Geschäftsbericht 2007-2009 - SPD-Bezirk Weser-Ems
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<strong>SPD</strong>-<strong>Bezirk</strong> <strong>Weser</strong>-<strong>Ems</strong> | <strong>Bezirk</strong>sparteitag <strong>2009</strong><br />
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Der <strong>Bezirk</strong>sparteitag prüft die Legitimation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />
wählt die Leitung und bestimmt die Geschäftsordnung. Der <strong>Bezirk</strong>sparteitag ist<br />
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Die<br />
Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Solange die<br />
Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt der Parteitag als beschlussfähig.<br />
§ 12 Einberufung<br />
(1) Alle zwei Jahre findet ein <strong>Bezirk</strong>sparteitag statt, der vom <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />
einzuberufen ist. Die Funktionsperiode des Vorstandes kann aus sachlichen Gründen<br />
über- oder unterschritten werden. Der ordentliche <strong>Bezirk</strong>sparteitag hat jedoch<br />
spätestens vor Ablauf des übernächsten Kalenderjahres, gerechnet vom<br />
vorangegangenen ordentlichen Parteitag, zu erfolgen.<br />
(2) Er wird vom <strong>Bezirk</strong>svorstand mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung, der<br />
Antragsfrist und dem Delegiertenschlüssel an die Unterbezirke bzw.<br />
Kreisverbandsvorstände mindestens drei Monate vorher einberufen.<br />
§ 13 Anträge<br />
(1) Anträge der Organisationsgliederungen, der <strong>Bezirk</strong>svorstände, der<br />
<strong>Bezirk</strong>skonferenzen, der Arbeitsgemeinschaften, der <strong>Bezirk</strong>sarbeitskreise und -<br />
projektgruppen müssen mindestens sechs Wochen vor Tagungsbeginn beim<br />
<strong>Bezirk</strong>svorstand eingegangen sein, der sie unverzüglich - spätestens zwei Wochen vor<br />
dem <strong>Bezirk</strong>sparteitag - den Antragstellern und den Delegierten mit einer<br />
Stellungnahme der Antragskommission zuzusenden hat.<br />
(2) Textgleiche Anträge werden unter Nennung aller Antragsteller nur einmal<br />
vorgelegt.<br />
(3) Anträge, über deren weitere Behandlung vom Parteitag nicht abgestimmt wurde,<br />
werden dem Kleinen <strong>Bezirk</strong>sparteitag zur Beschlussfassung überwiesen.<br />
(4) Anträge aus der Mitte des Parteitages (Initiativanträge) werden behandelt, soweit<br />
der Sachverhalt zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht bekannt sein konnte<br />
und der Parteitag dem zustimmt. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.<br />
§ 14 Antragskommission<br />
Die Antragskommission besteht aus fünf Delegierten aus den Unterbezirken oder<br />
Kreisverbänden und vier vom <strong>Bezirk</strong>svorstand zu benennenden Mitgliedern. Sie ist<br />
durch den <strong>Bezirk</strong>svorstand einzuladen.<br />
§ 15 Aufgaben<br />
(1) Zu den Aufgaben des <strong>Bezirk</strong>sparteitages gehören:<br />
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