no tizen - Richard Boorberg Verlag

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ISSN 0720-2407 1. Mai 2012 33. Jahrgang E 5760 Seiten 161–200 VBlBW 5/2012 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Stuttgart Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg Dr. Alexander Jannasch, Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg Redaktion Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Karlheinz Schenk, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg Aus dem Inhalt 161 Storost Schutz vor Luftverunreinigungen in der gerichtlichen Praxis 171 Zinell Perspektive Bürgergesellschaft 174 Heckel Ehegattennachzug zu Unionsbürgern und deutschen Staatsangehörigen 180 VGH Doktorgrad, Entziehung, Fälschung, Anschein, Fehlverhalten, Kernpflichten, Unwürdigkeit 185 VGH Kulturdenkmal, Photovoltaikanlage, Scheune, Pfarrkirche, Pfarrhof, Gesamtanlage, Schutzgrund 193 VGH Wasserversorgungsbeitrag, Mehrwertsteuer, Überwälzung, Bestandskraft, Erstattungsanspruch � BOORBERG

ISSN 0720-2407 1. Mai 2012 33. Jahrgang E 5760 Seiten 161–200<br />

VBlBW 5/2012<br />

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg<br />

Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung<br />

Herausgeber<br />

Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Stuttgart<br />

Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs<br />

Baden-Württemberg<br />

Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz<br />

Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes<br />

Baden-Württemberg<br />

Dr. Alexander Jannasch, Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />

Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />

Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg<br />

Redaktion<br />

Klaus Lernhart, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim<br />

Karlheinz Schenk, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim<br />

Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg<br />

Aus dem Inhalt<br />

161 Storost Schutz vor Luftverunreinigungen<br />

in der gerichtlichen Praxis<br />

171 Zinell Perspektive Bürgergesellschaft<br />

174 Heckel Ehegattennachzug zu Unionsbürgern und<br />

deutschen Staatsangehörigen<br />

180 VGH Doktorgrad, Entziehung, Fälschung, Anschein,<br />

Fehlverhalten, Kernpflichten, Unwürdigkeit<br />

185 VGH Kulturdenkmal, Photovoltaikanlage, Scheune,<br />

Pfarrkirche, Pfarrhof, Gesamtanlage, Schutzgrund<br />

193 VGH Wasserversorgungsbeitrag, Mehrwertsteuer,<br />

Überwälzung, Bestandskraft, Erstattungsanspruch<br />

�<br />

BOORBERG


VBlBW<br />

Inhalt<br />

5/2012<br />

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg<br />

Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung<br />

1. Mai 2012<br />

Abhandlungen Literatur<br />

Storost, Schutz vor Luftverunreinigungen in der gerichtlichen Berendes/Frenz/Müggenborg (Hrsg.), Wasserhaushaltsgesetz<br />

Praxis — 161 (Kibele) — 199<br />

Zinell, Perspektive Bürgergesellschaft — 171<br />

Heckel, Ehegattennachzug zu Unionsbürgern und deutschen No<strong>tizen</strong><br />

Staatsangehörigen — 174<br />

Veranstaltungen — II<br />

Informationen — III<br />

Ausbildung und Prüfung Veranstaltungsberichte — III<br />

„Partybike – das Verbot der rollenden Spaßmaschine“ Abhandlungen in den Verwaltungsblättern — V<br />

Examensklausur (Öffentliches Recht) – Aufgabe — 198 Aktuelle Beiträge in PUBLICUS — V<br />

Impressum — VI<br />

Rechtsprechung<br />

VGH BW U. v. 14.09.2011 9 S 2667/10 Anschein, Bestimmtheit, Doktorgrad, Dokumentation, Entziehung, Fälschung,<br />

Fehlverhalten, Kernpflichten, Manipulation, Redlichkeit, Unwürdigkeit, wissenschaftliches<br />

Arbeiten — 180<br />

U. v. 01.09.2011 1 S 1070/11 Kulturdenkmal, Sachgesamtheit, Gesamtanlage, Ensemble, Umgebungsschutz, Klimaschutz,<br />

Scheune, Pfarrkirche, Pfarrhaus, Pfarrhof, Schutzgrund, Beeinträchtigung,<br />

Erheblichkeit, Photovoltaikanlage — 185<br />

U. v. 24.11.2011 2 S 2295/10 Krankenversicherung, Mitwirkungspflicht, Mitwirkungsobliegenheit, Krankenunterlagen,<br />

allgemeines Persönlichkeitsrecht, Vertrauensarzt, Privatgutachten, Datenschutz,<br />

Gutachteninstitut, Fälligkeit — 190<br />

U. v. 15.09.2011 2 S 654/11 Wasserversorgungsbeitrag, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Überwälzung, Abgabenbescheid,<br />

