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2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...

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Um die Beiträge für das Jahr 2005, die<br />

im kommenden Frühjahr angefor<strong>der</strong>t<br />

werden, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Betriebsverhältnisse richtig<br />

berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf die Mithilfe ihrer<br />

Mitglie<strong>der</strong> angewiesen. Zudem verpflichten<br />

Gesetz und Satzung die Unternehmer,<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Unternehmen<br />

(z.B. Zu- o<strong>der</strong> Abgang von Flächen,<br />

Unternehmerwechsel, Art <strong>der</strong><br />

Flächennutzung) <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

<strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nach<br />

E<strong>in</strong>tritt schriftlich mitzuteilen.<br />

Tierhaltung<br />

Än<strong>der</strong>ungen ihrer Tierhaltung haben<br />

die Unternehmer spätestens zum 15.<br />

Januar des folgenden Jahres schriftlich<br />

mitzuteilen. Das heißt, dass die im Jahr<br />

2005 e<strong>in</strong>getretenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Tierhaltung/-erzeugung bis spätestens<br />

15. Januar 2006 zu melden s<strong>in</strong>d.<br />

Auch Zupachtungen zählen<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung <strong>der</strong> Unternehmer erstreckt<br />

sich nicht nur auf die Mitteilung<br />

von Verr<strong>in</strong>gerungen <strong>der</strong> beitragsrelevanten<br />

Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,<br />

Erhöhungen <strong>der</strong> Tierzahlen<br />

(z.B. nach Neu- o<strong>der</strong> Umbau von<br />

Stallungen), <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n neuer Tierhaltungsformen<br />

und die Aufnahme neuer<br />

Betriebszweige (z.B. Bauerncafe, Landschaftspflege,<br />

Lohnfuhren) s<strong>in</strong>d mitzuteilen.<br />

Genaue Angaben<br />

Genauigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong><br />

gegenüber <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

angegebenen Betriebsverhältnisse s<strong>in</strong>d<br />

ferner für e<strong>in</strong>e zügige Leistungsbearbeitung<br />

– <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch bei <strong>der</strong><br />

Alterskasse und Krankenkasse – von<br />

großer Bedeutung. Von Meldungen an<br />

an<strong>der</strong>e Stellen (Geme<strong>in</strong>de, <strong>Landwirtschaft</strong>skammer)<br />

erhält die Berufsgenossenschaft<br />

nur teilweise Kenntnis!<br />

Da die erfor<strong>der</strong>lichen Angaben dort<br />

8 Sicher Leben 6/2005<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Flächen und Tiere betroffen<br />

Betriebliche Än<strong>der</strong>ungen melden<br />

<strong>Die</strong> Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>in</strong> dem die<br />

Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden s<strong>in</strong>d, im Wege <strong>der</strong> Umlage festgesetzt.<br />

aber nur unvollständig vorliegen, s<strong>in</strong>d<br />

diese für die Berufsgenossenschaft <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Regel nicht ausreichend.<br />

Formular zurücksenden<br />

<strong>Die</strong> „Än<strong>der</strong>ungsanzeige“ auf den folgenden<br />

Seiten sollte bei noch nicht<br />

mitgeteilten Än<strong>der</strong>ungen – vollständig<br />

In eigener Sache<br />

E<strong>in</strong> Heft zu viel?<br />

ausgefüllt – <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

jetzt unverzüglich zugeleitet werden.<br />

Weitere Formulare stehen auch im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de/service/<strong>in</strong>formation/formulare/berufsgenossenschaft<br />

zur Verfügung.<br />

Hartmut Fanck<br />

Beitragsbereich<br />

� (05 11) 80 73-5 50<br />

Mancher „Haushalt“ erhält Sicher Leben mehrfach. Hierfür gibt es unterschiedliche<br />

Gründe. Am häufigsten liegt es daran, dass unsere Mitglie<strong>der</strong> und<br />

Versicherten mit zwei o<strong>der</strong> drei Generationen unter e<strong>in</strong>em Dach leben.<br />

Sollte e<strong>in</strong> Exemplar für die Familie ausreichend se<strong>in</strong>, genügt e<strong>in</strong>e kurze Mitteilung<br />

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