Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Der <strong>Bezirk</strong>svorstand erlässt im Einvernehmen mit dem Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitag<br />
Richtlinien zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zu<br />
Kommunalwahlen und zur Zusammenarbeit von Vorständen und Fraktionen. Sie sind<br />
für alle Gliederungen des <strong>Bezirk</strong>s verbindlich; die Rechte des <strong>Bezirk</strong>sparteitages nach<br />
§ 15 bleiben unberührt.<br />
§ 35 Einberufung von Parteitagen und Hauptversammlungen<br />
Bei besonderen organisatorischen und politischen Schwierigkeiten ist der<br />
Unterbezirksvorstand bzw. Kreisverbandsvorstand sowie der <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />
berechtigt, vom jeweils nachgeordneten Vorstand die Einberufung eines Parteitages<br />
bzw. einer Hauptversammlung zu verlangen. Kommt der Vorstand diesem Verlangen<br />
binnen 3 Wochen nicht nach, kann der <strong>Bezirk</strong>svorstand bzw. der Unterbezirks- bzw.<br />
Kreisverbandsvorstand einberufen.<br />
9. Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 36 Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 37 Protokoll<br />
Über die Verhandlungen der <strong>Bezirk</strong>sparteitage, der Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitage, des<br />
<strong>Bezirk</strong>svorstandes und des Geschäftsführenden <strong>Bezirk</strong>svorstandes werden Protokolle<br />
angefertigt. Beschlüsse der <strong>Bezirk</strong>sparteitage sind durch zwei Mitglieder der Leitung<br />
des <strong>Bezirk</strong>sparteitages zu beurkunden.<br />
§ 38 Vorrang des Organisationsstatuts<br />
Alle anderen Fragen regeln sich nach dem Organisationsstatut der<br />
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.<br />
§ 39 Änderungen des <strong>Bezirk</strong>sstatuts<br />
Dieses Statut kann nur von einem <strong>Bezirk</strong>sparteitag mit Zweidrittelmehrheit geändert<br />
werden.<br />
§ 40 Inkrafttreten<br />
Dieses Statut tritt am 10. September <strong>2007</strong> in Kraft.<br />
Das bisherige Statut verliert mit Beschlussfassung des neuen Statuts seine Gültigkeit.<br />
14<br />
Seite 151