Bestandskraft, Erstattungsanspruch — 193<br />

B. v. 16.11.2011 3 S 1317/11 Vollstreckung, Verwaltungsakt, Vorläufiger Rechtsschutz, statthafte Antragsart<br />

— 195<br />

B. v. 05.12.2011 A 9 S 2939/11 Aufklärungspflicht, Beweisantrag, Beweiswürdigung, Hilfsbeweisantrag,<br />

Gehörsrüge, Wahrunterstellung — 196<br />

VG Freiburg U. v. 31.07.2010 2 K 192/08 Planfeststellung, Hochwasserrückhaltung, Integriertes Rheinprogramm, Gemeinde,<br />

Umweltbelange, Rügefähigkeit, Habitatschutz, Verträglichkeitsprüfung,<br />

Bestandserhebung, Präklusion nicht geltend gemachter Einwendungen, naturschutzrechtlicher<br />

Eingriff und Ausgleich, Ökologische Flutungen, Grundwasserschutz<br />

(nur Leitsätze) — 197<br />

I VBlBW5/2012


NOTIZEN<br />

NOTIZEN<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Städtebaurecht aktuell<br />

In der Fachtagung „Städtebaurecht aktuell“ werden im jährlichen Turnus<br />

durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) aktuelle Fragen des<br />

Städtebaurechts vor dem Hintergrund neuer städtebaulicher Aufgabenstellungen<br />

und geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen.<br />

In einem Difu-Seminar vom 11. bis 12.06.2012 steht vor allem die<br />

geplante weitere Novellierung im Städtebaurecht im Fokus, die nach derzeitigem<br />

Planungsstand zum Zeitpunkt der Tagung gerade abgeschlossen<br />

sein wird. Zudem wird – wie üblich – über die neuen Entscheidungen<br />

des BVerwG im Bereich des Städtebaurechts aus erster Hand berichtet.<br />

Breiten Raum haben schließlich aktuelle Fragen aus der kommunalen<br />

Praxis zu städtebaurechtlichen Aufgabenstellungen.<br />

Die Spezifizierung der anzusprechenden Themen folgt aktuell sich abzeichnenden<br />

Fragestellungen aus der kommunalen Praxis sowie den Inhalten<br />

der derzeitigen Novellierung des BauGB. Angesprochen werden<br />

insbesondere folgende Themen:<br />

– Städtebauliche Verträge,<br />

– Energiefachrecht und Bauleitplanung,<br />

– Bodenschutzklausel und Vorrang der Innenentwicklung,<br />

– Artenschutzrecht in der Bauleitplanung,<br />

– Anforderungen der SEVESO-II-Richtlinie – aktuelle Entwicklungen,<br />

– Planungsrechtliche Zulässigkeit von Massentierhaltungsanlagen.<br />

In bewährter Form werden Praxisbezug und rechtliche Kompetenz in der<br />

Veranstaltung zusammengeführt mit dem Ziel, praktikable und rechtssichere<br />

Lösungswege aufzuzeigen.<br />

Leitung der Veranstaltung hat Privatdozent Dr. Ar<strong>no</strong> Bunzel vom<br />

Deutschen Institut für Urbanistik.<br />

Die Veranstaltung wendet sich an Führungs- und Fachkräfte aus den<br />

Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Umwelt sowie aus<br />

Genehmigungs- und Fachbehörden; Ratsmitglieder; Planungsbüros,<br />

Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung.<br />

Veranstaltungsort: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Zimmerstr.<br />

13 – 15, 10969 Berlin.<br />

Fragen und Anmeldungen sind zu richten an Sylvia Bertz, Tel.: 0 30/<br />

3 90 01-2 58, Fax: 0 30/3 90 01-2 68 und E-Mail: bertz@difu.de.<br />

Weitere Detailinfos und die Konditionen finden sich im Internet unter<br />

http://www.difu.de/veranstaltungen/2012-06-11/staedtebaurecht-aktuellneues-aus-rechtsprechung.html.<br />

„Vergaberecht – Rekommunalisierung –<br />

Privatisierung“<br />

Das ist das Thema der 4. Jahrestagung des Vereins „Kommunalwirtschaft<br />

– Forum für Recht und Steuern an der Albert-Ludwigs-Universität<br />

Freiburg“. Die Tagung findet am 21.06.2012 von 9.30 Uhr bis ca.<br />

17 Uhr an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Kehl statt. Wie<br />

in den vergangenen Jahren richtet sich die Veranstaltung gleichermaßen<br />

an Wissenschaft und Praxis. Die Themenstellung liegt am Puls der Zeit.<br />

Im Mittelpunkt stehen das ständig an Bedeutung gewinnende Vergaberecht<br />

und dessen Auswirkungen auf die Grundsatzfragen öffentlicher<br />

Aufgabenerfüllung. Professor Dr. Klaus Notheis, Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt<br />

Baden-Württemberg, eröffnet die Tagung mit einem<br />

Grundlagenreferat zum Thema „Privatisierung vs. Rekommunalisierung“.<br />

Im Anschluss stellt Professor Dr. Martin Burgi, Universität Bochum,<br />

aktuelle Entwicklungen des Kartellvergaberechts vor. Den vergaberechtlichen<br />

