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Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems

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<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />

________________________________________________________________________________________________<br />

1. die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitsgemeinschaften bzw. deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter, die Vorsitzenden der <strong>Bezirk</strong>sarbeitskreise, -kommissionen und -<br />

projektgruppen,<br />

2. die Revisorinnen und Revisoren, die Schiedskommission<br />

3. die im <strong>Bezirk</strong> gewählten Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten,<br />

4. die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer im <strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong>.<br />

(4) Die Wahlperiode des Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitag richtet sich nach der des<br />

<strong>Bezirk</strong>svorstandes.<br />

§ 18 Einberufung<br />

(1) Der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag ist mindestens zweimal im Jahr vom <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />

unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladungen sind den Mitgliedern<br />

des Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitag spätestens einen Monat vor der Sitzung zuzuleiten.<br />

(2) Der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag muss einberufen werden, wenn ein Drittel der<br />

stimmberechtigten Mitglieder es verlangt.<br />

§ 19 Aufgaben<br />

(1) Der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag ist anzuhören vor Beschlüssen des <strong>Bezirk</strong>svorstandes<br />

über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.<br />

(2) Der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag beschließt über die Reihenfolge der Vorschläge für die<br />

Landeslisten bei Bundes- und Landtagswahlen. §§ 7 und 8 sind jeweils entsprechend<br />

anzuwenden, soweit über mehrere Vorschläge zu beschließen ist.<br />

(3) Der Kleine <strong>Bezirk</strong>sparteitag hat die Aufgabe, über die von einem <strong>Bezirk</strong>sparteitag<br />

zugewiesenen Anträge zu beschließen.<br />

4. Abschnitt: <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />

§ 20 Zusammensetzung<br />

(1) Der <strong>Bezirk</strong>svorstand besteht aus der oder dem <strong>Bezirk</strong>svorsitzenden, drei<br />

stellvertretenden <strong>Bezirk</strong>svorsitzenden, der Schatzmeisterin oder dem Schatzmeister<br />

und dreizehn weiteren Mitgliedern. Der <strong>Bezirk</strong>svorstand kann weitere Mitglieder zur<br />

Beratung hinzuziehen, insbesondere aus den nicht im <strong>Bezirk</strong>svorstand vertretenen<br />

Unterbezirken bzw. Kreisverbänden.<br />

(2) Die Wahl des <strong>Bezirk</strong>svorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Nacheinander<br />

werden gewähIt:<br />

die oder der <strong>Bezirk</strong>svorsitzende,<br />

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