2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...
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Um die Beiträge für das Jahr 2005, die<br />
im kommenden Frühjahr angefor<strong>der</strong>t<br />
werden, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Betriebsverhältnisse richtig<br />
berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />
auf die Mithilfe ihrer<br />
Mitglie<strong>der</strong> angewiesen. Zudem verpflichten<br />
Gesetz und Satzung die Unternehmer,<br />
Än<strong>der</strong>ungen im Unternehmen<br />
(z.B. Zu- o<strong>der</strong> Abgang von Flächen,<br />
Unternehmerwechsel, Art <strong>der</strong><br />
Flächennutzung) <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
<strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nach<br />
E<strong>in</strong>tritt schriftlich mitzuteilen.<br />
Tierhaltung<br />
Än<strong>der</strong>ungen ihrer Tierhaltung haben<br />
die Unternehmer spätestens zum 15.<br />
Januar des folgenden Jahres schriftlich<br />
mitzuteilen. Das heißt, dass die im Jahr<br />
2005 e<strong>in</strong>getretenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Tierhaltung/-erzeugung bis spätestens<br />
15. Januar 2006 zu melden s<strong>in</strong>d.<br />
Auch Zupachtungen zählen<br />
<strong>Die</strong> Verpflichtung <strong>der</strong> Unternehmer erstreckt<br />
sich nicht nur auf die Mitteilung<br />
von Verr<strong>in</strong>gerungen <strong>der</strong> beitragsrelevanten<br />
Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,<br />
Erhöhungen <strong>der</strong> Tierzahlen<br />
(z.B. nach Neu- o<strong>der</strong> Umbau von<br />
Stallungen), <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n neuer Tierhaltungsformen<br />
und die Aufnahme neuer<br />
Betriebszweige (z.B. Bauerncafe, Landschaftspflege,<br />
Lohnfuhren) s<strong>in</strong>d mitzuteilen.<br />
Genaue Angaben<br />
Genauigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong><br />
gegenüber <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
angegebenen Betriebsverhältnisse s<strong>in</strong>d<br />
ferner für e<strong>in</strong>e zügige Leistungsbearbeitung<br />
– <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch bei <strong>der</strong><br />
Alterskasse und Krankenkasse – von<br />
großer Bedeutung. Von Meldungen an<br />
an<strong>der</strong>e Stellen (Geme<strong>in</strong>de, <strong>Landwirtschaft</strong>skammer)<br />
erhält die Berufsgenossenschaft<br />
nur teilweise Kenntnis!<br />
Da die erfor<strong>der</strong>lichen Angaben dort<br />
8 Sicher Leben 6/2005<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Flächen und Tiere betroffen<br />
Betriebliche Än<strong>der</strong>ungen melden<br />
<strong>Die</strong> Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>in</strong> dem die<br />
Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden s<strong>in</strong>d, im Wege <strong>der</strong> Umlage festgesetzt.<br />
aber nur unvollständig vorliegen, s<strong>in</strong>d<br />
diese für die Berufsgenossenschaft <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Regel nicht ausreichend.<br />
Formular zurücksenden<br />
<strong>Die</strong> „Än<strong>der</strong>ungsanzeige“ auf den folgenden<br />
Seiten sollte bei noch nicht<br />
mitgeteilten Än<strong>der</strong>ungen – vollständig<br />
In eigener Sache<br />
E<strong>in</strong> Heft zu viel?<br />
ausgefüllt – <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
jetzt unverzüglich zugeleitet werden.<br />
Weitere Formulare stehen auch im Internet<br />
unter www.nb.lsv.de/service/<strong>in</strong>formation/formulare/berufsgenossenschaft<br />
zur Verfügung.<br />
Hartmut Fanck<br />
Beitragsbereich<br />
� (05 11) 80 73-5 50<br />
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