Entwicklungen außerhalb des GWB widmet sich Professor<br />

Dr. Jürgen Fleckenstein, Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl. Am<br />

Nachmittag stehen Praxisberichte auf dem Programm. Rechtsanwalt Dr.<br />

Holger Weiß, LL. M., W2K Rechtsanwälte Freiburg, erläutert die Bedeutung<br />

des Vergaberechts für die interkommunale Zusammenarbeit. Albrecht<br />

Ulrich, Bürgermeister der Gemeinde Winterbach und Geschäfts-<br />

II VBlBW5/2012<br />

stellenleiter der Arbeitsgemeinschaft Energie Remstal, berichtet über die<br />

Umsetzung vergaberechtlicher Anforderungen bei Rekommunalisierungsprojekten<br />

im Energiesektor. Rolf Breuer und Dirc Fröschen, Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer im Büro Neumann Schmeer und Partner,<br />

Aachen, zeigen die steuerlichen Aspekte auf, die bei der Rekommunalisierung<br />

öffentlicher Aufgaben typischerweise zu beachten sind. Den Abschluss<br />

bildet eine Podiumsdiskussion.<br />

Die Teilnahmegebühr liegt bei 225 j (2. Person einer Körperschaft:<br />

190 j; jede weitere Person 150 j) inklusive Tagungsunterlagen, Getränken<br />

und Verpflegung. Für Mitglieder des Forums Kommunalwirtschaft<br />

e. V. liegt die Teilnahmegebühr bei 185 j (2. Teilnehmer 150 j, jede<br />

weitere Person 110 j). Anmeldungen können auf der Website www.zentrum-kommunalwirtschaft.de,<br />

per E-Mail an lemme.treufeldtkis@tax.unifreiburg.de<br />

telefonisch unter 07 61/2 03-92 10 oder per Fax unter 07 61/<br />

2 03-92 02 bei Frau Treufeldt-Kis erfolgen.<br />

Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz<br />

2012“ gestartet<br />

Der Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz“ geht in die vierte Runde.<br />

Vom 12.03. bis zum 25.05.2012 suchen das Bundesumweltministerium<br />

(BMU) und die „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ in Kooperation<br />

mit den kommunalen Spitzenverbänden wieder Kommunen und<br />

Regionen, die vorbildliche Klimaschutzprojekte umgesetzt haben. Ausgezeichnet<br />

werden erfolgreich realisierte Maßnahmen, Strategien oder<br />

Aktionen, die in besonderem Maße zur Reduzierung von Treibhausgasen<br />

beigetragen haben.<br />

Um faire Vergleichsbedingungen unter den Wettbewerbsbeiträgen zu<br />

schaffen, sind Bewerbungen in drei unterschiedlichen Kategorien möglich,<br />

die im Vergleich zum Vorjahr geringfügig modifiziert wurden:<br />

Kategorie 1: Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften<br />

Vorbildliche technische, bauliche und/oder verwaltungsorganisatorische<br />

Maßnahmen für den Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften<br />

z. B. bei der Nutzung erneuerbarer Energie, der Energieeffizienz, beim<br />

kommunalen Energiemanagement oder bei der klimafreundlichen Beschaffung.<br />

Kategorie 2: Kommunale Kooperationsstrategien<br />

Übertragbare Strategien zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzes,<br />

durch die z. B. besonders tragfähige Modelle zur Kooperation<br />

mit anderen Kommunen, kommunalen Unternehmen und/oder mit der<br />

Privatwirtschaft, Handwerksbetrieben, Einzelhandel, Verbänden, Bürgerinitiativen<br />

etc. realisiert werden konnten.<br />

Kategorie 3: Kommunaler Klimaschutz zum Mitmachen<br />

Erfolgreich umgesetzte Aktionen zur Beteiligung und Mitwirkung der<br />

Bevölkerung bei der Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen.<br />

Die Maßnahmen, Strategien und Aktionen sollen durch ihre Modellfunktion<br />

andere Kommunen und Regionen zur Nachahmung anregen.<br />

Durch eine Treibhausgasbilanzierung sollen sowohl die bereits realisierten<br />

als auch die zukünftig zu erwartenden Minderungen deutlich gemacht<br />

werden. Ebenfalls erwünscht: die Nennung weiterer Erfolgskriterien.<br />

In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgewählt, innerhalb dieser<br />

Kategorien findet kein Ranking statt. Insgesamt werden 240 000 j<br />

Preisgeld vergeben. Das Preisgeld muss in Klimaschutzaktivitäten investiert<br />

werden. Damit können die prämierten Projekte weiter gefördert,<br />

aber auch gänzlich neue Aktivitäten angeschoben werden. Für die Prämierung<br />

der Preisträger werden folgende Preisgelder vergeben: Kategorie1je40000j,<br />

Kategorie 2 je 20 000 j und Kategorie 3 je 20 000 j.<br />

Mit dem bundesweit durchgeführten Wettbewerb sollen Kommunen<br />

und Regionen die Möglichkeit erhalten, ihre erfolgreich realisierten Klimaschutzprojekte<br />

einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und anderen als<br />

gutes Beispiel zu dienen. Dazu erhalten die Preisträger durch die „Servicestelle:<br />

Kommunaler Klimaschutz“ Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit<br />

zu ihren prämierten Projekten. U. a. werden die ausgezeichneten Projekte<br />

als Filmbeitrag auf einer DVD sowie in einer in Buchform gedruckten<br />

Wettbewerbsdokumentation präsentiert. Beide Medien werden den Gewinnern<br />

zum individuellen Einsatz vor Ort zur Verfügung gestellt.


