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Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems

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<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />

________________________________________________________________________________________________<br />

die stellvertretenden <strong>Bezirk</strong>svorsitzenden in getrennten Wahlgängen,<br />

die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister,<br />

die dreizehn weiteren Mitglieder des <strong>Bezirk</strong>svorstandes.<br />

(3) Die Wahlen erfolgen gemäß §§ 7 und 8 sowie nach der Wahlordnung des<br />

Organisationsstatuts. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der gültigen<br />

Stimmen erhalten hat.<br />

(4) Der amtierende Vorstand unterbreitet vor dem Parteitag den Delegierten einen<br />

Vorschlag zur Wahl des Vorstandes.<br />

(5) Die <strong>Bezirk</strong>sgeschäftsführerinnen und <strong>Bezirk</strong>sgeschäftsführer werden durch den<br />

<strong>Bezirk</strong>svorstand gewählt und angestellt. Sie gehören danach kraft Amtes dem<br />

<strong>Bezirk</strong>svorstand als beratende Mitglieder an.<br />

(6) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die zugleich die<br />

Geschäftsverteilung regelt.<br />

§ 21 Aufgaben des <strong>Bezirk</strong>svorstandes<br />

(1) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand leitet den <strong>Bezirk</strong> und ist für die Ausführung der Beschlüsse des<br />

<strong>Bezirk</strong>sparteitages und des Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitages verantwortlich. Er führt die<br />

Aufsicht über die nachgeordneten Organisationsgliederungen, kann Berichte anfordern<br />

und Abrechnungen verlangen.<br />

(2) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand beruft bei Bundestags- und Landtagswahlen<br />

Wahlkreisdelegiertenkonferenzen ein und setzt die Zahl der Delegierten fest.<br />

(3) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand beruft zusätzlich Unterbezirks- bzw. Kreisverbands-<br />

Delegiertenkonferenzen ein und setzt die Zahl der Delegierten fest.<br />

(4) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand nimmt die Einstellung und Entlassung der hauptamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.<br />

(5) Die Mitglieder des <strong>Bezirk</strong>svorstandes sowie die Geschäftsführerinnen und<br />

Geschäftsführer haben das Recht, an allen Zusammenkünften der nachgeordneten<br />

Organe beratend teilzunehmen.<br />

§ 22 Geschäftsführender <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />

(1) Zur Durchführung seiner Aufgaben und der laufenden politischen und<br />

organisatorischen Geschäftsführung wird ein Geschäftsführender Vorstand gebildet,<br />

der aus der oder dem <strong>Bezirk</strong>svorsitzenden, den stellvertretenden <strong>Bezirk</strong>svorsitzenden,<br />

der Schatzmeisterin oder dem Schatzmeister und zwei weiteren Mitgliedern besteht,<br />

die aus dem Kreis der weiteren stimmenberechtigten <strong>Bezirk</strong>svorstandsmitgliedern vom<br />

<strong>Bezirk</strong>svorstand gewählt werden.<br />

(2) Der Geschäftsführende Vorstand erstattet dem <strong>Bezirk</strong>svorstand laufend Bericht.<br />

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