- Seite 101 und 102: Elektromechanische Antriebe VA-731x
- Seite 103 und 104: Antriebe mit/ohne Federrücklauf VA
- Seite 105 und 106: Antriebe mit/ohne Federrücklauf VA
- Seite 107 und 108: Antriebe mit Federrücklauf FA-22xx
- Seite 109 und 110: Kompakt-Stellmotore mit Federrückl
- Seite 111 und 112: Kompakt-Stellmotore mit Federrückl
- Seite 113 und 114: Kompakt-Stellmotore mit Federrückl
- Seite 115 und 116: Elektrische Stellmotore M9300; M910
- Seite 117: Elektrische Stellmotore mit Federr
- Seite 121 und 122: 8.1 Vor Beginn der Aufstellung oder
- Seite 123 und 124: 1. Allgemeines / Geltungsbereich 1.
- Seite 125 und 126: 13. Schutz- und Urheberrechte 13.1
- Seite 128: Deutschland Johnson Controls System