Die Jury setzt sich aus Vertretern des BMU, des Umweltbundesamts,<br />

des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des<br />

Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammen. Die öffentliche Bekanntgabe<br />

der Gewinner erfolgt am 07.11.2012 im Rahmen der 5. Kommunalkonferenz,<br />

die am 07./08.11.2012 im Humboldt Carré in Berlin<br />

stattfindet. Sie wird durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet,<br />

um die ausgezeichneten Kommunen und Regionen und ihre Projekte<br />

bundesweit bekannt zu machen. Die Wettbewerbsteilnehmer werden<br />

rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung<br />

erhalten.<br />

Die Bewerbungsunterlagen stehen zum Download unter www.kommunaler-klimaschutz.de/wettbewerb<br />

bereit. Bewerbungen sind per Post zu<br />

richten an: Deutsches Institut für Urbanistik, Servicestelle: Kommunaler<br />

Klimaschutz, Auf dem Hunnenrücken 3, 50668 Köln und per E-Mail an<br />

kontakt@kommunaler-klimaschutz.de.<br />

INFORMATIONEN<br />

Berufsbegleitender Studiengang:<br />

Master in EU Studies<br />

Über die Europäische Union (EU) gibt es auch für Kenner immer <strong>no</strong>ch<br />

eine Menge zu lernen. Gelegenheit dazu bietet der Online-Studiengang<br />

„Master in EU Studies“, den das Centre international de formation européenne<br />

(Cife) über die Europäische Online Akademie (EOA) anbietet.<br />

Das Curriculum, entwickelt in Zusammenarbeit mit den Universitäten<br />

in Köln und Berlin, ist auf eine Fortbildung neben dem Beruf zugeschnitten.<br />

Gelernt wird zuhause am Computer, über den auch mit Dozenten<br />

und Mitstudenten diskutiert werden kann. Daneben gibt es Präsenzworkshops<br />

in Berlin, Rom, Budapest, Istanbul oder Brüssel. Im ersten<br />

Studienjahr werden Grundkenntnisse der europäischen Integration<br />

vermittelt, im zweiten Jahr können die Teilnehmer dann Schwerpunkte<br />

in den Bereichen Politik, Wirtschaft oder Europäisches Recht setzen. Arbeitssprache<br />

während des Studiums, das pro Jahr 3 600 j kostet, ist Englisch.<br />

Die Bewerbungsfrist für das nächste Studienjahr endet am<br />

05.09.2012.<br />

Weitere Informationen im Internet unter www.eu-online-academy.org.<br />

(Quelle: EU-Nachrichten Nr. 4 S. 8)<br />

VERANSTALTUNGSBERICHTE<br />

3. Speyerer Tage zum Friedhofs- und<br />

Bestattungsrecht<br />

I. Vorbemerkung<br />

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Ulrich Stelkens fanden<br />

vom 08. – 09.09.2011 an der DHV Speyer die 3. Speyerer Tage zum<br />

Friedhofs- und Bestattungsrecht statt.<br />

Die Tagung, die sich 2009 aus den „2. Speyerer Tagen zu kommunalen<br />

Infrastrukturen“ entwickelte und seit 2010 als eigenständige Veranstaltung<br />

firmiert, spiegelt die zunehmende Bedeutung und Aufmerksamkeit,<br />

die dem Friedhofs- und Bestattungsrecht angesichts sich ändernder gesellschaftlicher<br />

Realitäten zuteil wird.<br />

Die Veranstaltung war mit gut 100 Teilnehmern so gut besucht wie im<br />

Vorjahr. Die Teilnehmer kamen weit überwiegend aus dem kommunalen<br />

Bereich, dort aus allen Referaten, die mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen<br />

zu tun haben (insbes. Friedhofsverwaltung, Grünflächenämter,<br />

Rechnungswesen/Gebühren/Finanzen). Auch die einschlägigen Berufsverbände<br />

waren anwesend (z. B. Bundesverband Deutscher Bestatter,<br />

Verband unabhängiger Bestatter, Aeternitas). Daneben gehörten auch<br />

Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen sowie der Ministerialbürokratie<br />

zum Auditorium.<br />

Thematisch vermittelten die Referate einen guten Eindruck von der<br />

Vielgestaltigkeit des Friedhofs- und Bestattungsrechts. Von der verwaltungsgerichtlich<br />

geprägten aktuellen Rechtsprechung wurde der Bogen<br />

gespannt über sozialrechtliche, zivilrechtliche und gebührenrechtliche<br />

Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zu verfassungsrechtlichen<br />

