Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Partei Deutschlands und diesem Statut, mit Ausnahme des § 8 nicht in Widerspruch<br />
stehen dürfen.<br />
§ 29 Ortsvereine<br />
(1) Die Mitglieder der Ortsvereine wählen in einer jährlich, spätestens alle zwei Jahre<br />
stattfindenden Hauptversammlung, den Ortsvereinsvorstand.<br />
Die Einladung muss den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher zugehen. Die<br />
Absendung gilt als rechtzeitig, wenn die Aufgabe zum Briefzusteller so frühzeitig<br />
erfolgte, dass bei gewöhnlichen Zustellzeiten mit dem rechtzeitigen Zugang gerechnet<br />
werden konnte. Die elektronische Zustellung der Einladung ist zulässig.<br />
(2) Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist insbesondere für die<br />
organisatorische und kommunalpolitische Arbeit verantwortlich.<br />
§ 30 (Samt-) Gemeinde-/Stadtverbände<br />
(1) Die nach § 2 (4) gebildeten Verbände sind für die kommunalpolitische Arbeit auf<br />
ihrer Ebene zuständig. Der <strong>Bezirk</strong> beschließt Richtlinien für die Tätigkeit der <strong>SPD</strong>-<br />
Fraktionen und für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die<br />
Kommunalwahlen.<br />
(2) Sie koordinieren die Wahlkämpfe in ihrem Gebiet.<br />
(3) Weitere Aufgaben können Ihnen die Ortsvereine durch Satzung übertragen.<br />
(4) Die Ortsvereine sind verpflichtet, dem Verband für die Erfüllung seiner und der ihm<br />
übertragenen Aufgaben die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.<br />
In die Finanzierung sind die Sonderbeiträge einzubeziehen.<br />
(5) Organe sind der Vorstand und die Delegiertenversammlung bzw. die gemeinsame<br />
Mitgliederversammlung.<br />
(6) Die Verbände können Mitgliederversammlungen durchführen.<br />
Delegiertenversammlungen sind parteiöffentlich.<br />
(7) Das Nähere regelt die Satzung.<br />
§ 31 Unterbezirke<br />
(1) Die Unterbezirksvorstände bzw. Kreisverbandsvorstände werden durch einen<br />
spätestens alle zwei Jahre durchzuführenden Unterbezirks bzw.<br />
Kreisverbandsparteitag gewählt, der mindestens vier Wochen vorher einzuberufen ist.<br />
Erläuterung:<br />
12<br />
Seite 149