Wir machen's. - SPD Saar
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Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des<br />
Landesverbandes.<br />
2009 – ADVISES GmbH<br />
Ausgangspunkt war der von der SALANS GmbH <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüfte und mit einem uneingeschränkten<br />
Prüfungsvermerk versehene Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei einschließlich des<br />
Landesverbandes <strong>Saar</strong> für das Kalenderjahr 2008. Als Prüfungsunterlage dienten uns<br />
die Buchungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der Kreditinstitute sowie das<br />
Akten- und Schriftgut des Landesverbandes. Der Nachweis der Finanzanlagen erfolgte<br />
durch Darlehens- bzw. Kaufverträge, Bankbestätigungen und Depotauszüge. Sonstige<br />
Vermögensgegenstände wurden durch entsprechende Verträge, Rechnungen oder<br />
andere geeignete Unterlagen nachgewiesen.<br />
Die formale und rechnerische Richtigkeit der Zusammenführung der<br />
Rechenschaftsberichte der Untergliederungen zu dem Rechenschaftsbericht des<br />
Landesverbandes, die Buchführungen, die weiteren geprüften Unterlagen und die<br />
jeweiligen Rechenschaftsberichte der geprüften Gliederungen entsprechen den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
Der Rechenschaftsbericht entspricht damit nach unseren Feststellungen den<br />
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und den Bestimmungen des PartG. Die Prüfung ergab keine<br />
Beanstandungen.<br />
2. Zu den eigenen Prüfungen, die die Revisoren, Hans Walter Felden, Rüdiger<br />
Zakrzewski und Christa Rohnert vorgenommen haben:<br />
Die Berichte der Salans GmbH, <strong>Wir</strong>tschaftprüfungsgesellschaft, sowie der ADVISES<br />
GmbH, <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungsgesellschaft, wurden auf etwaige Beanstandungen und<br />
kritische Hinweise untersucht, das Zahlenwerk mehreren Plausibilitätskontrollen<br />
unterzogen und die vorgenommenen Buchungen stichprobenweise mit den Belegen<br />
verglichen. Ergebnis: Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen.<br />
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