Fragen des postmortalen Würdeschutzes und der Religionsfreiheit.<br />

Insbesondere beim Thema „Public-Church-Partnership“ fanden sich<br />

auch die kirchlichen Friedhofsträger. Praxisberichte zur Friedhofssanierung<br />

und Umbettung rundeten das Programm ab.<br />

Zahlreiche Nachfragen aus dem Auditorium und ein reger Austausch<br />

in den Pausen zwischen den Referaten zeigten, dass die Veranstaltung<br />

ihrem vornehmlichen Ziel, zu aktuellen rechtlichen Problemen ein Diskussionsforum<br />

zu bilden, vollauf gerecht wurde.<br />

II. Referate<br />

1. Aktuelle Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht<br />

Referent: PD Dr. iur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger, Rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät und Institut für Wissenschaft und Ethik, Bonn<br />

Wie schon im Vorjahr referierte Spranger instruktiv mit der Gabe,<br />

juristische Sachverhalte und Entscheidungen auch einem nicht-juristischen<br />

Publikum sehr gut verständlich darzubieten. Auf Nachfragen aus<br />

dem Auditorium ging der Referent präzise und sachkundig ein. Aktuelle<br />

Rechtsprechung – als solche Ausdruck besonderer Praxisrelevanz –<br />

wurde vor allem zu folgenden Gebieten vorgestellt:<br />

– Grabgestaltungsrecht (die Vorstellungen des Verstorbenen/der Verwandten<br />

kollidieren mit den Vorgaben der Friedhofsverwaltung – Zeichen<br />

für die Individualisierung des Totengedenkens und zunehmender<br />

Vielfalt auch in religiöser Hinsicht)<br />

– Umbettung (als Ausdruck sich flexibilisierender Lebensverhältnisse,<br />

unterschiedlicher und weit voneinander entfernter Woh<strong>no</strong>rte; kollidiert<br />

mit dem Grundsatz der Wahrung der Totenruhe)<br />

– Bestattung im Wege der Ersatzvornahme (kein Bestattungspflichtiger<br />

vorhanden oder Bestattungspflichtiger weigert sich, die Bestattung<br />

vorzunehmen)<br />

– Sozialbestattung (Bestattungspflichtiger kommt seiner Pflicht nach,<br />

die Kostentragung ist ihm jedoch nicht zumutbar)<br />

– Friedhofszwang für Urnen (die Vorstellungen des Verstorbenen/der<br />

Verwandten kollidieren mit den Vorgaben des Gesetzes/der Friedhofsverwaltung)<br />

– Gebühren (Auswärtigenzuschläge)<br />

– Zulassung von Gewerbetreibenden (Beschränkung der Anzahl)<br />

– Krematorien im Gewerbegebiet (Anm.: vgl. hierzu das aktuelle Urteil<br />

des BVerwG v. 02.02.2012, 4 C 14.10).<br />

2. Aktuelle zivilrechtliche Probleme des Bestattungsrechts und<br />

ihre Bedeutung für die Friedhofsverwaltung<br />

Referent: Dr. phil. Dr. jur. Hans Joachim Widmann, Rechtsanwalt, Hamburg<br />

Nach einer Darstellung zur historischen Entwicklung der Bestattungspflicht<br />

und der Besprechung thematisch einschlägiger Urteile, an denen<br />

der Referent als Rechtsvertreter beteiligt war, stießen insbesondere folgende<br />

Fragen auf Interesse im Auditorium:<br />

– Wer ist Zahlungspflichtiger für die Leistungen des Bestatters bzw. der<br />

Friedhofsverwaltung? Wie ist zu verfahren, wenn sich ein Zahlungspflichtiger<br />

als zahlungsunfähig erweist? Gibt es neben der vertraglichen<br />

Zahlungspflichten auch solche auf unmittelbarer gesetzlicher<br />

Grundlage – nachrangig oder gleichrangig?<br />

– Was gehört zu einer zu vergütenden Bestattung?<br />

– Wie kann bei unbekannten Erben für die Bestattungskosten auf einen<br />

Nachlass zurückgegriffen werden?<br />

3. Aktuelle Probleme des Friedhofsgebührenrechts<br />

Referent: Dr. Günter Böttcher, RiOVG Schleswig-Holstein<br />

Angesichts vielfach klammer Kassen wundert es nicht, dass der<br />

Grundsatz der Kostendeckung auch in dem für wirtschaftliche Erwägun-<br />

III VBlBW5/2012<br />

NOTIZEN


NOTIZEN<br />

gen sensiblen Bereich der Friedhofsgebühren zunehmend ins Blickfeld<br />

gerät. Zumal viele Friedhofsträger von einer kostendeckenden Gebührenkalkulation<br />

