Monumenta - Georg Paulus
Monumenta - Georg Paulus Monumenta - Georg Paulus
[Fol. 17v] Des Ambts Alhie thaylet sich die Straß von Endorff auf Pfraundorff vnd Käterrieth. B 2 8 Ein alter Stein auf einer Creutzstraß da der Brennberg vnd das Hayßeisen aneinander stossen. B 2 9 An einem Creutzweg, da der Brennberg das Grafenthal Item das Hayseisen vnd der Birckhensee aneinander stossen bey einer alten CreutzZigen. A 2 10 Unter dem Hoff Kätterrieth bey einer Marter Seulen vnd alten Aichenen Stumpf alda abermals drey Embter miteinander Grenitzen, Laber, Ernvels, Calmintz. Grenitz gegen Mitternacht zwischen dem Ambt Laber vnd Calmuntz. Diese Grenitz ist zwischen denen Beambten noch zur Zeith nicht allerdings richtig dan, auf dem wege von Keterrieth nach wischenhofen, zwischen der Almoslöe vnd dem Birckhensee, bald im eingang 30
Laber Grenitz lainet ein Neuer Stein, den vorigen zwischen Ernfels vnd Laber mit der Jhar Zahl in Form gantz gleich ist aber nicht gesetzt. stehen andere zwen alte Marchstein vnd ein[?] Lochenreyß dabey. A 3 Von solchem gehet zwischen beyden Embtern lauth zugestehlten Grenitz bereitungen die Marchung vorgemehlte Straß durch die Almosloe, Hochdorffer Gemein zur Luckhen, dan den Birckhensee vnd die Schwertz rechten, hinder Wischenhouen durch deren Hofmarch Gemain bis auf die Straß so von Brunn auf Haytzenhouen gehet. A3 Jetz gemehlte Straß ist von wischenhouen aus die Grenitz bis gen Haitzenhouen vnterhalb der Pruckh zu einem Wasserlauf aus dem wischenhofer thal. A 4 Stritige Grenitz. Ist kheine dan yetzmehlte zwischen Laber vnd Calmuntz. A 3 Gleichsfals mit dem Ambt am Hof wegen des Baysholtzes bey Nittendorf vnd Schonhouen A 4 31 [Fol. 18]
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- Seite 53 und 54: [Fol. 28v] Ambt. Derffer vnd Heffe
- Seite 55 und 56: [Fol. 29v] Ambt Als die Bayerischen
- Seite 57 und 58: [Fol. 30v] Ambt Etzeberg 8 Hamberg
- Seite 59 und 60: [Fol. 31v]? Ambt Anno 1547 der durc
Laber Grenitz<br />
lainet ein Neuer Stein, den vorigen zwischen<br />
Ernfels vnd Laber mit der Jhar Zahl<br />
in Form gantz gleich ist aber nicht gesetzt.<br />
stehen andere zwen alte Marchstein vnd<br />
ein[?] Lochenreyß dabey. A 3<br />
Von solchem gehet zwischen beyden<br />
Embtern lauth zugestehlten Grenitz bereitungen<br />
die Marchung vorgemehlte<br />
Straß durch die Almosloe, Hochdorffer<br />
Gemein zur Luckhen, dan den Birckhensee<br />
vnd die Schwertz rechten, hinder<br />
Wischenhouen durch deren Hofmarch<br />
Gemain bis auf die Straß so von<br />
Brunn auf Haytzenhouen gehet. A3<br />
Jetz gemehlte Straß ist von wischenhouen<br />
aus die Grenitz bis gen Haitzenhouen<br />
vnterhalb der Pruckh zu einem Wasserlauf<br />
aus dem wischenhofer thal. A 4<br />
Stritige Grenitz.<br />
Ist kheine dan yetzmehlte zwischen Laber<br />
vnd Calmuntz. A 3<br />
Gleichsfals mit dem Ambt am Hof<br />
wegen des Baysholtzes bey Nittendorf<br />
vnd Schonhouen A 4<br />
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[Fol. 18]