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Wir machen's. - SPD Saar

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Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des<br />

Landesverbandes.<br />

2009 – ADVISES GmbH<br />

Ausgangspunkt war der von der SALANS GmbH <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüfte und mit einem uneingeschränkten<br />

Prüfungsvermerk versehene Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei einschließlich des<br />

Landesverbandes <strong>Saar</strong> für das Kalenderjahr 2008. Als Prüfungsunterlage dienten uns<br />

die Buchungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der Kreditinstitute sowie das<br />

Akten- und Schriftgut des Landesverbandes. Der Nachweis der Finanzanlagen erfolgte<br />

durch Darlehens- bzw. Kaufverträge, Bankbestätigungen und Depotauszüge. Sonstige<br />

Vermögensgegenstände wurden durch entsprechende Verträge, Rechnungen oder<br />

andere geeignete Unterlagen nachgewiesen.<br />

Die formale und rechnerische Richtigkeit der Zusammenführung der<br />

Rechenschaftsberichte der Untergliederungen zu dem Rechenschaftsbericht des<br />

Landesverbandes, die Buchführungen, die weiteren geprüften Unterlagen und die<br />

jeweiligen Rechenschaftsberichte der geprüften Gliederungen entsprechen den<br />

gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der Rechenschaftsbericht entspricht damit nach unseren Feststellungen den<br />

gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und den Bestimmungen des PartG. Die Prüfung ergab keine<br />

Beanstandungen.<br />

2. Zu den eigenen Prüfungen, die die Revisoren, Hans Walter Felden, Rüdiger<br />

Zakrzewski und Christa Rohnert vorgenommen haben:<br />

Die Berichte der Salans GmbH, <strong>Wir</strong>tschaftprüfungsgesellschaft, sowie der ADVISES<br />

GmbH, <strong>Wir</strong>tschaftsprüfungsgesellschaft, wurden auf etwaige Beanstandungen und<br />

kritische Hinweise untersucht, das Zahlenwerk mehreren Plausibilitätskontrollen<br />

unterzogen und die vorgenommenen Buchungen stichprobenweise mit den Belegen<br />

verglichen. Ergebnis: Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen.<br />

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