weit entfernt sind, in diesem Bereich also ein gewisses<br />

Potenzial zu erkennen ist. So stieß das Thema des Vortrags ausweislich<br />

zahlreicher Nachfragen auf großes Interesse. Angesprochen wurden u. a.<br />

folgende Punkte:<br />

– Kostenartenrechnung: Welche Kosten dürfen eingerechnet werden<br />

(z. B. Verwaltungsgemeinkosten, grünpolitischer Beiwert, Vorhalteflächen,<br />

Überhangflächen)?<br />

– Kostenträgerrechnung: Nach Äquivalenzziffern oder Fallpauschale?<br />

– Mischkalkulation und Quersubventionierung<br />

– Gebührenschuldner<br />

– Zulässigkeit von Auswärtigen- und Andersgläubigenzuschlägen<br />

4. „Public-Church-Partnership“ im Friedhofswesen<br />

Referent: Dr. Markus Freiherr von Thannhausen, Justiziar des Bistums<br />

Speyer a. D.<br />

Der Beitrag stellte die verfassungsrechtlichen Grundfragen der Kooperation<br />

von Staat und Kirche im Friedhofswesen dar und verteidigte diese.<br />

Dies auch vor dem Hintergrund einer immer wieder aufflammenden<br />

Diskussion über eine striktere Trennung von Staat und Kirche, in deren<br />

Verlaufe vereinzelt eine Überarbeitung des deutschen Staatskirchenrechts<br />

gefordert wird, weil es angesichts der gegenwärtigen Kultur mit seinen<br />

Privilegien für die großen Kirchen nicht mehr zeitgemäß sei.<br />

5. Die Umbettung im praktischen Alltag der Friedhofsverwaltung<br />

Referent: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Hartmut Jossé, Standesbeamter, Leiter<br />

des Standesamtes und des Friedhofs der Stadt Speyer<br />

Vor dem Hintergrund insbesondere zunehmender Mobilität erhöht<br />

sich die Anzahl der Umbettungen (in Speyer ca. zehn/Jahr). Insbesondere<br />

Kinder und Enkel stellen entsprechende Anträge, um auch an einem<br />

neuen Woh<strong>no</strong>rt Trauerarbeit am Grab des verstorbenen Elternteils oder<br />

der Großeltern leisten zu können.<br />

Rechtlich steht die Umbettung immer im Spannungsverhältnis zur<br />

Wahrung der Totenruhe (geschützt nach § 168 StGB). Daher ging der<br />

Referent auch auf die rechtlichen Voraussetzungen ein, unter denen einem<br />

Umbettungsverlangen stattgegeben werden kann: bei Vorliegen eines<br />

dringenden öffentlichen Grundes oder triftiger privater Gründe.<br />

Welche Sachverhalte hierunter zu subsumieren sind, wurde beispielhaft<br />

besprochen. Ansonsten stand das praktische Prozedere einer Umbettung<br />

im Mittelpunkt des Vortrags.<br />

Nachfragen aus dem Auditorium zeigten, dass trotz relativ geringer<br />

Fallzahlen die Umbettung in der Praxis eine erhebliche Rolle spielt. So<br />

wurden beispielsweise folgende Fragen problematisiert:<br />

– Kann man dem Wunsch der Angehörigen entsprechen, bei der Umbettung<br />

dabei zu sein?<br />

– Kann man eine Umbettung vornehmen, wenn ein Angehöriger dafür<br />

ist, ein anderer dagegen?<br />

– Wer kommt für die Sargkosten auf, wenn der alte Sarg bei der Umbettung<br />

zerbricht?<br />

6. Praxisbericht – Sanierung Friedhof Mömlingen<br />

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Kettler, Cemterra GmbH<br />

Dargestellt wurde die praktische Durchführung einer Friedhofssanierung<br />

von der Problemstellung über die Planung, die Kommunikation<br />

und die Ausführung. Besonders betont wurde die Bedeutung, eine solche<br />

Sanierung kommunikativ zu begleiten (ggü. den Mitgliedern des Gemeinderates,<br />

durch Bürgerbeteiligung, durch flankierende Auftritte in<br />

der Lokalpresse).<br />

7. Postmortaler Würdeschutz und Bestattungsrecht<br />

Referentin: PD Dr. Birgit Schmidt am Busch; Akademische Direktorin,<br />

Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

Die Referentin plädierte für eine Abkehr vom postmortalen Würdeschutz<br />

„menschlicher Überreste“ nach Art. 1 Abs. 1 GG. Das hätte weitgehende<br />

Auswirkungen auf das geltende Friedhofs- und Bestattungsrecht<br />

und würde zu einer sehr weitgehenden Liberalisierung führen. Dieser<br />

Ansatz wurde im vorwiegend kommunalen Publikum lebhaft diskutiert.<br />

Die Referentin vertritt folgenden dogmatischen Ansatz: Ein postmortaler<br />

Würdeschutz der menschlichen Überreste nach Art. 1 Abs. 1 GG<br />

lasse sich dogmatisch nicht begründen. Notwendig sei ein Perspektivwechsel:<br />

Der Umgang mit dem menschlichen Leichnam bzw. den<br />

Aschenresten sei nicht als Frage der Würde des Leichnams zu behandeln,<br />

sondern als Phä<strong>no</strong>men unter Lebenden. Es gehe um die Achtung und<br />

Schonung der Lebenden, insbesondere um die Empfindungen der Zurückbleibenden<br />

sowie um religiöse bzw. weltanschauliche Haltungen der<br />

Gesellschaft zum Tod. Fragen zum Umgang mit dem menschlichen<br />

Leichnam seien daher im Wege eines Ausgleichs zwischen den betroffenen<br />

grundrechtlich geschützten Individualinteressen insbesondere der<br />

Hinterbliebenen und den jeweils vorherrschenden Anschauungen der<br />

Gesellschaft zu lösen.<br />

Dieser Perspektivwechsel hätte grundlegende Auswirkungen auf alle<br />

wesentlichen Bereiche des Umgangs mit Leichen und Aschen. Tangiert<br />

im Sinne weitreichender Liberalisierung wären insbesondere: Bestattungszwang<br />

(grundsätzlich stünde dem Totenfürsorgeberechtigten das<br />

Recht zu, über den Verbleib der Überreste zu entscheiden), Bestattungsarten<br />

(z. B. kein generelles Verbot der Promession), Friedhofszwang<br />

(z. B. großzügigere Formulierung von Ausnahmetatbeständen, etwa bei<br />

der Zulässigkeit von Erdbestattungen auf privaten Geländen, wenn dort<br />

keine Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind), Leichenbesorgung<br />

(insbesondere Sargzwang, der z. B. die freie Religionsausübung von Muslimen<br />

beeinträchtigt), Bestattungsrituale und -zeremonien, Beisetzungsformen,<br />

Umbettungen, Friedhofs- und Grabgestaltung sowie die Privatisierung<br />

des Bestattungswesens.<br />

8. Religionsfreiheit und Bestattungsrecht<br />

Referentin: Dr. Diana Zacharias, Wissenschaftliche Referentin, MPI für<br />

ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg<br />

Die Pluralisierung der religiösen Überzeugungen führt zu neuen Ansprüchen<br />

an und Herausforderungen für das Bestattungswesen. Insbesondere<br />

die Menschen mit Migrationshintergrund (vielfach Muslime),<br />

die in Deutschland heimisch geworden sind, möchten ihre Toten zunehmend<br />

nicht mehr in den ihnen vielfach fremd gewordenen Herkunftsstaaten,<br />

sondern in Deutschland gemäß den Geboten ihrer Religion begraben.<br />

Diese Gebote weichen teilweise deutlich von den herkömmlichen<br />

(christlich geprägten) Vorstellungen ab. Vor diesem Hintergrund widmete<br />

sich der Vortrag den Auswirkungen der grundgesetzlich garantierten<br />

Religionsfreiheit auf das Friedhofs- und Bestattungsrecht und untersuchte,<br />

inwieweit hier auf Basis der geltenden Rechtslage den Wünschen<br />

und Vorstellungen anderer Religionen im Hinblick auf Bestattungen<br />

Rechnung getragen werden kann. Auf folgende Kollisionslagen zwischen<br />

Religionsfreiheit und Bestattungsrecht wurde eingegangen:<br />

– Bestattung auf eigenen Friedhöfen oder gesonderten Gräberfeldern?<br />

– Sargloses Begräbnis innerhalb von 24 Stunden möglich?<br />

– Unbefristete Anlegung der Grabstätte?<br />

9. Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes<br />

von 1-EUR-Jobbern in der Friedhofsverwaltung<br />

Referentin: Dr. Julie-Andreé Trésoret, Richterin am Sozialgericht Mannheim<br />

Nach einer Einführung wurden ausführlich die engen gesetzlichen Voraussetzungen<br />

des Einsatzes von 1-EUR-Jobbern (1-EUR-Jobs sind das<br />

quantitativ bedeutsamste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik;<br />

2007: ca. 775 000 Menschen) dargestellt. Sodann wurde auf die Rechtsbeziehungen<br />

der Beteiligten untereinander eingegangen (Maßnahmenträger,<br />

SGB II-Leistungsträger, Leistungsberechtigter).<br />

Ausführlich behandelt wurden ebenfalls die Folgen des rechtswidrigen<br />

Einsatzes von 1-EUR-Jobbern (Erstattungs- und Schadensersatzansprüche)<br />

– was angesichts eines Prüfberichts des Bundesrechnungshofes von<br />

November 2008 nicht verwundert: „Zwei Drittel der geprüften Maßnahmen<br />

erfüllten nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen. In acht von<br />

zehn beanstandeten Fällen war die Tätigkeit nicht ,zusätzlich’ [. . .] In der<br />

IV VBlBW5/2012 Fortsetzung Seite V


Fortsetzung von Seite IV<br />

Hälfte der beanstandeten Fälle stand die Tätigkeit nicht im öffentlichen<br />

Interesse“.<br />

Die Referentin zog folgendes Fazit: Zwar sei der Einsatz von 1-EUR-<br />

Jobbern in der Friedhofsverwaltung möglich. Man müsse jedoch genau<br />

überlegen, ob die bei rechtmäßigem Einsatz resultierenden positiven<br />

Wirkungen nicht von den faktischen negativen Nebenwirkungen (Verwaltungsaufwand,<br />

Nichtantritt, Schlechtleistung, Unruhe in der übrigen<br />

Belegschaft) überlagert würden.<br />

Ausweislich zahlreicher Nachfragen, die die Referentin präzise und<br />

sachkundig zu beantworten wusste, stieß das Thema auf großes Interesse.<br />

HINWEISE<br />

Abhandlungen in den Verwaltungsblättern<br />

In den im <strong>Richard</strong> <strong>Boorberg</strong> <strong>Verlag</strong> erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern<br />

sind folgende Abhandlungen veröffentlicht:<br />

Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.)<br />

Heft 5/2012<br />

Steiner, Zum Stand des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in<br />

Deutschland – 129<br />

Krajewski/Bernhard, Inklusive Schule im Freistaat Bayern? – 134<br />

Heft 6/2012<br />

Schwarz, Grund und Grenzen der parlamentarischen Kontrolle der<br />

Regierung – 161<br />

Naumann, Aufwendungsersatz der Feuerwehr: Fehlerhafte Gebührenbescheide<br />

und ihre Ursachen – 166<br />

Dinglreiter, Der Klimaschutzverband in Bayern – Kommunaler Klimaschutz<br />

durch Zweckverband – 169<br />

Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.)<br />

Heft 4/2012<br />

Henneke, „Il faut s’imaginer Sisyphe heureux“: Kreditermächtigungspolster<br />

aus allgemeiner Rücklage sind an Verschuldungsgrenzen des<br />

Art. 71 NV zu messen – 89<br />

Schwarz, Verschuldungsmöglichkeiten zwischen Bundesrecht und Landesrecht<br />

– 95<br />

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.)<br />

Heft 4/2012<br />

Davydov, „Mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbar“?<br />

Die Konkretisierung des Schutzgegenstandes im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren<br />

– 125<br />

Martin, Zum Übernahmeanspruch des § 31 Denkmalschutzgesetz NW<br />

– 129<br />

Queitsch, Zur Überprüfung des Zustandes von privaten Abwasserleitungen<br />

(§ 61 Abs. 2 WHG) – zugleich eine Entgegnung auf Muckel, NWVBl.<br />

2012, 1 ff. – 132<br />

Muckel, Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung über Dichtheitsprüfungen<br />

in § 61 a LWG NRW – Erwiderung auf Queitsch und Schlusswort<br />

– 134<br />

Müller-Terpitz/Beyerbach, Personalgestellungen und Zusatzversorgungskassen<br />

– eine rechtliche Bewertung – 135<br />

Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.)<br />

Heft 4/2012<br />

Selbmann/Zeh, Die Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen im<br />

Spannungsverhältnis zwischen Verfassungs- und Unionsrecht – 77<br />

Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.)<br />

Heft 4/2012<br />

Dr. Bernhard Frye, Verwaltungsvorschriften: Begriff, Funktion, Arten<br />

und Wirkungen – 73<br />

Aktuelle Beiträge in PUBLICUS – Der<br />

Online-Spiegel für das Öffentliche Recht<br />

In dem neuen Online-Magazin des <strong>Richard</strong> <strong>Boorberg</strong> <strong>Verlag</strong>s können Sie<br />

unter www.publicus-boorberg.de u. a. folgende Beiträge lesen:<br />

Ausgabe 3/2012<br />

Thärichen, Vom Abfall zum Wertstoff – Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

– Auswirkungen auf die Kommunen – 4<br />

Görres/Obermiller, Stadtinternes Contracting – Clever finanzieren: Maßnahmen<br />

zur Energie- und Wassereinsparung – 7<br />

Heckmann, Datenschutz im Wandel der Zeit – 13<br />

Jung/Deuster, Daseinsvorsorge und EU-Beihilfeverbot – „Almunia“-<br />

Paket: Vollkostenausgleich oder Optimierungszwang? – 17<br />

Fabry/Ott, Achtung: Vorfahrt für Vergaberecht! – Bei Verstoß droht<br />

Rückforderung von Investitionszuschüssen – 20<br />

Herrlinger, Der „relative“ Unternehmensbegriff – Öffentliche Unternehmen<br />

und die Aufsicht der Kartellbehörden – 23<br />

Mohr, Allgemeine Altersgrenzen für Beamte – Die EuGH-Entscheidungen<br />

„Georgiev“ und „Fuchs“ – 28<br />

V VBlBW5/2012<br />

NOTIZEN


NOTIZEN<br />

VI VBlBW 5/2012

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